Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 25 (18.6.1897)
- Date
- 1897-06-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 510 Dr. Vloch's Wochenschrift Nr. 35 Schutzheiligen des Antisemitismus wäre. Nun, die Freude ist den Herrschaften wohl zu gönnen, daß einer der Ihrigen ausnahmsweise als er vor Gericht gestellt wurde, mit knapper Mühe der Berurtheilung wegen Meineid entging. Die Freude ist um so begreiflicher, als sie wirklich eine seltene ist. Aber während in den Jubelchören der antisemitischen Presse der Name Tausch immer wieder ertönt, wird über Herrn Normann-Schumann ausfallend wenig gesprochen. Und doch hat dieser edle Mann einerseits, wenn auch iu absentia eine große Rolle in diesem Processe gespielt, andererseits steht es ja auch fest, daß er zu den bewährtesten antisemitischen Agitatoren zählt, deranläßlichdes £ a it t e u e r Ri tu a l m o r d p r o c e s se s sich große Verdienste erworben hat. Normaun-Schumann stand nämlich damals nicht nur im Dienste der Polizei, sondern auch im Dienste der Antisemiten und bediente Beide gleich gut. Und ein solcher wackerer, hingebungsvoller Antisemit wird in der antisemitischen Presse so schnöde verleugnet, weil ein paar neue Lunrpereien von ihm bekannt wurden? Das ist wirklich sehr undankbar. Arische Löhne. Bei einer Rauferei im Gasthause des Josef Karousek in Nedloieditsch am 25. November 1895 erlitt der verheiratete Meierhofskutscher Anton Hunke ans Nedwieditsch eine schwere körperliche Beschädigung durch gewaltsamen Bruch des linken Wadenbeines und Verstauchung des linken Fußgelenkes. Der schuldig gesprochene, gänzlich vermögungslose Knecht Joses Skulnik des Gastwirthes Karousek wurde deshalb Ende Mai d. I. vom hiesigen Strafgerichte zu 3 Monaten schweren Kerkers und zum Ersätze von 140 fl. für Schmerzensgeld und Verdienstentgang an Anton Hunke verurtheilt. Der Mitangeklagte Gastwirth Karousek, der seinen Knecht Skulnik anfgefordert hatte, den Hunke niederzuwerfen, wurde freigesprocheu. Da der Meierhofskutscher Hunke eine Krankeuunterstützung von keiner Seite erhielt, war seine Gattin genöthigt, im herrschaftlichen Meierhose in Nedwieditsch das tägliche Brot für den 7 Wochen lang kranken Gatten, für sich und ihre drei Kinder zu erwerben, für welche Arbeit ihr die Meierhofsverwaltung des Grafen Lebedur pro Woche einen Arbeitslohn von 80 Kreuzern bewilligte und auszahlte, also pro Tag 13 kr. So geschehen im Jahre 1896 auf dem herrschaftlichen Besitze des Grafen Ledebur auf Schloß Krschemusch und Milleschau, Meierhof Nedwieditsch! („Leitmeritzer Zeitung" vom 5. Juni 1897.) Blutgeuuß in Deutschland. Die „Thüringer Montags- Zeitung" (Weimar) vonl 31. Mai d. I. enthält folgende Schilderung einer seltsamen Gerichtsverhandlung ans Naumburg: Die That zu beschreiben, die am 22. Mai den Gerichtshof und die Geschwornen beschäftigte, fällt selbst der Feder des an aufregende Geschehnisse gewöhnte!: Gerichtsberichterstatters schwer. Wäre das Verbrechen, welches die verehelichte Auguste Kumst in unserem Nachbarorte Großosterhausen an ihrer elfjährigen Tochter Olga verübte, nicht eben abgeurtheilt worden, so würde man geneigt sein, die Geschichte in die Zeit des finstersten Aberglaubens zurückzudatiren, oder auch als Märchen für die Spinnstuben berechnet, anzusehen. Jul Juli v. I. hat die Kumst es unternommen, ihrer elfjährigen Tochter Olga zur Mitternachtsstunde mit einem spitzen Instrument eine Wunde am Unterleibe beizubringen. Dem Kinde hatte sie vorher ein Betäubungsmittel eingegeben, so daß es von der Verwundung selbst nicht erwachte. Erst als die Mutter anfing, das aus der Wunde strömende Blut a u f z u s a u g e n, schrie das Mädchen laut: „Es kneipt!" Aber anstatt auzuhören, sog das unnatürliche Weib immer weiter, so daß der Schnlerzensruf der Kleinen „Es kneipt!" zum zweiten Male erscholl. Aber immer noch sog das blutgierige Weib, so lange, bis die Eingeweide aus der Wunde hingen. Erst als das so geplagte und gequälte kleine Opfer aus Leibeskräften zum dritten Male schrie: „Es kneipt! es kneipt!" erwachte der mit im Zimmer schlafende, nichtsahnende Vater und erblickte beim Schein der Lampe das Schreckliche. Trotzdem bald ärztliche Hilfe herbeigeholt wurde, starb das Kind einige Stunden nachher an innerer Verblutung. Das Instrument hatte innere, edle Theile verletzt, und nur der Umstand, daß — nach Aussage des Sachverständigen — der Tod durch innere Verletzung erfolgt sei, bewog den Gerichtshof, anzunehmen, daß die Kumst ihre Tochter nicht habe tödten, sondern nur deren Blut habe trinken wollen. Für diese Annahme sprachen alte, bereits vernarbte und zugeheilte Wunden am Leibe des Opfers und ähnliche Wunden bei der noch lebenden anderen Tochter. Dieser Vampyr in Frauengestalt hatte sein Unwesen mit den Kindern schon lange getrieben. Wegen vorsätzlicher, schwerer. Körperverletzung mit gefährlichem Werkzeuge kam die Kumst nur mit neun Monaten Gefängniß davon. Die weiße Nelke. Ein Leser unseres Blattes schreibt uns: die Tramway-Condncteure, die unzufrieden mit ihrer Lage sind, glauben ihrer Begeisterung fürDr. Lueger dadurch Ausdruck geben zu müssen, .daß sie bei jeder Demonstration mit der weißen Nelke geschmückt erscheinen. Sie demonstriren symbolisch also auch immer gegen die Juden, obgleich diese mit ihren Forderungen und Wünschen, mit deren Bewilligung oder Ablehnung nicht das Geringste zu thun haben. Die Juden haben bisher als Tramway-Passagiere stets insoferne Stellung zu den zwischen der Gesellschaft und ihren Bediensteten schwebenden Fragen genommen, daß sie dasFahrgeld bezahlten, das der Ersteren gehört, und das „Trinkgeld" gaben, das den Letzteren in die Tasche fiel. Offenbar wollen die n e l k e n g e s ch m ü ck t e n Conducteure, nun dagegen demonstriren, daß die Juden ihnen ein Trinkgeld geben. Ich glaube einen anderen Sinn kann die weiße Nelke in diesem Falle nicht haben. Nun ich glaube, die Juden sollten ihrer Aufdringlichkeit beim Trinkgeldgebeu Zügel aulegen, damit wenigstens iu dieser Beziehung ganz und vollkommen den Wünschen der bedrückten und ausgebeuteten Tramway-Bediensteten Rechnung getragen werde. dl. B. Antisemitismus in der Sattlerei. In der hervorragenden Sammlung von Einzelarbeiten über die „Lage des Handwerk s" in Deutschland, die der „Verein für Socialpolitik" herausgibt, befindet sich eine Studie über die Sattlerei in Leipzig. (Bd. V, S. 483 Leipzig, Duncker und Humblot.) Darin wendet sich der kenntnißreiche Verfasser Dr. Johann P l e n g e gegen den in diesem Handwerk herrschenden Antisemitismus. Er schreibt (S. 622 f.): „Daß mir von einer Meistersfran das Zweikindersysiem als Mittel zur Besserung der Lage des Kleinmeisters vorgeschlagen wurde, will ich nur erwähnen. Ein ebenso charakteristisches Zeichen der Zeit war die Behauptung, vor Allem müßte der jüdische Lederhandel beseitigt werden. Wenn von kleinen Sattlern geklagt wird, daß die billigen Schleuderbazare ihnen den Handel mit Portefeuillewaaren, Ranzen und billigen Koffern verdürben, wenn ein Fabrikant über die Zuchthausarbeit klagt, deren Erzeugnisse in Leipzig wesentlich , durch einen jüdischen Grossisten Vertrieben werden sollen, wenn die Wagenbauer und Geschirrsattler sich über die gelegentliche Winkelconcurrenz der Pferdehändler beschweren und ein Hausirer darüber seufzt, daß die Hausirjuden noch billiger sind wie er selber, so liegt wenigstens jedesmal eine Schädigung im Geschäfte vor, — die Klage über den Lederhandel ist nach allen anderen Angaben lächerlich. Die erwähnte Gefängnißarbeit ist zweifellos ein großer Mißstand, da sie alle Preise niedergedrückt hat. Was will man aber dagegen ausrichten, wenn mir in einer Leipziger Fabrik, die relativ hohe Löhne zahlt, versichert wurde, vor der Gefängnißarbeit fürchte man sich nicht, da man schon ebenso billig liefern könne. Das bewirken die leidlich gut aussehenden, unglaublich billigen und schlechten Imitationen die bei der billigen Koffer- und Taschenarbeit den vollkommenen Sieg des Großbetriebes herbeiführen. Die Gefängnißarbeit schadet in Leipzig nur denjenigen direct, die geringwerthige Maare für Wiedervcrkäufer liefern, ohne die größtmögliche Billigkeit zu erreichen. Der Hausirhandel, auch ein beliebter Angriffspunkt, tritt in größerem Umfang nur bei Portefeuillewaaren und dgl. auf; da die Sattler mit diesen Dingen nur handeln, kann von einer Schädigung des Handwerks nicht wohl die Rede sein." Jüdische Dankbarkeit. Das katholische Blatt „Echo der Gegenwart" in Aachen, das gelegentlich gern judenfeindliche Artikel aufnimmt, hat am 5. Jänner eine Studie über den rheinischen Dichter Dr. Wilhelm Smets veröffentlicht, der wir folgenden Passus entnehmen: „Er hatte sich entschlossen, Priester zu werden. Es fehlten ihm jedoch die Mittel, diesen Entschluß auszuführen, zumal durch den Tod seines Oheims von Aachen aus keinerlei Unterstützungen zu erwarten waren. Da wurden ihm solche durch eine eigenthümliche Wendung zugcsüyrt. In einer jetzt vergessenen Poffe „Unser Verkehr" von S e s s a wurde am Jndenthume gerade das getadelt und verspottet, was auch den Christen heilig ist. Smets trat in seinem Kunsturtheile heftig und unumwunden gegen diese Posse auf, verrief sie für nichtswürdig und hatte den Erfolg, daß das Stück nicht mehr gegeben wurde. Die Juden zeigten sich ihm sehr dankbar und ließen ihm durch ihren Rabbiner die Summe zum Studium der Theologie in barer Münze anbieten. Ablehnung wurde versucht, aber der Jude bat so rührend, drang so liebevoll in den Christen, daß dieser die Gabe endlich annahm. Smets zog nach Münster in Westfalen und dann mit seinem Lehrer Hermes von dort an die neugegründete Universität Bonn. Am 6. September 1624 wurde er zum Priester geweiht. Die geistliche Oberdehörde erkannte in ihm den Mann des Geistes, des Wortes, des Strebens und der Thal, und sie berief den