Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 3 (15.1.1897)
- Date
- 1897-01-15
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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Nr. 3 'Pr. Vloch's Wochrnlchrifi men? Das sind eben ungünstige Verhältnisse. Was wir verlangen, ist ein absolut begründetes 58^^119^, damit wir auf den gleichen Stand kommen, wie das übrige Oesterreich. Wir brauchen Begünstigungen, nur um die Ungunst der Lage zu verbessern. Was wir verlangen, ist kein Privilegium. Erst dann können wir dieselbe Stufe erreichen wie die übrigen Länder der Monarchie! Es wäre also gar keine schlechte Politik, wenn Sie das, was Sie bei sich nicht verhindern können, bei uns befördern. Es wird das kein Nachtheil für den Staat sein. Und ich glaube, wir haben ein Recht darauf, daß das Land, welches alle Pflichte: gegen den Staat erfüllt, die Wehrpflicht, die Stenerpflicht und alle anderen Pflichten in gleichem Maße trügt wie alle andern Länder, vom Staate auch in gleicher Weise behandelt wird. Die angeblich geringere Steuerleistung Galiziens ist durch die Branntweinsteuer, wo wir die schwersten Lasten tragen, längst ein Mythus geworden. (Sehr richtig ) Bedenken Sie hiebei das Folgende: Für die übrigen Theile ist die Branntweinsteuer eine Luxussteuer, fiir uns ist sie eine wirkliche Bedürfnißstener, entsprechend dem Klima, entsprechend den sonstigen Verhältnissen des Landes. Wenn also hier im hohen Hause Begünstigungen für die galizische Industrie geschaffen würden, so wäre dies nichts arideres als die Allsübung einer Gerechtigkeit. Wir iuürbett dann auf gleicher Strlfe stehen können wie die übrigen Länder. Dann hätte man auch das Recht, von uns zil. verlangen, daß das Land Galizien in gleichem Maße vorwärts schreite. Des Erfolges bin ich dann keinen Moment zweifelhaft. Wir brauchen also eine Industrie, wir brauch?u eine Unterstützung seitens des Staates, und diese kann nach mehrfachen Richtungen hin gegeben lverden, vor Allem in der Einbringung eines derartigen Jndustriegesetzes, von dem Seine Excellenz, der Herr Finanzminifter gesprochen hat, und dann auch ill der Aneiferung des Capitals, welches zu uns kommen soll. Galizien ist in Bezug auf gewisse Theile der Bevölkerung in einer sehr schlechten Lage, und man führt sich diese Angelegenheit viel zu wenig zu Herzen. Die Bevölkerung der kleinen Städte Galiziens und namentlich — ich bin verpflichtet, es zu sagen — die jüdische Bevölkerung geht dem Hungertvde entgegen. Es sind 600.000 Menschen dort, welche nicht ans eigener Schuld, nicht ln Folge der Schuld irgend Jemandes, sondern in Folge der natürlichen Entlvickluilg, in Folge der Ausbreitung des Bahnnetzes, in Folge der täglich immer größeren Annäherung zwischen Consumenteu und Produeenten einfach das tägliche Brot verlieren und täglich mit der Frage anfstehen: Wie werden wir den Tag überleben? Das ist eine Thatsache, die man sich vor Augen halten muß und bezüglich deren eine Abhilfe geschaffen werden muß. Da gibt es keine andere Abhilfe, als die Schaffung neuer Industrien, neuer Verkehrsmittel und neuen Erwerbes. Das also, was wir verlangen, und was ich im Namen meiner Gesinnungsgenossen mit allem Nachdrucke hervorhebe, ist nichts anderes, als daß man daran denke, daß für Galizien, welches eine Bevölkerung von 6 Millionen Menschen bat, etwas geschehen müsse nach der Richtung, daß für die Bevölkerung Erwerb und Arbeit geschaffen werde. Es wurde einmal gesagt, daß mau zum Kriegführen drei Dinge brauche: Geld, Geld und wieder Geld. Unter den Segnungen des Friedens, den wir lange gehabt haben, hat sich die Industrie in den übrigen Theiten Oesterreichs außerordentlich entwickelt. Wir in Galizien haben auch den Frieden gehabt, aber es zeigt sich eines: auch zum Gedeihen im Frieden braucht man drei Dinge, das ist Arbeit, Arbeit und Arbeit. Und in der Ueberzeugung, daß das Handelsministerium den Anregungen, die gegeben worden sind, folgen wird, daß es Arbeit für unser Land, nicht allein im Interesse des Landes selbst, sondern auch im Gesammtinteresse schaffen wird, werden wir für das Budget des Handelsministeriums stimmen. (Lebhafter Beifall. — JRedner wird beglückwünscht) Mittelalterliche Finanzoperationen. Culturbild aus der Leidensgeschichte der Juden. Von Fritz Weltmann. Gar trübe sah es ans im heiligen rönrischen Reich deutscher Nation um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts. Alles war im Zerfall; keine Autorität, weder in der Kirche, noch im weltlichen Regiment war vorhanden, die der steigenden Zerrüttung aller Verhältnisse hätte Einhalt thnn können. In endlosen erbitterten und schließlich doch resultatlosen Fehden zerfleischten Seite 61 sich Kaiser und Fürsten, weltliche und geistliche Machthaber, Adel und Städte; Jeder war des Andern Feind, Argwohn und Mißtrauen begleiten jeden Schritt auch der kleinsten Territorialgewalt, und blutige Selbsthilfe bei der geringfügigsten Verletzung der vermeintlichen Ehre und des oft nur angemaßten Rechtes war trotz des gebotenen königlichen Landfriedens an der Tagesordnung. Die ordentlichen Gerichte genossen nicht das geringste Ansehen und waren so ohnmächtig, ihren Sprüchen Geltung zu verichaffen, daß ein durchaus willkürliches und widerrechtliches, ganz auf Eigenmächtigkeit gegründetes heimliches Gericht, wie die heilige Behme, sich zu entwickeln und große Bedeutung und Vertrauen bei der Bevölkerung zu gewinnen vermochte. Zn alledem durchzog damals jene fürchterliche Seuche, die unter dem Namen „Der schwarze Tod" bekannt ist, das ohnehin schon genug geplagte und gequälte Deutschland kein Wunder, daß die arme, ungebildete, von dem Unglück am schwersten betroffene Masse nach einem äußeren Grunde suchte, der soviel Unglück über das frömmste und kircheneifrigste Volk des Mittelalters herbeiführen konnte. Wie schon oft vorher waren es wiederum die Inden, die mit Leben und Vermögen einstehen mußten für ein Unglück, das sie ebenso wenig verschuldet hatten und unter dem sie ebenso sehr litten wie die übrigen. Fanatische Priester stachelten das Volk in flammenden Predigten auf, die gottverdammte Nachkommenschaft der Mörder Christi anszutreibeu oder zu vernichten. Wenn dazu dann noch die natürlich grundlose, aber gern geglaubte und wirksame Anklage erhoben wurde, die Inden hätten den „schwarzen Tod" durch Brunnenvergiftnng hervorgernsen, ist es wohl erklärlich, daß das unwissende, urtheilslose Volk sich in wildem Grimme auf die „Todfeinde der Christenheit" stürzte und mordete und vernichtete, was unter seine erbarmungslosen Fäuste kam. Das war aber nicht das Schändlichste: Die gesetzlichen Obrigkeiten, die Recht und Ordnung schützen sollten, verschmähten es nicht, die gute Gelegenheit zu ergreifen, sich voll unliebsamen, drückenden Verpflichtungen zu befreien und darüber hinaus noch einen recht beträchtlichen baren Vortheil fiir sich herausznschlagen. In der: Jahren 1348 und 1340 gab das Umsichgreifen des „schwarzen Todes" deni verblendeten, fanatisirten Volke am Rhein, in Schwaben, Franken und weiterhin Veranlassung zu den furchtbarsten Judenverfolgungen und Jndenbränden. Auch in der alten Reichsstadt Nürnberg erhob sich der Pöbel gegen die Verleumdeten, und der hochloeise Rath beschloß, sich die günstigen Zeitverhältnisse zil Nutze zu machen. Schon längst waren ihm die Judenhäuser in der Mitte der Stadt lästig gewesen, ohne daß er, durch Schuldverhältnisfe gebilnden, es hätte wagen mögen, deren Beseitigung zu bewirken. Jetzt wandte er sich unter Hinweis auf die „Verbrechen" der Juden und die dadurch hervorgerufene gerechte Empörung des Volkes an den römischen König Karl IV. Dieser, für seine Zeit hochgebildet und aufgeklärt, glaubte zwar den unsinnigen Beschuldigungen nicht, mochte jedoch dem wüthenden, sein Opfer heischenden Volkswahn, dessen Ansilutznng ihm außerdem klingendeir Bortheil einbriugen sollte, nicht entgegentreten 1111b gab der Stadt Nürnberg gegen ein allgemessenes Entgelt durch Urkunde vom 16. November 1340 zu Prag die Erlaubniß, die Judenhäuser und die Judenschule abzubrechen, uni Raum für den großen Marktplatz und für die Erbauung der Capelle „uirferer lieben Frauen" der späteren Marienkirche) zu gewinnen. Die übrigen Häuser der Unglücklichen, die nicht im Wege standen, wurden an verdiente, königstreue Nürnberger Bürger verschenkt. Auf Grund der königlichen Erlaubniss erfolgte dann am 5. December 1340 der Judenbrand in Nürnberg, bei dem Häuser und Einwohner zugleich dem Feuer überliefert wurden. Der Chronist Ullmann Stromer verzeichnet das grässliche Ereigniss trocken mit deir Worten. „die juden vurden verprannt Niklas abend anno >i>> ..in, 1340." Die Zahl der jüdischen Männer und Frauen in Nürnberg belief sich damals auf beiläufig 220, von denen nur sehr wenige dem Verderben entrinnen und aus der Stadt flüchten konnten. Um etwaige Ansprüche Hillterbliebener rechtlich nichtig zu machen, vervollständigte Karl IV. durch Urkunde vom 12. October 1330 jene Mordbrenn-Erlaubniss vom Jahr zuvor dadurch, daß er allen Bürgern Nürnbergs die Jndenschulden nachließ. Wenig später indess öffnete ein Befehl Karls, der den Judenzins nicht missen mochte, den durch das ganze Reich gehetzten Unglücklichen die Thore Nürnbergs wiederum. Rath und I Bürgerschaft verhießen daraufhin im Jahre 1352 den wenigen noch übrig gebliebenen Nürnberger Juden Aufnahme und Schirm in den Mauern der Stadt unter der Bedingung, daß sie auf! » ' 1??' - : t *■: 5l i