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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-03-05 · 10 (5.3.1897) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
10 (5.3.1897)
Date
1897-03-05
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 210 Vr. Vloch's WochenrchrM Nr. 10 stützt. Nun da die Juden sich nicht mehr mißbrauchen lassen wollen, werden sie von ihm beschimpft. Allgemein wundert man sich, daß die hohe Regierung, deren Pflicht es ist, die Bürger ohne Unterschied der Confession zu schützen, derlei Hetzartikel unbeauständet passiren läßt. Es wäre vielleicht an der Zeit, daß das Präsidium der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde bei der hohen Regierung energisch Verwahrung einlegt gegen die Duldung solcher Hetzereien, die ja gegen das Gesetz verstoßen. Im croatischen Landtag sitzt Herr Dr. Ludwig Schwarz, von dem wir erwarten, daß er die Regierung wegen dieses ihres Verhaltens interpellire. Oder erachtet Herr Dr. Schwarz es nicht für angemessen, sich als Jude zu erkennen zu geben? Wir hoffen, daß sich außer dem Abgeordneten Kunicsics und seinem Journal, die „Hrvatska Pravo", doch noch Jemand finden wird, der die Juden gegen den „Obzor" und seine Gesinnungsgenossen in Schutz nehmen wird, was im Interesse der Reputation des Landes selbst gelegen ist. Es wundert aber Jeden, daß sich von Seite der liberalen Partei anläßlich der gegen die Juden gebrauchten Anwürfe, seitens des Abgeordneten Starcsevics Keiner gefunden h at, der die jüdis chen Mitbürg er in S chutz genommen hätte, was der der antimagyarischen Partei angehörige Abgeordnete Kunicsics thun mußte. Das croatische Antisemiteublatt reproducirte aus dem „Deutschen Volksblatt" mit einer gewissen Schadenfreude die lügenhafte Ausstreuung, als hätte Se. Majestät die Worte: Wie geht es Ihnen, mein lieber Dr. Lueger!" am Ball der Stadt Wien de facto geäußert, that aber bis h e u t e n i ch t s, um diese Lüge zu widerrufen. Wie man sieht, ist das croatische antisemitische Sudelblatt mit seinen Wiener Collegen enge verbunden. Was Lüge, Gemeinheit und Rohheit anbelangt, kann Herr von Pasarics seinen österreichischen Gesinnungsgenossen die Hand reichen, dabei scheint dieser famose Herr zu vergessen, daß sich die croatischen Juden vor der Kategorie eines Pasarics, Mazzura, Tuskan, Derencsin, Bresztjensky und wie alle diese Leute heißen, nicht fürchten, und es könnte eines Tages der Fall eintreten, daß diese famosen Herren die beschimpften Juden um Verzeihung bitten. Argus. Birovitiea. In einem „Der Antisemitismus der slavischen Volksstämme" betitelten, in Ihrer geschätzten Wochenschrift erschienenen Aufsatz stellte ich an der Hand von Thatsachen die Behauptung auf, daß die Croaten keine Antisemiten sind, daß sie zu einsichtsvoll sind, um nicht einzusehen, daß der Antisemitismus in Croatien den wirthschastlichen Ruin des croatischen Volkes unbedingt herbeiführen müßte. Nun zeigt sich aber, was leider nicht in Abrede gestellt werden kann, innerhalb derjenigen oppositionellen Partei des croatischen Volkes, welche bislang liberalen Grundsätzen zu huldigen pflegte und den Antisenlitismus der clericalen Obzorpartei auf das Entschiedenste bekämpfte, eine nicht zu unterschätzende antisemitische Strömung, die im Keime noch zu ersticken es der Energie und dem guten Willen unserer liberalen Regierung nicht schwer fallen dürfte. Man darf aber aus der Thatsache, daß eine kleine oppositionelle Partei des croatischen Volkes — und überdies von ganz geringfügiger Natur — antisemitischen Principien huldigt, keineswegs folgern, das croatische Volk lenke sein Schiff in das antisemitische Fahrwasser. Denn die seit neuester Zeit mit den Obzorasen liebäugelnde Starcsevicspartei ist in sich selbst so zerfallen, daß es hieße, der Wahrheit ins Gesicht schlagen, behauptete man, diese Partei sei der Wille oder der Ausdruck der croatischen Volksmeinung. Ein Beispiel, auf welch' hoher Stufe liberaler Gesinnung unsere objectiv denkende Bevölkerung steht, zeigen die am 20. Februar stattgehabten Gemeinderathswahlen, bei welcher Gelegenheit unsere Stadtbevölkerung nicht weniger als f ü n f I u d e n in den Gemeinderath entsendete. Bedenkt man nun noch, daß das Verhältniß der jüdischen Bevölkerungszahl zur christlichen Einwohnerschaft nur 1 Percent ist, so weiß man erst, wie hoch diese heute besonders merkwürdige Thatsache anzuschlagen ist. Unser Cultusvorsteher, von dem in diesen Blattern bereits die Rede war, wurde im ersten Wahlbezirk unseres Ortes einstimmig und mit Begeisterung züm Gemeinderath gewählt. Die Zahl der Stinimen übertraf 1000. Ueberhaupt erfreut sich Herr Leopold Glück, so der Name unseres allverehrten Cultusvorstehers, in den untersten, wie in den obersten Bevölkerungskreisen nicht nur unseres Ortes, sondern auch unserer ganzen Umgebung der größten Popularität. Zieht man nun noch die Thatsache in Betracht, daß unser Herr Cultusvorsteher kein Großcapitalist ist, wie es überhaupt unsere Juden nicht sind, so wird inan es erst recht begreifen, daß sein Biedersinn, seine Bescheidenheit uitb sein offener, ehrlicher Charakter ihm die Herzen Aller erobert haben. Es sind ferner in den Gemeinderath entsendet worden die k. u. k. Militärlieferanten Herr Bernhard B i l p e l und Felix Deutsch, Herr Julius Reich, ein Neffe des am Wiener Platze, Gonzagagasse, etablirten angesehenen Kaufmannes Herrn Bernhard Reich, in Firma: Reich und W i n t e r n i tz; endlich Herr Jacob W e i ß m a n n, ein Biedermann vom Scheitel bis zur Sohle, der auch der früheren Legislaturperiode dem Gemeinderathe als Mitglied angehört hat. Bei der am 27. d. M. stattgehabten Generalversammlung der hiesigen Sparcasse, dessen Ehrenpräses Graf I a n k o v i ch, Mitglied des Ungarischen Magnatenhauses, ist, wurde unser Cultusvorsteher zum Director der Sparcasse, u. zw. auf Vorschlag des Grafen I a n k o v i ch gewählt. Welch' ein Unterschied zwischen C i s und Trans! Hier Nacht — dort Tag, hier Nebel und Finfterniß — dort Helle und Licht. Was sagen aber Lueger, Schneider und Consorten dazu? Wenn diese sauberen Gesellen hieher kämen, könnten sie wenigstens mit faulen Eiern und schwarzer Tinte gute Geschäfte machen. Rabbiner Dr. Kauf m a n n. Berlin. In Sachen des Religionsunterrichtes für die jüdischen Zöglinge der Berliner Volksschulen und des Befähigungsnachweises für die jüdischen Lehrkräfte zur Ertheilung von Religionsunterricht ist von der staatlichen Unterrichtsverwaltung nachstehende Entscheidung getroffen worden: „Die Leiter der Schulanstalten Berlins, in denen jüdische Kinder ihren Profanunterricht empfangen, werden Anweisung erhalten, sich von jedem die Schule besuchenden Kinde mosaischer Religion innerhalb des schulpflichtigen Alters einen bescheinigten Nachweis darüber erbringen zu lassen, daß und von wem dieselben Religionsunterricht in ihrem Glauben erhalten. Die Namen derjenigen Kinder, welche ohne solchen Unterricht aufwachsen, werden alsdann voll dem Königlichen Provinzialschulcollegium dem Königlichen Polizeipräsidenten mitgetheilt werden, damit dieser in die Lage kommt, auf Grund des § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 den Vorstand der Synagogengemeinde anznhalten, die betreffenden Kinder mit ordnungsmäßigem Religionsunterricht in ihrem Glauben zu versorgen und den Nachweis darüber zu erbringen. Als Nachweis für die Befähigung zur Ertheilung jüdischen Religionsunterrichtes wird in Zukunft in allen Fällen die Ablegung einer Prüfung in Religion vor der bereits bestehenden Commission des jüdischen Seminars unter Zuziehung eines Vertreters des Königlichen Provinzial- Schulcottegiums verlangt und die Zulassung zur Lehrer¬ und Lehrerinnen-Prüfung vom vorherigen Bestehen der Religionsprüfung abhängig gemacht werden. Die Bestellung eines besonderen Jnspectors für den jüdischen Religionsunterricht von Staatswegen muß schon im Hinblick auf die Bestimmungen in Art. 24 der Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Jänner abgelehnt werden. Dem Vorstande der jüdischen Gemeinde muß vielmehr überlassen bleiben, wegen Leitung des jüdischen Religionsunterrichtes unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften feine eigenen Entschließungen zu treffen." Diese Entscheidung bedeutet insofern eine Förderung, als sie in klärender Weise feststellt, was bezüglich des jüdischen Religionsunterrichtes von dem in vielen Th eilen obsolet gewordenen Gesetze vom 23. Juli 1847 noch in Geltung ist. Erst in einer späteren Zeit wird die Entscheidung darüber zu treffen sein, was von behördlicher Seite zu geschehen hat, wenn der Gemeindevorstand für die Versorgung der jüdischen Kinder mit Religionsunterricht Vorkehrungen getroffen hat, die Eltern der Kinder aber von diesen Vorkehrungen keinen Gebrauch machen.

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