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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-06-18 · 25 (18.6.1897) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
25 (18.6.1897)
Date
1897-06-18
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 25 Vr Vloch's Wochrntchrist. Seite 511 jungen Cleriker als Caplan und Sonntagsprediger an die hohe Domkirche zu Köln, die wohl nie eine größere Zuhörerzahl umfaßte, als wenn Smets predigte. Auch das ist ein Beitrag zum „Christenhaß" der Juden. Jüdische Rache. Das Journal „Kawkas" theilt mit, daß die jüdische Aerztin R. Holpern, die in Tiflis ihrem Berufe nachgeht, neuerdings zu Gunsten des neuen medicinischen Fraueninstituts in Petersburg, von dem bekanntlich Jüdinnen ausgeschlossen sind, eine Subscriptiou veranstaltet hat, die einen Ertrag von 1286 Rubel ergab. In seinem Dankschreibeil sagt Professor Anrep, der Directvr des Instituts, unter Andere»!: „Sie sind die Erste, welche diese vornehme Anregung gegeben hat. Möge Ihr Beispiel den Gebern für die Zukunft von heilsamem Einfluß sein!" Fast unmittelbar unter dieser Nachricht bringt der „Kawkas" folgende Notiz: „Der jüngst in Tiflis verstorbene General N. F. Damitsch hat der russischen literarischen Gesellschaft eine Summe von 42.300 Rubeln vermacht. Die Zinsen dieses Capitals sollen zur Unterstützung russischer Schriftsteller verwendet werden, welche der orthodoxen Confession angehören, jedoch unter völligem Ausschluß von Literaten jüdischen Glaubens." Der Herr General Damitsch hat also seinen Judenhaß mit in's Grab genommen. Arische Justiz. Am 13. April 1897 kam es zwischen zwei Schülern des zweiten Jahrganges der Staatsgewerbeschule, Josef P t a k und Paul G l ü ck, zu einem Streite. Ptak rief dem College» „Saujud!" zu. Glück erwiderte: „Ein Dieb kann mich nicht beleidigen!" Ein Lehrer, der von diesem Ausrufe erfuhr, theilte ihn der Direction mit, die ihrerseits Ptak veranlaßte, Glück wegen Ehrenbeleidigung zu belangen. Bei der heute vor dem Strafrichter Dr. Schulz (Alsergrund) durchgeführten Verhandlung gab Glück zu, den Ausdruck gebraucht zu haben, und erbot sich zum Wahrheitsbeweise. Im vorigen Jahre habe er gesehen, wie Ptak unter höchst verdächtigen Umständen ein dem Mitschüler Isidor P o l l a k gehöriges Reißzeug heimlich zu sich steckte. Er selbst habe Ptak veranlaßt, das Reißzeug wieder zurückzustellen und sofort Pollak und andere College» von dem Vorfälle verständigt. Er bittet, diese College» als Zeugen einzuveruehmen. Der Richter erklärte jedoch, einen Wahrheitsbeweis nicht zuzulassen, weil das Wort „Dieb" an sich ohne Anführung bestimmter Thatsachen eine Beschimpfung nach tz 496 sei. Nach durchgeführtem Beweisverfahren, bei dem die Schüler Paul Herschmann und Schädelbauer den Vorfall vom 13. April bestätigten, wurde Paul Glück zu a ch t u n d v i e r z i g Stunden A r r e st s verurtheilt. Der Berurtheilte gerietst in eine derartige Erregung, daß er von einem heftigen Unwohlsein befallen wurde und aus dem Saale geführt werden mußte. Glück meldete gegen das Urtheil die Beruf» n g an. Ein arischer Heiratsvermittler. Seit Jahren macht eine Notiz in den antisemitischen Blättern die Runde, wonach sich ein galizischer Jude als Heiratsvermittler, Hühneraugenoperateur u. s. w.' empfiehlt. Ist es schon nicht möglich, festzustellen, ob dieser Jude existirt und ob seine Geschäftskarte wirklich eine solche Anpreisung enthält, so haben wir dafür eine arische Parallele, die unzweifelhaft echt ist. Wir entnehmen sie Dr. Lange's „Dtsch. Ztg." vom 25. März d. I. Danach stand in der „St. Galle ner Ztg." (Nr. 86) vom Jahre 1836 Folgendes: „Wichtige Anzeige für U nverheiratete", worin es u. A. heißt: „ . . . Ausgedehnte Geschäftsverbindungen und vielseitig angesammelte Welt- und Menschenkenntnisse, besonders vom schönen Geschlechte, setzen mich in den Stand, jeder billigen Forderung genügen zu können. Es sind daher sämmtliche Herren und Frauenzimmer vom ledigen Stande, die vortheilhafte Partien zu machen wünschen, freundlich eingeladen, sich bei mir anzumelden. Auf gänzliche Verschwiegenheit und billige Bedienung darf man zählen. Zugleich empfehle ich bei diesem schicklichen Anlasse mein wohlbestelltes W a a r e n l a g e r von Sohlenleder, Pantoffeln, Matratzen u. s. w., sowie mein neulich augefaugenes Buchbindergeschäft Jedermann bestens. Meine Wohnung ist in der Schmiedgaß. St. Gallen, im October 1836. Joseph Anton E r n y, Lederhändler. Ein antisemitischer Arzt. Wir haben oft genug Veranlassung nehmen müssen, verleumderische Angriffe auf jüdische Aerzte zurückzuweisen, Angriffe, in denen vom „jüdischen Geschäftsgeist au Stelle der selbstlosen, stillen und sittlich ernsten Arbeit", von dem „Erwerbssinn" gesprochen und die angeblich heuchlerische Wohlthätigkeit jüdischer Aerzte gegen arme Patienten verhöhnt wurde. Eine Berliner Zeitung (Juni 1894) wünschte sogar die Juden wegen ihrer Herzlosigkeit eigentlich nur zur Ausübung der Thierarzneiknnde zuznlassen. Ein besonders für den ärztlichen Beruf geeigneter Arzt, der seit 6 Jahren seine Praxis ausübt, scheint nun nach einer Mittheilung der „Bossischen Zeitung" (Nr. 156» aus Ratibor vom 1. April „der b e k a nute Antisemiten! it h r e r u n d eifrige A h l w a r d t i a n e r Dr. m e d. S ch r a m m aus Leipzig, früher in Loslau (Oberschlesien) ansässig, zu sein, von dem es heißt, daß der Anklage gegen ihn eine u n g e W ö h n - liche Rohheit zu Grunde lag, wegen deren er, sowie der Kämmerer a. D. Nowak aus Loslau sich in der jüngsten Sitzung der Ratiborer Strafkammer zu veramworten hatten. Der Bericht fährt fort: „Zur Zeit seiner Praxis in Loslan hatte Dr. Schramm den B e r g m a n n Smucz wegen riickständigeu Honorars für I die ärztliche Behandlung verklagt. Bei der notorischen A r m u t h des Bergmannes blieb d a s Versah r e u jedoch resultatlos. Da stießen eines Abends die beiden Angeklagten, aus einem Bierhanse kommend, auf Smucz. Dr. S ch r a m m hielt i h m z u n ä ch st, angeblich um ihn in der Dunkelheit zu erkennen, eine brennende Cigarre derartig vor d a s G e s i ch t, d a ß er i h m e i n e B r a n d w u n d e h. eibrachte, D a r auf stieß e r den wehrlosen Be rg man n zu Bode n nn d bearbeitete ihn mit den Stiefeln. Der Kämmerer Nowak betheiligte sich an diesen Brutalitäten. Später fand man beit Mißhandelten in einem bejammernswertheu Zustande. Sein Gesicht war von Hautabschürfungen entstellt, und über dem linken Auge klaffte eine offene tiefe Wunde, die anscheinend mit einem stumpfen Instrumente beigebracht worden war. Die Augen waren blutunterlaufen und so angeschwoüen, daß der Augapfel förmlich verschwand. Bald nach diesem Vorfall siedelte Dr. Schramm von Loslau nach Leipzig über und wurde dort, als er eine — Vergnügungsreise nach Frankreich antreten wollte, wegen Fluchtverdachts verhaftet. Der Gerichtshof erkannte gegen Schramm auf 1020 Mk. und gegen Nowak auf 500 Mk. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte gegen beide längere Freiheitsstrafen beantragt". Ueber die Mißhandlung eineS Dienstmädchens dnxch einen Geistlicken berichten Berliner Blätter: Die 17jährige Lydia Schaarschkritt ans Thüringen war etwa 5 Wochen vor Weihnachten durch Vermittlung ihres Vaters bei dem Geistlichen der Berliner evangelisch-lutherischen Immanuel-Gemeinde, dem in der Angsburgerstraße 75/76 wohnende» Pastor Matthäus Valtelinä, in Dienst getreten. Frau Pastor Baltelina ist außerordentlich nervös und hat das Mädchen mehrmals geprügelt, auch der Pastor hat sich zu Schlügen Hinreißen lassen, so daß die genannte am Weihnachtsabend (?) zur Polizei lief. Da sie aber kein ärztliches Attest besaß, mußte sie zurückgewieseu werden. Am Sonntag, dem dritten Feiertag, kam die Schaarschkritt wieder auf die Polizeiwache Nr. 1 Charlvtteuburg in der Baireutherstraße 12 und gab an. daß die Frau Pastor sie wiederum sehr geschlagen und bedroht habe. Man schickte sie zu dem Arzt Dr. Joseph in der Kleiststraße, welcher zahlreiche blaue Flecke im Gesicht und an verschiedenen Stellen des Körpers der Klagenden constatirte und dies mit dem Hinzufügen bescheinigte, daß die stete Angst des Mädchens möglicherweise für dessen Gesundheit dauernd schädlich wirken könne. Die Schaarschkritt überreichte das Attest auf dem Polizei-Bureau, kam dann aber nochmals in Begleitung des Pastors zurück und erklärte, daß es, „znmal der Pastor sich entschuldigt habe", einen Strafantrag. nicht stellen wolle. Die Gemeinde soll sich aber bereits der Angelegenheit angenommen haben. Wären solche Mißhandlungen in einem jüdischen Hause begangen worden, so würde die antisemitische Presse nicht verfehlt haben, anläßlich des Vorfalles Betrachtungen über die schlechte Behandlung christlicher Dienstboten in jüdischen Familien anzustellen und daran die Mahnung zu knüpfen: „Dient nicht bei Juden!" Auch durch so drastische Fälle, wie den obigen, und die seinerzeit gemeldeten Scheußlichkeiten eines Oberförsters und seiner Gattin in Erfurt, lassen sich die Antisemiten nicht abhalteu, ihre generellen Beschuldigungen gegen die Inden immer wieder zu erheben. Die Anzahl der alten Hebräer. Wieviel Hebräer gibt es? Dies ist die Frage, die sich stellt und die auch zu beantworten sucht Professor Gant a n o F e r r o g l i o, ordentlicher Docent der Statistik am Turiner

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