Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 9 (26.2.1897)
- Date
- 1897-02-26
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Vr. Bloch's Wvchrnptzrift. Sette 195 Nr. 9 nicht znrechtzufinden, mrd als ihn anrief, sagte er mit gedämpfter, verstellter Stimme, ich sollte ihm sagen, wo ich mich befände. Mehr that der Unbekannte nicht und kann ich es tausendmal beschwören, daß er, während er im Zimmer weilte, auch nicht zu meinem Bette gelangte; denn im selben Augenblicke wurde ein Geräusch draußen ans der Treppe hörbar, der Unbekannte ging hinaus und ich hörte gleich darauf einen Gegenstand die Treppe hinunterfallen. Ich zog mein Gewand an und eilte hinaus, da traf ich meinen Mann mit einem gebrochenen Bein unten liegen." So weit die Aussage von Mann und Frau, andere Zeugen sind nicht vorhanden; denn des Samstagabends wegen schliefen schon alle Hausbewohner, Niemand sah den Unbekannten aus- oder eingehen und sie kamen erst auf die Hilferufe der Frau herbei. Wolle uns nun Seine Ehrwürden, unser Lehrer, sein Urtheil nach dem Gesetze unserer heiligen Lehre, dem Ausspruche der Tanaim und Größen Israels mittheilen, damit wir entscheiden können, ob diese Frau mit ihrem Manne, der, wie oben bereits erwähnt, ein Priester ans dem Stamme Ahron ist, weiter leben darf, oder ist der Verdacht gegründet, daß sie die Annäherung eines Andern, sei es eines Inden oder Andersgläubigen, Erwachsenen oder Unmündigen, durch Gewalt oder Ueberredung, genossen, der sie zur Frau eines Priesters unwürdig macht und darum diese Frau von ihren Manne geschieden werden muß. Wir erwarten das treffliche Urtheil seiner Weisheit mit froher Hoffnung und bücken uns gegen seine Würdigkeit und Hoheit mit Ehrfurcht. - So sagt der Unbedeutende Nachman Sohn des Jonathan, Richter und Rechtslehrer der hiesigen heiligen Gemeinde,!| so sagt Samuel Halevi Hvrwitz, Rechtslehrer, ü und so sagt Pinchas Sohn des Jzchak, Rabbinatsbeisitzer. 1, j * -i-! Die Antwort lautet:! Gelobt sei der Name des Herrn.! Au die hochwürdigen \ Rechtsgelehrten und Richter, der heiligen Gemeinde zu Warschau; der Hauptstadt, d. H. r. u. St. a. n ihre glorreichen Namen, > Rabbi Nachman, j] Rabbi Samuel, I! und Rabbi Pinchas, der; Herr möge sie erhalten und ihre Namen in Ewigkeit fortleuchten lassen, II Friede sei mit Euch meine Brüder.! Euere Anfrage, betreffs des Priesters ans dem Stamme Ahron, Simson der Sohn des Ahron intb dessen Frau Rösel, habe ich erhalten und nach reiflicher Ueberlegung und längeren : Nachdenkens über die Sache und vielem mühsamen Nachsuchen in den Rechtsbüchern unserer großen Lehrmeister, habe ich nach meiner unmaßgebenden Meinung zu Recht zu erkennen geglaubt, wie folgt: Der Verdacht, daß diese Frau Rösel die Annäherung eines Fremdeik, sei es eines Juden u. s. w. genossen, ist wohl gegründet, aus vielerlei Ursachen. Denn gesteht sie doch selbst zu, daß sie mit einem Unbekannten im Finstern zusammen in einem Zimmer gewesen ist, den sie für ihren Manu hielt. Was sie aber sagt, daß er sich nur kurze Zeit bei ihr aufgehalten, haben wir doch keine rechtsgültigen Zeugen dafür, daß es weniger als die von unfern Weisen festgesetzte Zeit gedauert hat. Ihr Mann aber, dessen Zeugenschast znr Noth giltig wäre, wie es Vorschrift ist bei Frauenrechtssachen, der hat den llnbekannten wohl ansjedvch nicht eingehen sehen, kann uns also die beiläufige Dauer feines Aufenthaltes nicht angeben. Was sie aber sagt, sie könne es beschwören daß der Unbekannte nicht an ihr Bett getreten war, so leben wir nicht aus ihrem M nnd e und können es ihr umso weniger glauben, als sie nicht das Beglanbigttngsargument für sich hat, daß sie ja sonst den ganzen Vorfall verschweigen konnte, denn ihr Mann war ja dazu gekvnlmen. Und sei es nun auch, daß der Unbekannte die Fran durch Gewalt bezwungen, so darf sie auch in diesem Falle nicht mehr mit ihrem Manne leben, denn nach dem Aussprache unserer Weisen G. h. s. f., darf ein Priester des Herrn auch eine solche Frau nicht ehelichen. Es wäre also zrl entscheiden, daß die Frau Rösel von ihrem Manne getrennt werden müßte; nur gibt es ein Dilemma, daß der in Rede stehende Mann seine Frau behalten dürfte, da nämlich keine wirklichen Augenzeugen ihrer Schuld vorhanden sind, kann der gedachte Simson Kohn es auf sich nehmen und sagen, daß er der Aussage seiner Frau, welche ihre Unschuld bethenert, voll und ganz glaubt, in diesem Falle würde er nicht genöthig se>n, sie 51t entfernen. Diese meine unmaßgebliche Meinung, ich verlange aber ausdrücklich, daß Ihr noch zwei anderen Rechtsgelehrten, deren Namen in Israel bekannt sind, den Vorfall vvrleget und falls diese meinem Aussprache beipflichteu, könnt Ihr dem Manne seine Frau weiter zu behalten erlauben. Sollten aber die Größen Israels «lein llrtheil nicht bestätigen, oder der genannte Simson Kohn seine Frau nicht für vollkommen schuldlos halten und noch irgend welchen Verdacht gegen sie im Herzen haben, so ist er genöthigt, sich von ihr scheiden zn lassen. Und ist es in diesem Falle, dieser Frau erlaubt, sodann Jedermann zu heiraten, mit Ausnahme eines Priesters. Somit ist Euere Rechtsfrage entschieden und möge der Herr Euch und ganz Israel vor bösen Vorkommnissen behüten. Friede sei bei Euch in allen Enern Wohnungsstätten. Amen. So sagt Moses ans Lemberg. * * * H ich er scheint mir nun ein Brief ohne Datum, der sich in der Sammlung meiner Großmutter vorsindet, zu gehören. Es ist dies ein schmaler Papierstreifen, auf dem in flüchtiger hebräischer Schrift, beinahe unleserlich, folgende Zeilen stehen: Ich war von der Unschuld meiner Fran bis jetzt vollkommen überzeugt, daher war es mir erlaubt, mit ihr zusammenzn leben. Da sie nun aber einem Kinde das Leben gab, welches durch seine starke Entwicklung und durch die Zeit seiner Geburt, an jenen räthselhaften Fremden und seinen Besuch bei meiner Frau gemahnt, so habe ich beschlossen, mich in die Welt zn begeben, um den Unbekannten aufzusuchen und von ihnk Gewißheit zn erlangeil, wessen Sohn das Kind nieiner Frau ist. Erst wenn ich ihn finde, werde ich sie entweder scheiden oder mit ihr weiter leben, sonst macht sie nur der Tod von mir frei. Unsere barmherzigen Glaubensgenossen werden sie und ihr Kind bis dahin unterhalten .... Der Papierstreifen ist hier abgerissen und fehlen sowohl Datum als Unterschrift. * * Das nächste Dvcnment in meiner Sammlung ist von 22 Jahren später datirt, ich fand aber nichts, was diese Lücke ausfüllen würde und auf das Schicksal der Personen in der Zwischenzeit einiges Licht werfen könnte. Daher will ich wenigstens Einiges aus dem Leben des Arztes und spätern Edelmannes Stryczynski, der bisher mehrmals erlvähnt wurde, angeben, was sich in einer Chronik der Besitzer der Gutsherrschaft nuferes Städtcheics in ihrer Bibliothek vorfiudet. Es sind hier manche Daten, die auf meine Docnmente Bezug haben und sie vervollständigen können. Hier ein kurzer Auszug aus derselben: Zu Ende des Jahres des Herrn 1704, kaufte dieses Städtchen. sowie das dazugehörige Gut der hochgeborene und erlauchte Herr Peter Stryczynski, gewesener Hof-und Leibarzt Seiner Majestät des Königs August II. und von diesem zum Edelmanue erhoben. Er bezahlte dafür zu Händen der Erben des früheren Eigenthümers, der, wie erzählt wurde, gegen die Schweden gefallen lvar, 2Ö.000 ‘Sncaten Gold. Am Hofe des Königs hatte er eine deutsche Gräfin geheiratet; entzweite sich aber ans unbekannter Ursache mit dem König, verließ mit seiner Frau feinen Hof und ging zu König Leszczynski und den Schweden über. Bei der Einnahme von Lemberg war er zugegen, wo er den Ueberwindern große Dienste leistete, für welche er dann aus der Beute der Stadt so reichlich belohnt wurde, daß er das hiesige Gut kaufen konnte. Er setzte sich hier fest, wo aber nach sehr kurzer Zeit seine Frau starb und ihm ein kleines Mädchen zurückließ. Während der übrigen ganzen Zeit trug sich nichts Bedeutendes zu, nur im Jahre des Herrn 1722 wurden der Edelmann und seine Tochter im Walde von Mörderhand gewatet. Sein Leichnam wurde in der Kirche, welche die selige Fran im hiesigen Städtchen gestiftet, beigesetzt, der des Fräuleins aber sowie die Missethüter, konnten nicht aufgefunden werden, bis auf den heutigen Tag. Gott gib ihnen Friede und seliges Auferstehen. Nach ihm übernahm sein Nesse das Gut und seine Titel. l.Forff' plliig fllgt.) Literatur. Tie demottrle Literatur. Im Berlage von A. B a u e r Wien, ist unter diesem Titel eine höchst beachtenswerthe Studie von Karl K r a n s erschienen. Die „Demolirte Literatur" ist eine der ergötzlichsten und witzigsten Satyren, die wirklich manchen der Autoren, mit denen sie sich beschäftigt, völlig — demolirr. Eine Fülle boshafter, schlagender Apercus, eine klare, elegante Sprache und eine Rücksichtslosigkeit, wie sie selten zn finden ist, zeichnet die Arbeit ans. die ihrem Verfasser manchen Feind, aber auch viel Ehre eintragen wird. Den Umschlag der Broschüre ziert ein lustiges Bild von der Meisterhand H. Schließ m a n n's.