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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-02-05 · 6 (5.2.1897) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
6 (5.2.1897)
Date
1897-02-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 110 Mancherlei von dem, was sie bisher überhaupt nicht oder nur in beschränktem Maße freiwillig leistete, nunmehr pflichtmäßig anferlegt wurde, ohne daß ihr diesfalls andere SOlitteX als die von ihren Angehörigen zu erhebenden Cnltussteuern und -Gebühren zugewiesen worden wären. Ans diese Unstände wird auch hingewiesen in dem Motivenberichte, mit welchem das derzeit geltende Wiener Statut der Regierung vorgelegt wurde. Den ihr zugewiesenen „Pflichten nachzukommen, wird" — so heißt es in dem Berichte — „der Wiener Cultnsgemeinde andererseits dadurch erschwert, daß (mit Ausnahme der ans Grund des niederösterreichischen Landesgesetzes vom 14. December 1888, Landesgesetzblatt Nr. 58, zufließenden Beiträge zu den Kosten des Religionsunterrichtes und eines Staatsbeitrages von sl. 5000 für die Erhaltung des von einem Privatvereine gegründeten und erhaltenen Rabbinerseminars) irgendwelche nennenswerthe Zuflüsse von außerhalb des Kreises ihrer Glaubensgenossen nicht zu gewärtigen sind und daß die Cultnsgemeinde selbst von ihren Gemeindemitgliedern andere Einkommensquellen als die Auflage einer mäßigen Cnltnssteuer und mäßiger Gebühren und Taxen für die Benützung der Gemeindeanstalten nicht hat." Indem wir uns nun den Verhältnissen der Wiener Cultusgemeinde zuwenden, steht uns die bekannte Thatsache vor Augen, daß deren ßnanzielle Lage seit langer Zeit viel zu wünschen übrig läßt. In dem Berichte, welchen der frühere Vorstand der Cultusgemeinde über seine Thätigkeit in der Periode 1890—96 allen Gemeindcangehörigen zusandte, wird daraus hingewiesen, daß schon in noch früherer Zeit, 1880—1889, das Gebährungsdeficit mehr als 100.000 Gulden betrug und die Gebahrungsanssälle mittelst Anleihen bei Privaten und bei verschiedenen, der Verwaltung des Cnltusvorstandes unterstehenden Fanden gedeckt werden mußten. Es wird daraus hingewiesen, daß Ende 1889 ein Passivum von 506.000 Gulden bestand, daß im Februar 1892 an verzinslichen Hypothekar- und anderen Schulden der irrcorpvrirten Vororte-Cultusgemeinden Passiven im Betrage von 184.000 Gulden zur Zahlung übernommen werden mußten, und es wird dargestellt, welche Schritte geschahen, um durch Aufnahme eines größeren fundirten Aulehens eine Consolidirung der Finanzverhältnisse zu erzielen. Thatsächlich erscheint in den jährlichen Budgets ein Erforderuiß für Zinsen und Aurortisatiou mit rund 35.000 Gulden. Auf Grund des § 2 des obcitirten Gesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, „für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen und die durch diesen Zweck gebotenen Anstalten zu erhalten und zu fördern." Die Gemeinde kann es demnach nur mit Freude begrüßen, daß ihr ein Theil dieser so uurfassendeu und schwerwiegenden Verpflichtungen durch die Bethausvereine abgenvmmeu wird. Die Gemeinde muß sonach — nebst der Erhaltung der eigenen, für die jüdische Bevölkerung Wiens lange nicht zureichenden Gcmeindetempel — die Bethausvereine nach Möglichkeit zu fördern und zu unterstützen bemüht sein, da anderen Falles die Gemeinde ein Vielfaches zu leisten sich nicht entziehen könnte, wenn sie die entsprechende Subventionirung der genannten Vereine unterließe. Die Cultusgemeinde muß für den Religionsunterricht Sorge tragen und es bildet der ihr aus Grund des sogenannten „Katechetengesetzes" vom 14. December 1888 geleistete Beitrag nur eine Quote der Kosten, welche sie thatsächlich answendet, aufweuden muß. Eine sehr schöne und auswärts allenthalben nachgeahmte Einrichtung unserer Gemeinde ist der Jugendgottesdienst, welcher auch als eine entsprechende Ergänzung des Religionsunterrichtes anzusehen ist. Die Gemeinde muß aber auch auf dem Gebiete des Unterrichtswesens noch verschiedene, iuehr oder minder bedeutende Subventionen, so z. B. an die theolologische Lehranstalt, an mehrere Bibelschulen, au Talmud-Thora-Schulen und an einige andere Unterrichtsvereine ertheilcn. Aus dem Wohlthätigkeitsconto der Gemeinde erscheint vor Allem das israelitische Spital, dessen Erhaltung, abgesehen von einigen -Ltistplätzen, allein und ausschließend von der Gemeinde bestritten wird. Hiesür ist das diesjährige Budget mit fl. 46.000 belastet. Cin anderes von der Gemeinde allein erhaltenes Wohlthätigkeits- Jnstitut ist das Altersversorgungshaus. Nachdem durch eine vor Kurzem erfolgte großmüthige Spende von fl. 12.000 endlich die seit Jahren ersehnte Möglichkeit geschaffen wurde, auch den 3. Stock für die Aufnahme alter hilfsbedürftiger Personen einzurichten, werden binnen Kurzem etwa 120 bis 150 hilflose Greise für ihre letzten Lebenstage ein Asyl finden, Nebstdemist aber noch Nr. 6 eine Reihe von Wohlthätigkeitsanstalten, wie die Armenanstalt, der Waisenverein, die Speiseanstalt, der Volksküchenverein, die .Centralstelle für das Armenwesen u. s. w., welche unter den heutigen Zeitverhältnissen mehr als jemals eine Förderung und Unterstützung sertens der Gemeinde dringend erheischen. Unter den der Cultusgemeinde statutengemäß zugewiesenen Aufgaben erscheint auch die „nach Maßgabe ihrer Mittel für den Bestand und die Erhaltung vorhandener, sowie für die Errichtung neuer Anstalten und Stiftungen.zu Unterrichtszwecken, zur Unterstützung an Arme, Witwen und Waisen, zur Krankenpflege und Altersversorgung und überhaupt zu gemeinnützigen, Humanitären Zwecken" .... Sorge zu tragen, insoweit diese Aufgabe nicht der politischen Gemeinde obliegt oder dieser der gute Wille oder -die Mittel fehlen. Bei einer Anzahl von 133.000 Juden in Wien, unter denen die Zahl der Hilfesuchenden sehr groß und leider bei den gegenwärtigen Verhältnissen eine immer wachsende ist, kann die Cultusgemeinde der Aufgabe, Zedokoh zu üben, sich unmöglich entziehen. Es müssen ihr hiezu durch die Cultussteuer einige wenn auch bescheidene Mittel geboten werden und noch immer bleibt viel, ja weitaus das meiste der bewährten freiwilligen Wohlthätigkeit unserer Glaubensgenossen überlassen. Wir erwähnen nicht der mit dem Anwachsen der Gemeinde stetig steigenden Anforderungerl auf admiriistrativem Gebiete, welche von allen Seiten ait dieselbe gestellt werden und des sich sonach uothwendig steigernden Anfwandcs auch für die allgemeine Verwaltung. Wir erwähnen nicht des in dem früher citirten, hiuausgegebenen Berichte angeführten Umstandes, daß die große Wiener jüdische Cultusgemeinde bei allersparsamster Verwaltung Ende 1896 „alle ihre Ersparnisse aufgewendet hatte". Wir erwähnen nicht des Umstandes, daß diese große Cultnsgerueinde derzeit nur durch Aufnahme schwebender Schulden in der Lage ist, ihren laufenden Verpflichtungen gerecht zu werden. Es war ein Bersüumniß des früheren Cultusvorstandes, vielmehr der früheren Vorstände, daß die höhere Steuer-Veranlagung, zu welcher nun unter dem Zwange der Umstände gegriffen wird, nicht schon vor einer Reihe von Jahren erfolgte. Die Genehmigung der Regierung hiezu wäre seit dem Erscheinen des Gesetzes vom 21. März 1890 und auch längst vorher mit Leichtigkeit zu erlangen gewesen. Mögen nun die Gemeindemitglieder ihre durch lauge Jahre in ihren Taschen verbliebenen Steuer-Ersparnisse in Rechnirng ziehen unb mögen unsere gut und sehr gut situirten Glaubensgenossen, die Reichen und die sehr Reichen, aber auch die minder Begüterten unter ihnen sich nicht von der allgemeinen echt österreichischen Antipathie gegen die „Steuer" leiten lassen, vielmehr sich vor Augen halten, daß es hier gilt, für das Judenthum, für die Erhaltung des Gottesdienstes, des Religionsnllterrichtes, gemeinnütziger und Wohlthätigkeits-Anstalten in der größten israelitischen Cultusgemeinde Europas einzutreten und daß dieser: und r: u r diesen Zrvecker: die jüdische Cultussteuer zu dienen hat. Was nun den modus procedendi bei der Umlegung der Cnltnssteuer anbetrifft, so sei nur in Kürze erwähnt, daß auf Grund des behördlich genehmigter: Steuer-Regulativs von dem Cultusvorstar:de 583 Gemeindemitglieder als Vertrauensnränner eiuberufeu wurden, von denen 353 das ihnen übertragene Mandat ai:ge::ommel: haben und, nach Bezirken ir: neuer: Collegieu getheilt, nach gewissenhafter Prüfung und Erwägung aller Verhältniffe mit der Steuer-Einschätzung Vorgehen. Zum Schluffe sei — um mancherlei irrigen Anschauungen zu begegrrer: — bemerkt, daß es sich nunmehr nicht etwa um Erhöhung irgendlvelcher bestandener Steuern, sondern um eine völlige Neueirffchätzurrg, um eine neue Cultussteuerbemessuug auf Grund des oft citirten Gesetzes vom 21. März 1890 für die vermöge desselber: r:eu conftitnirte Wiener israelitische Cultusgemeinde har:delt. Wir rverder: demnächst Einiges über die verschiedenartiger: jüdischen Cultussteuern, welche ir: nrehrerer: Städten in Oesterreich und im Auslande erhoben werden, mittheilen und hiedurch den Nachweis erbringen, daß dieselben in den höheren, aber auch in den mittleren Sätzen vielfach bedeutender als die nunmehr ir: Wier: zu erhebende Cultussteuer sind. Wir schließen mit den: biblischen Mahnworte an unsere Glaubensbrüder: Isch kematnath jodau kebirkath odonaj elohecho asclier nothan loch Judaeus Viennensis, Dr. Vloch's Wochenschrift

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