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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-02-26 · 9 (26.2.1897) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
9 (26.2.1897)
Date
1897-02-26
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 188 Dr. Vloch's WochenZchrtst. 3a. 9 Ich hatte mich schon in mein Schicksal ergeben und erwartete geduldig das Ende meiner Dienstpflicht, doch versah ich meinen Dienst gewissenhaft wie im Anfang. Mein letzter Commandant war ein zwar strenger, aber auch gerechter Mann. Er erkannte bald, daß ich nichts Böses that, noch thun wollte und viel Unrecht erlitten habe. Dem Machtbereich des Regiments-Commandanten (der bald darauf in den wohlverdienten Ruhestand versetzt wurde) entrückt, avancirte ich innerhalb 5 Monaten vom Oberkanonier zum Vormeister, Corporal und Zugführer, in welch letzterer Charge ich nach abermals 6 Monaten des Kaisers Ehrenrock ablegte, mit dem stolzen Bewußtsein, einem Judenfeinde Trotz geboten und mich nicht ohne Kampf ergeben zu haben. Ich habe aber auch die Ueberzengung gewonnen, daß es in der österreichischen Armee Ehrenmänner ohne jede Parteilichkeit gibt und gedenke meiner zwei Batterie-Commandanten stets mit der innigsten Verehrung und dem Wunsche, Oesterreichs Heer hätte nur Officiere solcher Gesinnung. Correspondenzen. Wien. (Oeffentliche Sitzung des israelitischen Eultusvorstan d es vom 20. d. M ) Nach der vollzogenen Präsidentenwahl wurde die Wahl des ersten Vicepräses auf die Tagesordnung de.- nächsten Sitzung gesetzt, dagegen für die durch die Präsidentenwahl gleichfalls erledigte Stelle eines Delcgirten in die Schätzungscommission die Wahl sofort vorgenommeu und Herr Moritz H i r s ch einstimmig gewählt. Nach Uebergang zur Tagesordnung theilt der Präses mit, daß der Rechnungsabschluß pro 1896 demnächst fertiggestellt, dem Vorstande mitgetheilt und zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden wird. Der Präses beantragt, daß in Würdigung der großen Verdienste des verewigten Präsidenten S i m o n sein Porträt auf Kosten der Gemeinde für den Sitzungssaal angefertigt werde. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Malerin Julie M e n z e l mit der Ausführung betraut. Gleichzeitig theilt der Präses mit, daß das von der Familie Gutmaun für den Sitzungssaal gewidmete Bildniß des verewigten Präsidenten, Herrn Wilhelm Ritter von Gut mann, in der Ausführung begriffen sei. Herr Cultusvertreter Baurath^ S t i a ß n y berichtete sodann über die einem früheren Beschlüsse gemäß erfolgte Herstellung von fünf Grüften und achtzehn Familiengräbern und beantragt die Genehmigung der Kosten von 6449 fl. (Angenommen.) Ueber den hierauf vom Cultusvorsteher Herrn Baurath Theodor von G o l d s ch m i d t namens der dritten Section erstatteten Bericht, betreffend die Ausnahme mehrerer Personen, worunter einige ungarische Staatsbürger, die jedoch seit Decennien in Wien leben, in das Versorgungshaus, entspann sich eine lebhafte Debatte. Die Herren Vorsteher H i r s ch und Vogel vertreten den Standpunkt, daß in erster Linie Personen, welche nach Wien zuständig sind, respective hier eine Cultnssteuer entrichtet haben, zu berücksichtigen seien und insbesondere bei ungarischen Staatsbürgern die Frage, inwieweit Reciprocität geübt werde, zu untersuchen wäre, da sonst die auswärtigen Armen wohl in Wien, die Wiener Armen aber nicht auswärts versorgt würden und dadurch eine Verkürzung der Wiener Arnien, für welche die Wohlthätigkeitseinrichtungen in erster Linie geschaffen wurden, einträte. Gegen diese Auffassung wendeten sich die Herren Hieldburghäusser, Dr. Stern, Dr. Steiner, Dr. Grün seid und Landesschulrath Dr. G. K o h n. Es wurde von den Wortführern betont: Nach § 2 der Statuten ist nur der Wohnsitz in Wien maßgebend für die Angehörigkeit zur Cultusgemeiude. Man müßte, wenn von Reciprocität die Rede sein sollte, auch fragen, ob die cisleithanischen Gemeinden die Wiener Armen versorgen? Man möge in Sachen der Wrhlthätigkeit keinem zu engherzigen Gesichtspunkte Raum geben. Tr. Stern bemerkt überdies, daß thatsächlich circa fünfzig der im Wiener Versorgungshause Untergebrachten nach Wien zuständig seien, und Dr. G. K o h n fügt hinzu, wir können nicht nach dem Vorbilde der preußischen Regierung Vorgehen, die, als die russische Negierung die deutschen Juden auswies, ihrerseits gegen die russischen Juden „Reciprocität" übte, der Jude also jedenfalls geschlagen wurde. Schließlich resumirte der Referent als Meinung des Vorstandes, daß nur bei gleicher Würdigkeit und Dürftigkeit das Gemeindemitglied der ehemalige Steuerträger: den Vorzugs zu genießen habe, und wurden sodann die Anträge der Section angenommen. Cultusvertreter Landesschulrath Dr. G. Kohn erstattete hierauf folgendes Referat: Bei den Juden besteht bekanntlich die Uebuug, den Kindern zwei Namen zu geben: Der eine für den Verkehr, als Rufname, dann ein hebräischer Name für liturgische Zwecke. Ueber eine Eingabe der Cultusgemeinde hatte die Statthallerei derselben mit Erlaß vom 5. November 1891 mitgetheilt, cs habe in Hinkunft die Eintragung des hebräischen Namens in die Geburtsscheine zu entfallen, es sei denn, daß dem Kinde ein anderer Name nicht gegeben wurde. Dieser Statthaltereierlaß wurde nun über Auftrag des Ministeriums des Innern außer Kraft gesetzt und die Matrikenführungen wurden angewiesen, bei Ausfertigung von Geburtsscheinen die Vornamen, wie sie im Geburtsbuche Vorkommen, ohne irgend eine Weglassung aufzunehmen, da die Matrikenscheine Auszüge aus dem Matrikenbuche sind und genau mit diesem übereinstimmen müssen. Dieser letztere Erlaß könnte nun die Wirkung haben, daß viele Eltern es unterlassen würden, ihren Kindern hebräische Rainen zu geben, damit diese nicht auch in 'den Geburtsscheinen enthalten seien. Der Vorstand hat sich daher mit der Frage beschäftigt, wie einerseits diesem Erlasse entsprochen, andererseits kein Anlaß den Ellern gegeben werde, die Erlheilung hebräischer Namen zu vermeiden. Die Einrichtung der Matriken gibt die Möglichkeit, die hebräischen Namen in eine Nebenrubrik einzutragen, da der Inhalt der letzteren in die Geburtsscheine nicht ausgenommen wird. Die Section stellt daher den Antrag, es sei die Matrikenführung zu beauftragen, die hebräischen Namen in einerbesonderen Nebenrubrik des Matrikenbuches zu verzeichnen. Es wird noch bemerkt, daß im nichtofficiellcn Wege sich dessen vergewissert wurde, die Behörde werde gegen diesen Vorgang keinen Anstand erheben. Der Sectionsantrag wurde angenommen und hierauf die öffentliche Sitzung um 12 Uhr geschloffen. Wien. (P o l i t i s ch e r V o l k s v e r e i n.) Donnerstag den 18. d. M. hielt der „Politische Volksverein" unter dem Vorsitze seines Präsidenten Herrn Dr. Hermann F i a l l a im Saale des Hotels de France eine sehr zahlreich besuchte Plenarversammlung ab, welche sich insbesondere mit der Besprechung der bevorstehenden Reichsrathswahlen für die Innere Stadt beschäftigte. Dr. F i a l l a erörterte zunächst in einleitender Rede die Unzulänglichkeit der derzeitigen verschiedenen bürgerlich-freiheitlichen politischen Parteien und schloß überaus wirkungsvoll Nlit dem Ausblicke auf die Verschmelzung aller ehrlich freisinnigen Elemente zu einer großen „Partei der Gerechtigkeit und Wohlfahrt," die allein auch der schimpflichen „Judennoth" ein radicales Ende zu bereiten vermöchte, da Gerechtigkeit in der Justiz und Administration und W o h l f a h r t s t h ä t i g k e i t in Gesetzgebung und Verwaltung der Gesammtheit und somit auch der bedrängten Judenschaft, welche keine singulären Bestrebungen kennt und keine singuläre Hilfe verlangt, zum Heile gereichen werden. (Lang anhaltender, lebhaft«?" Beifall.) Hierauf erstattete Vorstandsmitglied Dr. Marcell Hoffm a n n das Referat über die Reichsrathswahlen intb gelangte nach eingehender Würdigung der im Niedergange befindlichen deutschfortschrittlichen und der neu aufstrebenden, socialpolitischen Partei in Gemäßheit des Vorstandsbeschlusses des Politischen

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