Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 14 (2.4.1897)
- Date
- 1897-04-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3020846-3021169-3021183--06603-3030892- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
^ettc 282 Dr. Vloch.s Wochenschrift. Nr 14 Sehr geehrter Herr Redacteur! Im Berliner „Verein zur Abwehr des Antisemitismus" hat ein Jude besonders darauf gedrungen, den Schutz der staatsbürgerlichen Rechte der Juden im Gegensatz zu ihren socialen Schmerzen als Ziel des Vereines zu proclamiren und immer wieder zu betonen. Diese Beschränkung muß sich der Verein auferlegen, denn es ist eben Jedermanns Sache, wessen Freund er sein will. Diese Beschränkung scheint übrigens auch vom jüdischen Standpunkte gar nicht so übel, sagt doch selbst Ihr Correspondent, welcher diesen Standpunkt bekämpft: „Der gesammten jüdischen Sache ist es vielleicht nützlich, wenn auch unsere Vornehmsten und Feinsten mit gleichem Maße gemessen werden, wie die Schlichten mrd Einfachen, wenn das Gefühl des Hochmuthes gar nicht aufkommen kann. Abgesehen davon, daß ich die Schlichten und Einfachen nicht im Gegensatz zu den Feinsten und Vornehmsten setzen, sondern im Gegentheil betonen möchte, daß unsere Schlichten und Einfachen unsere Feinsten und Vornehmsten sind, hat der Gedanke etwas Richtiges. Es ist unzweifelhaft gesund, wenn unsere reichen Leute auf socialem Gebiet dieselben Anfeindungen erfahren, wie ihre ärmeren Brüder im Kampfe um's liebe Brod, sonst bilden sich die reichen Leute ein, aus besserem Holz geschnitzt zu sein. Weshalb will der Herr trotz dieses Nutzens für die gesammte jüdische Sache, daß der Verein etwas unternehmen soll, wozu er nicht berechtigt ist? Weil die gesellschaftliche Aechtung für die Jugend besonders peinlich sei und man von jungen Leuten nicht Philosophie verlangen könne. Es gibt noch manches Andere, was für einen jungen Mann peinlich ist, zum Beispiel, wenn er kein Geld hat, im Examen durchfällt, unglücklich liebt oder dergleichen In allen diesen Fällen kann der Verein dem jungen Manne nicht helfen. Er verlangt von dem jungen Manne gar nicht, daß er philosophisch ist, des Vereines wegen kann der junge Mann nach dem Studentenvers handeln: Und wer des Lebens Unverstand Mit Wehmuth will genießen, Der stelle sich an jene Wand Und strample mit den Füßen. Wenn der junge Mann sich aber an die Oeffentlichkeit wendet, muß er genug Philosophie haben, zu verstehen, daß derartige kleinliche Schmerzen Einzelner zu schweigen haben, wo es sich um die Gleichberechtigung aller Staatsbürger, die Grundlage des modernen Staates, und um die Existenzfragen für Tausende von Familien handelt. Sonst muß er sich sagen lassen: 8i tacuisses philosophus mansisses. Wäre der junge Mann eine Einzelerscheinung, so würde es kaum der Mühe lohnen, ihn zu widerlegen, seine Anschauungen .sind aber sehr verbreitet, er ist ein Typus. Und deshalb muß betont werden, daß die jetzigen Verhältnisse wesentlich dadurch so schlimm geworden sind, d ß diejenigen Kreise, welche der junge Mann unsere vornehmsten und feinsten nennt, zu viel an ihre persönlichen kleinen Schmerzen und zu wenig an die Allgemeinheit gedacht haben. Es ist von reizender Naivetät, daß er etwas bekämpft, von dem er zugibt, daß es der gesammten jüdischen Sache vielleicht nützlich sein kann — nämüd} daß Reich und Arm unter den Juden gleich schlecht behandelt werden, und so das Gefühl des Hochmuthes unter ibnen nicht aufkommen könnte. Urtheilt man nach den Pauschalien, die Vergani gezahlt werden, so sind unsere Feinsten und Vornehmsten augenscheinlich gesellschaftlich noch nicht schlecht genug behandelt worden. Hochachtungsvoll L. Vom Jahrmarkt des Lebens. „Ohne Unterschied der Confession." Wir brauchen wohl nicht erst besonders hervorzuheben, daß die Wohlthätrgkeit, die die Religion des Judenthums lehrt, keinerlei confessionelle Unterschiede kennt. Ohne sich die Religion der Liebe zu nennen, lehrt unsere Religion die Liebe zu allen Menschen, die im Ebenbilde Gottes geschaffen worden sind. Wir sind wohl erhaben über den Verdacht, daß wir dieser herrlichen Lehre des Judenthums auch nur mit einem Gedanken entgegenwirken könnten. Aber gerade, weil wir die Humanität in echt jüdischem Sinne wollen, stehen wir rathlos gegenüber der merkwürdigen Erscheinung, daß in unseren Tagen in Wien Juden es den antifemitischenMachthabern anheim stellen, bestimmte Summen den Armen „ohne Unterschied der Confession" zuzuwenden. Das ist, wie einmal die Verhältnisse bei uns liegen, der sichere Weg, um die jüdischen Armen der gedachten Wohlthat verlustig zu machen. Der Wille eines Testators. Arme ohne Unterschied der Confession zu betheiligen, wird oft freventlich derart mißachtet, daß Unterschiede der Confession gemacht werden und von dem Gelde des jüdischen Testators nur christliche Arme unterst ü tz t w e r d e n. Alle die traurigen Erfahrungen, die wir in Wien ans diesem Gebiete zu machen gezwungen sind, ändern nichts an der vertrauensvollen Naivetät der jüdischen Wohlthäter. Und so konnte man dieser Tage.wieder aus den Berichten der Tagesblätter entnehmen, daß eine Jüdin, Frau Ernestine Spitzer, in ihrem Testamente 1000 fl. für die Armen der Stadt Wien, ohne Unterschied der Confession, hinterließ. Wer darf daran zweifeln, daß die edle Absicht der jüdischen Wohlthäterin da nicht ebenso schmählich gefälscht werden wird, wie in so manchen anderen Fällen? Haben wir denn nicht vor Kurzem erst von einem noch empörenderen Attentat des antisemitischen Stadtrathes auf Recht und Gesetz gehört? Haben wir denn nicht das Unglaubliche aus dem Munde des Bürgermeisters Strobach bestätigen gehört, daß seine Parteigenossen in der That den nichtswürdigen Versuch unternommen hatten, ein ausdrücklich für arme Israelitinnen bestimmtes Legat der Klostervorstehung „Zum guten Hirten" zuzuschanzen? Der crasse, nur durch das Dazwischentreten der Behörden vereitelte Mißbrauch der Amtsgewalt, den der antisemitische Stadtrath in diesem Falle sich zu Schulden kommen ließ, gehört zu jenen Erscheinungen unseres öffentlichen Lebens, die man in civilisirten Ländern einfach für unmöglich halten müßte. Aber was ist den Antisemiten nicht möglich? Was gilt ihnen für heilig? Nehmen wir den allerdings undenkbaren Fall an, die Cultusgemeinde hätte den Versuch gemacht, den von einem Testator christlichen Armen zugedachten Betrag einem jüdischen Wohlthätigkeits-Jnstitute zuzuwenden. Was hätte die öffentliche Meinung, nachdem sie Kenntniß von diesem Mißbrauche erlangt,' gesagt? Man hätte zweifellos Alle, die an dieser That mitgewirkt — und zwar mit Recht — als Elende und Unwürdige bezeichnet, die keine Empfindung für Recht und Anstand besitzen und von dem Platze, den sie einnehmen,. weggefegt werden müßten. Man hätte sich wohl auch nicht mit dieser wörtlichen Stigmatisirung begnügt, man hätte sicherlich den Staatsanwalt angerufen, der die Gesetzesverhöhnung ahnden müßte. Das wäre geschehen, wenn Juden die Strafbaren gewesen wären. Antisemiten scheinen jedoch das Privilegium zu haben, Vieles ungestraft zu thun, wofür Andere büßen müssen. Ist es aber, fragen wir, angemessen, in dieser Zeit der Competenz der antisemitischen Machthaber es ihnen anheimzustellen, über Gelder zu verfügen, die „ohne Unterschied der Confession" vertheilt werden sollen? Müßten nicht vielmehr die jüdischen Wohlthäter angesichts des Druckes und des namenlosen Elends, von dem die armen Juden heimgesucht sind, darauf achten, daß die Letzteren nicht auch dort verkürzt werden, wo ihnen Hilfe zugedacht war? Ist es nicht die heilige Pflicht der reichen und bemittelten Inden, in erster Reihe an die durch die antisemitische Hvchfluth doppelt bedrängten jüdischen Armen zu denken, die einen zweifach harten Kampfe ums Dasein führen müssen? Die Noth unter den armen Juden Wiens ist eine erschreckend große geworden. Herzzerreißend ist die Lage unendlich Vieler, die an die Cultusgemeinde um Hilfe appelliren und abgewiesen werden müssen, weil ihre Mittel zu gering sind, um allen Anforderungen zu entsprechen. Ist es in solchen Tagen, fragen wir daher noch einmal, an der Zeih dem antisemittschen Stadtrath das Verfügungsrecht über Legate für Arme „ohne Unterschied der Confession" einzuräumen? —a Aufruf an unsere Glaubensgenossen und alle wahren Christen nnd Menschenfreunde. Anläßlich der letzten Reichsrathswahl im Städtebezirk Baden — Mödling u. s. w., bei welcher der sattsam bekannte „Christlich"-Sociale F o l l e r gegen den, selbst von deutschnationaler Seite unterstützten wackern Professor March et mit großer Mehrheit durchdrang, war der „Curort" Baden der Schauplatz des ungeheuersten Terrorismus seitens der antisemitischen Mehrheit der Badener Bürgerschaft. Die schimpflichsten, gemeinsten, niederträchtigsten Pamphlete gegen die Juden bedeckten