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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-05-28 · 22 (28.5.1897) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
22 (28.5.1897)
Date
1897-05-28
Page
– (sequence 11)
Language
German
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iKt. 22 Vr. Vloctz's WorheniMrM Seite 451 Seitdem die Wiener Gemeinde sich vor der Oeffentlichkeit zeige und ihre Leistungen zur allgemeinen Kenntniß bringe, sei dieser Vorgang auch nicht ohne Erfolg geblieben und auch die erhöhten Steuern werden eingehen, die Leute werden trotz des Jammerns zahlen, wenn sie wissen, daß die Steuergelder nützlich verwendet werden. Präsident v. G u t m a n n ist von den guten Absichten des Vorredners vollkommen überzeugt, aber derselbe stelle sich das zu leicht vor. Der Vergleich mit der Cultusgemeinde treffe nicht zu, denn diese schreibe einfach die Steuern vor und könne sie von ihren Mitgliedern eintreiben, die Allianz habe aber das Geld nur dort zu erwarten, wo man es ihr freiwillig gebe, sie könne nicht überall herumbetteln, um die Leute zum Beitritt zu gewinnen. Da müßten sich Männer freiwillig für die Propaganda einsetzen. Die Veröffentlichungen helfen auch nicht immer, wohl seien im Jahre 1880 und 1881 für die russischen Inden 600.000 fl. aufgebracht worden, aber durch Betteln, nicht durch Werbung von neuen Mitgliedern. Der Bericht über die Vereinsthätigkeit wird sodann genehmigt. Zur „Cassagebahrung" (P. 2 der Tagesordnung) spricht zunächst Herr Dr. R a b l. Derselbe dankt dem Präsidenten für die Aufklärungen und stellt richtig daß er nur den Bericht, aber gewiß nicht die Thätigkeit des Vereines bemängelt habe. Auch er sei der Ansicht, daß inan zu den Juden gehen und ihnerr ziegen müsse, was geleistet würde. Auch bezüglich des Cassenausweises find-. er nicht die Ziffern spärlich, da doch die Einnahmen auch nicht groß seien, sondern er beanstände nur die dürftigen Details. Nach dem Berichte wurden auch für literarische Erzeugnisse Subventionen ertheilt; derartige Leistungen sollten doch wohl veröffentlicht werden, denn es sei doch eine Ehre für den betreffenden Autor, öffentlich genannt und gefördert zu werden, man könnte um so leichter auf ihn aufmerksam werden und möglicher Weise auch sein Werk kaufen, das sonst unbeachtet im Bnchladen herumliege, oder es könnte die Unterstützung erhöht werden, wenn es die Lage gestatte. Der Verein konnte auf die Herausgabe gewisser Werke directen Einfluß nehmen, insbesondere durch Prersausschreibuugen Mr Themen, welche der Jugend förderlich wären, viel Gutes gestiftet werden. Das Statut spreche von der Förderung statistischer und historischer Leistungen des Judenthumes, wenn aber die Gründer der Allianz das hervorzuheben für nöthig gefunden, sollten insbesondere den statistischen Leistungen eine größere Aufmerksamkeit geschenkt werden, historische Leistungen liegen bereits zutage. Auch die Post „Diverse Unterstützungen^' sei nicht klar. Es sei durchaus keine Schande, wenn für Kreta nur 1000 Francs gewidmet wurden, da der Verein nach seiner Finanzlage nicht mehr leisten könnte, vielleicht werde sich der Eine oder der Andere finden, der einen Betrag noch leistet. In Berlin habe ein Redacteur für Spola 32.000 Francs gesammelt, hier aber habe man von einer derartigen Action nichts gehört. Schließlich schlägt er nach den bereits angeführten Mitteln zur financiellen Sanirung und Hebung, die Errichtung weiterer Filialen vor, deren es — die 9 galizischen abgerechnet — nur 5 gebe. Brünn leiste, wenn man von den Beiträgen des Mafsafondes und der Gemeinde (je 100 fl.) absehe, im Ganzem kaum 80 fl., selbst das kleine Troppau trage mehr bei. Durch eine Decentralisation würden dem Vereine vielleicht mehr Mitglieder zukommen, als durch Circulare. Die Filialen könnten dann ihre Thätigkeit über das ganze Land erstrecken und gedeihlich wirken. Auch die correspondirenden Mitglieder könnten sich der Propaganda anschließen. Präsident von Gut mann entnimmt zu seiner Freude aus den eingehenden Erörterungen des Vorredners, das große allgemeine Interesse für den Verein. Auf die Einzelheiten übergehend bemerkte er zunächst, daß früher die Beiträge an einzelne Gemeinden publicirt wurden, aber es haben Recriminationen stattgefunden und dadurch sei von der Veröffentlichung wieder Abgang genommen worden. Jedoch würde den Interessenten jederzeit und bereitwilligst im Bureau Aufklärung gegeben werden. Hinsichtlich der literarischen Arbeiten wäre es allerdings förderlich für die betreffenden Autoren, wenn sie genannt würden, aber es werden die Unterstützungen häufig nicht wegen der gediegenen von Autoritäten geprüften Arbeiten, sondern wegen der dem Autor erwachsenen Kosten und seiner Armuth verliehen. Einen solchen minderwerthigen Verfasser eines Werkchens zu nennen, verlange wohl Niemand so bald. Filialen werden dort errichtet, wo man sich darum anmelde, und sei nur eine von Bedeutung, nämlich Pilsen. Der Verein werde nach seinen Kräften für eine Gewinnung neuer Mitglieder eintreten, aber jeder Einzelne im Verein möge auch diesbezüglich rege thätig sein, dann werde der Erfolg nicht ausbleiben. Zum 3. Punkte (Wahlen) beantragt Herr Dr. Bloch die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes per Acclamatiou, und zwar wegen deren verdienstlichen Wirkens, ebenso die Wahl der beiden neuen Mitglieder mit zweijähriger Functronsdauer. Dieser Vorschlag wird mit Beifall begrüßt und sohin die Herren Em. B a u m garte n, Tr. Ku r a u d a, Beruh. P o l l a k, und Jul. R e i t l i n g e r wieder¬ und die Herren Emil H o r n e r und Leop. T r e b i t s ch mit Stimmeneinhelligkeit neugewählt. Nachdem zum letzten Punkt (Anträge) nichts gesprochen wird, schließt der Präsident die Versammlung. Vom Jahrmarkt des Lebens. Wien, 25. Mai. (P r ä t e r i r u n g j ü d i f ch e r Rechtspraktikanten.) Die Abgeordneten T i t t i n g e r und Strauch er haben an den Justizminister in der gestrigen Sitzung eine Interpellation folgenden Inhaltes gerichtet: Schon seit Jahren steht das Vorgehen des k. k. Ober-Landesgerichtes zu Lemberg bei der Besetzung der innerhalb seines Sprengels zur Verleihung gelangenden Gerichtsstellen in theils latentem, theils offenkundigem Widerspruche mit der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung aller Staatsbürger im bürgerlichen und politischen Leben. Diese bedauerliche Erscheinung tritt jedoch in jüngster Zeit anläßlich der durch die bevorstehende Einführung der neuen Eivilproceß-Ordnung bedingten ausgedehnten Vermehrung des Gerichlspersonals und insbesondere bei der Besetzung der Auscultantenstellen in einer Weise zu Tage, welche die ernste Aufmerksamkeit weiterer Kreise wachzurufen geeignet ist. So wurde bei den December-Erneanungen des Jahres 1896 für das Landesgericht in Ezernowitz bis auf eine einzige Ausnahme (Dr. Achill Rappaport) durchgehends das religiöse Bekenntuiß und nicht die Oualification der Petenten als Richtschnur für die Ernennungen genommen. Israelitische Rechtspraktikanten, deren Fleiß anerkannt, deren Fähigkeiten von den Vorgesetzten vielfach rühmend Hervorgeboben wurden, die acht, zehn oder zwölf Monate bereits bei Gericht in Verwendung gestanden wa"en, wurden von ihren christlichen College», von denen manche nur wenige Monate, einzelne sogar wenige Wochen bei Gericht prakticirten, bei den obgenannten Ernennungen präterilt. Ausgezeichnete junge Juristen, die ihre Examina mit dem denkbar besten Erfolge abgelegt hatten, mußten zusehen, wie das Ober-Landesgerichr Lemberg über ihre Köpfe hinweg diejenigen zu Auscultanten ernannte, die ihnen in jeder Beziehung nachstanden, hingegen in den Augen des k. k. Ober-Landesgerichtes den Vorzug des christlichen Glaubensbekenntni'ses voraus hatten. Im März 1897 hätten sechs Auscultanrenstellen zur Besetzung gelangen sollen; es wurde jedoch mit Rücksicht daraus, daß der Dorath an christlichen Bewerbern zu gering war. nur Eine Ernennung vorgenommen, fünf Stellen blieben unbesetzt. Am auffallendsten für die beim k. k. Ober-Landesgerichte Lemberg geübte Praxis ist folgender Fall: Rechtspraktikant Heinrich Reiniger erhielt am 12. Mai d. I. das Decret seiner Ernennung zum Auscultanten, nachdem er am 5. Mai zur katholischen Kirche übergetrete» war. Gegen Ende April hatte er bereits seinen Austritt aus der israelitischen Cultusgemeinde angemeldet; die Verständigung des Czernowitzer Magistrats an dieselbe datcrt vom 1. Mai. Wenn auch in nicht erkennbarer Absicht die Ernennung des erwähnten Herrn vom 30. April datirt ist, trägt die Expedition des Decretes dasDatum des 10. Mär 1897. Der Zusammenhang zwischen der Taufe des Herrn Reiniger und der Ernennung znm Auscultanten ist ein um so auffälligerer, als er den Schluß vollauf rechtfertigt, die Taufe habe die thatsächlich? Voraussetzung seiner sonst außertourlichen Ernennung gebildet. Die Interpellanten stellen an den Justizminister die Anfrage: 1. Ist das vorhin berührte Vorgehen des Ober-Landesgerichtes zu Lemberg bei Besetzung der innerhalb seines Sprengels zur Verleihung gelangenden Gerichtsstellen dem Minister bekannt? 2. Ist der Minister geneigt, im geeigneten Wege dafür Sorge zu tragen, daß in Zukunft derartige das Staatsgrundgesetz verletzende Vorgänge hintangehalten werden? Die Interpellation ist unterzeichnet von den Abgeordneten: K i e s e w e t e r, N o s k e, Wrabetz, Kareis, Dr. P r o mber, Daszynski, Kazkiewicz, Rieger, Dr. Verkauf, Hannich, Tittinger, Dr. Straucher, Zeller, Resel, Schrammel, Vratu h, Josehp Stein er , Berner, Dr. K r o n a w e t t e r, A u s p i tz.

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