Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 4 (22.1.1897)
- Date
- 1897-01-22
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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sanndsssK: Seite 76 Dr Vloch's Wochenschrift. Nr. 4 Richter: Ich kann hier eine Kritik des vom Stadtrathe an Sie ergangenen Bescheides nicht zulassen, denn Ihr Gesuch wurde ohne jede Motivirung entschieden. Etwas Anderes wäre es, wenn I h r e C o n f e s s i o n a l s G r u n d d e r A b w e i s u n g angeführt worden wäre; diese Entscheidung wäre dann wohl anzufechten. Angekl : Ich we!h es aber genau, daß ich nur wegen meiner Confession abgewieien wurde; ein Mitglied der Co m- Mission hat es mir gesagt. Richter: Dies war von dem Beamten eine Ungehörigkeit, aber ich kann auf keinen Fall einen Wahrheitsbeweis in dieser Sache zulassen. Nachdem ans die Einvernahme der Zeugen verzichtet wurde und der staatsanwrltschaftliche Functionär Dr. Schneider die Bestrafung des Angeklagten wegen Beleidigung einer Behörde gemäß Artikel V des Gesetzes vom 17. December 1862 verlangte, nahm der Berthe!diger L e i t n e r's, Dr. Sieger das Wort zu nachstehendenl Plaidoyer: „Der heutige Fall ist eine treffende Illustration für die bekannte und stark gegeißelte Thatsacle, daß bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Stadtrathes die Zuständigkeit an Juden nicht verliehen wird, wenn auch dieses Vorgehen mit den Staatsgrundgesetzen nicht im Einklänge steht. Mein Client lebt dreißig Jahre in Wien, hat stets seine Bürgerpflichten erfüllt, und nun, da er um die Zuständigkeit einreicht, wird er abgewiesen, weil er ein Jude ist. Täglich liest Herr L e i t n e r, daß den verschiedensten Personen das Bürgerrecht verliehen wird, ihm wird die Zuständigkeit verweigert, weil er nichtarischer Abstammung ist. Dieses Gefühl der Zurücksetzung muß schmerzen, und es gab meinem Clienten den Impuls zu jener strafbaren Handlung, wegen deren er heute vor Gericht steht. Mein Client ist schuldig; wenn Sie, Herr Richter, das Moment der Zurücksetzung in Erwägung ziehen werden, so werden sie über den Angeklagten als Sujet nur eine geringe Geldstrafe verhängen." Das Urtheil lautete ans eine Geldstrafe von fünfzig Gulden. Wien. (Der niederösterreichische Landtag.) Der niederösterreichische Landtag zeigt sich immer mehr als eine Art Wiener Gemeinderath in vergröberter, roherer Form, ein kleines Abbild dessen, was man vom kommenden österreichischen Reichsrath zu erwarten hat. Ganz Europa staunt über die wüsten Scenen, welche sich in den Räumen dieses Landtages abspielen und den Namen einer „Bolksvertr-tung" schänden. Da führt man den Kampf gegen die bösen semitischen „Ausbeuter", welche das christliche Volk aussaugen (!) und man beginnt mit den armen schlechtbezahlten — Stenographen arbeitet«, und gegen diese erproben die antisemitischen Landtagsabgeordneten den germanischen Heldenmuth! Dabei erfährt man manche erbauliche Geschichte, welche als Probe dienen kann für „christlich-arische Gerechtigkeit". Da erzählt der Abgeordnete K i ck, Rector der technischen Hochschule, „daß das Professorencollegium der technischen Hochschule jüngst wegen Besetzung eines Königswarter'schen Stipendiums einen Vorschlag machte, der dem Stiftungsbrief gemäß an den Bürgermeister geleitet wurde, da diesem das Verleihungsrecht dieser Stiftung zustehe. Unter den sieben Bewerbern war ein Jude, der der be st cSt u den t, geichzeitig aber auch ein ganz armer Teufel war. Das Professorencollegium habe ihn daher in erste Linie gestellt. Es sei jedoch der in einer Terne ganz allein vorgeschlagene Student vom Bürgermei st er vollständig übergangen worden (Abgeordneter Schneider: Bravo!), und dies geschah bei einem Stipendium, da s ein Jude gestiftet hat, dessen Toleranz dadurch zum Ausdrucke kam, daß eres f üst jede Confession stifte t?e. Man könne daraus ersehen, wie das Haupt der derzeitigen Gemeindevertretung vorgehe. Der Abgeordnete Noske erklärte, „wenn das, was Abgeordneter Kick bezüglich der Königswarter'schen Stiftung erzählte, richtig ist, so ist das, was der Bürgermeister gethan hat, nicht nur stricte gegen den Geist und die Absicht des Gründers der Stiftung, sondern es ist etwas, was man mit dem Worte Brutalitätnoch zu höflich bezeichnet. Als der Stifter diese Stiftung gründete, konnte er nicht befürchten, daß einmal derjenige, der an der Spitze der Gemeinde steht und verpflichtet ist, Gerechtigkeit und Wohlwollen nach allen Seiten zu üben, nichts anderes thut, als ein Parteircgiment der niedersten Sorte einzuführen. (Widerspruch rechts.) Indessen hat die „Oesterreichische Wochenschrift" seit Jahren auf den Mißbrauch, welcher mit jüdischen Stiftungsgeldern getrieben wird, hingewiesen. Wir erinnern an unsere Enthüllungen über das Verfahren bei der Singer'schen Millionenstiftung. Die christlich-germanische Gerechtigkeit zeitigt ihre ureigensten Blüthen. Ein Typus dieser Gerechtigkeit ist nicht blos Herr S 1 r ob a ch, sondern auch der jetzige Lundmarschall von Niederösterrei'ch, der in seinen Fußtapfen wandelt und ihm nacheifert. Wenn der ZeugnißfLlscher und Oberstampiglius im ossenen Landtag die Aufhebung der Gleichberechtigung der Juden fordert, „die Consiscation der Judengüter und die Austreibung der Juden" predigt und hinzufügt: „Am besten, sie gehen ins Wasser", so hat der Landmarschall dafür kein Wort des Tadels, wenn aber der Abgeordnete Noske sich über die Mißachtung der Staatsgrundgesetze beschwert, so wird er zur Ordnung gerufen. Es ist gut, daß diese Herrschaften vor ganz Europa in ihrer nackten Raubsucht und Gewaltthätigkeit sich declariren. I Kolin. Eines der verdienstvollsten Mitglieder unserer Gemeinde, der allverehrte Obmann der Beerdigungsbrüderschaft und des Kranken- und Siechen-Unterstütznngsvereines, der in . hiesiger Gegend meist beschäftigte Möbel, der für diese Function nicht nur nie Bezahlung genommen, sondern für dieselbe oft sehr bedeutende Opfer gebracht, Herr Ignaz Stein, feierte am 14. d. M. seinen siebzigsten Geburtstag in seltener Körper-! und Geistessrische. Alle Schichten der Bevölkerung betheiligten , sich an dieser Feier, den Jubilar hochehrende Ansprachen wurden j gehalten, von Nah und Fern langten zahlreiche Glückwunschi Depeschen ein. Möge es Herrn Stein vergönnt sein, sein * segensreiches Wirken noch eine lange Reihe von Jahren fortzu- , setzen, zur Freude seiner Familie, seiner zahlreichen Verehrer und Freunde und zum Heile unserer altehrwürdigen Gemeinde. Dr. R. G. Budweis, 14. Jänner. (Der E m p f a n g d e s Dr. Karl Lueger in Budweis.) Bekanntlich ist der Vice- Bürgermeister von Wien, Herr Dr. Karl Lueger, als er eine Agitationsreise nach Budweis unternahm, von den Budweiser Deutschen übel empfangen worden. Vor dem Bahnhöfe in Budweis entwickelten sich besonders heftige Auftritte, die gerichtliche Nachspiele hatten. An der Schlägerei, die entstanden war, hatte sich auch der Bürgerschul-Katechet P. Foltin betheiligt, der dann gegen den Journalisten Hugo Kraus die Anklage erhob, er sei von diesem von rückwärts mit einem Stocke geschlagen worden. Bei jener Verhandlung hatten fünf Zeugen unter Eid ausgesagt, daß dem Dr. L u e g e r, der dies in Abrede stellt, in das Gesicht gespuckt worden sei. Auch nicht ein einziger Zeuge hatte die Behauptung des Dr. Lueger bestätigt, daß auf diesen ein tückischer Ueberfall von Seite des Journalisten Kraus ansgeführt worden sei, insbesondere nicht die Angabe, daß Kraus ans gedeckter Stellung den Dr. Lueger überfallen habe. Es wurde vielmehr auch im Urtheile des Einzelrichters constatirt, daß Kraus vor Lueger hingetreten, ihn insultirt und daß P. Foltin den ersten Schlag geführt habe. Hugo K raus war von der gegen ihn von P. Foltin erhobenen Anklage f r e i g e s p r o ch e n worden. Gegen diesen Freispruch hatte nun Foltin durch seinen Rechtsvertreter Dr. Karl H a w e l k a die Berufung eingelegt und vier neue Zeugen namhaft gemacht. Heute, fand vor/ dem Vier-Richter-Colleginm unter dem Vorsitze des Landesgerichtsrathes Vierheilig die Verhandlung statt, zu welcher der Angeklagte erschien, während der Kläger fern geblieben ist. Die Vertheidigung führte wie bei der Verhandlung durch den Einzelrichter der Budweiser Advocat Dr. I. 5k o h n. Bon den vier neuen Zeugen bestätigten die der christlichsocialen Partei angehörenden Bauern Simon Bö hm und Adalbert W a tz l, Beide aus Liebesdorf, Bezirk Kaplitz, daß Dr. Lueger a n g e s p n ck t worden ist. Keiner der vier Zengen bestätigte die -Angaben des Dr. Lueger, daß ein tückischer Ueberfall stattgefunden, mit» die fernere Angabe, daß Hugo Kraus den P. Foltin von rückwärts geschlagen. Der Angeklagte sagte in seiner Bertheidiguugsrede, er habe den P. Foltin nicht gekannt und es sei ihm ganz ferne gelegen, ihn durch Mißhandlungen zu beleidigen. Der Angeklagte erklärte weiters: Beleidigen habe er den Dr. Lueger wollen, diesem habe er eine Schmach zufügen wollen, und zwar deshalb, tveil dieser Mann die Partei des Angeklagten und alle Anhänger dieser Partei wiederholt in tückischester und gröblichster Weise beleidigt habe. Er habe niemals abgeleugnet, was er gethan. Wenn er nun für jene That die volle Verantwortung übernommen, weshalb sollte er für die geringe, angeblich denr i'. Foltin zugefügte Beleidigung Ausflüchte suchen? Der Vertheidiger, Herr Dr. I. Koh n, wies nach, daß durch die neuen Zeugen nichts Belastendes erwiesen worden, und trat besonders der Behauptung — vertreten durch Dr.Karl Hawelka — entgegen, daß Kraus strafbar sei, weil er nach Dr. Lueger geschlagen, den P. Foltin getroffen habe und null eine abcrratio ictus vorliege, die strafbar sei. Die Strafbarkeit bei aberratio ictus — Fehlgehen des Schlages — treffe aber nur bei Mord zu. Der Gerichtshof wies die Berufung ab und sprach Kraus frei. RoLnau. (V i e rt e s S p e n d e n - V e r z e i ch n i ß.) Zur Errichtung eines israelitischen Friedhofes und eines Asylhauses für lungenkranke arme Glaubensgenossen im Curorte Roziinu (siehe Aufruf in der Nummer 50 der „Oesterreich i s ch e it Wochenschrif t" vom Jahre 1896) sind Weiters nachstehende Spenden eingegangen von: Wohlthäter, Wien 50 fl.; Bernhard Morgenstern, Brünn 10 fl.; Rabbiner wiesen, Teplitz 5 fl.; Rabbiner Tauber, Prerau 2 fl.; Gottlieb Tanssig, Wien 5 fl.; Bernhard Kaufmann, Olmütz 5 fl.;