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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-02-26 · 9 (26.2.1897) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
9 (26.2.1897)
Date
1897-02-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 9 Vr VLoch's WocheuptzrM Sette 177 ein Adjutum ein Jahr lang als Kanzleipersonal zu mißbrauchen. Es war vorauszusehen, daß mit dem neuen Gesetz die besoldeten Stellen bei den österreichischen Gerichten eine weitgehende Vermehrung erfahren mußten. Ünd thatsächlich hat sich an den juridischen Facultäten unserer Monarchie innerhalb der letzten beiden Jahre die Frequenz ungemein gesteigert, denn neue Felder praktischer Bethätigung und neue Möglichkeit, sich durch ehrliche Arbeit das Fundament einer finanziell gesicherten, social angesehenen Lebensbahn zu bereiten, boten sich dar. Die Rechtspraktikanten der österreichischen Gerichte können auch freudig aufathmen, alle Rechtspraktikanten, sosern sie — a r i s ch e r Abstammung sind. Zuerst hat das Wiener Landesgericht das Beispiel dafür geboten, daß die jüdischen Rechtspraktikanten für den Staat nicht existiren. Als der Präsident des Wiener Landesgerichtes in Strafsachen, G r a f L a m e z a n, an die Rechtspraktikanten des Wiener Landesgerichtes die Aufforderung ergehen ließ, sich um Auscultantenstellen zu bewerben, da wurden die jüdischen Rechtspraktikanten einfach nicht verständigt, denn G r a f L a m e z a n ist kein Freund der Frozzel-Methode, er erspart den Angehörigen eines individuell bestimmten Theiles der Gesellschaft die unnöthige Mühe; die jüdischen Rechtspraktikanten sollten nicht zwecklos Tinte, am Ende gar Amtstinte verspritzen. Die Juden sind ohnehin arrogant genug, sie sollen sich nicht am Ende einbilden, sie könnten sogar Auscultanten werden. Und nun kommt uns aus der Provinz eine Mittheilung zu, die beweist, daß der Vorgang» den Graf Lamezan geübt hat, nicht vereinzelt dastehl, daß das Staatsgrundgesetz, Artikel 2 des Gesetzes vom 21. December 1867, Nr. 142 Reichsgesetzblatt: wor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich — nicht nur für den Sprengel des Wiener Landesgerichtes eine jüdische Erfindung ist. Diese Nachricht beweist daß auch der Artikel 3 dieses Gesetzes: „die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich" — nicht mehr und nicht weniger bedeutet als ein Ausfluß der — orientalischen Phantasie. Die „Bukowinaer Rundschau" meldet, daß bei den Kreisgerichten in Czernowitz und Snczawa die jüdischen Praktikanten, darunter solche, welche ihre Prüfung einstimmig mit Auszeichnung überstanden hatten, einfach präterirt wurden. Jüdische Praktikanten, welche eine Dienstzeit von 12—15 Monaten, selbstverständlich ohne jedwede Besoldung, ausgefüllt haben, wurden übergangen, und da ein halbes Dutzend Auscultantenstellen besetzt werden sollten, so sah man sich aus Mangel an arischen Bewerbern veranlaßt, fünf dieser Stellen einfach unbesetzt zu lassen. So erweist es sich, das den Staatsgrundgesetzen allmählich die Rolle eines leeren, nichtigen Papierwisches zugewiesen wird. Noch ist freilich kein neues Staatsgrundgesetz erflossen, das die Signatur des Herrn Lueger, die Stampiglie des Ern st Schneider trägt und den Geist Greg o rig's athmet. Aber das Gewohnheitsrecht hat sich bereits über diesen Mangel hinweggesetzt. Freilich: um ein wenig Logik wird gebeten, um etwas Consequenz, um ein lumpiges Bischen Gedankenschärfe. Wozu läßt man denn Juden Vorlesungen an den österreichischen Universitäten inscribiren? Warum schlägt man ihnen nicht die Thüre des Rigorosensaales vor der Nase zu? Warum ertheilt man ihnen das Doctordiplom, das nach der Ansicht der maßgebenden Factoren nichts mehr bedeuten darf, wie eine schöne Erinnerung, um ein geflügelt gewordenes Bismarck-Wort zu gebrauchen? Die Geschichte von der unbeschnittenen Justiz ist kennzeichnend für Oesterreich, dem Lande der konventionellen Lügen, in dem man nicht den Muth hat, den Juden das Recht auf solche Aemter ausdrücklich abzusprechen, in der Praxis sie auf die Bahn der freien Justiz beruft, also namentlich des Advocateustandes drängt, dann aber jämmerlich darüber klagt, daß der Advocatenstand verjudet sei weil gewinnsüchtige Juden die kümmerlich besoldeten Richterstellen nicht annehmen wollen. In Hadersdorf. Warum sie sich nach Hadersdorf sehnen? Ja, wer daS wüßte Hadersdorf an der Kamp ist ein schöner Ort und Hadersdorf hat für Hader, Hadersdorf hat für die Führer der Christlich-Socialen etwaungemein Anheimelndes. Sie machten sich eines schonen Tages auf und wollten dort eine Versammlung abhalten. Aber es wurde nichts daraus. Man hat sich sogar erlaubt, dem Dr. Lueger zu telegraphiren, er solle die Wallfahrt hieher bleiben lassen. In HaderSdarf würde er in keinem Gasthause Aufnahme finden. Und da ein Antisemit ohne Gasthaus nicht gedacht werden kann, so mußte Herr- Lueger seine so leichtverständliche Herzensneigung, Hadersdorf kennen zu lernen, unterdrücken und sich begnügen, in den sicheren Regionen vom Luchsen und der Weintraube das Preislied der eigenen Größe zu singen. Während Lueger nach HaderSdors gehen wollte, welches er augenscheinlich aus linguistischen Gründen als eine Art Heimstätte seiner Partei erobern wollte, zogen Geßmann und Berga n i nach Hollabrunn. Geßmann hat eS erreicht. Schon längst erzählte man sich bekanntlich, daß er auf Lueger nicht besonders gut zu sprechen ist, daß er das Zeug in sich fühlt, ein Tambourmajor der antisemitischen Musik (Musikbande) zu werden. Lueger ist ihm ein Dorn im Auge. Es ist wahr, der Herr Scriptor stottert, aber das ist ein Naturfehler, der ihm wirklich verziehen werden könnte. Was das Gesinnungswechseln, das Ueber eugungtauschen aubelangt, ist der Herr Geßmann Lueger würdig. Und nun hat >r einen der ersten und nicht der unwichtigsten Erfolge ans jener Ruhmesbahn erreicht, die Lueger beinahe auf den Bürgermeisterstuhl geführt hat. Er wurde angespuckt. Auch Er. Dem Verdienste seine Krone. B u d w e i s ist eine schöne Gegend. Aber Hollabrunn ist auch nicht zu verachten. Er hat den Weihekuß der antisemitischen Muse bekommen, der Herr Geßmann nämlich. Während Lueger bekanntlich liberal angespuckt worden ist, wurde Geßmann der saftige Willkomm- Gruß ous Parteifreundlichem Munde zutheil. Da ist Herr Bprgani viel vorsichtiger. Ihm kann so etwanicht passiren. Während somit die antisemitische Parteitaktik ausschließlich dahin geht, Anderen die Haut über die Ohren zu ziehen, zieht Herr V e r g a n i den eigenen Rock über die eigenen Ohren, und ist daher vor Fährlichkeiten, wie sie dem Collegen Geßmann passirt sind, geschützt. Die mißglückten Wallfahrten unserer Antisemiten stimmen einigermaßen heiler. Für Ahlwardts aller Orten scheint gegenwärtig doch kein günstiger Wind zu wehen. Denn als der Berliner Bergani letztens wiederum im deutschen Reichstage erschien, um feinen Platz einzunehmen, wurde er mit Mimischen Hohnrufen begrüßt- Keine Hand wollte die seine berühren. Diese Reichsdeutschen sind vorurtheilsbefangene Leute. Sie haben nicht jene schöne Unbefangenheit, die die österreichische Aristokratie, die heimischen Minister auszeichnet, welche sogar gegenüber dem Ernst Schneider das Bespasianische „non viel" zur prächtigen Anwendung bringen. Es ist alle Aussicht vorhanden, daß in kurzer Zeit ein Pendant zu dem so wohlthätig wirkenden Vereine entlassener Sträflinge entsteht, ein Verein zu Gunsten künftiger Sträflinge. Und es ist zu erwarten, daß diesem Vereine beispielsweise der Herr Handelsminister als eines der ersten Mitglieder beitreten wird. Die Antisemiten im Landtage. Der Verein der Wiener Freisinnigen veranstaltete letzten Samstag eine von vielen hundert Personen besuchte Versammlung, deren Verlauf sich zu einer imposanten Kundgebung nicht blos gegen die Scandale im Landtage, sondern gegen den Antisemitismus überhaupt gestattete. Der Versammlung wohnten auch sehr viele Frauen bei; der Obmann Herr Franz Frauenberger betonte diese Thatsache als einen erfreulichen Beweis dafür, daß noch nicht alhe Wiener Frauen dem „Herrn von Wien" Gefolgschaft leisten. Redacteur Robert Wolf erstattete das Referat über die letzten Vorgänge im niederösterreichischen Landtage. Die-

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