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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-04-16 · 16 (16.4.1897) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
16 (16.4.1897)
Date
1897-04-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 16 Vr. Vloch's WochrnschrM Seite 331 Nachruf, der czechische Gesangsverein trug mit vollendeter Meisterschaft eiueu ergreifenden Choral vor.! Es.h atteu sich alle Parteien, in w ahr Haft j r ü h r ende r Eintracht e i n g e f n n d e n, b e m v e rehrten Manne den l e tz t e n L i e b e s d i e n st zu erweisen. Ueber Anordnung des Stadtrathes brannten in allen Straßen, durch welche der Zug ging, die Gaslaternen. Tabor. Bei der jüngsten im Monat December v. I. vorgenommenen Neuwahl des Cultusvorstandes wurde der langjährige Vorsteher Herr Philipp G u t t m a n n abermals einstinnnig zum Vorsteher gewählt. Derselbe verzichtete jedoch aus Gesundheitsrücksichten auf dieses Ehrenamt. In Würdigung seiner unleugbar außerordentlichen Verdienste um das Aufblühen unserer Cultusgemeinde wählte ihn der Vorstand in seiner Plenarsitzung zum Ehren-Vorsteher und wurde ihm ein kunstvoll ausgestattetes Diplom aus diesem Anlässe am 24. v. M. überreicht. An demselben Tage wurde ihm aber außerdem eine hohe, nicht ihn, sondern die ganze Gemeinde, ja die ganze Judenschaft ehrende Auszeichnung zn Theil, indem die „Wiener Zeitung" dessen erfolgte Ernennung zum kaiserl. Rath publicirte. Freudig vernahm Jeder die Nachricht und wurde Herr G u t t m a n n allerseits zu dieser Auszeichnung beglückwünscht. Seitens des Vorstandes wurde sofort eine feierliche Sitzung veranstaltet und versammelten sich in dem aus diesem Anlasse festlich geschmückten Sitzungssaals die Mitglieder des Vorstandes, die Vertrauensmänner des cooptirten Vorstandes, die Vorsteherinnen des Frauenvereines und der Vorstand der Chewra- Kadischa. Der Cttltnsvorsteher Herr JUDr. Friedrich G u t t m a n n hielt an den neuernannten kaiserl. Rath eine herzliche Ansprache, erinnerte an seine Verdienste und schloß mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser, welches von der Versammlung stürmisch erwidert wurde. Hierauf ergriff Herr Philipp G u t t m a n n das Wort, dankte für die ihm erwiesene Aufmerksamkeit, und der Tempelchor beschloß die Feier mit dem Absingen einer erhebenden Cantate. Alle Anwesenden beglückwünschten sodann den kaiserlichen Rath von ganzem Herzen. Herr Philipp G u t t m a n n ist mehr als ein Vierteljahrhundert im Cültnsvorstande, seit 1884 Cttltnsvorsteher, Mitglied der Stadtvertretüng, des städtischen Sparkasse-Ausschusses. des k. k. Bezirksschnlrathes, Handelskammerrath und Beisitzer des Handelssenates beim k. k. Kreisgerichte. 'Auf letzte zwei Würden verzichtete er vor kurzer Zeit. Und nun noch einen interessanten Bericht: Unser Glaubensgenosse, der bisherige Rathssecretär beim k k. Kreisgerichte in Tabor, Herr JUDr. Ferdinand Unger, wurde zum Landesgerichtsrath ernannt. Diese Ernennung wurde im Allgemeinen freudig begrüßt, weil der Genannte einer jener wenigen jüdischen höheren Beamten ist, die sich ihrer Abstammung und ihres Glaubens nicht schämen und in Folge dessen auch die Achtung Aller im vollsten Maße genießen. Gleiwitz, 20. März. Dem Fräulein Elise T r o p l o- , w i tz ist kürzlich die Rettungsmedaille verliehen worden. Die neunzehnjährige Dame hat im verflossenen Sommer mit eigener Lebensgefahr eine ältere Dame ans den Fluthen gerettet. — In einem Processe, welchen ein jüdischer Kaufmann gegen einen Geschäftscollegen christlicher Religion angestrengt hatte, sprach sich hier der Erste S t a a t s a n w a l t M u h l e in beherzigenswerther Weise gegen die jetzt so vielfach vorkommenden Beleidigungen von Israeliten um ihres Glaubens willen aus. Er führte nach dem „Neuen Gleiw. Jntell.-Blatt" u. A. aus, daß leider immer noch verschiedene Classen der Bevölkerung in den Juden eine minderwerthige Race von nicht gleichberechtigten Mitbürgern sehe. Dieser Meinung müsse man ganz energisch entgegentreten. Bromberg. 20. März. Der hiesige Kaufmann Anti s emit Gustav Kuß ist von der Strafkammer oes Kgl. Lancgerichts zu Bromberg wegen Vergehens gegen das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln vom 14. Mai 1879, zu vier Monaten Gefängniß, einjährigem Ehrenrechtsverlust und zu den Kosten des Verfahrens vernrtheilt worden. Die von Kuß verkauften verdorbenen Flundern und Sprotten wurden eingezogen nnd der verfügende Theil des Urtheils wurde in der „Ostdeutschen Presse" nnd dem „Brvmberger Tageblatt" ans Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt gemacht. Gustav K n ß war bei Begründung des hiesigen antisemitischen Vereines dessen Schriftführer. Aus dem Groftherzogthum Hessen schreibt man der „Voss. Ztg.": Tie antisemitischen (vieO 'Abgeordneten der Zweiten Kammer fahren fort, der Regierung Verlegenheiten zu bereiten. Seinerzeit erging an sämmtliche Staatsbeamten ein Erlaß des Staatsministeriums, der von jeder Betheilignng an den antisemitischen Bestrebungen abmahnte und bei Zuwiderhandlungen diseiplinarisches Einschreiten in 'Aussicht stellte. Eine Interpellation der antisemitischen Abgeordneten bezeichnet jene Verfügung als gegen die hessische Verfassung nnd das Gesetz verstoßend und beantragt: die Zweite Kammer wolle die Regierung ersuchen, die Verfügung des Staatsministerinuis ohne Verzug znrückznnehmen nnd für ungiltig zn erklären, sowie gleichzeitig allen Civilbeamten ohne Ausnahme eine Mittheilnng von der Zurückziehung und Ungiltigkeitserklärnng zngehen zu lassen. München. 5. April. D egen de n A n t i s e mite nh ä u p t l i n g W e n n g) war eine Untersuchung wegen Vergehens wider die Religion eingeleitet wegen gewisser Artikel des „Deutschen Volksblattes" über das Schächten. Das Landgericht hat jedoch W e u n g außer Verfolgung gesetzt, da dieser unter Hinweis auf verschiedene Gutachten von Rabbinern (vor Allem aus die „Jüdischen Speisegesetze" vom sel. Dr. Wiener) geltend machte, eS handle sich beim Schächten nicht um einen durch das mosaische Gesetz vvrgeschriebenen rituellen Act, er habe somit sich keines Vergehens wider die Religion schuldig gemacht, wenn er auch das Schächten angriff. Tremefsen. 5. April. (§7 1 des „ Iudeugesetze s"b Der Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde ist vom Schöffengericht zu 60 Mk. Geldstrafe vernrtheilt worden, weil die jüdische Gemeinde im vergangenen Winter einen Cantor und Schächter aus Russisch-Polen vertretungsweise beschäftigt hatte, ohne vorher die durch Ministerialverfügung vorgeschriebene besondere Genehmigung eingeholt zn haben. Gloga», 6. April. «Ein D v p p e t j n b i l a u mi steht unserer Gemeinde im Mai bevor. Am 1. Mai feiert der in allen Kreisen unserer Stadt geschätzte nnd in unserer Gemeinde vielbeliebte erste Cantor und Lehrer, Herr Lazarus F r a e n f e l, und 14 Tage später unser weit über die Grenzen Deutschlands wegeil seines Geistes und Wissens bekannte und hier in Stadt nnd Gemeinde hochgeachtete Rabbiner Herr Dr. R i p p n e r das 20jährige Amtsjnbilänm. Diese Notiz wird sicherlich alle Freunde und Verehrer der Jubilare interessiren. Ratibor. 1. April. Eine ungewöhnliche Rohheit eines Arztes lag der Anklage zn Grunde, wegen deren der bekannte A n t i s e m i t e n f ü h r e r und e i f r i g e A h l w a r d t i a n e r Dr. Med. S ch r a m m ans Leipzig, früher in Loslau (Oberschlesien) ansässig, sowie der Kämmerer a. D. N o w a k aus Lvslan in der jüngsten Sitzung der hiesigen Strafkammer sich zu verantworten hatten. Zur Zeit seiner Praxis in Lvslan hatte Dr. S ch r a m m beit Bergmann S m u c z wegen rückständigen Honorars für die ärztliche Behandlung verklagt. Bei der notorischen Armuth 'des Bergmanns blieb das Verfahren jedoch resultatlos. Da stießen eines 'Abends die beiden Angeklagten, aus einem Bierhanse kommend, auf S m u c z. Dr. S ch r a m m hielt ihm zunächst, angeblich um ihn in der Dunkelheit zu erkennen, eine brennende Zigarre derartig vor das Gesicht, daß er ihm eine^Brandwunde beibrachte. Darauf stieß er den wehrlosen Bergnrann zu Boden und bearbeitete ihn mit den Stiefeln. Ter Kümmerer dl owak betheiligte sich au diesen Brutalitäten. Später fand man den Mißhandelten in einem bejammernswerthen Zustande. Sein Gesicht war von Hautabschürfungen entstellt, nnd über dem linken 'Auge klaffte eine offene tiefe Wunde, die anscheinend mit einem stumpfen Instrumente beigebracht worden war. Tie Augen waren blutunterlaufen und so angeschwollen, daß der Augapfel förmlich verschwand. Bald nach diesem Vorfall siedelte Dr. I ch r a m m von Loslau nach Leipzig über und wurde dort, als er eine — Vergnügungsreise nach Frankreich antreten wollte, wegen Fluchtverdachts verhaftet. Der Gerichtshof erkannte gegen Schramm auf 1020 Mark und gegen N o w a k auf 5OO Mark Geldstrafe. Ter Staatsanwalt hatte gegen beide längere Freiheitsstrafen beantragt.

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