Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 25 (18.6.1897)
- Date
- 1897-06-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 502 Vr. Vloch» Wochenkchrtst. Nr. 25 keine Zuweisung einer ärztlichen Dienstleistung, keine Mittheilung von einem Vorfälle, vollständige Vermeidung jeder Ansprache erfolgt von Seite des gesammten ärztlichen Personals. Der Neuling macht die mehrere Stunden währende Visite mit, ohne ein Wort gesprochen zu haben. Daß eventuell nach der Visite eine Section vorzunehmen sei, bleibt dem Fremdling ganz unbekannt. So vergeht ein Tag nach dem andern immer unter den angegebenen nicht sehr angenehmen Umständen. Daß eine derartige Behandlung eines gebildeten, für seinen Beruf begeisterten Jüngers auf die Dauer nicht zu ertragen ist, versteht sich von selbst. Nach kurzer oder längerer Zeit verläßt der wissensdurstige und strebsame junge Arzt dieses Spital und sucht in einer anderen öffentlichen Krankenanstalt die Bereicherung seines praktischen Wissens und Könnens. Diesem ärztlichen Körper, der den hier geschilderten praktischen Boycott schon seit Jahren mit Erfolg betreibt, wird nunmehr auch die Verwaltung des Bettina-Pavillons anvertraut werden. Die Herren werden ohne Zweifel diesen Musterbau vor dem Eindringen jüdischer ärztlicher Elemente zu bewahren wissen, sie brauchen nur nach bewährtem Recept vorzugehen und das erhabene Ziel wird erreicht seür. Ob das mit den Intentionen des Stifters vereinbar ist, das ist Gegenstand unserer Discussion. Wie es aber da mit den kranken Frauen „ohne Unterschied der Confession" gehen wird, diese Frage mag unerörtert bleiben. Wir wünschen aber dem Stifter, daß sich hier nicht Erscheinungen äußern mögen, welche auch andere Stiftungen „ohne Unterschied der Confession" erfahren haben. Zum Rumpf um das Staatsgrundgesetz. Die Zurücksetzung der Juden in der Zulassung zu öffentlichen Acmtern sucht sich vielfach mit der Ausflucht zu decken, daß die Zahl der jüdischen Bewerber dem perceutuellen Verhältniffe der jüdischen zur christlichen Bevölkerung nicht entspricht, sondern dasselbe weit überschreitet. Diesem Vorwand kann man nun allenfalls noch in den westlichen und innerösterreichischen Kronländern, keinesfalls aber für Galizien einen Schein von Berechtigung beimessen. Nicht nur, daß der numerische Abstand zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung in Galizien ein viel geringerer ist, es gelangen dort auch die Söhne jüdischer Eltern in weitaus geringerer Zahl zu den höheren Studien und damit reducirt sich naturgemäß der Percentsatz der jüdischen Bewerber auf ein bescheidenes Maß. Trotzdem aber herrschen betreffs der Zulassung von Juden zur richterlichen Carriere in Galizien nicht nur die gleichen, sondern noch schlimmere Zustände als in den anderen Kronländern. In einer Versammlung jüdischer Advocaten und Concipienten, welche während der Pfingsttage in Lemberg unter dem Vorsitze des Advocaten Dr. Aleksandrowicz stattfand, constatirte der Referent Dr. Reiter aus Sambor, daß gegenwärtig im Lemberger Oberlandesgerichtssprengel 19 jüdische und 4 christliche Rechtspraktikanten, dagegen nur 4 jüdische und 99 christliche Auscultanten im Amte sind. Die christlichen Bewerber werden durchschnittlich im Verlauf von acht Wochen, die jüdischen erst nach VL Jahren zu Auscultanten befördet. Die Christen werden schon nach dem zweiten Examen angestellt, während die Juden drei Staatsprüfungen zu bestehen haben. Die ungleichmäßige Behandlung der jüdischen Rechtspraktikanten gegenüber den christlichen springt grell in die Augen. Daß die jüdischen Bewerber im Allgemeinen besser qualificirt sind, erweist ja schon die Thatsache, daß sie drei Staatsprüfungen ablegen müssen, ehe sie ihre Gesuche überreichen können, während die christlichen Mitbewerber schon mit zwei Prüfungen ihr Auslangen finden. Und trotzdem gibt es nur 4 jüdische gegenüber 99 christlichen Auscultanten! Die Confession ist also das maßgebende Kriterium für die Anstellung, oder mit anderen Worten: Die Staatsgrundgesetze werden bei jeder Concursausschreibung verletzt. die Zugänglichkeit zu dem angestrebten Amte wird im offenen Widerspruche mit den Staatsgrundgesetzen fast ausschließlich vom religiösen Bekenntniß abhängig gemacht. Ganz gleich liegen die Verhältnisse in der Bukowina, wie ja die Interpellation der Abgeordneten Tittinger und Straucher über die Präterirung jüdischer Rechtspraktikanten mit voller Klarheit dargethan hat. Die erwähnte Interpellation, welche, unabhängig von der Lemberger Versammlung, dieselben Mißstände in der gleichfalls dem Lemberger Oberlandesgerichte unterstehenden Bukowina constatirt hat, ist die Probe aus die Richtigkeit der von den jüdischen Rechtspraktikanten Galiziens gegen diese Behörde erhobenen Vorwürfe. Es liegt System in der Sache — das wissen wir hier in Wien, das weiß man in Brünn, Prag und Graz. Und deshalb glauben air auch nicht, daß die von der Lemberger Versammlung beschlossene Vorstellung beim Ministerpräsidenten und beim Justizminister im Wege einer Deputation von Erfolg gekrönt sein wird. Die Rechtsungleichheit, unter welchen die Juden leiden, steht leider auf einer festeren Basis als auf der persönlichen Laune dieses oder jenes Oberlandesgerichtspräsidenten. Hütten wir ein starkes, auf die verfassungsmäßigen Rechte eifersüchtig bedachtes Parlament, dann könnte man von dort aus Abhilfe erhoffen. Aber unser Parlamentarismus ist eine Farce und unsere jüdischen Abgeordneten sind keine Parlamentarier — denn Parlament kommt von .parier" — sprechen, und die jüdischen Abgeordneten sind nur groß im Schweigen. Der Strobach des Herrn Mittrrmayer. Der Lueger-Strike, den die Wiener Tramwaybediensteten zu Pfingsten veranstaltet haben, liegt nunmehr hinter uns und die Freunde jüdischer Trinkgelder und antisemitischer Phrasen, die Tramwaybediensteten, sind um die Extraeinnahmen, die der gesteigerte Feiertagsverkehr für sie im Gefolge zu haben pflegt, ärmer, hingegen um die werthvolle Erfahrung reicher, wie Dr. Lueger seine Versprechungen zu halten pflegt. Aber genug, daß die gutmüthigen Juden nach Kräften bestrebt sind, den Beutel der antisemitischen Tramwayconducteure nach Kräften zu erschweren, das Herz wollen wir diesen Parteigängern der Christlich-Socialen, die unbeirrt durch die ihnen aufgedrungene Corruption jüdischer Doucuers den antisemitischen Sieg in der fünften Curie ermöglicht haben, nicht erschweren. Auch liegt es uns ferne, dem kleinen Mann, jenen Vorortewirthen und sonstigen ' Geschäftsleuten, jenen eifrigsten Agitatoren der Judenfressersache, denen der Tramwaystrike einen Strich durch die ganze Jahresbilanz gemacht hat, zu den Strike-Patronen zu gratuliren. Habeant sibi! Für den mageren Spatzen des reellen Verdienstentganges wird Dr. Lueger gewiß über kurz oder lang die Seinen durch die fette Taube der Judengüter-Confiscation entschädigen. Ein anderes Moment dünkt uns von weit größerer Bedeutsamkeit, und an ihm werden die Historiker, zum Mindesten jene, deren Specialfach die Criminalgeschichte bildet, nicht blind vorübergehen dürfen. So lange hat Dr. Lueger den Spiritus reetor jenes Stro-! bach gespielt, bis er selbst zum Popanz, zum bloßen Strobach geworden ist. Dr. Carl Lueger der Strobach des Herrn Mittermayer! Jetzt läßt es sich nicht mehr leugnen: Der Führer dieses christlichen Volkes heißt — Mittermayer und Dr. Lueger ist blos sein Adjutant.