Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 21 (21.5.1897)
- Date
- 1897-05-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 21 Vr. Vloch's Wochrnlchrtfl Sette 433 etwa von Jenen erwarten, daß sie spontan ihre Schulden eingestehen werden, wo sie doch die Inden eigentlich nur deshalb vertrieben, um ihre Schnlden los zu werden?" Die Königin beharrte auf die Durchführung ihres gerechten Verlangens. Auch ihr Bruder der Erzherzog Ferdinand nahm sich der armen Juden an, es folgte Befehl auf Befehl, Appellation auf Appellation; auch die Juden suchten beharrlich der Recht zu wahren. In einer von ihnen am 31. März 1528 an ihn Statthaltereiralh gemachten Eingabe sagten sie: „Damit aber E. G. sehen der Hern von Odenwurg Haismiltigkeit und das iere Radelfierer die maisten sein, die unns schuldig und von In nit bezalln einigen wordn, khunnen nit leiden, das wir einkhumen sollen. So ist inen nit Zu glaubn, das wir die Stat Ermer gemacht, wan wir nach khainen schickhen, gelt von unns zu entlehnen, sunder sy von In selbs khumen zu unns, und als wir nit hir warn, so lieffen oder reiten sy uns nach in die Eylenstat, gen Kvbldorf oder anderstwo, wie sy gellt zu entlehnen wissen". Sehr interessant schildert unser Autor auch den schriftlichen Kampf zwischen den vertriebenen Juden und den hartherzigen Oedenburgern. Wie es scheint, bekam die Königin Marie zuerst die Geschichte satt, denn bald trat bei ihr ein Umschwung der Gesinnung zu Ungunsten der Juden ein. Nicht lange darauf gelang es ihr auch, ihren Bruder Ferdinand umzustimmen und nach langwierigem achtjährigen Gerichtsverfahren wurde der Gewaltact der Oedenbnrger von Beiden bestätigt. Die Juden blieben durch königliches Machtwort „auf ewig" von Oedenburg verbannt. Auf ewig? Wer darf sich erdreisten den Verhältnissen vorzugreifen? Die verbannten Juden hatten mittlerweile in ihren unter herrschaftlichen Schutz stehenden Zufluchtsstätten: Eisenstadt, Matiersdorf, Kobersdorf u. s. w. eine neue Heimat gefunden und sich dort rasch eingelebt. In diesen Gemeinden, deren jüdische Bevölkerung von jeher unter den schirmenden Fittigen der Grundherrn stand, genossen sie als „Zsellerek" Kleinhäusler adeligen Schutz. Als solche waren sie jetzt viel besser daran, als früher, wo sie Unterthanen zweier Herren: der Stadt und der königlichen Kammer waren, während sie jetzt nur eine Obrigkeit über sich hatten, und diese betrachtete als Ure moralische Pflicht, ihre jüdischen Insassen zu schützen. Dieser Pflicht kamen ihre neuen Grundherren auch redlich nach, wie dies der Verfasser documentarisch sattsam nachweist. Inzwischen setzten die Oedenburger ihre herostratifche Arbeit weiter fort. Der jüdische Friedhof wurde vandalisch zerstört, der Tempel, der von dem städtischen Bertretungskörper ebenfalls gerne der Vernichtung anheimgegeben worden wäre, auf praktisches Anrathen des Magistrats dem Schneidermeister Sebastian für 80 fl. verkauft. Das Andenken dieser zwei jüdischen Institutionen, sowie die einst den Juden zugehörigen Weingärten und Aecker lebte noch lange fort und fort bis spät in's 17. Jahrhundert hinein und wird theilweise noch heute im Munde des dortigen Volkes bewahrt. Noch gegenwärtig kennt jeder Oedenburger jenen Rayon der Weingärten und Felder, dereinst den Namen Judengärten führte. Sehen wir nun an der Hand unserer Geschichte, zu welchen Erfolg die Judenvertreibung für Oedenburg hatte. Kaum ward durch die königliche Bestätigung dieConcurrenzder Juden unmöglich gemacht, wurden die Preise vieler Waaren von den christlichen Krämern und Handwerkern horrend in die Höbe getrieben. (1. P. der Gem. Protok. vom Jahre 1536. Archiv der Stadt Oedenburg.) Der städtische Magistrat trifft gegen diese von Jahr zu Jahr überhand nehmende Ausbeutung des jetzt nur auf die Glaubensbrüder angewiesenen armen Volkes stets neue Maßregeln, doch alles vergebens. Die Zahl der leer stehenden Häuser nimmt ebenfalls von Jahr zu Jahr zu. Geld war kaum irgendwo zu haben. Die darauf Angewiesenen müssen ihren Mitbürgern, den christlichen Geldleihern unerschwingliche Zinsen zahlen. An Stelle der jüdischen „Wucherer" beuteten jetzt die Christen die Oedenburger aus. Im Jahre 1634 wendeten sich sieben Oedenburger, die sich nicht aus den Klauen ihres christlichen Gläubigers befreien konnten, an Ferdinand den Zweiten, dem sie klagten, daß sie diesem wuchernden Glaubensgenossen die Hälfte' der geliehenen Summe gleich beim Empfang derselben als Zinsen erlegen müssen und am Ende des Jahres wieder Zinsen für die ganze Summe zu geben genöthigt sind, außerdem aber noch ein Geschenk geben müssen. (S. 190.) Auch der Magistrat war in steten Geldnöthen. Im Jahre 1590 meldete der sogenannte „Rath der Vierundzwanzig", daß weder Wein, noch Geld in irgend einer Kirche sei, die Gemeinde arm, die Steuern uneintreibbar. die Stadt mit Schulden überhäuft und die Repräsentanz trotz alles Nachgrübelns nicht im Stande, Geld zu beschaffen. Im Jahre 1595 heißt es in einem städtischen Bericht: „Die Armuth ist so groß, daß es unmöglich ist, sie weiter zu ertragen. Und wie schaute es denn in puncto Moral in dieser judenreinen Stadt aus? Wir wollen auch hier den aus Originalquellen schöpfenden Verfasser sprechen lassen: „Im Jahre 1589. als von den Juden schon keine Spur mehr war, klagt die städtische Repräsentanz, daß die Sünden von Tag zu Tag immer mehr und mehr überhand nehmen". Später werden die Zustände in dieser Hinsicht noch schlimmer und die alten Protokolle melden darüber gerade nicht sehr erbauliche Dinge. Die Berichte über die Sitten jener „guten alten Zeiten" find hier nicht r'eproducirbar, denn nicht nur der Leser, sondern auch das Papier müßten darob erröthen. Trotzdem wollten die maßgebenden Oedenburger des XVII. Jahrhunderts aus Concurrenzneid und incarnirtem Haß gegen die Juden nicht zugeben, daß diese selbst nur als Hausirer die Stadt betraten. (In der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhunderts schweigt die Oedenburger Chronik überhaupt von Juden.) Der ehrsame Zunftmeister Zacharias Lang führte oarüber Beschwerde, daß Juden in Oedenburg hausiren, und der Magistrat erließ ein Hausirverbot für sie. Diese Maßregel war aber der Beginn eines langen Kampfes zwischen den mächtigen Schutzherreu der von diesem Verbot betroffenen Juden der Umgegend und zwischen der Stadt. Schritt für Schritt rangen ihr die Eszterhäzy's, Batthyany's und Draskovits', theils durch Drohungen, theils durch Retorsionen einige Rechte für ihre Schutzjuden ab. Zuerst Hausir-, dann Marktbesuch und später gar Uebernachtungsrecht. Im Jahre 1766 durften die Juden schon gar von Sonntag bis Freitag in der Stadt weilen, woraus die Oedenburger nicht unbeträchtlichen Nutzen zogen. Sie erhielten von den Juden Leib- und Waarenzoll, verpachteten das Recht, jüdische Garkiichen zu halten, um theures Geld. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts endlich, als Freiheitslüfte über den Modergeruch mittelalterlicher Institutionen dahinzogen, wagten es zwei jüdische Familien, sich als tolerirte Juden daselbst ständig niederzulassen. Im Jahre 1830 wohnten schon nahezu 40 jüdische Familien dort, und von 1850 bis 1870 strömten die Juden, besonders die Bessersituirten. in großer Zahl wieder dahin zurück, von wv ihre Ahnen vor 300 Jahren so grausam Vertrieben wurden. In diese Zeit der Wiederkehr fällt der wirthschaftliche Aufschwung und die großartige Entwicklung des vorher so unbedeutenden Provinzstädtchens, Handel und Gewerbe gelangten zu einer dort nie geahnten Entfaltung und die Stadt Oedenburg, deren Handel und Wandel in den drei jndenreinen Jahrhunderten stagnirie und versumpfte, ist heute durch seinen semitischen Zusatz ein mächtig aufstrebendes merkantiles und industrielles Emporstim geworden. Dies ist der kurze Auszug des lehrreichen Werkes, womit der verdienstvolle Verfasser die ungarische Literatur bereichert hat. Lehrreich wie jede Geschichte der Judenverfolgungen, die mit ihren Rückwirkungen auf die Verfolgenden ad oculos demonstriren, daß der vou Eigennutz oder Demagogensucht ausgehende Antisemitismus nichts Anderes ist, als ein erbärmliches böswilliges Lügengewebe, womit das leichtgläubige, uriheilsunfähige Volk umsponnen wird. Dieses fühlen wohl, wie es scheint, die Oedenburger jetzt instinctiv heraus, denn die Heitslehren des benachbarten Wiener „Bolksbeglückers" finden dort gar keinen oder nur wenig Anklang und die Eintracht zwischen den wiederangesiedelten Juden und den toleranten Autochthonen daselbst bleibt ungestört. Und wenn sich auch hie und da in mancher Familie Antisemitismus zeigt, so ist dies blos vereinzelter periodischer Ausbruch hereditärer Belastung. Budapest. Bernhard Mandl. Correspondenzen. Wien. Samstag, den 22. Mai, um 7 Uhr Abends findet im Festsaale der Nieder-österreichischen Handels und Gewerbekammer (Börsegebäude, Eingang Wipplingerstraße) eine öffentliche Bereins-Bersamml n n g statt. Tagesordnung : Stellungnahme zur Haltung des Niederösterreichischen Landtages, des Gemeinde- und Stadtrathes der Reichshanpt und Residenzstadt Wien gegenüber den staatsgrundgefetzlich gewährleisteten Rechten der jüdischen Staatsbürger. Referenten: Herr Gemeinderath Dr. Alfred Stern, Herrn Landtagsabgeordneter Dr. Julius Ofner, Herr Siegmuild Mayer. Ern neuer Willkürakt. Der Stadtrath hat in einer seiner letzten Sitzungen in Erledigung verschiedener Personalangelegenheiten die Ernennung des Rechnungsofficial erster Classe Carl E r b a n zum Rechnungsrevidenten (IX. Rangclasse) beschlossen. Diese Ernennung, welche officiell mitgetheilt wurde, hat, wie man nachträglich erfährt, eine höchst _ interessante Borgeschichte. Unter den 147 Beamten der städtischen Buchhaltung befinden sich im Ganzen zwei Inden: der Eine, Rechnungsofficial I. Classe Josef S ch ü ck, der eine tadellose zwanzigjährige Dienstzeit hinter sich hat. wurde in Folge dessen vom Rathsgremium für die freigewordene Stelle eines Revidenten vorgeschlagen. Nun besteht unter den Wiener Magistratsbeamten der collegiale Br. auch, bei eintretenden Bacanzen dem einem Avancement am nächsten stehenden Co liegen allein die Bewerbung zu überlassen, und so lag denn auch für die zur Besetzung gelangende Revidentenstelle blos das Gesuch des jüdischen Officials dem Stadtrathe vor. Obwohl dies, wie gesagt, einem langjährigen Usus entsprach, und obwohl Niemand verhalten werden kann, sich um eine Stelle zu bewerben, fand der Stadtrath dennoch, daß ein solches Borgehen der Dienftespragmatik widerspreche und daß dem Präsidium die Wahl unter den verschiedenen Competenten freistehen müsse. Er leitete deshalb das Gesuch des Officials