Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 18 (30.4.1897)
- Date
- 1897-04-30
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 372 Dr. Vlortz's Wochenschrift. Nr. 18 waren." Der antisemitische Kern war aber doch nicht „geschickt" genug verhüllt. Noch deutlicher als K. H. Wolf verrieth Dr. Wähne r, wohin die Anträge des Wiener Aerztevereines zielten. „Wir haben erfahrene und tüchtige Aerzte genug", erklärt Dr. Wähn er, „und die Herren Juden sollen nur wieder nach Ungarn oder Galizien hiugehen, woher sie zumeist gekommen sind." Das ist des Pudels Kern! Auch ans medicinischem Gebiete ist jüdische Gewissenhaftigkeit, Tüchtigkeit und Unermüdlichkeit den Herren Antisemiten, die ihre zehn Semester redlich durchgesoffen haben, unangenehm geworden, und nun geht es an die Beschimpfung und Verdächtigung der jüdischen Aerzte. Im Nachstehenden geben wir eine kleine Blüthenlese der Ehrennamen, mit welchen die jüdischen Aerzte Wiens von der „Ostdeutschen Rundschau" und der „Deutschen Zeitung" bedacht werden. Herr K. H. Wolf spricht von „schamlosem Treiben", „Schändung des ärztlichen Standes", „Ausbeutung der Bevölkerung in betrügerischer und schwindelhafter Weise", „handeltreibenden Juden", „unsauberem Gewerbe"; Herr Dr. Wähnen wettert über die „überhandnehmende Schmutzconcurrenz und Unsolidität", „Wankelmuth und Gesinnungslosigkeit", „ehrlose Individuen, die dem Stande nur zur Schande gereichen", „heuchlerische Humanitätsäußerungen", „Strafloshaltung von schlechten Kerlen", „jüdische Moral in ihrer ganzen Erbärmlichkeit und Niedertracht", „Schufte", „jüdische Präponderanz", „fremdländische Genossenschaft", „Aussaugung der armen Patienten bis aufs Blut" rc. Die Hetze gegen die jüdischen Aerzte entspringt denselben gemeinen Beweggründen wie die Parole: „Kauft nicht bei Juden!" Freilich, freilich, die christlichen Aerzte hätten so wenig Veranlassung, für den Antisemitismus zu schwärmen wie die jüdischen, denn wir erinnern uns sehr wohl jener denkwürdigen Landtagssitzung, in welcher Ehren-Schneider die ganze medicinische Wissenschaft verhöhnte und Herr G r e g o r i g erklärte, ein altes Kräutlerweib sei ihm lieber als jeder Doctor. Das galt damals von allen Aerzten ohne Unterschied der Coufeffion! Aber mit der antisemitischen Moral ist es sehr wohl vereiubarlich, trotz dieser „Kräutel-Theorie" den Herren Schneider und Gregorig zuzujauchzen! O diese Moral, die ein Dr. Wähner gepachtet hat, derselbe Dr. Wähner, der es nicht im Geringsten unmoralisch findet, als Zeitungsherausgeber Pauschalien von der Tramwaygesellschaft zu nehmen und als Stadtrath das Referat über diese selbe Tramwaygesellschaft zu führen. Dieser Mann hat die Stirne, Don „moralischen Defecten", vom „Verdecken von Fehlern" und von der „Strafloshaltung von schlechten Kerlen" zu sprechen! Gewiß, Herr Dr. Wähner ist hiezu ausreichend legitimirt. Die jüdischen Aerzte können sich über den Schiinpf, der ihnen von antisemitischer Seite angethan wird, trösten. Der Ruhm der ärztlichen Wissenschaft unter den Juden reicht in das graue Mittelaller zurück. Juden waren die Leibärzte von Päpsten und weltlichen Fürsten und wie sie diesen Berus mit Hintansetzung ihres eigenen Lebens ausübren, verzeichnen christliche Geschichtsquellen mit Ausdrücken des höchsten Lobes. Aus diesem Gebiete haben jüdische Nächstenliebe und Barmherzigkeit ihre höchsten Triunyche gefeiert und antisemitische Ignoranz und Selbstsucht werden, nicht im Stande sein, uns die Palme dieses Triumphes zu entreißen. Ja wohl, die Herren Wolf und Wähner und ihre diplomirten Hintermänner haben Recht! Ihre arischen Ideale von Moral sind nirgends unvereinbarer mit unseren jüdischen Idealen, als auf diesem Terrain. Geht hinaus unter das Volk und fraget die Armuth, mit welcher Selbstlosigkeit und Pflichttreue jüdische Aerzte ihres Amtes walten. Wo es um Leben und Gesundheit geht, verfängt die glatte Phrase nicht, da entscheidet die Erfahrung und das Vertrauen! Und zum Schluffe noch Eines. Mit der fortschreitenden Auflösung der Gesellschaft in ihre Elemente, mit der zunehmenden Scheidung aller Classen und Stände gelangt man immer mehr zur Aufstellung specifischer Standesbegriffe. Zu der Standesehre des Officiers hat sich bereits die Standesehre des Advocaten, des Lehrers, des Arztes, des Beamten und so weiter bis in's Unendliche, gefunden, und für jede dieser Berufsclassen fordert die arische Hordentheorie einen besonderen Codex. Vom Rechte des Menschen, von dem universellen Gleichheilsbegriff ist nicht mehr die Rede — daran hält nur noch der kosmopolitische Geist des Judenthums fest! In diesen Tagen haben wir anläßlich des Duells Clemenceau-Chimay eine Probe von arischen Ehrbegriffen bekommen. Diese Perversität der sittlichen Vorstellungen zieht immer weitere Kreise. Daß ein Arzt seine Adresse und seine Ordinationsstunden annoncirt, soll unmoralisch sein, wenn aber ein Arzt, wie es in dem Falle des Uhrmachers Köllmer geschah, eine schwangere Frau auf offener Straße überfällt und mißhandelt, so ist das sittlich und ehrenhaft! Wenn diese Differenzirung von Ehre und Sitte nach den einzelnen Ständen und Berufen fortschreitet, dann heben wir doch gleich das allgemeine Strafgesetz auf und schaffen wir ein besonderes Strafrecht für jede einzelne Berufsclasse. Aber für jede, auch für die Journalisten und Volksvertreter, denn auch diese sind — um ein Wort der „Deutschen Zeitung" zu gebrauchen — nicht gezwungen, Schufte unter sich zu dulden. Ueber die allgemeine Aerzteversammlung erhalten wir nachstehenden Bericht: Im Sitzungssaale der k. k. Gesellschaft der Aerzte fand am 24. d. M. eine von der Wiener Aerztekammer einberufene, von circa 700 Mitgliedern besuchte allgemeine Aerzteversammlung statt. Veranlaßt wurde diese Versammlung durch den Wiener A e r z t e v e r e i n, eine Körperschaft mit notorisch antisemitischen Tendenzen, an deren Spitze der bekannte Antisemit Dr. Gruß steht. Der angebliche Zweck der Versammlung war die Discussion über eine von diesem Verein angeregte Petition an beide Häuser des Reichsrathes, um im Wege der Dringlichkeit ein Gesetz zur Erweiterung derDisciplinargew a l t der Aerztekammern zu schaffen. Wir aber glauben, daß der eigentliche Zweck der Urheber dieses Antrages einen Vorstoß des Antisemitismus gegen die Wiener Aerzteschaft bedeutet, um, wie so viele andere Institutionen, in Wien auch die Aerztekammer zur antisemitischen Domäne zu machen, was ihnen auch gelingen dürfte, wenn die Wiener Aerzteschaft bei den bevorstehenden Neuwahlen in die Aerztekammer nicht auf der Hut sein wird. Trotz der geringen Anzahl der antisemitischen Aerzte in der erwähnten Versammlung gelang es ihnen nach bewährtem Muster, die Gegner ihres Antrages zu unterbrechen und zu stören, so daß der Vorsitzende zu wiederholten Malen mit der Schließung der Versammlung drohen mußte. Das Punctum saliens der Erweiterung der Disciplinargewalt ist das Recht der Entziehung der ärztlichen Praxis bei Vergehen gegen die Standesehre, als da sind: Das Annonciren in den Tagesjournalen, Unterbieten bei Bewerbung um Anstellungen als Cassenärzte rc. Der Referent Herr Dr. v. W o e r z beantragte überdies auch, daß das Urtheil der Aerztekammer in d r e i Tagesjournalen zu publiciren sei. Zahnarzt Dr. Riegle r spricht gegen den Antrag, weil es nicht angehe, einen Arzt wegen eines Vergehens gegen die Standesehre sammt seiner Familie zu ruiniren; man möge auf eine anderweitige Verschärfung des bestehenden Disciplinarrechtes bedacht sein. Dr. Krips weist darauf hin, daß der suspendirte Arzt im Gegensätze zum Advocaten, der auch auf verschiedene andere Weise sein Brot verdienen kann, ein verlorener Mann wäre, dem dann die Aerztekammer zu essen geben müßte, wie das Gericht, wenn es Jemanden verurtheilt. Dr. Gruß wendet sich hauptsächlich gegen die annoncirenden Aerzte, denen zwar die Gerichte nichts anhaben, weil es Fälle gebe, die der Richter nicht verstehe, und die nur ein Arzt beur-