Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 5 (29.1.1897)
- Date
- 1897-01-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 5 Vr Bloch's Wochrnphrty Seite 99 Anlaß, daß die hiesigen industriellen Kreise das Jubiläum nicht unbeachtet vorübergehen lassen. Die Handels- und Gewerbekammer, deren correspondirendes Mitglied der Jubilar ist, hat denselben in einem herzlichen Schreiben beglückwünscht, worin insbesondere hervorgehoben wurde, daß der Jubilar unter ost schwierigen Verhältnissen stets bemüht war, den Interessen des Handels und der Industrie entgegen zu kommen. Inspektor Epler ist seit 5. Juli 1852 Beamter der Nordbahn. Im Jahre 1875 wurde er Privatdocent für „Technik des Eisenbahnbetriebes" an der hiesigen Technischen Hochschule. Für seine diesbezügliche Thätigkeit wurde er durch das goldene Verdienstkreuz mit der Krone ausgezeichnet. Humanitäre und gemeinnützige Bestrebungen unserer Stadt hat der Jubilar stets nrit allen Kräften gefördert, und es ist unter solchen Umständen leicht erklärlich, daß Jnspector Epler sich besonderer Beliebtheit und Werthschätzung erfreut. Krakau. (Zu den Reichsrathswahlen in Galizien.) Die Nachricht, daß Herr Dr. Leon Horowitz, der Präsident der hiesigen Cultusgemeinde eine Candidatur für den Reichsrath annimmt, hat hier in den weitesten Kreisen allgemeine Befriedigung, ja Enthusiasmus hervorgerufen. An Candidaten, die blos durch Eitelkeit, Ehrgeiz, Familienbeziehungen, Reichthum u. s. w., u. s. w. dazu gelangen, auch ein Mandat für den Reichsrath anzustreben, mag es ja in keinem Wahlbezirke fehlen. Aber die Candidatur des Herrn Dr. Horowitz wird zweifellos Jedem die Anerkennung abringen, daß hier ein Mann um das Vertrauen seiner Mitbürger wirbt, der desselben vollkommen würdig ist, der bereits zahllose Proben dafür geliefert hat, daß er die Fähigkeiten, den Beruf hat, als Vertreter in das Parlament entsendet zu werden. Aber nicht nur die geistige Begabung ist es, die den Präsidenten unserer Cultusgemeinde als den würdigsten Candidaten erscheinen lasse, es muß constatirt werden, daß die vortrefflichen Charaktereigenschaften dieses Mannes, verbunden mit einer seltenen Pflichttreue und opferfähiger Hingebung für die öffentlichen Interessen, ihm allgemeine Sympathien und das höchste Vertrauen erworben haben. Herr Dr. Horowitz hat durch seine bisherige Wirksamkeit gezeigt, daß er den scharfen Blick und das volle Verftändniß für die großen Fragen des öffentlichen Lebens besitzt, daß er ein Mann von unbeugsamen Charakter und edlen selbstlosen Strebens ist, der die hervorragende Stellung, auf die ihn seine Glaubensgenossen erhoben, niemals für selbstische, egoistische Zwecke ausgenützt hat, der vielmehr bestrebt war, zu jeder Zeit und unter allen Umständen dem Wohle der Gesammtheit nach bestem Wissen und und Gewissen zu dienen. Im Parlamente sollten nur Männer ihren Platz haben, deren Integrität über jeden Zweifel erhaben, die von Jedermann den Tribut der Achtung zu fordern berechtigt sind. Dr. Horowitz gehört zu diesen Männern und die große Zahl seiner Verehrer ist überzeugt davon, daß seine Candidatur die glücklichste ist, da sie nicht nur im Interesse seiner Glaubensgenossen sondern auch der Gesammtheit gelegen ist. Die öffentliche Meinung ist für diesen Candidaten die günstigste, und es ist daher zu hoffen, daß ihm das Mandat für den Reichsrath ohne allzugroße Kämpfe zu Theil werden wird. Wir wollen nicht gerade felsenfest auf die Dankbarkeit der Juden bauen, die ost den Würdigsten und Verdientesten gegenüber versagt, aber wir möchten doch nicht bezweifeln, daß der Eifer, die Begeisterung für die Candidatur des Dr. Horowitz eine so allgemeine und nachhaltige sein wird, daß dessen Sieg als selbstverständlich gelten darf. Wischau. Audiatur et altera pars! Zu der in unserer letzten Nummer enthaltenen Correspondenz, in welcher die Vorgänge bei Bildung des bisher noch nicht constituirten „Jüdischen Lesevereines" einer abfälligen Kritik unterzogen werden, erhalten wir von einem der Gründer dieses Vereines folgende Erwiderung: „Den Gründern lag die Absicht, einen gnasi Parallelverein des Stadt Wischauer Musik-, Gesang- und Lese-Vereines zu bilden, durchaus ferne; hiezu hätte es keiner Bereinsbildung bedurft, dann hätten unsere Glaubensgenossen ganz einfach das bleiben können, was sie zum größten Theile bislang waren und noch sind: Mitglieder des genannten deutschen Vereines; Niemand hätte ihnen das Recht streitig gemacht, innerhalb dieses Vereines eine besondere Gruppe zu bilden. Die Absicht der Gründer des jüdischen Vereines ging dahin, vor allem Anderen ihre Glaubensgenossen gesellschaftlich selbstständig zu machen; alles Andere sollte die Zeit reifen und hätte auch die Zeit gereift. Unsere Connationalen alle plötzlich und gewaltsam der liberalen Partei gewissermaßen aus den Armen reißen, durften wir gar nicht wollen, weil es für gar Manchen geradezu Existenzbedingung ist, vorläufig wenigstens noch dieser Partei anzugehören; ebensowenig aber wollten wir die gefammte hiesige Judenschaft den politischen Gegnern der Liberalen zuführen, von denen wir Jaden die feste Ueberzeugung haben, daß sie uns mißachten, da sie uns nicht einmal in ihre Vereinen aufnehmen wollten, während die Deutsch-Liberalen trotz feindlicherseits verbreiteter Behauptungen jederzeit die Gleichstellung sämmtlicher Confessionen iu ihr Programm aufnehmen und wir uns seit Jahrzehnten in ihren Vereinen als Gleichberechtigte bewegen. Wir wollten und wollen noch immer unseren Glaubensgenossen für alle Fälle ein Heim schaffen, in dem sie nicht nur Gleichberechtigte, sondern auch Gleiche unter Gleichen sind, ganz abgesehen von ihrer sonstigen politischen Parteistellung, die ein jedes unserer Mitglieder, ohne jede Beeinflussung unsererseits, nach seiner eigenen Ueberzeugung bestimmen mag. Erlauben Sie mir zum Schl -sse meiner etwas langathmig ausgefallenen Ausführung noch einen Vergleich: Die Handlungsweise Derer, denen wir, wie Ihrem Berichterstatter, zu wenig energisch Vorgehen» kommt mir vor, wie die eines unvernünftigen Kindes, welches ein Samenkorn in die Erde gesetzt hat und es mm nicht erwarten kann, daß aus diesem Samenkorne urplötzlich ein mächtiger Baum mit herrlicher Krone emporschieße, um dies aber zu erreichen, an dem keimenden Pflänzchen zupft urd zerrt, bis dasselbe glücklich aus dem schützenden Erdreiche draußen ist und — elend zu Grunde geht. Neuftrafchitz, 18. Jänner. (I s r a e l i t i s ch e C u l r u sgemeind e.) Bei der Conftituirnng des am 2?>. v. S1U. gewählten Vorstandes der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde wurden gewählt in den Vorstand, die Herren: Leopold Lewner zum Cultusvorsteher, Stadtarzt Dr. Josef Kafka zum ersten, Kaufmann Ignatz Katz zum zweiten Stellvertreter desselben, Kaufmann Moritz Graf und Kaufmann Sig. Freund zu Ansschnßmitgliedern (fämmtlich in Neuftrafchitz); in den verstärkten Ausschuß die Herren: Stationsvorstand Heinrich Mautner in Neuftrafchitz, MUD. Heller in Komotau, Jacob Katz in Srbetsch, Sig. Lewner in Lahna und Samuel Tauffig in Rentfch; zu Revisoren die Herren: Ignatz Katz und Em. Graf in Neustrafchitz; in die Umlagscommission die Herren: Leop. Lewner, David Kraus, Ignatz Katz, Moritz Graf, Leopold Tauffig, Josef Singer, Josef Katz, sämmtlich in Neuftrafchitz, Ludwig Tauffig in Rentfch, Moritz Stransky in Rinholetz, Sig. Lewner in Lahna. Czernowitz. (Die Vorbildung der Rabbiner in der Bukowina.) Das österreichische Unterrichtsministerium hat, nach Mittheilung antisemitischer Blätter, eine Verordnung erlassen, wonach die Rabbiner in der Bukowina von nun an einen Bildungsgrad von — „vier mit Erfolg zurückgelegten Bvlksfchulclaffen" auszuweisen haben. Die Verordnung hat keine Rückwirkung, das heißt, die jetzt schon angestellten Rabbiner brauchen gar keinen Bildungsgrad zu haben, wie dies wörtlich durch folgende Bestimmung ausgedrückt wird: „Den gegenwärtig in Verwendung stehenden Rabbinern wird diese Nachweisung allgemeiner Bildung (vier Bolksschulclaffen» erlassen". Weiter heißt es in der Verordnung: „Dagegen haben alle übrigen gegenwärtig angestellten Cultusfunctionäre, im Falle sie als Rabbiner in der Bukolvina weiter fungiren wollen, binnen Jahresftist die obenerwähnte Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung beizubringen, es fei denn, daß ihnen diese Nachweifung auf ihr diesbezügliches Einschreiten erlassen wird." — Diese Verordnung ist Frucht und Folge des vor wenigen Jahren geschaffenen Gemeindegesetzes für die österreichische Monarchie. Das Gesetz erkennt nur den Gemeinden Corporationsrecht zu, die einen Rabbiner unterhalten; weil nun viele kleinen Gemeinden ihr Corporationsrecht nicht verlieren wollten, ernannten sie ihren einzigen Cultusbeamten, der oft nur Schochet war, zum „Rabbiner", um dem Gesetze zu genügen. Budweis, 22. Jänner. ((Sin Berichtiguugs- P r o c e ß.) Heute fand vor dem Bezirksgerichte ein interessanter Preßproceß statt. Die antisemitische „V o l k s w e h r" hatte gegen den für die deutsche Partei in Budweis auf's Eiftigfte wirkenden Advocaten Dr. I. K o h n den Anwurs gebracht, daß er vor Jahren in L i f ch a u einen Svkolverein gegründet habe und Mitglied der Budweiser czechischen „Beseda" gewesen sei. Der verantwortliche Redacteur Franz Xaver Reitterer hatte nun die ihm vom Advocaten Dr. Kohn gesendete thatsächliche Berichtigung nicht innerhalb der im Preßgesetze festgesetzten Zeit und später verstümmelt in feinem Blatte gebracht. Er war daher von Dr. Kohn geklagt worden. Bei der vor Kurzem stattgehabten ersten Verhandlung hatte der Angeklagte den Antrag gestellt, den Führer der südböhmischen Czechen, Dr. August Z a t k a, als Zeugen einzuvernehmen, um die in der Berichtigung in Abrede gestellten, von der „Volkswehr" behaupteten