Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 3 (15.1.1897)
- Date
- 1897-01-15
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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Seite 82 alle ihre Schuldfvrderungen, sowie auf ihre früheren Wohnhäuser verzichteten und künftig ihre Wohnungen in der Stadtgegend nähmen, welche die Bürger ihnen anwiesen. Karl versprach dazu, den Jüdenzins nicht mehr veräußern zu wollen, sondern ihn bei der Reichskammer selbst zu behalten, ein Versprechen, welches natürlich ebenso wenig wie alle übrigen gehalten wurde, denn im Jahre 1371 verpachtete der Kaiser den Zins an den Rath von Nürnberg auf 20 Jahre. Diese regelmäßige Judensteuer war nicht unbeträchtlich. Sie wurde für die Einzelnen oder für die Familien durch Vertrag festgesetzt und brachte beispielsweise im Jahre 1381 von 18 Personen — so viele hatten sich nach dem Morde von 1349 nach und nach wieder eingefunden! — 961 Goldgulden ein. Bon ganz anderem Belang aber als diese regelmäßige Judensteuer waren die Beiträge, um welche es sich in den 1385 und 1390 von König Wenzel ertheilten Privilegien in Betreff der Judenschulden handelte. Es sind das finanizelle Maßnahmen, die so bezeichnend sind für den Geist jener Zeit und so Vieles in der Entwicklung des jüdischen Volkscharakters erklärlich machen, daß es sich verlohnt, des Näheren darauf einzugehen, zumal der größte Theil auch der Gebildeten heutzutage kaum eine Ahnung hat von den unablässigen Chiacnen und empörenden Vergewaltigungen, denen die Juden, ganz abgesehen von den allgemeinen, großen blutigen Verfolgungen, das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein wehrlos ausgesetzt waren. Der Städtekrieg, der nach der Schlacht bei Reutlingen für einige Zeit geruht hatte, drohte wieder auszubrechen, und beide Parteien rüsteten mit aller Macht zu erneutem, entscheidenden Waffengange. Daß zum Kriegführen aber Geld, nochmals Geld und wiederum Geld gehört, ist nicht etwa der neuen Schlachtenmeister oder Montecuccoli's Weisheit allein, das wußten die Rathsherren der schwäbischen und fränkischen Städte im 14. Jahrhundert auch schon. Sie mußten sich um 1385 nach Mitteln zur Rüstung nmsehen und hielten es deswegen für das Einfachste, wieder einmal die Juden gehörig anzuzapfen. Mit dem dermaligen „Schützer und Mehrer" des Reiches, dem unwürdigen Könige Wenzel, wurden sie bald handelseins. Er pflegte noch' weniger Schwierigkeiten zu machen, als sein Vater, wem: es galt, den Juden etwas abzupressen und dabei ein hübsches Trinkgeld einzuheimsen. Ueberdies lag es in seinem Interesse, die Städte als Gegengewicht gegen die Fürsten und Ritterbünde, die ihm damals schon nicht sehr gewogen waren, bei Kräften zu erhalten und sie in dem bevorstehenden Kampfe zu unterstützen, soweit er es ohne directe Theilnahme am Kriege konnte. So kamen denn die Bevollmächtigten der Städte und des Königs im Juni 1385 in tieffter Sülle, damit die Bedrohten nicht etwa Wind von der ihnen zugedachten Ueberraschung erhielten, in Ulm zusammen, um den Pact zu schließen, bei dem übrigens Wenzels edle Unterhändler von den geschästserfahreneren Bürgern gehörig über's Ohr gehauen wurden. Bor dem Abschluß mit des Königs Räthen hätten die .städtischen Bevollmächtigten für sich, damit der zu erwartende Raub „ehrlich" getheilt wird, am 10. Juni das Uebereinkommen getroffen, daß keine Stadt binnen Jahresftist die einer anderen angehörigen Juden bei sich aufnehmen dürfe und daß in allen Städten die Juden an einem und demselben Tage verhaftet werden sollten, um die Fremden von den Ortszugehörigen ausscheiden und an den Heimatsort ausliefern zu können — also ein vollständig systematisches Kesseltreiben auf die Juden, um sie in aller Bequemlichkeit und Gemüthlichkeit ausrauben zu können! Nachdem diese Einigung erzielt war, wurde dann um 12. Juni 1385 mit den königlichen Bevollmächtigten das endgiltige Abkommen getroffen. Allen Schuldnern der Juden sollte der ertheilte Nachlaß zu Gute kommen und zwar in der Weise, daß von den „neuen" Schulden, d. h. von den innerhalb Jahresfrist vor dem Abkommen contrahirten, nur das Capital ohne Zinsen, von den älteren nebst Zinsen nur drei Viertel zurückgezahlt werden brauchten. Den so verminderten Rest der ursprünglichen Schuldsumme hatte die Stadt, in der die jüdischen Gläubiger ansässig waren, einzütreiben. Den Schuldnern wurde, falls sie gute und reelle Unterpfänder geben konnten, von Lichtmeß des Jahres 1386 an noch eine Frist von zwei Jahren zugebilligt, innerhalb deren aber die Schuld mit 10 Percent zu verzinsen war. Den eigenen Bürgern dursten aber die Städte nach Belieben eine längere oder kürzere Frist setzen. Böswilligen Schuldnern, welche diesen Betrag nicht anerkennen oder keine Nr. 3 Sicherheit leisten wollten, sollte der Nachlaß nicht zu Gute kommen, vielmehr sollte von ihnen die ganze Schuld zwangsweise eingetrieben werden. Die so eingebrachten Summen sollten nun nicht etwa, wie es recht und billig gewesen wäre, an die Gläubiger, die Juden, abgeführt werden, sondern in die Communalcassen stießen, die damit ein ausgezeichnetes Geschäft machten. Wenzel wurde für die Sanctionirung dieser eigenthümlichen „Finanzoperation" von allen betheiligten 36 Städten mit einem Trinkgelde von 40.000 Guldein (ungefähr 230.000 Gulden) abgefunden, während die Städte bei diesem schmutzigen Handel bedeutend mehr profitirten. Nürnberg allein hatte einen Reinertrag von etwa 60.000 Guldein (340.000 Gulden), - weit mehr als eine gewöhnliche Jahreseinnahme! Die Nürnberger Juden hatten den Sturm wohl Heraufziehen sehen. Bereits im Jahre 1384 hatten sich in den fränkischen Städten Nördilngen, Windsheim und Weißenburg die blutigen Judenverfolgungen erneuert; in Nördlingen wurden damals alle jüdischen Einwohner erstochen, in Augsburg ihrer 200 gefangen, die sich mit 22.000 Guldein (ca. 125.000 Gulden) loskaufen mußten. In Schrecken gesetzt durch diese bedrohlichen Anzeichen und in der Hoffnung, durch fteiwillige Opfer das Unwetter noch beschwichtigen zu können, gaben die Nürnberger Juden außer dem Judenzins an fteiwilligen Geschenken im November 1384 und zu Anfang 1385 an die Stadtcasse 4000 Guldein (ca. 23.000 Gulden), aber vergebens. Die Plünderung der Juden wurde als Bundessache von den Städten behandelt und kraft des erkauften königlichen Privilegiums als allgemeine Maßregel durchgeführt. Der zu Ulm geplante Angriff erfolgte gleichzeitig in allen Städten ank 16. Juni 1385, also nur wenige Tage nach der Verabredung. Ueberall wurden die Juden festgenommen und gezwungen, sich mit den in Ulm getroffenen Bestimmungen einverstanden zu erklären. In Nürnberg wurde von den Bevollmächtigten des Raths mit den iuhaftirten „Schutzbürgern", denen erst vor wenigen Jahren neuerdings der Schirm der Obrigkeit zugesichert war, „geteidingt", d. h. das Abkommen getroffen, daß sie — es waren 29 Familien — der Stadtcasse Capitalien im Gesammtbetrage von 80.986 Guldein überließen. Diese bestanden in Schuldforderungen, welche für die Communalcasse erst zu realisiren waren. Darunter befanden sich Schuldbriefe der Stadt selbst im Betrage von 7000 Guldein, die einfach caffirt wurden; ferner eine Schuld des Burggrafen von 8000 Guldein, für welche er an die Stadt, die nun seine Gläubigerin geworden war, das Gericht und den Zoll versetzt. Bis zum Jahre 1390 gingen die Zahlungen für alle Außenstände vollkommen ein, so daß die oben angegebene Summe von 80.986 Guldein insgesammt erzielt war. Davon erhielt zunächst der wackere Schirmherr des Reiches und Gönner der Stadt König Wenzel 15.000 Guldein; es war das der Betrag zum königlichen Sündenlohn, welcher auf Nürnberg fiel. 3000 Guldein waren an seine Unterhändler für ihre Mühewaltung zu zahlen, und einer derselben, Heinrich von der Tuben, der sich wohl noch besonders um diese sonderbare „Finanzoperation" verdient gemacht haben muß, bekam ein Extradouceur von 1000 Guldein, „die im die stet zu ratschatz hissen geben; an 400 Guldein betrugen schließlich die Kanzleikosten, der Rest, der Löwenantheil, floß der Stadtcasse zu, die, wie schon bemerkt, aus dem Privilegium Wenzels nach Abzug aller Kosten und Geschenke — sie machten etwa 25 Percent der Gesammtsumme aus — 60.000 Guldein (340.000 Gulden) gewann. Wie in Nürnberg wurde es in allen anderen 35 Bundesstädten auch gemacht, und die Ausbeute war überall im Verhältnisse ebenso glänzend wie hier; die geldbedürftigen Stadtväter konnten mit dem Erfolge ihrer Speculation sehr zufrieden sein. Segen brachte den Städten allerdings das erpreßte Geld nicht. Der Krieg, zu dem es vorwiegend verwendet wurde, fiel gänzlich zu ihrem Nachtheil aus, und wenn sie auch nicht völlig zu Boden geworfen wurden, so mußten sie doch ihren ehrgeizigen, politischen Plänen entsagen und sich in eine gleichmäßigere Machtvertheilung zwischen Fürsten und Städten fügen. Der Friede von Eger — 1389 — raubte ihnen die bisher behauptete Vormachtsstellung und lockerte zugleich ihren Bund, so daß sie auch für ihren bisherigen Gönner Wenzel sehr an Bedeutung verloren. Ganz entsprechend seinem energielosen, schwankenden Charakter, suchte er sich der siegreichen Partei, den Fürsten und Herren, zu nähern, und als diese, angeregt durch das erfolgreiche Finanzunternehmen der Städte im Jahre 1385, nach einer ähnlichen Vergünstigung verlangten, war er Vr Vlvch's Wochenschrift.