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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-06-18 · 25 (18.6.1897) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
25 (18.6.1897)
Date
1897-06-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 25 Dr. Vloch's Wochrnptzrifl Seite 509 Die diesfällige Ernennung hat nun eine eigenthümliche Borgeschichte, bezüglich deren auf den in einem früheren Amtsblatte — Nr. 29 — enthaltenen Bericht über die Stadtrathssitzung vom 31. März verwiesen werden mag. Bei dieser früheren Sitzung des Stadtrathes lag das Gesuch des rangsältesten Officials Josef Schück vor, welcher mit Rücksicht auf eine zwanzigjährige, belobte und vorzügliche Dienstleistung bei der Commune von der Buchhaltung und dem Magistrat übereinstimmend für die erledigte Revidentenstelle in Vorschlag gebracht wurde. Der Anspruch des Genannten auf die reguläre Vorrückung im Sinne des § 100 der Dienstpragmatik wurde aber nicht allein von den cvmpetenlen Instanzen, er wurde auch von den im Range gleichstehenden, im Dienstalter unmittelbar folgenden College» des Bewerbers als ein so zweifelloser und berechtigter angesehen, daß dieselben gemäß einer in derartigen Fällen seit jeher gepflogenen, sehr löblichen und allständigen Uebung unter den Communalbeamten sich enthielten, mit ihm in Concurrenz zu treten. Auffallenderweise war es nun ein Mitglied des Präsidiums, Herr Vicebürgermeister Dr. Neumayer, welcher eben diese loyale, kollegiale und anständige Tradition des Beamtenkörpers zu bekämpfen unternahm, indem.er noch vor der Stadtrathssitzung dom 31. März die Collegen des Bewerbers in sein Bureau beschied, sie zur Concurrenz aufforderte und unmittelbar darauf in der Stadtrathssitzung den Antrag stellte — der sohin auch zum Beschlüsse erhoben wurde — es sei ein neuer Concurs auszuschreiben und es seien für die fragliche, bei der Buchhaltung erledigte Stelle die Competenzgesuche nicht bei dem Oberbuchhalter, sondern direct beim Stadtrathe einzubringen (s. Amtsblatt Pag. 738). Ungeachtet sohin bei der neuerlichen Concurrenz der Obgenannte von der Buchhaltung und dem Magistrate übereinstimmend neuerlich in Vorschlag gebracht wurde, wurde ihm dennoch von dem Stadtrathe unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters und über Antrag des Herrn Bicebürgermeisters Dr. Neumayer die regelrechte Vorrückung von der Rangsclasse 10a zur Rangsclasse 9 verweigert. 8 100 der Dienstpragmatik bezeichnet als maßgebend für die Beförderung eines Beamten dessen Befähigung, Verwendung und Dienstalter. Nur die Beurtheilung der Eigenschaften des Bewerbers steht — mit Ausschluß des Rechtsweges — Demjenigen zu, der das Recht der Beförderung hat. Selbstverständlich muß diese Beurtheilung eine objektive, gerechte, unparteiische sein, wie sich unter Anderem auch daraus ergibt, daß dem Beamten gegen eine ihm minder günstige Qualificirung der Beschwerdeweg offen steht. Der Gefertigte beehrt sich demnach, an den Herrn Bürgermeister die Anfrage zu richten: Ist der Herr Bürgermeister geneigt, die oben dargestellten, aller bisherigen Uebung nach mehrfacher Richtung widerstreitenden, aussälligen Vorgänge bei der Concursausschreibung und Besetzung jener Rechnungs-Revidentenstelle aufzuklären und zu rechtfertigen? Lag zu der auffälligen Präterirung des obgenannten belobten, vorzüglich qualificirteu und von den competenten Instanzen für die erledigte Stelle einmüthig in Vorschlag gebrachten Beamten irgend ein sachlicher Grund vor? Wien, 4. Juni 1897. Dr. Alfred Stern." Die Antwort Dr. Lueger's beweist, daß das gegenwärtige Regime im Rathhause nicht nur perfid, sondern auch feig ist. Dr. Lu eg er hatte nicht den Muth, einzugestehen, daß Josef Schück übergangen wurde, weil er Jude ist; er begnügte sich mit einer rein formellen Beantwortung der Interpellation, indem er lediglich das Recht des Stadtrathes zu einer zweiten Concursausschreibung betonte. q- * * Am 11. Juni richtete Gemeinderath Dr. Stern die folgende Interpellation an den Bürgermeister: „Zeitungsberichten zufolge soll in der letzten öffentlichen Gemeinderaihssitzung bei Erstattung des Referates betreffend die Subvrntionirung der hiesigen evangelischen Schule über eine von Herrn Gemeinderath Gregorig vorgebrachte Anregung, daß jüdische Kinder in dieser Schule nicht Aufnahme finden mögen, der Herr Bürgermeister sich zwar gegen einen eventuellen derartigen Antrag ausgesprochen, hieran jedoch die Bemerkung geknüpft haben: „Wenigstens kommen dann diese Kinder nicht indiestädtif ch e n A n st a l 1 e n." Ohne mich mit Herrn Gregoriq und dessen Anregungen zu befassen, erscheint es mir doch von Wichtigkeit, daß die Aeußerung des Herrn Bürgermeisters, welche er in Ausübung seines Amtes, als Vorsitzender, in öffentlicher Gemeinderathssitzung vorbrachte, klargestellt werde. Denn ich halte es trotz übereinstimmender Zeitungsberichte für auSgeschloffen, daß ein Bürgermeister der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien bei Ausübung seines hohen und verantwortungsvollen Amtes sich so weit vergessen sollte, um mittelst derartiger ex otLeio-Aeußerungen die verwerfliche confessio nette Verhetzung nun auch in die Volksschule zu bringen, um die jüdischen Kinder als Zielscheibe für Lehrer und Mitschüler hiuzustellen. Diese weittragende Bedeutung feiner angeblichen Aeußerung kann der Herr Bürgermeister, der zugleich Vorsitzender des Bezirksschulrathes ist, nicht übersehen. Der Herr Bürgermeister kann auch nicht übersehen, daß die städtischen Schulen aus den Steuergeldern unserer jüdischen, wie unserer christlichen Mitbürger erhalten werden. Der Herr Bürgermeister kann auch nicht übersehen, daß Tausende jüdischer Familienväter zum Schutze ihrer Kinder gegen Angriffe und Verhetzungen in der Schule sich zum äußersten Widerstande aufraffen müßten und würden. llm nun den Herrn Bürgermeister die Gelegenheit zu geben, die fragliche, ihm imputirte Aeußerung zu dementiren, eventuell zu revociren, erlaube ich mir die Anfrage: Hat der Herr Bürgermeister als Vorsitzender in der Gemeinderathssitzung vom 9. Juni die Aeußerung: „W e n i g st e n s kommen dann die jüdischen Kinder (welche in der evangelischen Schule Aufnahme finden > nicht in die städtischen Anstalten", vvrgebracht? Bejahenden Falles, wie vermag der Herr Bürgermeister, der auch Vorsitzender des Bezirksschulrathes ist, eine derartige Aeußerung zu rechtfertigen? Wien, 11. Juni 1897. D r. Alfred Ster n. Diesmal wurde Herr Lueger brutal. Er ist nicht nur das Oberhaupt der Stadt Wien, sondern auch der Chef der politischen Behörde erster Instanz und Borsitzender des Bezirksschulrathes. In diesen Eigenschaften wäre er berufen, die Gesetze zu wahren, und seine oben erwähnte Aeußerung verstößt direct gegen das Gesetz. Durch die Interpellation in die Enge getrieben, erklärte D r. Lueger mit cynischer Brutalität, daß der Pfarrer nur einmal predige und daß er die Beantwortung der Interpellation a b l e h n e. Das ist nun freilich ein sehr billiges Auskunftsmittel, aber es kennzeichnet auch in vollem Maße die Art, mit welcher das Amt des Wiener Bürgermeisters zur confessionellen Verhetzung der Bürgerschaft mißbraucht wird. Ein mißglückter Gewaltstreich. Die Macht des Dr. Lueger hat halt doch noch ihre Grenzen — in dem einen oder anderen Falle sieht sich doch die staatliche Gewalt bemüssigt, gegenüber der Willkür des „Herrn von Wien" den Standpunkt der Gesetzlichkeit zu wahren. Im Wiener Rathhause ist jetzt die Aera der „Consiscationen" angebrochen. Man kann das Wort sehr verschiedenartig übersetzen; die Einen sprechen von Wegnahme, Beschlagnahme, die Anderen von Entrechtung und Enteignung, die Dritten von Diebstahl und Raub. Aber immer ist damit der Begriff der gewaltsamen Aneignung fremden Gutes verbunden, sei es nun materieller Besitz wie z. B. das Tramwaynetz, oder sei es das ideale Gut bürgerlicher Rechte, wie z. B. das Recht des Beamten auf Beförderung oder das Wahlrecht der Lehrer in den Bezirksschulrath, oder das Wahlrecht der Aerzte in die Aerztekammer. Von dem Attentat auf dieses letztere Recht wollen wir berichten. Die Wahlen in die Aerztekammer sollen in den nächsten Tagen stattfinden. Zu diesem Zwecke hat der Wiener Magistrat im Einvernehmen mit der Aerzlekammer eine Wählerliste zu verfassen, welche durch acht Tage beim Magistrate und den Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht aufliegen muß. Einen Tag nach Ablauf dieser achttägigen Frist hat nun der antisemitische Arzt und Gemeinderath Dr. Räder im offenbaren Einverständnisse mit den derzeitigen Machthabern im Rathhause eine Reclamativn gegen die Ausnahme von425, zumeist jüdischen Aerzten indieWählerliste eingebracht, welche damit motivirt wurde, daß jene 425 Aerzte als ungarische Staatsbürger in der Liste für die Gemeindewahlen nicht vorgekommen und deshalb vom Wahlrechte in die Aerztekammer ausgeschlossen seien. Obwohl die Aerztekammer in einer eingehend motivirten Aeußerung die Berechtigung dieser Reclamativn zurückwies, entschied der Magistrat dennoch im Sinne der antisemitischen Reclamanten und erkannte den 425 Aerzten, entgegen dem klaren Wortlaute des Gesetzes, das Wahlrecht ab. Tie Kammer ergriff selbstverständlich den Recurs an die Statthalterei und diese hat nun die Entscheidung des Magistrates a u f g ehobe n. So unangenehm dies Herrn Lueger und seinem Anhänge unter den Wiener Aerzten sein mag, so werden doch bei der am 28. d. M. stattsindenden Wahl die 425 jüdischen Aerzte, die man mit einem Federstriche ihres guten Rechtes berauben wollte, mitstimmen, und damit ist die Gewähr geboten, daß die Aerztekammer nicht in antisemitische Hände übergehen wird. Wo ist Normann-Schumann? Tie antisemitische Presse hat den Ausgang des Processes Taus ch in einer Weise besprochen, als ob der samose Criminal-Commissär einer der

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