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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-05-21 · 21 (21.5.1897) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
21 (21.5.1897)
Date
1897-05-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 21 Vr. Vloch's WvchrnlchrM Seite 431 ,Soci" dem Liebling des Menschengeschlechts, Karl dem Schönen, dem Frommen, dem Jesuiten in Civil nicht nachlaufen. Schönerer selbst, der in seiner unverfälschten Narrheit erquickende „Germane", dem die Socialdenrokraten erst recht sind, wenn sie sich, statt mit dem welschen Fremdwort, mit deutschem Mannestrntz „Leutgenossen" nennen wollen, wird von ihnen als „Jud" angeschrieen, und zwar keineswegs weil er die Ehre hat, mit einem gewissen Kohn verschwägert zu sein, sondernder Meinung, der'Wahrheit in's Gesicht zu schlagen. Wer ihnen nicht paßt, ist ein Judenknecht. Und ist das was Anderes, als eine Speculation aufdie Dummheit mit bewußter Verachtung der Wahrheit? Was also den Wahrbeitssinn der Bevölkerung hebt, kann uns nur recht sein. Vielleicht kommt der ganze Janhagel, der heilte gegen uns die Fäuste ballt, noch einmal darauf, daß nur der Mensch sein wahrer Feind ist, der ihm sein — Gott weiß — genug dürftiges bischen Bildung noch verkürzt. Doch wie will dies neue Steuergesetz die Wahrhaftigkeit der Bevölkerung heben? Zunächst, indem es jede Steigerung des Erträgnisses aus der Erwerbsteuer energisch ablehnt. Der Steuerträger ist also nicht der Gefahr einer „Anziehung der Steuerschraube" ausgesetzt. Es handelt sich nur um eine gerechte Vertheilung der von vorneherein feststehenden Gesammtsumme von etwa 17'/, Millionen, in welcher Feststellung schon gegen früher ein Nachlaß von etwa 5 Millionen liegt. Auch die etwa aus den anderen, zugleich eingeführten Steuern sich ergebenden Ueberschüssen sollen zunächst zur Entlastung der Steuerträger, dann zur Sanirung der Finanzen der Kronländer, erst nach Ueberschreitung von 18 Millionen zur Hälfte für den Staat verwendet werden; die Erwerbsteuer aber bleibt aus jener um 5 Millionen reducirteu Höhe, nebst einem jährlichen Zuschläge von 1'/» Percent für den Bevölkerungszuwachs, während bisher die Erwerbsteuersumme um den doppelten Betrag zu wachsen pflegte. Der Fiscus hat auf alle Ausbeutung des Steuerträgers Verzicht geleistet, und glücklicherweise besteht die Commission, welche die Steuer festzusetzen hat, zur Hälfte aus ernannten Mitgliedern; dazu kommt ein ernannter Vorsitzender, also im Nothfall die Majorität gegenüber den Gehässigkeiten der etwaigen gewählten Mitglieder. Von der ernannten Hälfte der Commission darf man strenge Gesetzlichkeit des Vorgehens erwarten. Immerhin wird es für jeden unserer Glaubensgenossen räthlich sein, sich kein formales Versehen zu Schulden kommen zu lassen, namentlich amtliche Zustellungen in Steuersachen genau zu lesen und Fristen genau einzuhalten! Denn das Gesetz ist auf der Voraussetzung einer rechtzeitigen Mitwirkung des Steuerzahlens aufgebaut; bei Fristversäumniß pflegt die Steuerbehörde oder die Commission in dem Gesetz das Recht zu erhalte», von der Mitwirkung des Steuerzahlens abzusehen und selbststän ig die Steuer zu bemessen rc. Eine zweite Garantie der Wahrhaftigkeit liegt in dem hochwichtigen Artikel XV, nach welchem die künftig abzugebenden Erklärungen in keiner Weise benützt werden dürfen, um Strafen oder nachträgliche Steuererhöhungen wegen früherer Unwahrheiten zu verhängen; dagegen wird mit Recht im V. Hauptstück für die Zukunft für den Fall der Steuerhinterziehung, wissentlich unwahrer Angaben von Zeugen und Sachverständigen, Steuerverheimlichung, Verletzung der Pflicht der Geheimhaltung, Mißbrauch der Steuerregister ein ganzes System scharfer Strafen aufgestellt, dessen Ernst dadurch noch erhöht wird, daß Register der Steuerpflichtigen und ihrer Steuersnmmeu. 14 Tage lang zur Einsicht aller Personalsteuerpflichtigen des betreffenden Bezirkes aufliegen werden. Es versteht sich von selbst, daß unsere Feinde diese Register fleißig studiren und ihr gewohntes Denunciantenthum mit Wuth betreiben werden. Nicht nur als Staatsbürger, sondern auch als Juden, die sich vor jeder Schändung des jüdischen Namens zu hüten haben, sind wir zur Wahrheit in unseren Bekenntnissen verpflichtet. Die Commission ist selbstverständlich an die Erklärungen der Steuerträger nicht gebunden, welche allerdings Berufung ergreifen können, aber ebenso selbstverständlich in den meisten Fällen nicht viel ausrichten werden. Umso wichtiger ist es, daß unsere Glaubensgenossen sich rechtzeitig um sachverständige und gerecht denkende Candidaten für die Commissionen umsehen, daß sie diesen Candidaten auf's Dringendste empfehlen, in der Regel mit den ernannten Mitgliedern, die doch Fachmänner sind, in Harmonie zu wirken, um eventuell auch für unsere Glaubensgenossen ihrer vorurtheilslosen Würdigung sicher zu sein und vor Allem, daß Alle sich für die Wahl der Commission interessiren und an derselben betheiligen. Nehmen wir uns an der Rührigkeit unserer Feinde ein Beispiel. Wo wir auch nur Einen unbefangenen Candidaten durchbringen, kann wenigstens nicht ganz schamlos Unrecht geübt werden. Wir wissen dann wenigstens vor Allem, was geschieht. Die Aufforderung zur Wahl wird nach Artikel 13 der Vollzugsvorschrift an jeden einzelnen Steuerträger gesendet werden; diese Zustellung erfolgt durch die Gemeinden gegen Empfangsbestätigung. Dieselbe ist bereits mit der Einreihung in eine bestimmte Classe der Steuerpflichtigen verbunden, welche leicht in irriger Weise erfolgen kann. In diesem Falle ist es wichtig, rechtzeitig die Berufung zu ergreifen: Ebenso, wenn ein Befreiungsgrund vorliegt. Es wäre verfrüht, jetzt schon über diese Einzelnheiten, über die Details der Erklärung und Bemessung der Steuern Mittheilungen zu machen. Wir werden nicht ermangeln, rechtzeitig unsere Leser über das Nöthige zu informiren, damit sie mit vollsten! Verständnisse au dem Gelingen dieses großen Werkes Mitwirken und dabei doch rechtzeitig und in der richtigen Fornl ihre legitimen Interessen wahren mögen. Geschichte der Inden in Oedenburg (A zsidök törtenete Sopronban) von den ältesten Zeiten bis auf den heutigen Tag. Von der israelitisch-ungarischen Literalurgesellschaft preisgekröntes Concurrenzwerk des Dr. Max Pollak, Rabbiner zu Oedenburg. Schon seit mehr denn tausend Jahren sind Juden im Reich; der heiligen Stefanskrone seßhaft; fast »in jedes Kapitel der Geschichte der Ungarn führt uns aus ihre Spur; sie bilden in manchen Städten uralte Gemeinden, und dennoch ist die ungarisch-jüdische Historiographie noch ein Kind ganz neuester Zeit. Für die Leiden und Freuden unserer hierländischen jüdischen Vorfahren hatte man keinen geschichtlichen Sinn, und selbst die Memmorbuch-Chronik, wie wir so häufig in Deutschland und an vielen Orten sogar in Polen finden, war bei uns eine fast unbekannte Pietätsübung. Der biblische Satz: „Seid eingedenk der alten Zeiten" wurde kaum beachtet und was von Behörden und christlichen Historieuschreibern oder in jüdischen Responsen blos sporadisch und nur so nebenher ausgezeichnet wurde, das lag zerstreut und verborgen in Archiven und alten Bibliotheken gleichsam wie mit sieben Siegeln verschlossen. Löw. Zipser und Ehrlich — das am Firmament des ungarischen Judenthums leider so früh verblichene Dreigestirn — waren die ersten, die ans alten lateinischen Codices und jüdischrubbinischen Schriften das Material zu einer Geschichte der ungarischen Juden in Zeitschriften zusammenzutragen begannen. Allein dies waren blos Bausteine, wirr durcheinander liegend, noch der grundlegenden, ordnenden und zusammenfügenden Hand harrend. Diese Arbeit wurde endlich von Dr. S am u e l K o hin, dem gelehrten Rabbiner der Pester israelitischen Religionsgemeinde unternommen» der zwei Jahre nach Veröffentlichung seiner hebräischen Quellenschriften und Daten zur Geschichte der Ungarn, im Jahre 1883 seine fundamentale Geschichte der Inden in Ungarn (»A zsidök törtönete Magyar orszagon«) auf Grund archivaler Forschungen herausgab. Seit diesem epochalen Werke, das sich aber nur bis zur Schlacht bei Mohacs erstreckte, sind wieder anderthalb Jahrzehnt ins Land gezogen, ohne daß dieses Opus unseres mit beruflichen Arbeiten überhäuften Rabbiners die vom Publicum so ungeduldig erwartete Fortsetzung gefunden hatte. Indessen dir Bahn ungarisch-jüdischer Geschichtsforschung war einmal vorgezeichnet und gebrochen und seitdem erschienen in unserer wissenschaftlichen Monatschrist »Magyar Zoido Szemle« einige wenige, jedoch werthvolle Beiträge von» aus dem ungarischen Landes - Rabbinerseminar hervorgegangenen jungen Gelehrten. \ Auch mit den monographischen Geschichtswerken unserer jüdischen Gemeinden will es nicht recht vorwärts gehen, obwohl der Szegediner Rabbiner Immanuel Löw der würdige Nachfolger seines großen Vaters, hierzu schon im Jahre 1885 durch seine damals erschienene Geschichte der Szegediner Judengemeinde, die er im Vereine mit Kulinyi herausgab, den Impuls gegeben hatte. Erst die literarische Hochfluth des Millennium-Jahres brachte uns wieder zwei bedeutende Monographien jüdischer Gemeinde-Geschichten. Im Sommer des vorigen Jahres gab die Nagy-Abonyer Chewra-Kadischa die von ihrem Rabbiner Dr. Bela V a j d a verfaßte Geschichte der Abonyer jüdischen Gemeinde heraus, und im Februar dieses Jahres edirte die israelitische ungarische Literatur-Gesellschaft, die von ihr preisgekrönte Arbeit, deren vollständigen Titel wir in der Überschrift dieser Mittheilung anführten. Der Verfasser dieses auf dem wissenschaftlichen Niveau geschichtlicher Monographien stehenden Werkes, Rabbiner Dr. M. Pollak ist ebenfalls aus dem Budapester Rabbinerseminar hervorgegangen, an welcher Anstalt der daselbst docirende Professor Dr. David Kaus- » t A

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