Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-06-25 · 26 (25.6.1897) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
26 (25.6.1897)
Date
1897-06-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021169-3021195--06864-3031165
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 26 Dr. Vloch's WochrntchrM. Seite 53 l Einfluß der Juden auf den Handel und die Cultur im Mittelalter. In den bis jetzt vorliegenden Bänden der „Deutschen Wir th sch a fts l eh re im Mittelalter" von Karl Lamp recht, einem christlichen Gelehrten, finden wir einige Ausführungen, die geeignet scheinen, die spärlichen Nachrichten, die wir bisher über die materielle Lage der Inden im Mittelalter haben, um einen kleinen Beitrag zu vermehren. Lamprecht ist bei aller Objectivität in seinen Schlußfolgerungen sicherlich von einer Voreingenommenheit zu Gunsten der Inden völlig frei. Um so höheres Gewicht dürfen daher seine folgenden Ausführungen beanspruchen: „Die Inden finden wir im Mosellande schon bis zur Mitte etwa des dreizehnten Jahrhunderts in allen Orten ansässig, welche entweder alte Fisci sind oder später in Reichsbesitz gekommen waren. Seit Ende des 13. Jahrhunderts bezw. seit Beginn des 14. Jahrhunderts sitzen sie denn auch in allen größeren sonstigen Städten des Mosellandes überhaupt; kaum eine derselben ist von ihnen übergangen, und wo sie selbst nicht einheimisch sind, da sind es wenigsten ihre Doppelgänger, die Lombarden und Kauwerziner, (christl. Geldverleiher). Dabei bilden die Juden jeder Stadt, in welcher sie einigermaßen zahlreich sind, eine Gemeinde. Dies nicht blos im kirchlichen und politischen Sinne; auch für ihre Geschäfte erscheinen sie in vielen Beziehungen, wo die Gemeinde nicht groß war, in gemeinsamen Handeln, und wo die Gemeinde umfangreicher ist, da tritt wenigstens häufig eine Anzahl von Juden zu einer kaufmännischen Gesellschaft zusammen. . . . Dabei ist aus später erhellenden Gründen von besonderem Interesse diese Thatsache in einem speciellen Trierer Beispiel zu verfolgen. In Trier lebte in den Dreißiger- und Vierziger-Jahren des 14. Jahrhunderts ein sehr angesehener Jude I a k o b u s D a n i e l i s. Er hatte einelt Sohn Danielis, dessen Schwiegervater Samuel Maldin von Straßburg war, ferner zwei Schwiegersöhne, Salmar Jmtpimjeßon und Michael. Danielis ist ein ungemein begüterter Mann; 1336 bis 1341 steht er an der Spitze der erzstiftischen Finanzverwaltung, für welche schon früher sein angeheirateter Verwandter Samuel Maldir thätig gewesen war; in dieser erzstiftischen Stellung folgt ihm vom Jahre 1341 sein Schwiegersohn Michael. Um nur eines seiner selbstständigen Geschäfte zu nennen, so leiht er im Jahre 1345 an den Speierer Scholasten Otto von Schonenberg 800 st. aurei parvi de florenzia (etwa 35.200 Mark jetzigen Geldes), rückzahlbar in vier Jahren. Bei weitem die meisten Geschäfte macht Jacob Daniels nun aber nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit einigen anderen Juden. So schuldet ihm, sowie Isaak dem Kleinen und Aaron von Millich, Juden zu Trier, das Erzstift Mainz 1336 166 Mark 5 Schillinge großer Turnose, wiederzuzahlen in gleichem Gelde oder in „kleinen gl. von Florenze, je einen kleinen gl. von dem Schilling großer Turnose gerechnet", angewiesen auf die Zölle zu Oberlahnstein und Ehrenfels. Diese Schuldsumme beläuft sich nach jetzigem Gelde auf etwa 190.000 Mark und mit den genannten Trierer - Juden beziehungsweise deren Familien steht nun Jacob Daniels auch sonst in Verbindung. Samuel wilne kleinen Jsaackes Zon erscheint mit einem anderen Juden Abraham von Kesten im Jahre 1345 als in freundschaftlicher Beziehung zu Jacobs Sohn Daniel, und mit Aaron von Mittlich kauft der alte Jacob im Jahre 1336 die Burg Schwierzheim und im Jahre 1337 auf Rückkauf ausgedehnte Besitzungen des Grafen von Zweibrücken. Dabei beschränken sich die Geschäftsverbindungen Jacob Daniels keineswegs auf den Trierer Platz; während die kleineren jüdischen Firmen im Trier'schen Wechsel auf ihn ziehen, arbeitet er selbst mit großen jüdischen Bankiers in Straßburg, Metz und Köln und den hinter ihnen stehenden Eonsortien. So besorgt er bei den Metzer Juden für das Trierer Erzstift eine Anleihe von 8000 fl., etwa 350.000 Mark, so zahlt er in Köln durch das Haus Aaron und Baruch aus und negociirt in Straßburg ebenfalls für das Trierer Erzstift eine Anleihe bei einem jüdischen Eonsortium unter Führung des Vivelin Rode, mit welchem er auch sonst Geschäfte macht. Jndeß waren die Juden keineswegs von jeher im Mittelalter Bankiers oder gar Wucherer gewesen In den ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit erscheinen sie vielmehr als Handelsleute. Aber auch den W e i n h a n d e l scheinen sie hier und da besessen, bisweilen sogar als W i r t h e fungirt zu haben. Daneben endlich waren sie die berufenen A e r z t e dieser Zeit. Von diesen Positionen ging ihnen nun im Beginne des dreizehnten Jahrhunderts zunächst diejenige als Arzt verloren; ein Spruch des Trierer Provincialconcils vom Jahre 1226 machte ihnen — aus welchen Gründen uutersuchen wir hier nicht — die Ausübung dieses Berufes so gut wie unmöglich" (Bd. 2. S. 1449 ff.) Nach einer hier weniger interessirenden Erörterung über die Höhe der Zinsen in der damaligen Zeit geht L. auf den Eontrast ein, in dem das geschilderte Aufblühen der materiellen Lage der Inden zu ihren privat- und staatsrechtlichen Verhältnissen stand. Aus früheren Leibeigenen des Königs werden die Juden landesherrliche Knechte. So heißt es (in S. 1455): „Der Jude gehörte mit Leib und Gut dem Landesherrn; dieser konnte ihm sie fine alles und jedes nehmen, nicht einmal ein gesichertes Erbfvlgerecht war vorhanden. Dieser klaffende Riß zwischen materieller und rechtlicher Lage mußte zu höchst abnormen Erscheinungen führen. Auf der einen Seite lag die Versuchung für den Landesherrn unüberwindlich nahe, die reichen oder reich werdenden Juden vermittelst jährlicher Prekarien oder Pachte legal zu brandschatzen und diese Brandschatzung wohl gar zum integrirenden Bestandtheil seiner Finanzpolitik zu machen. Auf der anderen Seite mußte sich der Jude daran gewöhnen, va-hanqne zu spielen, für's Leben herauszuschlagen, was herauszuschlagen war. In dieser Empfindung wurzelt wohl nicht zum geringsten Theile der Wuchersinn der Juden des späteren Mittelalters." Ein Beispiel für die directe (nicht mittelbare) Ausbeutung des W u ch e r s zu Gunsten des L a n d e s h e r r n führt uns L. in dem Rechnungsabschluß der Finanzperiode 1341—1345 aus der Regierung des Erzbischofs Balduin vor, dessen Fiuanzminister der oben erwähnte Jacobus Daniels war Die Easfenbeständc vor Abzug der Nachträge ergeben Davon gehen ab an Nachträgen zu den einzelnen Rechnungen : dlo. ungedncht Blieb als Restfordernng des Erzbischofs an Jakob inl Jahre 1341 > Hievon sind bis circa 13 43 abgegangen als von den Inden gezahlt Es werden ferner abgerechnet als von den Inden zn erwarten circa Bleibt Restforderung des Erzbischofes an Jakob im Jahre ,345 hiervon ist zweifelhafte, noch aufzuklärende Schuld Mithin bleibt als sichere Forderung de- Erzbischofs Dabei bleibt eine Schuld des Erzbischofs von im Jahre 134 1 hievon find bis ca. 13 tö durch Jndensteuern abgetragen Bleibt 1345 ab Schuld des Erzbischofs .Hiergegen steht ein Guthaben des Erz bischofs an die Juden Eb. f. h. Mark ca. 72.9-20 12 6; 3,208.500 38.179 6 10 1,591.700 2.161 7 —- =-= 95.500 32.569 19 — 1,521.300 5.774 10 — 254.080 12.000 -- — - - 528.000 [ 14.795 9 8 749.220 3.288 — —;; 144.670 11.507 9 8 604.550 35.574 10 1,564.180 5.774 10 - „ : 254.088 29.800 — - 1,310.100 12.000 — — 528.000 17.800 — - 782.100 Diese Abrechnung ist nun auf Grund folgender Annahmen zu erklären: Die Finanzverwaltnng des Erzbischofs wird auf der Grundlage des jüdischen Einkommens im Lande geführt. Will der Erzbischof Credit in Anspruch nehmen, so haben ihm die Juden vorzustrecken, entweder selbstständig oder durch Aufnahme von Schulden ihrerseits bei anderen Judengemeinden (Straßburg, Metz). Die auf diese Weise flüssig gemachten Credite bilden einen großen Theil der Betriebsfonds der erzbischöflichen Hauptcasse. Zum Entgelt für diese rücksichtslose Inanspruchnahme gestattet der Erzbischof den Juden vollste Einsicht in seine Finanzgebahrung, indem er einen der Ihrigen zum Finanzmiuister macht. In dieser Eigenschaft scheinen sich die hervorragendsten jüdischen Bankiers ohne bestimmte Periodisirung nach freier Vereinbarung mit dem Erzbischof abgelöst zu haben. „Ein raffinirt durchdachtes System, den Juden das Odium des Wuchertreibens zn überlassen, den Vortheil der Wucherfrüchte aber selbst nach Belieben einzuheimsen!" ruft Lamprecht aus. Ll! t f i:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.