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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-02-05 · 6 (5.2.1897) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
6 (5.2.1897)
Date
1897-02-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 6 Br. Vloch's Wochrnschrifl. hat, das Recht der Menschen zn verwalten, und diesem Augapfel Gottes irgendwie zn nahe getreten zu sein, jederzeit in Besorgniß sein muß". Man sieht, der nüchterne, strenge Denker wird zum Poeten, greift zu Bildern, wenn er die erhabene Würde eines Fürstelt schildert. So ist Frau von Suttner vielleicht gerade aus der rechten Fährte, wenn sie den Erlöser im Palaste sucht. Welche Wirkung muß dieser Roman, der iteben einem politischen auch ein höchst interessantes psychologisches Problem zn lösen trachtet, ans die Seele des mächtigen Fürsten ausüben: wir wagen nicht zu entscheiden, ob der Weg, den Frau von Suttner vorschlägt, der richtige ist, aber das Ziel ist das rechte und die Frucht ist reif. Frau von Suttner bietet zudem diese goldenen Gedanken in einer anmuthigen Schale, in der Forin eines Romans, der überall den welterfahrenen, hochgebildeten, phantasiereichen Autor bekundet. Es ist nicht unseres Anites, hier ästhetische Kritik äit üben; wohl aber wollten wir daraus Hinweisen, daß dieser Roman auch solche Leser anzuziehen vermag, die sonst die schöne Literatur verschmähen. Jeder, dem der Fortschritt der Menschheit heilig ist, jeder Israelit, den die flammenden Worte seiner Propheten begeistern, muß der Berfasserin dankbar sein, daß sie den Gedanken der Völkerverbrüderung in dieser von Waffen starrenden Zeit hochhält, daß sie ihn in Beziehung zu bringen weiß mit den politischen Problemen unserer Tage, daß sie das Herz der Mächtigen, die sonst naturgemäß dem Waffendienst sich hingeben, für das Friedenswerk zu rühren versucht. Möge dies edle Saatkorn auf einen empfänglichen Boden fallen und zu prächtiger Frucht reifen. B. R. Der Einstutz des jüdischen Geistes auf die antike Welt. v. Der Sabbath in antiker Zeit. Ihre gottesdienstlichen Versammlungen hielten die alten Synagogen, wie wir dieses bereits ans dem Vorhergehenden wissen, vornehmlich und regelmäßig an den Sabbathen ab.') D a h e r stammt denn auch die große Bedeut u n g, welche dieser Tag nicht blos in der jüdischen, sondern auch in der heidnischen Welt erlangt hatte und die heilige Scheu vordem Sabbath, welche bei den Juden der Diaspora eine geradezu unbegrenzte war. „Der Schöpfer," sagt Philo, „gab dem siebenten Tag besondere Bevorzugung, indem er ihn pries und heilig erklärte. Denn er ist das Fest nicht nur einer Stadt oder Gegend sondern der Welt und allein würdig, das allgemeine und das Geburtsfest der Schöpfung genannt zn werden."-) Und wieder: „Der siebente Tag wird besonders geehrt von Moses, dem Freunde der Wahrheit, der die Herrlichkeit desselben in den Gesetzestafeln beschrieben und sie der Nachwelt überliefert hat, indem er vorschrieb, nach je sechs Tagen den siebenten zu heiligen, sich an demselben jeder körperlichen Arbeit zu enthalten und sich ausschließlich mit e r n st e m Nachdenken zur Besserung des Charakters u n d zur Prüfung des Gewissens zu beschäftigen." ") — Und auf einer anderen Stelle: „Wer verehrt wohl nicht den heiligen siebenten Tag, der ihm und seiner Umgebung ein Ausruhen von der Arbeit und Erholung gestattet, und dies nicht nur den Freien sondern auch den Sclaven, ja sogar den Hausthieren! Und nicht nur den Thieren, welche von Natur zum Dienste des Menschen bestimmt, auch den Pflanzen ist dieser Ruhetag von Vortheil, da an demselben weder ein Zweig noch ein Blatt abgerissen, noch irgend etite Frncht gepflückt werden darf und Alles an diesem Tage gleichsam wie auf Staatsbefehl der ungestörtesten Freiheit sich erfreuen darf." ') — Und in vollkommenster Uebereinstimmung mit Philo, dessen weitere diesbezügliche Ausfiihrnngen wir bereits oben mitgetheilt haben, sagt Josephus ^): „Der siebente Tag in jeder Woche ist zur Unterweisung in unseren Lehren und Gebräuchen bestimmt, damit die Gesetze, deren Befolgung uns vor Sünden bewahrt, ebenso wie alle anderen Wahrheiten die erfor- ') Philo, Legat, ad. 0. II, 568 u. a. St. 2) De mundi opif. I. 22. 3) Das. I, 30. 4) Yita Mos. II, 137. 5) Antiqq. XV, 2, 4. Philo de Septen. II, 282, Qaod omu. prob. ]. C. II, 458, Legat ad. C. II, 568; de somn. I, 675 u. a. St. Seite 113 derliche Beherzigung finden." — Und diesen allsabbathlichen Unterweisungen der Synagoge schreibt Josephus mit Recht das Verdienst zu: die mosaische Lehre zum Gemeingut Aller gemacht zu^haben.'ß Und es ist wahrlich keine Uebertreibung, wenn derselbe Geschichtsschreiber — wiederum in Uebereinstimmung mit Philo — bezüglich des Sabbaths behauptet: „es gibt keine einzige griechische oder nicht griechische Stadt, wohin sich nicht die Sitte des siebenten Tages, an welchem wir feiern, verbreitet hätte.') — Wissen wir doch bereits, daß diese Thatsachen von zahlreichen und autoritativen heidnischen Schriftstellern, von der Avvstelgeschichte und selbst noch von vielen der ältesten Kirchenlehrer vollinhaltlich bestätigt wird. Schon bei ihrer ersten Berührung mit den Inden fiel den Heiden der Sabbathgottesdienst als die markanteste Eigenthümlichkeit der jüdischen Religion auf. Sv berichtet der um die Mitte des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts lebende Agatharchides: „Die Inden sind gewohnt, am siebenten Tag zn ruhen.... und nur mit ausgestreckten Händen bis zmn "Abend zu beten." I Die jüdische Sabbathfeier hatte schon im "Augusteischen Zeitalter eine solche Popularität in der großen Wett erlangt, daß sie allen Schichten, von der untersten bis hina.lt zur höchsten, geläufig geworden war. „Kein Jude" — so ruft Kaiser Angustus einmal aus — „hält seiir Fasten am Sabbath so sehr, wie ich es heute gehalten habe!"'-') Martial nennt die Inden Sabbatharier und Jnvenal die Proselyten „Sabbathsürchtige" und Judäa das Land, „wo die Könige mit bloßen Füßen sich am Sabbath der Gottheit nahen." ") Der jüdische Sabbath wurde aber auch von römischen Machthabern vielfach sehr resp'ectirt. Sv hatte Angustus verordnet, „daß die Juden am Sabbath und schon am vorhergehenden Tag von der neunten Stunde ab nicht mehr zu gesetzlichen Verhandlungen herangezogen" und daß das zn öffentlichen Vertheilnngen gelangende Geld oder Getreide, wenn diese ans einen Sabbath sielen, für die Inden ans den nächsten Tag verschoben werden sollten, da bei diesen jede wie immer geartete Geschäftsgebabrung am Sabbath strengstens verpönt war '-) — was ja auch bei den ersten Christen nicht blos Palästinas, sondern auch der Diaspora der Fall war. "> Aehnliches, wie bei Josephus und Philo lesen wir bei den ältesten Kirchenlehrern über die außerordentliche Verbreitung des Sabbaths. So heißt es bei Theophilns: „Auch von dem siebenten Tage, dessen N a rn e rr alle Menschen kenne n, dessen Bedeutung aber die wenigsten wissen, haben die Philosophen gesprochen. Tenn was bei den Hebräern Sabbath heißt, wird im Griechischen mit Hebdomas übersetzt. D a s g a n z e Menschengeschlecht nennt diesen Ta g, ohne zu wissen, warum es ihn so nennt." ") Noch im dritten christlichen Jahrhundert wird der jüdische Sabbath stark bei den Heiden gefeiert. „Tertnlliau kennt auch das Judaisiren von zeitgenössischen Römern, zumal ihre Feier der Sabbathe." ') Nach alldem wird es uns nicht mehr überraschen, p vernehmen, daß es selbst heidnischen Gele h r t e n zur Gewohnheit geworden, ihre B o r t r ü g e a m S a b b a t h zu halten. So lesen wir bei Suetonius — was uns sonst ganz unverständlich wäre — daß der Grammatiker D i o g e n e s seine Disputationen nur am Sabbath zu veranstalten gewohnt war, und daß er dem Wunsche des Kaisers Tiberius, welcher gelegentlich seiner Anwesenheit auf Rhodus ünt an einem anderen Tage in der Woche zu hören verlangte, keine Folge gab, sondern ~~ «) Contra Ap. II. 17 f. 7) Contra Ap. II. 38 f. 8I Joseph, contra Ap. I, 17. n) Sneton, Oct. 76: ne Judaeus quidem tarn diligenter Sabbathis jejnnium servat, qnam ego hodie servavi. ") Mart. IV, 4: vergleiche Peisius V, löOff und Göser, Theologische Quartalschrist 1868, Seite 160. ") Juven. Sat. XIV, 96; VI, 159. Joseph Antiqq. XVI, 6. 2. Philo, legat. ad. C. II, 569. *3) So erklären denn auch Hugo Grotius und Andere die Anordnung des Apostels Paulus, 1 Corinlh XVI, l, nach welcher er den Corinthern vorschreibt, die Spenden für das heilige Land am Sonntag beiseite zu legen, da ja damals noch bei den Christen an dem jüdischen Brauch festgehalten wurde, am Sabbath kein Geld in die Hand zu nehmen, und der Sonntag noch zu den Werktagen zählte. Ebenso Coccejus zu der angeführten Stelle: Ex qnibus manifestum est, cnm septimo die thesanros aut collectam facere non liceret, Paulum eodem instituto, vigente adhuc Sabbatho, ordinasse. ") Theoph. ad Autoiic. II, 12. 15) Neldelchen, Tertull. gegen die Juden. — Tertull. Apol. 16. ad nat. I, 13.

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