Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 24 (11.6.1897)
- Date
- 1897-06-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 490 Dr. Vloctr's 'JVadtenixtirtiL »te. 24 darauf der Rosa Conti und Chanina Magaseni gestattet, sich ganz wie Christinnen zu kleiden. Bon einer wahrscheinlich noch aus der Zeit der mohammedanischen Herrschaft stammenden „Auszeichnung" erfahren wir nur durch eine Dispensation: Im Jahre 1491 gestattet der Vicekönig zwei Juden aus Messina, „auf Mauleseln mit Sattel und Zaum" zu reiten. Wichtiger als diese Aeußerlichkeiten war der Schutz, welchen die Regierung jederzeit mit allem Ernst den Juden gewährte. Im Allgemeinen lebten diese in Frieden und gutem Einvernehmen mit ihren christlichen Nachbarn. Christen nahmen Theil an jüdischen Hochzeiten und Leichenseierlichkeiten, ja einmal haben sogar Christen bei einer Beschneidung irgend eine Function ausgeübt, wofür freilich der jüdische Vater des Kindes zur Verantlvortung gezogen wurde. Erst im 15. Jahrhundert begann in einzelnen Städten — in den Hauptstädten Palermo und Messina scheint es immer gut geblieben zu sein — das gute Berhältniß sich zu trüben, und die Ursache war die Aufhetzung des Volkes durch die Wandr'rprediger, durch die herumziehenden fanatischen und sanatisirenden Mönche. Die sicilischen Bischöfe und Erzbischöfe waren im Allgemeinen feilte Judensrennde. Wo sie irgend eine Concession zur Besteuerung oder Beherrschung der Juden erlangt hatten oder aus Grund irgendwelcher verschimmelter Pergamente beanspruchen konnten, hielten sie zäh daran fest. Es kam auch vor, daß sie jüdische Cultusbeamte ernannten oder bestätigten; aber von Aufhetzung des Volkes ihrerseits finden wir in den Urkunden kein Beispiel. Im Jahre 1398 belobt sogar König Martin den Erzbischof von Palermo für seine gute Behandlung der Juden, und 60 Jahre später hat ein anderer Erzbischof von Palermo als Statthalter anläßlich von Excessen gegen die Juden in Trapani energische Maßregeln getroffen. Diese Excesse fanden gewöhnlich um die Zeit der christlichen Ostern statt, in Folge der Hetzpredigten in der Charivoche. Die Regierung begnügte sich nicht mit der Bestrafung der Uebelthäter, sondern suchte durch Warnungen in der kritischen Zeit die Juden zu schützen. So wurde im März und April 1437 den Behörden von Castroreale und Sciacca eingeschärft, für die Sicherheit der Juden während der heiligen Woche Sorge zu tragen. Am 12. März 1453 ') sendet der Vicekönig eigens einen königlichen Beamten, den Ritter Sancho della Murella, nach Marsala zum Schutze der dortigen Juden. Im Jahre 1480 erläßt der Vicekönig ein langes Schreiben an die in Trapani predigenden Geistlichen, in dem er ihnen befiehlt, „anständig zu predigen und nicht in solcher Weise, daß es den Juden Schaden oder Nachtheil bringen könnte; sie sollen das Volk nicht ausregen und Hetzen, sondern in gemäßigter Weise predigen, daß kein Scandal entstehe und daß die Juden nicht den geringsten Schaden an Leib und Gut erleiden sollen. 'Gleichzeitig wird den Behörden von Marsala befohlen, für den Schutz der Juden zu sorgen, bei sonstiger Strafe von 1000 Unzen. Aehnliche Aufträge ergehen im März 1485 an die Behörden von Messina und im März 1486 an die von Malta. Am 16. März 1487 schreibt der Vicekönig dem Franziskanermönch Francesco de Bononia in Sciacca, er habe mit großem Erstaunen gehört, daß er in seinen Predigten gegen die Juden aufreize, er möge das bleiben lassen, sonst werde man ihn ohne viel Rücksicht zum Schweigen bringen, (provideriamo per forma chi un poco vostru honestu vi desisterissivo di vostri erruri). Gleichzeitig wird den Behörden von Sciacca besohlen, darüber zu wachen, daß der Franziscauer dem Befehl gehorchen und wie die andern Geistlichen anständig predigen solle, damit die Ruhe der Stadt und das friedliche Zusammenleben der Einwohner nicht zum Schaden Seiner königlichen Majestät gestört werde. Vernachlässigen die Behörden ihre Pflicht, so werden wir etwas thun, was Ihnen sehr unangenehm sein wird". Etwas deutlicher spricht der Vicekönig mit den Behörden von Sciacca, indem er ihnen mit schwerer Strafe droht, falls den Juden etwas Schlimmes widerfahren sollte. Wer nur zu excediren versucht, soll sogleich eingesperrt werden. Gleichzeitig bestehlt er dem königlichen Lieutenant in Syrakus, dem Pater Johann Pistoja das Predigen gegen die Juden zu verwehren und für ihre Sicherheit zu sorgen. Ein ähnliches Verbot ergeht einige Jahre später an einen Prediger in Calbagirone. y Ostersonntag fiel damals ans den 1. April. Im Jahre 1396 hatte König Martin sogar einen besonderen christlichen Protector und Richter der Juden für alle nicht ihren eigenen Richtern unterstehenden Fälle ernannt, „weil die Juden wegen ihrer Schwäche und gedrückten Lage eines besonderen Schutzes bedürfen". Es scheint aber, daß dieses Amt wieder aufgehoben wurde, denn es findet sich im ganzen Jahrhundert bis zu ihrer Vertreibung keine zweite Ernennung eines solchen Protectors. Was die Erwerbsverhältnisse und Beschäftigungen der Juden betrifft, so bestanden solche nicht ausschließlich im Handel und Geldverleihen, ja es kommt sogar vor, daß ein Jude (i. I. 1455) einen Christel! als Wucherer verklagt. Wir finden Juden als Seidemveber, als Einführer der Dattelcultur und^ in verschiedenen Handwerken. Beim Bau des königlichen Palastes in Palermo zeichnet sich der jüdische Z'mmermann Joseph Caschisi aus und wird (1451) zum Zunftmeister aller jüdischen Zimmerleute in Palermo ernannt. Im Jahre 1409 bevollmächtigt König Martin den Samuel Salo zu Verhandlungen wegen eines Waffenstillstandes mit dem König von Tunis und 1437 bewilligt König Alphons dem Abraham aus Messina für seine bei der Eroberung von Reggio mit Gut und Blut geleisteten vorzüglichen Dienste „einstweilen" als kleine Belohnung lebenslängliche Steuerfreiheit, für später Größeres versprechend. Die wissenschaftlichen Leistungen der Inden Siciliens waren im Allgemeinen nicht bedeutend, aber sehr groß war dort die Zahl der jüdischen Aerzte, von denen manche bei den Königen in großer Gunst standen, mitunter auch zu Oberrichtern ernannt wurden. Zur Aussteuer der Tochter seines Arztes Moses de Bonavoglia trägt König Alphons hundert Dncaten bei. Und weit unserer Zeit vorauseilend wird 1376 der Jüdin Birdimura, nach glänzend bestandener Prüfung, die Erlaubniß zu ärztlicher Praxis ertheilt. In Sicilien hätten mit der Zeit die Juden wohl früher als anderswo die Gleichstellung erlangt und sie waren auch aus dem Wege, sich, wie man heute sagt, zu assimiliren. Da fuhr König Ferdinand gewaltsam und wortbrüchig mit der Ausweisung dazwischen. Wie lebhaft die Christen Siciliens dagegen remonstrirten, hat Güdemann in seinen! erwähnten gründlichen Werke ausführlich erzählt. M. L. Neue Erfahrungen auf dem Gebiete der jüdischen Geschichte und Literatur. * I. (ägyptische Urkunden aus den königlichen Museen zu Berlin 1894-1896. Daß die „Oesterr. Wochenschrift" eine Besprechung der Berliner Papyrusurkunden bringt, wird vielleicht manchem ihrer Leser zunächst auffallend erscheinen. Denn was die Juden mit den egyptischen Schätzen unserer Museen zu schaffen haben, liegt mindestens nicht auf der Hand. Aber zumeist für solche, die sich über diese Anzeige wundern, ist sie geschrieben worden. Der erste Band enthält den Text von 361 kleineren oder größeren, fast ausschließlich im Faijum gefundenen Papyrusblättern in griechischer Sprache. Der zweite Band enthält nur wenige lateinische Urkunden, sonst ebenfalls lauter griechische. Die zahlreichen Berliner koptischen und arabischen Urkunden, aus Egypten erscheinen besonders. Möchten dieselben recht bald gewürdigt werden. (N. 9939 enthält die Psalme 114 und 115 in barbarischem Griechisch.) Die Papyri vertheilen sich nicht ganz gleichmäßig auf die Zeit von Augustus bis zur byzantinischen und arabischen Zeit, das heißt für die Zeit vor der arabischen Occupatiou; die Hauptmasse gehört — soweit ich sehe — ins zweite und dritte nachchristliche Jahrhundert, doch ist z. B. auch das erste Jahrhundert durch einen recht beträchtlichen Percentsatz vertreten. Der Inhalt ist ein sehr verschiedener; es wäre ein Jrrthum, wollte man aus dem Wort „Urkunden" schließen, es handle sich etwa nur um Schriftstücke von officiellem Charakter. Amtliche Acten sind allerdings in großer Anzahl dabei, besonders viele Rechtsurkunden, aber doch auch diese meistens aus dem Gebiete des Privatrechtes, z. B. Pacht- und Miethverträge, Rechnungen und Quittungen, Testamente und Heiratsanträge, Bescheinigungen u. dgl. m. Daneben finden wir Erlässe der Behörden, Anzeigen und Strafanträge, Protokolle von Ge-