Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 23 (4.6.1897)
- Date
- 1897-06-04
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021169-3021192--06805-3031103- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 23 Br. Vlorh's Vochrnfchrifl. Seite 475 § 32, Absatz 4, bezüglich der Gutachten und Repräsentanz nach Außen: „Die Abgabe von Aenßerungen und Gutachten hat von demjenigen Rabbiner zu erfolgen, in dessen Competenzkreis der betreffende Gegenstand gehört. Insoweit es sich aber um Anfragen oder Aufforderungen zur Abgabe von Aenßerungen oder Gutachten handelt, welche allgemeine Angelegenheiien der jüdischen Religion' oder Gegenstände, die in der Competentzabgrenzung nicht vorgesehen sind, betreffen, hat eine collegialische Berathung der beiden gedachten Gemeinderabbiner unter Beiziehung des Synagogenrabbiners stattzufinden und ist das Gutachten nach der im Grunde der Stimmenmehrheit gefaßten Wohlmeinung im Namen des Rabbi nats abzugeben und von beiden Gemeinderabbiuern zu fertigen. Die Cultnsg e m e i nd e-R e P r ä s e n t a n z b e st i m m t, welcher der beiden G e m e i n d e r a b b i n e r bei bicjcu collegialen B e r a t h u n g e n den Bor sitz führen soll. Aenßerungen über Anfragen des Cultusrathes, beziehungsweise die Mitwirkung bei Berathungen der Cultusgemeinde - Repräsentanz, des Cultusgemeindevorstandes oder einzelner Ausschüsse werden nach der festgesetzten Competenzabgrenzung von jedem der beiden Geineinderabbiner mit gleicher Rechtswirksamkeit ersolgen. Insoweit es sich aber um Fragen handeln sollte, welche in der betreffenden Competenzabgrenzung nicht vorgesehen sind, wird stets die Aeußerung, respective Berathungsmitwirkung beider Geineinderabbiner einzuholen sein." Bei wem nun in den bezüglichen Berichten aus Lemberg die Wahrheit zu finden ist, ob bei dem Einsender des ersten Berichtes oder bei dem Herrn Schriftführer des Protestcomites, überlassen wir nach Obigem dem geehrten Leser zur Entscheidung. Hohenems, 30. Mai. (Jüdische Fabriksh e r r e n.) Die weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus, und besonders in Wien bekannten und berühmten Großindustriellen und Fabrikanten Gebrüder R o s e n t h a l beschäftigen in ihren großartigen Fabriken Hunderte von christlichen Arbeitern, von denen eine stattliche Anzahl nahezu sechzig Jahre unter dieser Firma arbeiten und fast kindliche Liebe für ihre jüdischen Arbeitgeber hegen. In glänzender Weise kam dies Sonntag, den 30. Mai zum Ausdrucke, als in Rankmeil, wo diese Firma eine bedeutende Fabrik etablirt hat, ein Arbeiter, Namens Philipp Knecht auf Antrag seiner Brodherren, aus Anlaß seines 50jährigen Arbeitsjubilänms in dieser Fabrik von Sr. Majestät mit dem silbernen Berdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Der Bezirkshauptmann Herr S ch a f s g o t s ch überreichte demselben mit einer schönen Ansprache diese Auszeichnung, worauf der Jubilar unter Thränen dankte und nur sein hohes Alter bedauerte, das ihm kaum erwarten lasse eine noch eben so lange Zeit im Dienste seiner jüdischen Herren zu arbeiten, ein Wunsch, den all seine Genossen aufrichtigst theilen. Hieran schloß sich ein herrliches Fest, das die derzeitigen Chefs der Firma, die Herren A n t o. n und Ivan Rose nt h a l, den Arbeitern veranstalteten und an dem sie sowohl selbst wie auch die kirchlichen und staatlichen Würdenträger der Umgend theilnahmen. Ein bedeutendes Geschenk ward dem Jubilar auch seitens der Firma zutheil. Mähr.-Weihkirchen. Am 25. Mai l. I. verließ der hiesige Obercantor Herr Adolf Reichard in Folge einer ehrenvollen Berufung nach Kremsier unsere hiesige Gemeinde und Stadt. Als Künstler im Gesänge und Musik bedauern und betrauern die Mitglieder der hiesigen Cultusgemeinde den Abgang, umsomehr als solcher Großes im synagogalen Gesänge zu leisten im Stande war. Ihm zu Ehren veranstaltete der Leiter des hiesigen deutschen Männer-Gesangvereines, zugleich Oberhaupt der hiesigen L>tadtgemeinde, Herr Bürgermeister Dr. Fritz Plachky, am 24., Abends, einen Abschiedscommers, wo derselbe in besonders schwungvoller Weise die Verdienste des scheidenden Sängers in der treffendsten Weise schilderte und anerkennend hervorhob. Bei dieser Gelegenheit sprach der Bürgermeister im eigenen, wie auch im Namen des deutschen Männer-Gesangvereines sein tiefstes Bedauern ob des Verlustes dieses überaus so tüchtigen und gefeierten Sängers aus, mit dem Wunsche, Herr Obercantor Reichard möge auch fernerhin dem Vereine seine Anhänglichkeit bewahren und demselben als Mitglied angehören und sobald an ihn der Ruf ergeht, den hiesigen Gesangsverein durch seine sonore Stimme zu erfreuen, er auch diesem ehrenvoller: Rufe Folge leisten möge, welches Herr Obercantor Reichard zu erfüllen versprach. In der That fand am 30. Mai l. I. im Saale des Vereinshotels eine Liedertafel zu Wvhlthätigkeitszwecken statt, zu welcher Herr Obercantor Reichard telegraphisch berufen wurde. In bewährter Weise stellte er seine Gesangskunst in den Dienst des Vereines und nach jeder aufgeführten Gesangsnummer lohnte rauschender Beifall den beliebten Sänger, wo er dann Gegenstand überaus herzlicher Ovationen war. Solche Worte, aus dem Munde des hiesigen Bürgermeisters, welcher die Zierde der Stadt bildet und als solche von der hiesigen Jndenschaft anerkannt wird, gesprochen, erwecken in uns das angenehme Gefühl, daß es in Oesterreich noch wackere liberal gesinnte Männer gibt, welche nngeschent dem Verdienste, ohne Unterschied der Confession, Rechnung zu tragen verstehen. Unter Begleitung der Segenswünsche, daß Herr Obercantor Reichard sich in der neuen Aufenthalts gemeinde dieselbe Sympathie erwerben möge, verließ derselbe heute unsere Stadt. Mandl. Stuttgart, 23. Mai. Ter Herausgeber der „Schwäbischen Reform", Fritz B ö s e n b e r g, hatte unsere Abgeordnetenkammer mit nachstehender Petition behelligt: „Nachdem durch neuere Schriften mit unverkennbarer Sachkunde aufs Neue und überzeugend dargethan worden ist, daß die bisher geheim gehaltenen Gesetz- und Lehrbücher des Judenlhums auf Anschauungen beruhen, die mit den sittlichen und rechtlichen Grundlagen unseres Volkslebens in Widerstreit stehen und in ihren weiteren Folgen eine Bedrohung unserer staatlichen und sittlichen Ordnungen bedeuten, richten die llnterzeichneten an die berufenen Vertreter des deutschen Volkes das höfliche Ansuchen, bei den maßgebenden Behörden eine Uebersetzung des Schulchan- Aruch auf Staatskosten beantragen zu wolle n." Die „Begründung" ergeht sich in denselberi antisemitischen Gemeinplätzen, welche ähnlichen Machwerken, die anderen Parlamenten unterbreitet wurden, beigegeben waren, und überbietet ihre Vorgängerinnen nur durch ein größeres Maß von Dreistigkeit und von elementarer Unkenntniß. Wie vorauszusehen war, ist das Ansinnen schon von der Petitions-Commission a limine abgewiesen worden. Es erhob sich nicht eine einzige Stimme zu seiner Befürwortung, wohl aber wurde von verschiedenen Seiten das antisemitische Gebahren energisch verurtheilt. Am nachdrücklichsten von Herrn Abgeordneten E ck a r d (Centrum), einem katholischen Theologen, welcher, zum Referenten bestimmt, einen eingehenden, von gründlichstem Studium zeugenden Bericht erstattete, der in dein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung gipfelte. Dieser Antrag wurde von der Abgeordnetenkammer in ihrer vorgestrigen Sitzung e i n st i m m i g angenommen. Als Berichterstatter sungirte auch vor dem Plenum der Abgeordnete Eckard, welcher nach Verlesung der Petition und ihrer Begründung ausführte: „Es sei zu bemerken, daß den Anklägern des Talmud und des Schulchan-Aruch eine ganze Reihe von Bertheidigern desselben gegenüberstehe, welch' letztere den ersieren mit den schärfsten Ausdrücken grobe Unkenntniß, Unfähigkeit, den Talmud zu lesen oder zu verstehen, fahrlässige Uebersetzung, absichtliche Fälschungen, Entstellungen durch Verschweigen, falsche Deutung, falsche Consequenzen vorwersen. Es sei nicht richtig, daß der Schulchan-Aruch ein Geheimniß ist. Der Schulchan-Aruch sei nicht nur in seiner Ursprache heute Jedem, der diese Sprache kennt, in ösienllichen Bibliotheken zugänglich, er sei auch, wenn nicht ganz, so doch in vielen Theilen in die deutsche Sprache übersetzt worden. So viel stehe jedenfalls fest, daß es sich hier nicht um Geheimnisse handelt, denen nur die Regierung oder von der Regierung bestellte Sachverständige nachsorschen könnten. Eine staatliche Uebersetzung würde nicht das erreichen, was die Petenten von ihr erwarten. Die Petenten erwarten von derselben eine authentische Darlegung des Inhalts des Schulchan-Aruch. Die wörtliche Uebersetzung allein würde nicht zum Ziele führen; es müßte eine Interpretation dazu kommen. Wie nun aber Uebersetzung und Interpretation auch ausfallen würden, auch diese „staatliche" Arbeit wäre schließlich nichts Anderes, als eine Arbeit mit wissenschaftlichem Charakter, ob sie nun von einem staatlich berufenen Collegium oder von einer Privatperson ausgeführt wäre. Sie würde der wissenschaftlichen Kritik unterliegen; sie würde auch alsbald von der einen oder von der anderen Seite angegriffen werden. Die staatliche Uebersetzung wurde aber auch einem anderen Streite ein Ende nicht bereiten, nämlich der Frage nach der Rechtsverbindlichkeit der einzelnen Stellen des Schulchan-Aruch für unsere Zeit. Der alte Streit würde dann anss Neue wieder entbrennen. Zu den negativen Gründen, die das Verlangen der Petenten als gerechtfertigt und zweckentsprechend nicht erscheinen lassen, geselle sich noch ein positiver. Der Inhalt des Schulchan-Aruch, wenn er auch nicht rein religiöser und gottesdienstlicher Natur sei. trage doch zum großen Theil diesen Charakter, und wo er rechtliche und gesellschaftliche Materien behandle, stehe er im engsten Zusammenhang mit den religiösen Anschauungen der Inden. Es wäre nun bedenklich, die Staatsgewalt