Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 14 (2.4.1897)
- Date
- 1897-04-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 14 Vr. Vloch's Wochrnptzrifl resiantesten Gemeinden der ganzen jüdischen Diaspora. Sie befinden sich theils im nördlichen Indien, in der Präsidentschaft Bombay, theils im Südwesten an der malabarischen Küste, namentlich in Kotschin. Die Ersteren nennen sich Bne Israel, die Letzteren Juden. Im Ganzen leben in Indien an 17.000 Bekenner der jüdischen Religion, von denen kaum 8 Percent Nachkommen späterer Einwanderer aus Asien, Europa und Amerika sind, alle klebrigen sind sehr alten Ursprungs. Die Zahl der Bne Israel beträgt 10.000; unter ihnen, wie auch unter den Kotschiner Juden, bilden die schwarzen, eigentlich dunkelbraunen, die bedeutende Mehrzahl. Während die frühere Geschichte der Bne Israel fast in vollständiges Dunkel gehüllt ist, ist uns von den Kotschiner Juden Manches erhalten. Schon arabische Schriftsteller aus dem neunten Jahrhundert erzählen von einem jüdischen Emir, der nahe bei Karantula seinen Sitz hatte. Auch der Reisende Benjamin von Tndela erzählt, daß er schwarze Inden in Indien angetroffen habe. Der erste Europäer, der weitere Nachforschungen anstetlte, war der holländische Gouverneur von Indien, van Steenen, der 1678 einen Aufsatz über sie veröffentlichte. Im Jahre 1686 kamen einige jüdische Kaufleute ans Amsterdam nach Indien und schickten einen Brief nach Hause, dessen Inhalt später durch Claudius Buchanan und Andere bestätigt worden ist. Danach sind 70—80.000 Juden im Jahre 360 nach der indischen Küste gekommen, und zwar von Majorca, wohin sie nach Zerstörung des zweiten Tempels gefangen fortgeführt worden waren. Sie wurden sehr gut ausgenommen, ihre Häuptlinge erhielten fürstliche Vorrechte, worüber ein iu Erz gegrabenes Docurueut noch vorhanden ist. Im Jahre 489 kam eine zweite Expedition nach Indien. Hier blieben die Juden an 1000 Jahre unter 72 selbstständigen Fürsten. Nach dieser Zeit brach eine heftige Fehde zwischen zwei fürstlichen Brüdern aus, der eine rief einen indischen König um Hilfe an, dieser kam und tödtete einen Theil, den anderen führte er in die Gefangenschaft. Die wenigen kleber-lebenden fanden Aufnahine in Kotschin. Im Jahre 1567 wurden eine Synagoge und andere Gebäude errichtet. Gegen die Bedrückungen der Portugiesen konnte sie der Rajah nicht schützen. Sie mußten flüchten. Erst mit der Herrschaft der Holländer konnten sie zurückkehreu. Die gegenwärtige Synagoge in Kotschin — die alte war von den Portugiesen verbrannt und geplündert worden — ist 1666 erbaut. Die Gemeinde der Kotschiner weißen oder sogenannten Jerusalems-Juden gehört bis auf zwei Familien zu den Nachkommen der ersten jüdischen Ansiedler. Eine besondere Gemeinde mit zwei Synagogen bilden in Kotschin die schwarzen Juden, die auch in einer Anzahl von Städten im Innern sich finden. Obwohl diese die eigentliche jüdische Urbevölkerung zu sein behaupten. werden sie von den Weißen als Nachkommen von Sclaveu betrachtet, und es findet keine gegenseitige Verheiratung statt. Eine dritte Gemeinde in Kotschin besteht aus freigelassenen, zum Judenthume übergetretenen Sclaven der weißen Juden. Ein ganz anderes Bild bieten die nordindischen Juden, die Bne Israel. Der Tradition nach sind ihre Vorfahren aus einem nördlich gelegenen Lande gekommen; das Schiff scheiterte bei Bombay, nur sieben Paare konnten sich retten. Die Gelehrten nehmen an, daß dies eine Auswanderung aus Palästiua in Folge der Invasion des Antiochus Epiphanes (175 vor Christi) war. Daher ist es auch erklärlich, daß die Bne Israel von einer zweiten Zerstörung des Tempels und späteren Ereignissen nichts wußten, und ebenso ist es verständlich, daß in der langen Trennung von ihren Stammes- und Glaubensgenossen manche Einzelheiten ihrer Religion ihnen entschwanden, bis sie vor 150—200 Jahren mit den Kotschiner Juden bekannt wurden. Trotzdem sie jetzt in den religiösen Uebungen sich kaum von diesen unterscheiden, heiraten sie doch nicht untereinander, ebensowenig wie die schwarzen und weißen Bne Israel. Ueber die mit indischen Gebräuchen vielfach vermischten Ceremonien der Letzteren, berichtete der Vortragende manches Interessante. Auch legte er gedruckte Bittgebete vor, die wegen der Hungersnoth und der Pest von seinem Correspondenten in hebräischer, englischer und indischer Sprache verfaßt worden sind, ein Beweis von dem Bildungsdrang dieser Leute. Mose Ezekiel ist auch mit dem Französischen und Deutschen vertraut. Rabbiner und Jnspector. Von 8. Niesenfeld, Oberlehrer in Ung.-Brod. Zu den vielen Fragen, welche am Horizont des europäischen Concertes vorhanden sind, gesellt sich in neuester Zeit eine, welche Seite 385 zwar nicht brennend genannt werden kann, aber iminerhin wichtig genug ist, um erörtert zu werden. Der größte Theil der Rabbiner ist jetzt verpflichtet, theils selbst Unterricht an Volks-, Bürger- und Mittelschulen zu ertheilen, theils Religions- oder hebräische Schulen zu leiten. Nun verlangen aber die kaiserlichen Schulbehörden, dem Gesetze gemäß, eine fachmännische Jnspection, welcher Lehrer und Leiter unterworfen sind. Wer soll aber Jnspector über den Rabbiner, als Lehrer oder Leiter der hebräischen Schule sein? Wer soll denselben controliren, belehren, tadeln, rügen u. s. w.? In Landgemeinden zerbricht man sich über diese Frage nicht viel den Kopf. Es findet sich schon irgend ein intelligenter Mensch in der Gemeinde, der einmal in seiner Jugend^elwas hebräisch gelernt, später zwar keine Zeit hatte, sich mit diesem Studium zu befassen, der aber trotzdem noch nicht alles Hebräische vergessen hat, ein solcher Mann erscheint ganz geeignet, der Behörde als Jnspector präsentirt zu werden. Freilich, sollte man meinen, wenn es nöthig ist, einen Befähigungsnachweis zu bringen, bevor es gestattet ist, ein Paar Stiefel zu machen, so sollte ein über den Rabbiner gesetzter Jnspector in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise darthun, daß er hebräisches, talmudisches, literar-geschichtliches Wissen zum Mindesten in dem Umfang besitzt, wie der Rabbiner. Aber, wie gesagt, Landgemeinde« nehmen das nicht so genau, tituliren Or. juris vr. medicin Morenu, selbst, wenn selbe im Gebetbuche nicht lesen können, finden es also ganz in der Ordnung, aus dieser gelehrten Gilde die Inspektoren für die Rabbiner zu holen, vorausgesetzt, daß dieselben einst in der Jugend di: Bibel im Urtext gelesen haben. Der Rabbiner muß schweigen, der Jnspector mag ihm recht sein oder nicht, sonst verdirbt er es sich mit sehr viel Leuten und hetzt sich eine Gegnerschaft an den Hals, die ihm gefährlich werden kann. Der zum Jnspector Ernannte ist vielleicht Mitglied der Cultusvertretung, oder hat gar Aussicht (mit 6 gegen 5 Stimmen) zum Cultusvorsteher nächstens gewählt zu werden, um Gotteswillen, da heißt es, die Faust im Sack ballen und den unverdaulichen Inspektor hinunterwürgen. Im Gegentheil, der Herr Inspektor muß, wenn derselbe mit wichtiger Amtsmiene erscheint, sein Notizbuch herauszieht, um den Jnspectionsbefund zu verzeichnen, mit einem von Glück strahlenden Gesichte empfangen werden, der Rabbinir muß sein Möglichstes thun, um die Gunst des Herrn Jnspectors zu erlangen, damit dessen Bericht ihm keinen Nachthell bringe, mit dem herzlichsten Händedrucke unter tiefster Verbeugung muß der verehrte Herr Jnspector zur Thüre des Schullocales geleitet werden, ja es schickt sich, daß der Rabbiner sich gelegentlich, allerdings in aller Bescheidenheit, erkundige, ob der Herr Jnspector mit dessen Leistungen zufrieden sei und die Bitte ausdrücke, es möge ihm tas geneigte Wohlwollen des Herrn Jnspectors auch in Zukunft erhalten bleiben. Das Alles mag der Rabbiner thun. Da ich aber kein Rabbiner bin und auch nicht auf Commando eines Rabbiners denke und schreibe, so erlaube ich mir kurz und bündig zu erklären: Irgend einen Laien, er mag Doctor sämmtlicher Facultäten sein, der nicht ein dem Rabbiner analoges hebräisches, geschichtliches, literarisches Wissen hat, über den Rabbiner als Jnspector zu setzen, ist eine Taktlosigkeit sondergleichen, die für den Rabbiner im höchsten Grade tränkend und demüthigend und für jeden Juden beschämend ist. Die Autorität des Geistlichen muß bei allen Confessionen hochgehalten werden. Man sei orthodox oder ungläubig, lebe nach dem Schulchan-Aruch oder nicht, der einfache Anstand verpflichtet jeden Juden, in dem Rabbiner den Repräsentanten der Religion zu erblicken — die Cultusvertretnng kann nur als ein administratives Organ erscheinen. Wird die Würde des Rabbiners mißachtet, so wird das Judenthum beschimpft und jeder einzelne Jude mehr oder weniger blamirt. Ich kenne einen Fall, der deutlich zeigt, welches Unheil angeri ^et wir), wenn ungecignete Leute zu Jnspectoren über Rabbiner eingesetzt werden. In Mähren erstattete ein solcher Laien-Jnspector einmal einen Visitationsbericht über die Thätigkeit des Rabbiners als Lehrer des Hebräischen an einer Bürgerschule. In öffentlicher Sitzung des Bezirksschulrathes wurde dieser Bericht, der durch Taktlosigkeit Aufsehen machte, verlesen und sofort erhob sich der katholische Pfarrer» um die Partei des Rabbiners zu nehmen. Der Vertreter der jüdischen Confessio» konnte daraus ersehen, wie beschämend es für das Judenthum ist, wenn die Würde des Rabbiners verletzt wird. Allerdings sind die Rabbiner auch Schuld, wenn solche desolate Zustände existiren. Statt sich zu vereinigen, um mit Nachdruck zu wirken, bleiben sie isolirt und lassen sich einzeln zu Grunde richte». Schon vor Jahren hieß es, Rabbinervereine werden gegründet, aber jetzt hört man nichts davon. In Mähren ließe sich die angeregte Frage augenblicklich zu aller Welt Zufriedenheit lösen. Der Landesmassafond hat vor drei Jahren im Einvernehmen mit den Gemeinden und Rabbinern eine Art Kreisinspectoren ernannt, um die vom Fond subventionirten Gemeindeschulen zu inspiciren. Die Jnspectoren sind also thatsächlich vorhanden. Was hindert nun die Gemeinden, diese Jnspectoren, die durchwegs Rabbiner sind, den k. k. Schulbehörden als die amtlich bestellten Jnspectoren zu nominiren? Einem Collegen gegenüber, der aus der Fremde kommt, gibt es für den Rabbiner keine Demüthigung, alle Calamitäten, die oben geschildert wurden, entfallen, und die Würde des Rabbiners bleibt unangetastet.