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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-05-07 · 19 (7.5.1897) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
19 (7.5.1897)
Date
1897-05-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 398 Dr. Blocks Wortzensrhrtfl Nr. 19 bald eine solche Partei entsteht, und insolange sie besteht, haben wir keine Veranlassung eine Politik der Entsagung zu treiben. Wir verlassen vorläufig noch keineswegs den Boden der Politik. Wir wollen weiter auf demselben nicht nur für uns, sondern für die gesammte Bevölkerung Gutes und Heilsames anstreben, und mit diesem festen Vorsatze lassen Sie uns das neue Vereinsjahr beginnen. (Lebhafte Zustimmung und Beifall.) Der Rechenschaftsbericht, sowie der vom Vorstandsmitgliede Herrn B. K a n i tz erstattete Cassabericht wurden von der Versammlung genehmigend zur Kenntniß genommen und dem Vorstände das Absolutorium ertheilt. Bor Eingang der Wahlen erhob sich der Vorsitzende und erklärte, daß er sich mit Rücksicht aus die Anhäufung seiner Berufsgeschafte, sowie der Pflichten, die ihm das Mandat im Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde auferlege, zu seinem Bedauern bemüssigt sehe, die Versammlung zu bitten, von seiner ferneren Wahl zum Präsidenten des Vereines abzusehen. Vorstandsmitglied Jacob Ja i 1 e l e s gab namens des Vereines die Erklärung ab, daß alle Versuche desselben, Herrn Dr. Grünfeld von diesem Entschlüsse abzubringen, an der zwingenden Nothwendigkeit, die ihn zu diesem Schritte veranlaßte, scheiterten. Der Vorstand habe daher den Entschluß gefaßt, die Generalversammlung zu ersuchen, Herrn Dr. Grünfeld zum Ehrenmitaliede des Vereines zu wählen und ihn zu bitten, dem Vereine als Beirath des Vorstandes auch fernerhin seine Dienste zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Gelegenheit gedachte der Vorstand auch der hervorragenden Verdienste, die sich der bisherige I. Vice-Präsident Herr Dr. Marcus Spitzer, sowie der als Beirath des Vorstandes seit Jahren fungtrende Vicepräsident der israelitischen Cultusgemeinde Herr Landesschulrath Dr. Gustav K o h n um den Verein erwarben, und bat die Versammlung namens der Vereinsleitung, auch diese beiden Herren zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Die Versammlung kam dem Ansuchen des Vorstandes durch Erheben von den Sitzen nach. Schließlich empfahl Herr I a i t e l e s, namens des Vorstandes die Wahl des Herrn Wilhelm A n n i n g e r zum Präsidenten. Da der Vorschlag, die Wahl per Acclamaiion vorzunehmen, auf Widerstand stieß, wurde dieselbe mittelst Stimmzettel vorgenommen, und hiebei Herr Wilhelm Anning er mit überwiegender Majorität zum Präsidenten gewählt. Herr Anninger dankte der Versammlung für das ihm bewiesene Vertrauen, das er stets zu rechtfertigen bestrebt sein werde. Ein Programm zu entwickeln, halte er nicht für nothwendig; der Verein habe ein Programm und das wolle er ernst und eifrig ausfüllen (Lebhafter Beifall.) Er danke aber auch seinem Vorgänger Herrn Dr. G r ü uf e l d dafür, daß sich der Verein unter seiner Leitung ein Ansehen erwarb, welche die Stelle eines Präsidenten zu einer so ehrenvollen mach?. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Bei der hierauf erfolgten Wahl des Vorstandes wurden die Herren Jacob I a i t e l e s, B. K a n i tz. Dr. I. K o h n. Adolf Rosenball m, Dr. Marcus Spitzer, Dr. PH. M e i 1 n e r und Jg. Zucker wieder- und die Herren Dr. S. Elias und Sigmund Mayer neugewählt. Nachdem noch Herr Landesschulrath Dr. Gustav K o h n in seinem und im Namen der zu Ehrenmitgliedern ernannten Herren der Versammlung für diese Auszeichnung dankte. Herr Dr. Elias im Namen des Vorstandes das Versprechen gab, das Möglichste leisten zu wollen, und Herr Schwarz namens der Vereinsmitglieder Herrn Secretär Fuchs für seine aufopfernde Thätigkeit herzlichst dankte, schloß ein mit großem Beifall aufgenommener Vortrag des Herrn Landtags-Abgeordneten Dr. O f n e r über „das Wesen des Antisemitismus" die XI. Generalversammlung dieses so rührigen Vereines. Israel. Temprlbezirke in Wien. (Original - C o r r e s o n d e n z.) Neben den Hauptsynagogen, welche stets den Mittelpunkt der jüdischen Gemeinde bildeten, gab es und gibt es noch in allen großen Gemeinden Privat- und Bereinsbethäuftr. welche entweder von einzelnen Personen in Bcthätigung ihrer religiösen Opferwilligkeit gestiftet wurden oder einem von dem Gros der Gemeinde abweichenden Ritus gewidmet sind. Nur in Wien finden wir eine größere Anzahl von Bethäusern, welche einzig und allein aus der Ursache von Vereinen gegründet und erhallen werden, weil die Wiener Cultusgemeinde ihrer Hauptaufgabe, die Cultusbedürfuisse ihrer Mitglieder zu befriedigen, nicht Nachkommen konnte. Diese Gotteshäuser unterscheiden sich weder in ihren Einrichtungen noch in den gottesdienstlichen Normen wesentlich von den Gemeinde-Synagogen. In ihnen verrichtet die große Mehrzahl der Glaubensgenossen in den alten 10 Bezirken ihre Andacht, hören sie und ihre Kinder das Wort Gottes und doch werden diese nicht aus dem Gemeindesäckel erhalten, sondern sind mit ihren Functionären, von geringen Grmeilldesubventionen abgesehen, zumeist auf die schwankende Opferwilligkeit der Tempelbesucher angewiesen. Es würde zu weit führen, wollten wir schildern, welche dem Ansehen des Jvdenthums nachtheiligen Mittel ongovendet werden müssen, um die Existenz dieser religiösen Institutionen fortzufristen. Jeder Unbefangene wird aber das Streben der Bereinsvorstände, rhre Synagogen und deren zumeist ausgezeichnete Functionäre auf eine festere gesicherte Grundlage zu stellen, mit Sympathie begleiten. Die im Nachfolgenden abgedruckte, von den Tempelvereinen des IV. bis X. Gemeindebezirkes kürzlich dem Cultusvorstande überreichte Eingabe strebt dieses Ziel zugleich mit einer der politischen Gemeinde ähnlichen Ordnung der Cultusgemeinde an. Die Eingabe lautet: Sehr verehrlicher V o r st a n d d e r israelitischen Cultusgemeinde! Mit unserer Eingabe vom 26. Mai 1895 haben wir Teukpelvereine für beit IV. und V., VI. und VII., VIII., IX. und X. Bezirk gebeten, unsere Tempel mit Einrichtungen auszustatten, wie solche an den Gemeindetempeln der ehemaligen Bororte bestehen und unseren Tempeln, beziehungsweise deren Organen die in unseren Bezirken vor kommenden religiösen Fnnctionen znzuweisen. Wir beriefen uns darauf, wie wir der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe die gesetzliche Pflicht und Aufgabe der Gemeinde, für die Cultnsbedürfnisie der ganzen Gemeinde aufzukommen, auf unsere Schultern geladen haben, indem wir für den Cultus unserer Tempelbezirke sorgen, es daher nur gerecht wäre, wenn mindestens die Einnahmen aus religiösen Functionen, die in unseren Bezirken Vorfällen, uns Vorbehalten bliebem Wir haben ferner darauf hingewiesen, wie es a u ch e i n Gebot der Pietät w ä r e, zu Leichenbegängnissen jene Seelsorger und Cantoren zu berufen, welche für den Lebenden gebetet, nicht aber solche, die den Verstorbenen kaum gekannt haben. Wir glaubten uns der Erwartung hingeben zu dürfen, daß der Vorstand, in dem Gefühle der Pietät für die Heimgegangenen die Nährmutter unseres Glaubens und in der Gerechtigkeit sein Fundament erkennend, freudig seine Hand bieten werde, Pietät zu pflegen und Gerechtigkeit zu üben. Wir rechneten darauf umso zuversichtlicher, als wir ohne die erbetenen Beneficien nicht in der Lage wären, unsere Fnuctionäre vor Entbehrungen zu schützen und unsere Tempel in der Weise zu erhalten, wie die Cultnssteuerträger dies von unserer Gemeinde zu verlangen berechtigt sind. Die oben angedenteten Wünsche präcisirten wir in folgenden 4 Punkten: 1. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde anerkennt die Bethäuser des Tempelvereines für die Bezirke Wieden und Margarethen, des Tempelvereines für die beiden Gemeindebezirke Mariahils und Neubau, des Tempelvereines des VIII. Bezirkes, des Bethausvereines im IX. Bezirke „Chewra Beth Hatfilah" und des Tempelvereines fiir den X. Gemeindebezirk als Bezirkssynagogen (mit den Rechten der Gemeindetempel für den XIII. bis XV. Bezirk, für den XVI. und XVII. Bezirk und für den XVIU. und XIX. Bezirk.) 2. Bei jedem der obangeführten fünf Tempel ist eine Matrikelanmeldestelle zu errichten, bei welcher alle im Bezirke vorkommenden Geburten und Todesfälle, dann die Trauungen von Bräuten, welche im Bezirke ihren ständigen Wohnsitz haben, anzumelden sind. 3. Der Tempel des Bezirkes, in welchem die Braut ihren ständigen Wohnsitz hat, hat die Trauung zu vollziehen. Wählt dieselbe einen anderen Tempel, so hat sie an ersterem die an diesem nvrmirte geringste Traunngstaxe zu entrichten. 4. Die Functionen bei Leichenbegängnissen möge der Vorstand der Cultusgemeinde, wenn die Hinterbliebenen keine anderen Functionäre wünschen, dem Tempel jenes Bezirkes zuweisen, in welchem der Verstorbene seinen ständigen Wohnsitz hatte. Es wäre thöricht von uns, wollten wir Separationsgelüste hegen oder auch nur die Gemeinde schwächen. Im Gegentheil! Wir sehen in der gleichmäßigen Fürsorge für alle Theile der Gemeinde ihren festesten - Kitt; wie wir hoffen, daß vor Noth geschützte Cultnsbeamte weit freudiger und daher wirksamer dem Glauben dienen werden, als wenn sie sich zurückgesetzt fühlen und mit Nahrungssorgen zu kämpfen haben. Was das im Punkte 3 ausgesprochene Verlangen betrifft, so scheint es uns nicht unbillig, alle Bewohner eines Stadttheiles auch zur Erhaltung des Gotteshauses heranzuziehen, welches zur Befriedigung ihrer Cultusbebürfniffe errichtet wurde, allein wenn der verehrliche Gemeindevorstand den Gemeinde-

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