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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-01-15 · 3 (15.1.1897) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
3 (15.1.1897)
Date
1897-01-15
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 3 Vr. Vloch » Wochrnptzrtfl Seite 59 österreichische Staatsrente thatsächlich eingebürgert worden ist. (Sehr richtig!) Die österreichische Staatsrente ist heute jenes Papier, in welchem die Ersparnisse der österreichischen Bevölkerung angelegt werden. (So ist es!) Damals handelte es sich darum, die Postsparcassen vor Allem dazu zu benützen, daß eben die österreichische Staatsrente eine Zuflucht finde, ein Heim, welches sie bisher bei der besitzenden Classe nicht gehabt hat; und es hat sich gezeigt, daß wirklich die Errichtung der Postsparcasse und die Bestimmung, daß die Ersparnisse nur in Staatsrente anzulegen sind, ein richtiger Schritt auf diesem Wege war. Es wird aber auch ein zweiter Umstand maßgebend gewesen sein für diese Bestimmung, nämlich der, dgß damals die Vorbilder Englands und Frankreichs Vorlagen, wonach die Spareinlagen mit dem Staatscredit im innigen Zusammenhang gebracht worden sind. In diesen beiden Ländern wurde für die Spareinlagen der Postsparcasse immer Rente augekauft. Nun muß ich bemerken, die Verhältnisse in diesen beiden Ländern lagen und liegen ganz anders. Dort brauchte man nicht die Bestimmung zu treffen, daß eventuell ein Theil von Spareinlagen auch in der Discontirung von Wechseln angelegt werden kann, aus dem Grunde, weil der Zinsfuß der Rente dort im großen Ganzen immer höher war, als der Zinsfuß, welcher aus der Discontirung von Wechseln entstehen kann, da die Bank von Frankreich zum Beispiel mit 2 Percent escomptirt und die Rente immer mehr als 2 Percent gebracht hat und noch heute bringt. Nun bestehen diese Verhältnisse bei uns nicht. Bei uns bringt das Escomptiren von Wechseln einen höheren Zinsfuß als in den oberwähnten Ländern, und wenn die Sparcaffen, welche ja, wenn auch nicht direct unter der Garantie des Staates stehen, doch das außerordentliche Privilegium genießen, daß die Sparcassenbücher eigentlich öffentliche Papiere sind, da sie nach dem Gesetze Pupillarsicherheit genießen und daher Vermögen von Pupillen, Witlven und Waisen in solchen Papieren angelegt werden können — wenn für solche Sparcaffen ein gesetzliches Normale besteht, dahin gehend, daß ihre Fonde in Wechseln angelegt werden können, warum, muß man sich fragen, soll nicht nicht auch ein Theil der Fonds der staatlichen Postsparcasien in Wechseln angelegt lverden können? Auch die Wissenschaft ist dafür. Der Artikel „Postsparcasse" in dem von Lexis und Conred herausgegebenen Staatswörterbuche hebt ausdrücklich hervor, daß es umgekehrt Pflicht des Staates ist, vorzusehen für den möglichen Coursfall der Staatspapiere, und eilten Theil der Sparcassefonds in Wechseln anzulegen. Heute ist die Situation so: Zum Zwecke der Einbürgerung der Staatsrenten brauchen wir diese Bestimmung im Postsparcaffestatut nicht. Dem öffentlichen Interesse würde es umgekehrt entsprechen, wenn diese Bestimmung geändert würde, und sie könnte geändert werden ohne Gefahr für jene Motive, welche seinerzeit vorgeschwebt haben. Uebrigens haben wir bereits ein Präcedenz. Als im Jahre 1887 das Postsparcaffengefetz dahin abgeändert wurde, daß die große Reform gesetzlich fixirt wurde, welche von Director Koch eingeführt wurde, nämlich in Bezug auf den Checkverkehr, wurde schon damals die Bestimmung, wonach die Anlage der Spareinlagen nur in Staatsrenten möglich ist, wohl nicht für den Sparverkehr, aber für den Checkverkehr dahin abgeändert, daß die Anlage der Fonds in anderen Werthen als Staatsrenten, zum Beispiele auch in Hypothekarpapieren, Pfandbriefen u. s. w., dann auch im Reescompte von Wechseln, welche von anderen Bankinstituten vorgebracht werden, gestattet wurde. Es könnte auffallen, daß, trotzdem bereits im Jahre 1887 die Bestimmung getroffen worden ist, und wir jetzt 1897 zählen, also zehn Jahre vergangen sind, unsere Postsparcasse von dieser gesetzlichen Facultät keinen Gebrauch gemacht hat. Ich ziehe es aber vor, daß die Sache nicht stückweise, sondern als Ganzes behandelt werde, und würde es vorziehen, daß das Handelsministerium darangeht, eine Gesetzesvorlage einzubringen, wonach die Bestimmung, daß in der Abtheilung für den Sparverkehr die Spareinlagen nur in Staatsrente angelegt werden können, dahin abgeändert wird, daß die Einlagen auch in Wechseln angelegt werden und daß in Folge dessen eine besondere Disconto-Abtheilung bei der Postsparcasse errichtet wird, welche einen gewissen Theil der Fonds dem Escompte von Wechseln zuwendet. Nun, meine Herren, man würde sagen, wir brauchen das vielleicht nicht, die jetzigen Institute genügen vollständig, Meine Herren, wenn wir sehen, in welchen Kinderschuhen sich bei uns noch der gefammte Creditverkehr befindet, wenn wir hören, daß wir fortwährend vom Auslande neues Capital herholen müssen, daß wir wieder dem Ausland gegenüber verschuldet werden sollen, so muß man sagen, wir sehen das Gute nicht, das uns so nahe liegt, und suchen nur in der Ferne, in den Wolken das Gute, das nicht kommen will. Wir haben die Möglichkeit vor uns, ein Institut zu schaffen, das in der modernen Welt seinesgleichen suchen muß. Bedenken Sie, das Postsparcaffeninstitut besitzt in seinen 5600 Stellen Organe, die die Ersparnisse aus dem ganzen Reiche sammeln. Man wird es als eine Phantasie betrachten, daß einmal diese 5600 Stellen nicht allein zum Aufnehmer: von Geld, sondern auch zum Zuführen des Credites an jene Schichten! benützt werden sollen, welche bis heute nicht in der Lage sind, von den bestehenden Crediteinrichtungen zu profitiren. Das Ideal einer Crediteinrichtung besteht sicher darin, daß der Creditnehmer so nahe als möglich der Creditquelle selbst gebracht und jede Vermittlung, welche mit großen Kosten und Spesen verbunden ist, beseitigt wird. Ich bin überzeugt, daß man diesem Ideal einmal nahe kommen wird. Aber davon will ich heute nicht sprechen. Beginnen wir wenigstens mit der Disconto-Abtheilung für Wechsel. Ich glaube, es wäre gut, wenn damit endlich einmal ein Anfang gemacht würde. (Bravo!) Ich möchte nun auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen, nämlich auf jene Bestimmung, daß die Gewinustüberschüsse der Postsparcasse an den Staat übergehen und das Budget verbessern Helsen. Ich möchte da in erster Linie daraus Hinweisen, woher dieser Gewinn genommen wird, den die Postsparcasse macht und der durchaus nicht unbedeutend ist, denn derselbe ist für das Jahr 1897 aus dem Postsparcaffenverkehr mir 359.000 fl. und aus dem Checkverkehr mit 853.000 fl. präliminirt. Um ein Urtheil zu gewinnen, woher dieser Gewinn genommen wird, ist es nicht uninteressant, die ausgezeichneten Tabellen, welche jährlich von dem Postsparcassenamt veröffentlicht werden, anzusehen. Unter den 1,110.091 Einlegern des Jahees 1895 befinden sich 140.653 Kinder, 338.765 Studenten und Schüler, 53.727 Frauen und Witwen, 141.816 Handwerksgehilfen und Lehrlinge, 18.432 Fabriksarbeiter, 23.676 Landarbeiter 91.434 Diener, 4787 Berg-, Hütten- und Forstarbeiter, zusammen 73 Percent der gesammten Einleger. Also an Kindern, Studenten, Frauen, Witwen und Arbeitern soll der Staat Geschäfte machen, mit diesem Gewinn soll er sein Budget verbessern. Sie werden zugeben, daß dieser Gewinn sicherlich am wenigsten von der Regierung beansprucht werden sollte. (Zustimmung) Man muß sich fragen: Könnte man nicht von diesem Gewinn einen besseren Gebrauch machen? Es ist in dieser Beziehung bereits eine Anregung seitens des Herrn Abgeordneten S ch w a r z gegeben worden, der dem Hause den Vorschlag machte, diesen Gewinn zur Verbesserung der öffentlichen Armenpflege zu verwenden. Dieser Antrag wurde vom Hause abgelehnt; es hat daraus bestanden, einen Gewinn von jenen Elementen zu beziehen die ich angeführt habe. Ich möchte mir da einen Mittelweg vorzuschlagen erlauben. Ich möchte nicht, daß der Staat aus den Gewinn verzichtet, aber ich wünsche, daß er ihn nicht in das Budget stellt. Es ist nicht möglich, den Einlegern eine Erhöhung der Zinsen zu geben, weil das praktisch nicht durchführbar ist; so ist beispielsweise in Italien versucht worden, den Ueberschuß im Wege einer Lottoziehung zur Vertheilung zu bringen, was ganz den dortigen Verhältnissen entspricht. Ich möchte nun einen Vorschlag machen, um diesen Gewinn, wenn auch nicht den Individuen, die darauf Anspruch hätten, so doch den Schichten, aus welchen sich diese Individuen recrutiren, zukommen zu lassen. Wenn mau sich so oft mit der Frage beschäftigt, wie man dem kleinen Gewerbsmann Credit zuführen könnte, wäre es da nicht angezeigt, diese Ueberschüsse zur Dotirung und zur allmäligen Erhöhung der Dotirung eines Creditinstitutes für Gewerbetreibende zu verwenden? Auf diese Weise würde der Staat Eigenthümer dieses Gewinnes bleiben und nur aus das Capital verzichten, nicht aber aus die Zinsen aus dem Erträgniß, das dieses Institut liefern würde. Ich habe die ganze Zeit hindurch keinen Antrag und keine Resolution gestellt. Ich glaube, es werden meine Anregungen genügen. Ich glaube, daß das hohe Handelsministerium nicht so Vorgehen wird, Ut aliquid fecisse videatur, wenn wir uns auch damit begnügen, unsere Meinung gesagt zu haben, und nicht in

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