Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 18 (30.4.1897)
- Date
- 1897-04-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 18 Vr. Vloch's Vochrnschrtfl Seite 375 des Mabruk lag nicht vor. Wenn wir erst dahin kommen, daß die Beamten sich selbst Gesetze geben, um Menschen auszuhängen, dann würde es allerdings schön werden. Mit demselben Recht hätte dann doch auch Dr. Peters bei einer ganz unschuldigen Sache decretiren können: Wenn Du Dies und Jenes thust, dann hänge ich Dich auf! Hier liege also ein Willküracl nach einem ganz ungeregelten Gerichtsverfahren vor. Ein absoluter Willküract sei es auch gewesen, daß der kaiserliche Commissär, nachdem die drei Weiber, denen der Aufenthalt auf der Station zu langweilig geworden, entflohen waren, seine bewaffnete Macht benutzte, um den Weibern nachzujagen und kriegerische Conflicte herbeizuführen. Die Mißhandlung der drei Weiber sei eine - sehr nachdrückliche gewesen, die Anwendung der Todesstrafe auf die Jagodjo, die nicht „aus" der Kette, sondern mit der Kette entlaufen war, nachdem man sie so unbarmherzig gehauen hatte, sei unberechtigt gewesen. Das Aufhängen eines Negerjnngen aus Anlaß der erwähnten geschlechtlichen Motive sei nach Len Begriffen der europäischen Civilisation, die doch nach Afrika getragen werden soll, eine Infamie, und ein Beamter, der sich solcher Infamie — wenn auch fälschlich — rühmt, mache sich des Ansehens verlustig, das einem Beamten zur Seite stehen muß. Nach alledem sei er zu seinem Leidwesen und zum Leidwesen weiter Kreise im deutschen Vaterlande in der Lage, auf Grund der bestehenden Gesetze, insbesondere des Reichsbeamtengesetzes gegen den Reichscommissär z. D. Dr. Peters den Antrag auf Entfernung aus seinem Amte in der strengeren Form der Dienstentlassung zu stellen. Die Verhandlung gegen Dr. Peters endete damit, daß er mit der Dieustentlassung gestraft wurde. Aber die „Arier" bleiben darum weiter im privilegirten Besitze aller menschlichen Rassen-Tugenden. Die Verleugnung der Staatsgrundgesetze. Löbliche Redaction der „Oesterreichischeu Wochenschrift" W i e n. In Nr. 12, Seite 186 des in Wien erscheinenden „Aerztlicher Centralanzeiger 1867" geschieht folgende Kundmachung des Öberösterreichischen Laudesausschusses ckäc>. Linz, 19. März 1897, Zahl 4496, betreffend die Besetzung von Gemeindearztensstellen in Oberösterreich: „Im Grunde des Laudes-Sanitätsgesetzes für Oberösterreich vom 22. September 1893, LandeSge'fetzblatt 'Nr. 35, find die Gemeindealztensstellelt in nachbenannteil Sanitätsgemeinden zu besetzen: 1.bis 11. incl. Bewerber um eine dieser Stellen wollen ihre mit dem Nachweise der ärztlichen Befähigung und der bisherigen praktischen Verwendung, des 'Alters und der C o n s e s s i v n versehenen Gesuche bis längstens 30. April an den oberösterreichischen L a n d e s a u s s ch u ß in Wien eiusendeu. Derselbe wird die eingelangten Gesuche den betreffenden Sanitätsgemeindevertretungen zur Beschlußfassung übermitteln. Für jene Sanitäts- Gemeinden, welche Landessubveutionen beziehen, darunter nur 2, obliegt die Ernennung des Gemeindearztes dem Landesausschusse." Wir fragen, gibt es in Oesterreich keine Instanz, lvelche diese Verhöhnung der Staatsgrundgesetze durch öffentliche Behörden zu ahnden die Macht und den Willen hat? M. G. Die Klage Saborsky-Hütter vor dem Appellsenat. In der Appellverhandlung, die vorige Woche stattfand, wurde das Urtheil, welches seinerzeit vor dem Bezirksgerichte Alsergrund über die Ehrenbeleidigungsklage des Biehcommissionärs aborskh gegen den Gemeinderath und Vorsteher der Fleischhauergenoffenschaft Georg Hütter gefällt wurde, aufgehoben. H ü t t e r w u r d e schuldig gesprochen u n d z u einer G e l d st r a f e von 200 st. v e r u r t h e i l t. Der frivol und leichtfertig unternommene Versuch, die Ehre des Klägers Saborsky zu verunglimpfen, ist mißlungen und Herr Hütter wird mm erkannt haben, daß die jüdische Confession der Beleidigten nicht jeden Angriff rechtfertige. Ebenso interessant als lehrreich waren die Ausführungen des Dr. Kopp, des Vertreters der Anklage. Er sagte u. A. Die Versuchung, auf'ein anderes Gebiet ü b e r z n g r e i f e n, liegt ziemlich nahe; ich will ihr aber widerstehen und nur soweit nachgeben, als zur Abwehr nothwendig ist. Anlaß zum heutigen Proceffe gab eine Rede des Marktdirectors und hauptsächlich dessen Vorwurf, daß an der Fleischtheuerung die Fleischhauer schuld seien. Auf diesen Borwurf zu antworten, fühlte sich Herr Hütter in der Gemeinderathssitzung vom 9. October bemüffigt. Man beklagt sich in der ganzen Bevölkerung mit Recht über die Theuerung eines der wichtigsten Lebelismittel. Bon autoritativer Seite wurde bei einer unlängst abgehaltenen feierlichen Gelegenheit die Reform der Approvisionirung begehrt, von einer minder autoritativen Seite wurde diese Reform versprochen, aber nicht als solche b l o s, sondern als Kampf gegen die Commissio n ä r e. Ob die Institution der Commissionäre eine zweckmäßige, ob sie Schuld an der Fleischtheuerung, gehört nicht hierher. Zunächst muß ich auch den Zeugen Gruber rasch abthun. Er erzählte uns von falschen Telegrammen. Bewiesen hat er das nicht, aber hingeworfen wurde diese Aeußerung und in die Oeffentlichkeit kommt sie. Dieser Zeuge hat auch gesagt, die Firma Saborsky habe einen dominirenden Einfluß auf dem Markte — ja wohl; sie hat ihn, aber sie dankt ihn dem Umstande, daß sie eine alte, r e n o m m i r t e Firma i st. Das berechtigt aber nicht, sie zu beschimpfen, obwohl heute schon der Anschein eines Einflusses genügt, um Beschimpfungen zu provociren. Heutzutage weiß aber Jedermann, daß selbst der größte Bankier an der Börse nur eine vorübergehende Einwirkung auf die dauernde Gestaltung der Course, aber keinen dauernden Einfluß ausüben kann; da sind andere Factoren maßgebend. Und so ist es auf dem Biehmarkte auch. Der Geklagte glaube den Wahrheitsbeweis damit erbracht zu haben, daß er sage, es sei wohl an sich möglich, daß ein Jrrthum an der Waage vorgekommen sei, die andere Partei hätte das aber sofort hören und aufklären müssen. Da dies erst später geschehen sei, so müsse unfehlbar eine betrügerische Verabredung zwischen Saborsky und Böhm bestanden haben. Hütter stütze sich da auf die Angaben des in der ersten Verhandlung vernommenen Marktbeamten Ressel. Dieser habe über den Vorgang an der Waage allerdings erzählt, was „im Büch'l", in der Instruction, steht; nach der Instruction könne aber im Markttrubel, wo innerhalb weniger Stunden Hunderte von Ochsen auf die Waage kommen, nicht gearbeitet werden. Da werde ebenso mauipulirt wie an der Börse, wo eine flüchtige Aufzeichnung genügt. Auf deni Markte müssen Treu' und Glauben eine große Bedeutung haben, und Gott sei Dank, daß das Wort der Pessimisten, daß bei uns schon Alles verfault ist, nicht wahr ist — hier gilt noch der Handschlag. Der Redner schloß mit den Worten: „Die hier vorliegende gröbliche Verletzung der Ehre ist um so schlimmer, als die Firma Saborsky in aller Welt bekannt ist und sie es sehr schmerzlich empfinden müßte, wenn ein Gericht ans diese Beschimpfungen gewissermaßen sein Siegel drücken würde. 'Nicht nur f ü r d e n U n b e d e u t e nö eit, sonder n a u ch für den Bedeutenden ist die Ehre etwas Bedeutendes! Man liebt es heute, den „großen Leuten" irgend etwas anzuhängen, umsomehr aber einer großen Firma, die mit Fleisch handelt, einem Artikel, der heutzutage gar so theuer ist. In der Begründung des Urtheiles, durch welches der Berufung Folge gegeben wurde, heißt es ausdrücklich, daß dem Geklagten weder d e r W a h r h e i t snoch der W a h r s ch e i n l i ch k e i t s b e w e i s gelungen sei. -k- * * Von einer gewissen Pikanterie ist wohl der Umstand, daß große Antisemiten und Judenfresser - Koscherfleisch führen! Die Ehre der Juden gilt ihnen nicht viel, aber ihr Geld nehmen sie gerne. Ja es gibt eine ganze Anzahl renommirter antisemitischer Fleischhauer, namentlich in der Leopoldstadt, die Inhaber sogenannter .,K o s ch e r t a f e r t‘‘ sind, wodurch ihnen der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde das Recht einräumt, „Koscherfleisch" zu verkaufen. Da es genug jüdische Fleischhauer gibt, die Primawaaren führen, sollte diesem lächerlichen oder vielmehr traurigen Unfug ein Ende gemacht werden. Bei antisemitischen Fleischhauern soll man kein „K o s ch e r f l e i s ch" k a u f e n! Eine andere Rothschild - Anekdote brachte am 22. Februar die „Hannoversche Po ft", zwar nicht als Anekdote, sondern als wahre Begebenheit. Sie erzählte unter der Spitzmarke „Jüdische Tapferkeit oder die eroberte Fahne": Einer der Finauzbarone der Familie Rothschild hatte eine ansehnliche Summe für denjenigen deutschen Soldaten jüdischen Bekenntnisses ausgesetzt, der eine französische Fahne eroberte. Die Fahne wurde auch in der That genommen, und ein jüdischer Soldat meldete sich für den Preis, der ihm anstandslos bezahlt wurde. Natürlich wollte der Schenker etwas über die Einzelheiten der ruhmvollen That erfahren, er lud den jungen David in sein Privatzimmer und ließ sich aus der Schlacht erzählen: „Hoher Herr! Es ging so zu. Der französische Soldat, der