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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-03-05 · 10 (5.3.1897) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
10 (5.3.1897)
Date
1897-03-05
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 202 Dr Vloch's Wochenfchrtfl Nr. 10 zeitlebens ihrem Meister in Ehrfurcht ergeben. In wichtigen religiösen Fragen wandten sie sich, auch wenn sie selbst schon einem Lehrhause Vorständen, an ihren Meister um Rath. So bestanden im Judenthum zu allen Zeiten wohl nicht de lege aber de facto Consistorien, welch: umso einflußreicher waren, als sie nicht in Zwang, sondern in Liebe und Werthschätzung fußten. Heute werden unsere Rabbinen in weltlichen und theologischen Hochschulen ausgebildet, aber nicht mehr religiös erzogen. Bei den meisten der in Amt und Würde stehenden mußte die wissenschaftliche Thätigkeit hinter ihre vielfachen anderen Pflichten zurücktreten. Der Autoritätsglaube ist hiedurch geschwunden, und dieses umsomehr, als eine tiefe Kluft die Rabbinen alten Schlages von denen moderner Richtung trennt. Daraus folgt, daß eine von Allen anerkannte Synode heutzutage eine Sache der Unmöglichkeit ist, daß es aber die wichtigste und bedeutungsvollste Aufgabe der jüdischen Gemeinde wäre, Consistorien zu bilden, um durch collegiale Berathuugen religiöser Angelegenheiten die einheitliche Gestaltung unseres Gemeindelebens zu fördern, die Rabbiner an einträchtiges Wirken zu gewöhnen und so allmälig die Durchführung einer Synode anzubahnen. Die Wiener Cultusgemeinde, die größte Europas, die erste des Reiches, hat die Pflicht, hier die Initiative zu ergreifen, umsomehr, als die Ansätze zü einen Consistorium glücklicherweise schon vorhanden sind. In Wien wird die Seelsorge gegenwärtig versehen durch einen Oberrabbiner und neun Gemeinderabbiner. Da jedem Gemeinderabbiner in einem anderen Stadttheile eine Kanzel zugewiesen ist, braucht scheinbar das Wiener Consistorium nur noch zusammenzutreten. In WahrheU unterscheidet sich der Oberrabbiner weder durch größere Vorrechte noch durch höhere Pflichten von der Mehrzahl der Gemeinderabbiner, während wieder einzelne der Letzteren — nämlich die in Vereinstempeln fungirendeu — nur den Titel „Gemeinderabbiner" führen, in ihren Functionen aber den anderen Collegen hintangesetzt und auch mit ihrem Gehalte, den sie nicht von der Gemeinde, sondern von den Tempelvereinen beziehen, stiefmütterlich bedacht sind. Man wird es vollkommen billigen, wenn der Gemeindevorstand angesichts seiner Verantwortung bei Ernennungen zu Gemeinderabbinern mit der größten Rigorosität vorgeht. Weder die Behörden, noch die Gemeinden werden aber begreifen, warum ein einmal Ernannter gegenüber seinen Amtsbrüdern verkürzt werden soll. Es gchört die ganze Entsagungskrast, welche seit jeher unseren Rabbinerstand geziert hat, dazu, um in deni vom Schicksale begünstigten Collegen nicht den glücklichen Concurrenten zu beneiden, sich diesem noch unterzuordnen, kann man dem Hintangesetzten nicht zumuthen. Aber selbst den Fall angenommen, die Gemeinderabbiner würden im Interesse der heiligen Sache, der sie ihr Leben geweiht, freiwillig den Oberrabbiner als ihren Vorgesetzten anerkennen, wäre es dennoch diesem Letzteren ein Ding physischer Unmöglichkeit, neben den unzähligen Pflichten, welche das Seelsorgeamt des I. Bezirkes seinem allverehrten Träger auferlegt, auch noch die ungleich höheren und schwierigeren Aufgaben zu erfüllen, durch das Rabbinatscollegium dem ganzen Jndenthum Führer und Wegweiser zu werden. Dem Oberrabbiner muß nicht blos die Kleinarbeit erleichtert, er muß auch auf ein höheres Piedestal gestellt werden, wenn die ihm untergeordneten Rabbiner zu ihm als ihren natürlichen Vertreter und Anwälte vertrauensvoll emporblicken sollen. Dem Oberrabbiner dürste nicht die Seelsorge eines Stadttheiles obliegen, vielmehr müßte die ganze Gemeinde seinen Sprengel bilden. Alle Kanzeln Wiens müßten ihm jederzeit offen stehen. Es sollte aber auch zu seinen Pflichten gehören, wie es sein Recht ist, wo immer bei besonderen Anlässen, als: Einweihung von Gotteshäusern, Eröffnung von bedeutenden religiösen oder Humanitären Anstalten, zu erscheinen. Auch bei Ereignissen im Familienleben hätte der Oberrabbiner da zu fungiren, wo eine um Gemeinde oder die Gesellschaft besonders verdiente Person weithin sichtbar geehrt werden soll. Selbstverständlich müßte die Gemeinde dem Öberrabbiner ein seiner hohen Stellung entsprechendes Einkommen fixiren. Erst wenn es wieder dahin kommt, daß es als eine nicht durch käufliche, sondern nur durch verdienstvollen Wandel erreichbare Auszeichnung gilt, wenn der Oberrabbiner Wiens bei einer Familienfeier sungirt, wird derselbe Ansehen und Einfluß besitzen, um alle Schichten der Gemeinde, auch die jüdischen Geistes- und Finanzaristokraten, wieder für religiöse Angelegenheiten zu interessiren. Während dem Beth-Din seine bisherigen Agenden ungeschmälert erhalten blieben, hätte das Consistorium das gesammte religiöse Leben der Wiener Gemeinde zu leiten. In häufigen, * regelmäßig wiederkehrenden Berathungen hätten die Mitglieder des Consistoriums ihre Wahrnehmungen anszutauschen, auf Abstellung vorhandener Uebelstände zu dringen, Anregungen zur Hebung des religiösen Lebens zu geben. Das Consistorium hätte seine besondere Sorgfalt dem gesummten Religionsunterrichte, dem Rabbinerseminare nicht minder als dem Religionsunterrichte in der Volks- und Mittelschule, zu widmen. Ihm stände ein Gutachten über die religiöse Eignung eines Candidaten zum Wiener Gemeinderabbiner zu und endlich hätte das Consistorium die Aufgabe, die Standesinteressen zu wahren. Indem die Gemeindevertretung jedem ihrer Rabbiner, gleichgiltig, ob seine Kanzel in einer Gemeindesynagoge oder einem Vereinstempel steht, einen Amtssprengel zuweist, ihm so eine auskömmliche Existenz und einen schönen Wirkungskreis bietend, wird sie das Wiener Rabbinat zum Zielpunkte des Ehrgeizes der hervorragenden Männer auf dem Gebiete jüdischer Seelsorge gestalten. Das Wiener Consistorium wird mit der Zeit eine weit über die Grenzen unserer Gemeinde reichende Autorität erlangen. Freudig werden die Rabbiner der deutsch-österreichischen Provinzen in das Wiener Consistorulm eintreten, andere Länder werden unser Beispiel nachahmen und nicht gar ferne ist vielleicht der Tag, wo Vertreter aller Consistorien in unserer Vaterstadt zusammentreten, um den Schutt der Jahrhunderte hinwegznräumen, unter welchem der herrliche Bau unseres Judenthums zu vermodern droht. G. B e t t e l h e i m. Der Einstich des jüdischen Geistes auf dir antike Welt. VIII (Schluß.) Wenn aber dem Verfasser des vierten Sibyllengedichtes das Judenthum als Nation gleichgiltig ist, wer sind dann die „Frommen", für die er sich so sehr begeistert und zu deren Gunsten eigentlich das Gedicht verfaßt erscheint? Die zutreffendste Antwort aus diese Frage hat Ewald gegeben: „Wir können", sagt er, „mit großer Bestimmtheit behaupten, daß der Verfasser einer Art Essäern angehörte, welche sich damals mit neuen Taufgesinnten zu einer besonderen Spaltung verquickt hatte, die man heute mit einem alten Namen als Hemerobaptisten bezeichnen kann. Die Verabscheuung der blutigen Opfer ist ebenso wie das strenge Gebet vor jedem Essen und Trinken, worauf unsere Sibylle soviel hält, essäisch; aus dieselbe Spur führt auch der Name F r o m m e, welchen sich diese von unseren Dichter gemeinten Gläubigen beilegten, sowie der der Frömmigkeit, womit sie ihre Lebensrichtung bezeichneten. Allein reineEssäer waren diese Leute so wenig, daß sie keinerlei Absonderung von der menschlichen Gesellschaft, oder gar die Ehelosigkeit forderten. Die Reue dagegen mit ihrer tiefen Bedeutung, das beständige Baden in ‘ fließendem Wasser und die Furcht vor dem nahen Weltgericht waren ihnen hohe Grundbeftandtheile der Frömmigkeit: dies sind aber dieselben Stücke, welche erst der Täufer als so überaus wichtig von Jedermann ohne Unterschied forderte. Und so können wir mit Recht behaupten, unser Dichter habe zu einer solchen Lebensrichtung gehört, welche in jener Zeit aus einer Verquickung des Essäischen und Täuferischen Wesens hervorgegangen war." -') Gewiß, zu den „reinen Essäern", wenn darunter engere Mitglieder des Essäerordens, wie ihn Josephus schildert, verstanden werden, gehörte unsere Sibylle nicht. Wohl aber zu den Anhängern des Essenismus, welcher — wie wir dies anderwärts des Ausführlichen auseinandergesetzt haben2S) — die Lehren des jüdischen Alexandrinismus im Leben zu bethätigen suchte, ohne Absonderung von der menschlichen Gesellschaft, oder Ehelosigkeit zu fordern. Wissen wir doch, daß es eine ganze Classe wirklicher Essener gegeben, welche die Ehe nicht verwarf und thätig ins Leben eingriff. — Ein anderer Apollos sucht unsere vom Christenthum noch ganz unberührte, von den Schranken des Nationalismus und des „Gesetzes" befreite Sibylle mittelst 2T) Ewald a. a. O. S. 46 f. 28) Vergl. über den Essenismus, Friedländer, zur Entstehungsgeschichte des Christenth. S. 98—14?.

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