Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 12 (19.3.1897)
- Date
- 1897-03-19
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Sir. 12 Vr. Vloch's Wochenschrtfi Seite 245 Nicht wahr, solches Uitheil abzugeben, das wagt nicht der gewöhnliche Journalist? Denn die Thätigkeit eines Fachgelehrten liegt nicht sür Jedermanns Auge klar und ossen da; und namentlich sie absprechend zu blurtheilen, das fordert Fachkenntnisse. Und wer hat diese Fachkenntnisse? Antwort: Herr Ernst N e r g a n i. Im Blatte des Herrn Bergani ist Herrn Sanders ein sür allemal der Ruhmestitel des deutschen Gelehrten abgesprochen worden. Der Jude Sanders ist depossedirt worden. Herr Bergani will von ihm nichts wissen. Nicht einmal abschreiben würde er ihn, etwas, was Herr Bergani bekanntlich nicht allen Juden anthut; denn für gewöhnlich steht der Ehrenbürger von Mühldorf auf dem Standpunkte, „ein echter Mühldorser kann keinen Juden leiden, doch ihre Gedanken stiehlt er gerne." Bon Sanders allein will Herr Bergani nichts wissen und in seine Fußtapfen treten der grimmige K. H. Wolf, der frömmelnde Opitz und die anderen Heroen des antisemitischen Zeitungswaldes. Wie ein Mann gehen sie gegen Sanders los. Der Kamvf gegen die Bildung, die Feldschlacht gegen die Wissenschaft! Man thäte ihnen Unrecht, wenn man ihnen vorwerfen würde, daß sie den Juden treffen würde; der Jude ist vielmehr ein billiger Vorwand für den Kamps gegen Bildung und Wissen überhaupt. Und gar ein deutscher Sprachforscher! Wenn man bedenkt, daß die deutsche Sprache der Gegenstand eines erbitterten Kampfes ist, den die Verganis seit Jahren kämpfen, wenn man in Erwägung zieht, daß sie die deutsche Sprache nach allen Regeln der Kunst bereits beleidigt und verhunzt haben, dann wird man einsehen, daß sie in Sanders den Secundanten, den Schutz des deutschen Sprachthums hassen müssen. Weit aber ist es gekommen, wenn man kühl bedenkt, daß Männer von europäischem Ruf, Männer, deren Name fiir die Literatur und Culturgeschichte aller Zeiten und Völker ein für allemal festgestellt zu sein scheint, sich von den schmierigen Händen des Abgeordneten sür Stein und Umgebung beschmutzen lassen müssen. Aber nur nicht pessimistisch sein! Die Zeit wird kommen, wo jener Band des modernen Pitavals, der die Wiener antisemitische Bewegung behandeln wird, längst vermodert und vergilbt sein dürste, während die großen Namen derjenigen, die das jüdische Volk der Menschheit geschenlt hot in unvergänglichem, ungetrübten Strahlenglanz schimmern und weithin helles Licht ausbreiten werden. Der Antisemitismns und der Richterstand. Der Ausfall der Wahl in der V. Curie scheint das Signal für die Veranstaltung einer publicistischen Judenhetze geben zu sollen, von der schon heute einige sehr bemerkenswerthe Proben vorliegen. So bringt das „Deutsche Volksblatt" nachstehende Notiz: „Eine Erwägung zur neuen Civitproceßordnung. Bon juristischer. Seite wird uns geschrieben: Da durch die in Wirksamkeit tretende neue Civilproceßordnung der freien Beweiswürdigung des Richters ein neues weites Feld eröffnet wird, erscheint nachstehende Erwägung besonders actuell, deren Bedeutung auf den Gebieten, wo die freie Beweiswürdigung bereits herrscht (vergleiche Strafproceß, Bagatellverfahren), bisher leider wenig berücksichtigt wurde, deren Wichtigkeit aber den Kennern der thatsächlichen Verhältnisse nicht entgehen kann. Nach § 142 lit. d der allgemeinen Gerichtsordnung galt ein Jude, der für einen Juden gegen einen Christen aussagte, als ein bedenklicher, das heißt nicht vollwerthigerZeuge. Die Motive, die zu einer solchen gesetzlichen Vorschrift seinerzeit führten, sind ebenso bezeichnend, wie bekannt. Die allgemeine Gerichtsordnung hatte durch diese gesetzliche Statuirung eine Richtung eingeschlagen, die im Jahre 1860 natürlich verlassen, eine Bestimmung angenommen, die damals natürlich aufgehoben wurde. Hat man aber auch die Gründe, die sie seinerzeit in's Leben riefen, damit aufgehoben und ans der Welt geschafft?! Der Richter darf bei freier Würdigung derBeweise mit diesen Gründen rechnen!" Das muß eine gar saubere „juristische Seite" sein, von welcher mit der größten Unverschämtheit dafür plaidirt wird, daß österreichische Richter den Eid verletzen, den sie geschworen haben. Der unbekannte „Jurist" erwähnt selbst, daß die „Richtung", die seinem Geschmack entspricht, im Jahre 1860 natürlich verlassen worden und daß eine gehässige Bestimmung, welche einem jüdischen Zeugen vorweg die Glaubwürdigkeit bestreitet, n a t ü r l i ch ansgehoben worden sei. Das genirt aber jenen „Juristen" nicht; ein von der Gesetzgebung beseitigtes Unrecht kann nach Einsicht des unbekannten Ehrenmannes, dem der bekannte Ehrenmann, sür die Propagirnng solcher Niedertracht sein Blatt gerne zur Verfügung stellt, aus anderem Wege in die Praxis eingeschmuggelt werden, nämlich im Wege der „s r e i e n Beweis w ü r d i g u n g". Die Richter werden also dazu ansgewrdert, im Widerspruche zu dem geltenden Rechte Inden als minderwerthige Zeugen zu betrachten. Der Gedankengang, welcher zu einem solchen Versuche, die antisemitische Hetze auch in den Richterstand hineinzutragen, gehört, ist ein so schuftiger, daß die größte moralische Verworfenheit dazu gehört, eine solche Anleitung zum Meineide und zum Mißbrauch der 'Amtsgewalt niederznschreiben, und nur eine Zeitung, die vom Ehrenbürger von Mühldorf herausgegeben wird, ist dessen fähig, sich zu einem so abscheulichen Versuch herzugeben, den österreichischen Richterstand zu corrnmpiren. Wir halten es sür die Pflicht des Justizministers, diesem für den österreichischen Richterstand beleidigendeil Vorgänge ent gegenzutreten. Das Einzige vielleicht, was bisher von den Schmutzwellen der antisemitischen Bewegung nicht erreicht wurde, ist die Rechtspflege. Soll auch diese in den Koth gezerrt und soll auch der hochachtbare und nnilahbare österreichische Richterstand dem Verdachte preisgegeben werden, als ob die Bestrebnngen des K a r l M i t t e r m a y e r aut die Lauterkeit seiner Amtsführung einwirken könnten'? Wir sind überzeugt, daß eine so freche Jnsimlativii von allen österreichischen Richtern nur der größten Entrüstung zurückgewiesen werden wird. Ein artiges Seitenstück zu der im Vorstehenden besprochenen „juristischen" Leistung des Vergani-Blattes ist auch eine eigenartige Dennnciation und Verdächtigung, hinsichtlich deren die „Reichspost" mit dem „Deutschen Volksblatt" an Gemeinheit wetteifert. Die beiden ebrenwerthen Blätter signalisiren nämlich die Gefahr, daß ein jüdischer Staatsbeamter dein Staat sarchiv zugetheilt werden soll, und machen auf die Gefahr aufmerksam, welche sür die Staatsgeheimnisse, welche in jenem Archive ausbewahrt sind, in dieser Ernennnng gelegen ist. Tie miserable Verdächtigung jenes zu erneunenden Beamten ist da ganz deutlich ausgesprochen und die „Reichsvost" nennt ihn sogar ausdrücklich einen Agenten der Alliance israelite, die bekanntlich überall ihre Spione habe. Die Regierung wird also von nun an beim „Deutschen Volksblatt" rcnd bei der „Reichspost" um die Erlanbniß anzusrageu haben, ob und wann sie einen jüdischeil Staatsbeamten befördern darf, respeetive sie wird, da die Genehmigung hiezu von diesen nunmehr über Oesterreich herrschenden Organen schwerlich zu erlangen sein dürste, bei ihnen Ordres darüber einzuholen haben, welchem Ressort sie diejenigen jüdischen Staatsbeamten, deren früher erfolgte Ernenunng leider nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, zutheilen darr. Nach der Ansicht Berg a n i's dürfte man ihnen wahrscheinlich nicht einmal die Aufbewahrung von Gemeindeobligationen anvertranen, weil es bekannt ist, daß schwächliche Charaktere durch den Anblick solcher Papiere sehr bedenklichen Versuchungen ausgesetzt sind, und weil man dessen nicht immer sicher sein kann, daß sich Gelegeilheit findet, solche Obligationen, wenn man sie einmal aus der Casse herausgenommen hat, auch rechtzeitig wieder zurückzustellen. Das Pech Bergan» s. Der Ehrenbürger von Mühldorf hat entschieden Pech hinsichtlich der so oft .von ihm beabsichtigten Reparatur seiner Ehre, die von so vielen Leuten arg zerzaust wird. Seine verschiedenen Ehrenbeleidigungsklagen, die vor den Schwurgerichtshösen in Wien und in KremS ausgetragen werden sollen, ziehen sich — ach — so sehr in die Länge, daß es eine wahre Geduldprobe sür einen Mann von solcher antiken Charaktergröße sein muß, mir dem Putzen seines Ehrenschildes von Woche zu Woche, von Monat zu Monat, ja beinahe von Jahr zu Jahr warten zu müssen. Es ist ja keine Kleinigkeit sür eine Persönlichkeit von so zart besaitetem Empfinden, sich noch immer unter dem Banne von Verdächtigungen zu wissen, welche die strahlende Reinheit seines Charakterbildes beeinträchtigen. In einer Wählerversammlung hatte der deutschnarionale Abgeordnete August D 5 tz auf die Anfrage, warum er sich nicht der christlich-socialen Partei angeschlossen habe, erwidert: „Ich habe es nicht mit der Ehre eines Mannes vereinbar gesunden, einer Partei anzugehören, die einen Ern st Bergani in ihren Reihen duldet. Man kann Herrn August D ö tz nicht zum Borwurs machen, daß er sich da irgendwie undeutlich oder ver-