Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 8 (19.2.1897)
- Date
- 1897-02-19
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 8 Dr. Vwch's Wvchrnschrtfi Seite 167 chung derselben vom Ausschuß gefordert. Professor L e w i n, der große Rabbinerfeind, möchte eine ständige Commission von fünf Mitgliedern eingesetzt wissen, um eine gewisse Corrective des Urtheiles des Vorstandes zu ermöglichen. Die in Rede stehenden Worte bewiesen übrigens, daß der Vorstand sich selbst nicht für competent erachte. Justizrath T i k t i n ist dafür, den ganzen Passus zu streichen und die Entscheidung darüber dem Vorstände zu überlassen, da es eine Verwaltungsmaßregel sei; dem Vorstände vvrznschreiben, daß er einen Rabbiner hören müsse, wäre ein Attentat auf die jüdische Freiheit, die nun einmal keinen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien kenne. Für ganz unmöglich und unjüdisch halte er den Antrag L e w i lt, da man tjiemit ein Analogon zu dem egyptischen Todtengericht schaffen würde. Auch das Interesse des Rabbiners, der vielleicht einen anderen religiösen Standpunkt einnähme, erfordere die Streichung, um Unannehmlichkeiten vorznbengen. Für Herrn Leonhard Sachs wäre dagegen das Rabbinat die geeignetste Instanz, da doch wohl Zeiten eintreten konnten, in denen man kein Vertrauen zum Vorstände hätte. Nach Herrn I a c o b y besteht überhaupt gar keine Veranlassung zur Aendernng, da noch nie Conflicte vorgekommen seien. Herr G oldschmidt spricht selbstverständlich für den Antrag L e w i n. Vor 15 Jahren, als man in dieser Ehrenreihe nur Leute von bedeutenden talmudischen Wissen begrub, wäre es ihm noch angebracht erschienen, den Rabbiner um. sein Urtheil zu befragen! (Die Herren Gemeinderabbiner mögen sich für dies freundliche Compliment selbst bedanken.) Zum Schluß vertheidigte Professor L e w i n noch einmal seinen Antrag. Diese ständige Commission wäre kein Todtengericht, sondern nur die Erweisung der schuldigen Hochachtung, welche die Gesammtheit der jüdischen Gemeinde- Mitglieder ihrem Mitbürger über das Grab hinaus zolle. Uebrigens wäre er, falls sein Antrag falle, auch sofort für die Streichung des ganzen Passus zu haben. Bei der Abstimmung wird der Antrag, die Worte „nach Anhörung des Rabbiners" zu streichen mit Majorität angenommen. Der Antrag L e w i n wird abgelehnt. Die übrigen Aenderungen, die in den Satzungen für die Friedhofsverwaltung noch vorgenommen wurden, sind unwesentlicherer, zum Theil nur redactioneller Natur. Eine zweite Lesung di.'ses Titels, die Volt Professor L e w i it gewünscht wird, wird von der Versammlung abgelehnt. Berlin, 26. Jänner. Wieder ist eine „Säule" des Antisemitismus geborsten, richtiger gesagt: den Weg gewandelt, den so viele „Genossen" vornhin gewandelt sind und 'mit der Nothwendigkeit eines Naturgesetzes noch viele Andere nach ihm wandeln werden — den Weg ins G e s ä n g n i ß. llnter dem Verdachte, beim Vertriebe „patriotischer" und „religiöser" Lieferungswerke verschiedene Betrügereien verübt zu haben, wurde hier der Verlagsbuchhändler Ernst F i n k i n g verhaftet. Die antisemitische Partei Berlins verliert mit ihm eine ihrer besten Stützen und sozusagen den letzten „Geldmann", denn Finking hat, wie verlautet, mit allen „Größen" dieser Partei, gleichviel ob dieser oder jener Richtung in engstem Verkehr gestanden und jederzeit seinen Geldbeutel offen gehalten, denn seine Mittel erlaubten ihm das. Seine Verhaftung ist unter ganz eigenartigen Umständen am 13. December v. I. erfolgt. Er hatte verschiedene seiner besten Freunde zu einem Champagner-Diner nach seiner Wohnung in der Hessenschenstraße 12 II geladen. Unter Andern: war in der Gesellschaft auch der Criminalcommissär von Tausch als Gast anwesend. Während des Diners erschien ein anderer Criminalcommssär, der von dem intimen Berhältniß zwischen Herrn von Tausch und Herrn Finking keine Ahnung hatte und verhaftete den Gastgeber wegen Betruges. Die königliche Staatsanwaltschaft hatte die Verhaftung angeordnet, weil die zur Last des Finking fallenden Strafthaten eine sehr große Zahl ergaben und weil Finking wegen B e t r nges und Urkun d enfälschung bereits rechterhebliche Vorstrafen erhalten hat. 1.6.8. Paris, 19. Jänner. Ein gewisser Sapin und ein Drucker G r e g o i r e in Lyon hatten die Absicht angekündigt, ein „Israelitisches Jahrbuch" herauszugebeu, in dein die Namen sämmtlicher jüdischen B e a m t e n, Geschäftsleute n. s. w. in Frankreich veröffentlicht werden sollten. Mehrere Personen, deren Namen in diesem Buche figuriren sollten, haben nun beim C i v i l g e r i ch t von Lyon ein Verfahren angestrengt, um diese Art der Veröffentlichung ihres religiösen Bekenntnisses zu verhindern. Das Urtheil ist zu Gunsten der Kläger ausgefallen und Sapin und G r >' g v i r e sind mit der Beschlagnahme ihres Buches bedroht worden, die vor der Verkaufsstellung desselben stattzufinden hat, wenn die beiden Vernrtheilten dem Rechtsspruche sich nicht fügen wollen. In dem Urtheile heißt es unter Anderem: „In Anbetracht dessen, daß der klagende 3t' . . . vollkommen berechtigt ist, zu verhindern, daß eine Veröffentlichung in sein intimes Leben eindringt und das Geheimniß seiner religiösen Ueberzeugungen verräth; daß ferner diese Veröffentlichung, von einem anderen Gesichtspunkte betrachtet, in einer Zeit, da die religiösen und politischen Leidens hasten häufig aufgeregt werden, ihm, indem sie ihn als Israeliten der Feindseligkeit g e w i s s e r Person e i s i g n a l i s i r t, Schaden in seinen Berufs- und Geldinteressm bringen könnte; daß schließlich X . . ., wie alle Mitbürger, Eigenthümer seines Namens und berechtigt ist, im Maßstabe seines Interesses zu verbieten, daß von demselben gegen seinen Willen Gebrauch gemacht werde, erkennt der Gerichtshof u. s. w." Kopenhagen, 8. Februar. Die dänische, juridische Welt hat kürzlich eines ihrer. bedeutendsten und vielversprechendsten Mitglieder verloren. Herr jur. und phil. Dr. Philipp Albert H e ck s ch e r, unser Glaubensgenosse, starb im Alter von ungefähr 40 Jahren. Er war ein besonders interessanter Mann und ein umfassendes Genie, durch und durch ein Jurist und Verfasser mehrerer juridischer Werke von Werth und vorzüglich klarer Logik. Eine große Anzahl seiner Standesgenvssen jüdischer und christlicher Religion, sowie andere Freunde und Bekannte gaben ihm das Geleite zur letzten Ruhestätte, und Herr Oberrabiner S i m o n s e u drückte nur das Gefühl aller Änwesenden ans, wenn er von dem allgemeinen Bedauern sprach, das dessen vorzeitiges Hinscheiden erregte, das Scheiden eines Mannes, gleich ausgezeichnet durch edlen Charakter und seltene iutellectuelle Gaben. .Herr Dr. George Brandes, Neffe des im vorigen Jahre hier verstorbenen Professors Brandes, über welchen ich Ihnen damals ausführlich berichtete, wurde neulich feiner vorzüglichen classifchen, literar-historischen Abhandlungen wegen von der französischen Regierung znm Ritter der Ehrenlegion ernannt. Bei seiner Rückkehr hierher von einer wissenschaftlichen Reise wurde ihm von den verschiedenen Hiesigerl gelehrten Vereinen, in welchen er oft Vorträge Hält, eine glänzende Ovation bereitet. Wien. (Israelitische C u l t u s g e m e i n d e W i e n.) Oeffentliche Plenar-Sitzung am Sonntag den 21. Februar 1897 um '/rll Uhr Vormittags. Tagesordnung: 1. Wahl des Präsiderlten der Cultusgemeinde. 2. Bericht des Vertreter- Collegiums : a) lieber den Rechnungsabschluß pro 1896; b) Portrait des fei. Präsidenten. Simon für den Sitzungssaal; c) Zahlung für die Herstellung von Grüften (Referent Herr Banrath Stiaßny). 3. Bericht der III. Seetion: Aufnahmen in das Altersversorgungshaus (Referent Herr Baurath von Goldschmidt». 4. Bericht der Y. Seetion: Erlaß, jüdische Namen betreffend (Referent Herr Dr. Gustav Kohn). Wien am 17. Februar 1897. Der I. Biee-Präfident. Wien. (O e st e r r e i ch i s ch-J s r a e l i t i s ch e U n i o n.) Samstag den 20. Februar 1897, Abends '/-8 Uhr, findet im Restaurant Khuner, I., Schotteuring 19 eine Vereinsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des Vorstandes. 2. Besprechung der bevorstehenden Reichsrathswahlen. 3. Anträge und Interpellationen. Wien. Ter humanitäre Verein der Groß Meferitscher in Wien veranstaltet wie alljährlich auch im heurigen Jahre ein Costümkränzchen, dessen Reinerträgniß Humanitären Zwecken zufließt. Dasselbe findet am 25. d. M. in dem Rotundensaal der k. k. Gartenbaugesellschast, I., Weihburggasse 29, statt. Wien. (A u s z e i ch n u n g.) Je. Majestät der König von Serbien hat dem Möbelfabrikanten Herrn Ignaz K r o n, I., Kärntnerstraße 24, nach einer erfolgreichen Lieferung derr Talowa-Orden verliehen. Wien. (T r e n b u n d.) Der in den weitesten Kreisen bestbekannte, unter dem Proteetorate Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner Dr. Güdemann stehende humanitäre Verein „Treubund", der im heurigen Jahre 175 arme Kinder bekleidete, hält Montag den 22. Februar d. I., 8 Uhr Abends, in Khuner's Restaurant, I., Schottenring 19, seine III. ordentliche Generalversammlung ab. — Gäste willkommen.