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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1897-01-15 · 3 (15.1.1897) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
14 (1897)
Issue
3 (15.1.1897)
Date
1897-01-15
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 58 Vr. Vloch's Wochenschrift. Nr. 3 In diesem Verein haben sich im Verlaufe eines Jahres ungefähr 13.000 Anmeldungen ergeben, und ungefähr 5600 Stellen wurden verschafft. Das ist schon ein Resultat. Was bedeutet aber dieser Tropfen im Meere der großen Frage der Arbeitslosigkeit? Diese Frage ist auch von großer Bedeutung nach der Richtung, daß oft eine Ueberfüllung von Arbeitskräften an einer Stelle stattfindet, während an einer anderen Stelle ein Mangel daran besteht. Oft weiß die Stadt nicht, was sie mit den unbeschäftigten Arbeitskräften thun soll, während am Lande wegen Mangels an Arbeitern die Ernte nicht eingeheimst werden kann. (Sehr richtig 1) Ich gebe nun zu, daß die Frage des Rechtes auf Arbeit noch in Discussion steht. Aber kann Jemand bestreiten, daß der, welcher keine Arbeit finden kann, wenigstens darauf ein Recht hat, kostenlos zu erfahren, wo er die Arbeit finden kann? Ich glaube, daß die Ueberzeugung, daß dieses Recht nicht bestritten lverden kann, in immer weitere Kreise einkehrt, und daher überall die Versuche gemacht werden, dem Rechnung zu tragen. Aber alle diese Versuche erweisen sich machtlos. Denn sie können nicht als einzelne Versuche, sondern nur als ganze Organisation gedacht werden und diese kann nur der Staat kostenlos besorgen. Sie werden sagen, das ist eine neue Belastung des Staates. Wir haben in diesem Jahre eine neue Aera d r Budgetirung inaugurirt und ein Jnvestitionsbudget ausgestellt, wir haben uns sogar entschlossen, für dasselbe Anlehen aufzunehmen. Wenn die Ausgaben, von welchen ich spreche, ins Budget ausgenommen werden, brauchen Sie kein Anlehen zu contrahiren und es wird doch sicherlich die beste Investition sein, die wir machen können. Denn die Investition behufs besserer Fructificirung der Arbeit wird sich segensreich erweisen für die ganze Wirthschastsführung, also auch für das Budget. Wenn wir diese Erwägungen zusammenfassen, so kommen wir dazu, einen Wunsch auszusyrechen. nicht einen Antrag zu stellen, sondern nur eine Anregung zu geben, von der wir überzeugt sind, daß sie Entgegenkommen finden wird, daß nämlich beim Handelsministerium als besonderes Departement ein Arbeitsamt errichtet werde, welches in einer Hauptabtheilung die allgemeinen Angelegenheiten nicht allein der Arbeiter, sondern oer Arbeit als solcher, also der gesammten arbeitsfähigen Bevölkerung als ein specielles Object der Verwaltung behandeln würde. Diese Hauptabtheilung, hätte also den Arbeitsmarkt, sotvohl im Verhältnisse des Inlandes zum Auslande, als auch im Jnlande selbst fortwährend im Auge zu behalten und die nöthigen Maßnahmen vorzuschlagen, um die inländische Arbeitskraft zur bestmöglichsten Geltung und Verwerthung zu bringen. Eine zweite Abtheilung dieses Amtes hätte sich mit der A r b e i t s st a t i st i k zu befassen, welche nicht allein die bestehenden Verhältnisse zu constatiren, sondern in einem weiteren Ausblick auch die Arbeiten ins Auge zu fassen hätte, welche voraussichtlich kommen werden. So zum Beispiel haben wir in nächster Zeit zwei große Werke vor uns: Im Süden soll eine Bahn mit circa 30 Millionen Aufwand erbaut werden und im Norden steht der Bau des Douau-Odercanales mit einem Auftvande von nahe an 80 Millionen bevor, und gerade bei dem letzteren, wo Ausländer die Arbeiten in die Hand nehmen sollen, wird es doppelt nothwendig sein, dafür vorzusorgen, daß unsere einheimische Arbeiter-. schuft Beschäftigung finde. Eine dritte Abtheilung des Arbeitsamtes hätte sich mit der möglichst kostenlosen Dienstvermittlung zu beschäftigen. Wenn ein derartiges Arbeitsamt beim Handelsministerium geschaffen würde, so würde das unbedingt ein neues entscheidendes Moment für die Entwicklung der Bolkswirthschaft in Oesterreich bedeuten. Ich beantrage keine Resolution, weil dieses Wort allein wohl schon einen sehr wenig guten Anklang in dem Hause findet, nachdem Resolutionen bekanntlich selten berücksichtigt werden, ich stelle auch keinen Antrag auf eine Gesetzesvorlage, weil es nicht richtig wäre, in einem solch späten Moment vor dem hohen Hause mit einer Gesetzesvorlage zu erscheinen, welche lange Verhandlungen erfordert, aber in einem Moment, wo eine der wichtigsten Sessionen des österreichischen Reichsrathes zu Ende geht und wir zurückblicken auf Leistungen, welche für die Zukunft von größter Tragweite sein werden, wo wir durch die Wahlreform neue Schichten zur politischen Thätigkeit herangezogen und neue Einnahmsquellen durch die Personaleinkommensteuer eröffnet haben, wo wir endlich auch für die Sicherheit des Rechtsversahrens durch die Einführung der mündlichen Civilproceßreform eine neue Grundlage geschaffen haben, ist es wohl richtig, Anregungen zu geben, welche zeigen, in welcher Richtung der zukünftige Reichsrath seinen Weg nehmen soll, wenn er dem Testament dieses gegenwärtigen Reichsrathes entsprechen soll. (Sehr gut!) Wenn diese Anregung — wie erwähnt — durchgeführt wird, werden wir für den zu Ende gehenden Reichsrath den Beweis liefern, daß die Angelegenheiten, die wir im Auge hatten, nicht irgend eine einzelne Volksschichte betrafen, sondern die gesammte Bevölkerung, und zwar insbesondere gerade jene Schichten, welche heute so nothleidend sind. Ich gestehe, daß die eben gemachte Anregung vielleicht eine Neuerung bedeutet. In den europäischen Staaten, wie auch in Amerika sind bereits Versuche gemacht worden, die Arbeiterfrage als Gegenstand eines Arbeitsamtes zu behandeln, jedoch immer nur nach einer einzelnen Richtung, nämlich in der Frage der Arbeitsvermittlung. In dem Sinne, wie wir hier diese Angelegenheit behandelt sehen möchten, finden wir kein Vorbild in den Gesetzgebungen anderer Staaten; wir sollten uns aber dadurch nicht abschrecken lassen, den Weg zu gehen, den wir einmal als den richtigen erkennen. Oesterreich kann überhaupt für sich den Vorzug in Anspruch nehmen, in der Frage der Arbeiterwohlfahrtsgesetzgebung die Initiative gegeben zu haben (Beifall), was sicher in der Geschichte des 19. Jahrhunderts ein Ehrenblatt für uns bilden wird, und wir dürfen also auf diesem Wege muthig vorwärtsschreiten. Das Handelsministerium, welches diese Angelegenheit behandeln soll, hat übrigens bisher gezeigt, daß es versteht, Einrichtungen, die es von anderen Staaten übernimmt, so auszugestalten, daß sie etwas ganz Neues bilden und Institutionen sind, auf die von anderen Staaten mit Neid geradezu hingewiesen wird. Ich brauche da nur unsere Postsparcasse zu erwähnen, welche aus bescheidenen Anfängen heute eine Einrichtung geworden ist, wie sie in dieser Form in den modernen Staaten überhaupt nicht vorhanden ist, so daß heute zum Beispiele in vielen Staaten der Gedanke ventilirt wird, ob nicht jener Zweig der Postsparcasse, welcher in Oesterreich neu geschaffen worden ist, nämlich der Checkverkehr, auch dort bei Postanstalten eingeführt werden solle, wo Postsparcassen als solche nicht bestehen. Es möge mir nun gestattet sein, über diese Anstalt auch einige Worte zu sprechen. Im Jahre 1882 wurde das Institut der Postsparcasse gesetzlich errichtet; ich muß nebenbei bemerken, daß es sehr interessant ist, in dieser Thatsache auch den Math für neue Einrichtungen zu finden, wenn man erwägt, welchen Bedenken die Errichtung der Postsparcasse damals begegnet ist; was sprach man nicht damals voll der großen Concurrenz, welche den bestehenden Sparcassen in Oesterreich dadurch bereitet wird, daß der Staat eine Postsparcasse errichtet! Eine Ziffer, meine Herren, möchte ich erwähnen, weil sie außeror» deutlich belehrend ist. Seit dem Jahre 1883, wo die Sparcassen eine Einlage von 868 Millionen hatten, sind die Einlagen am Ende des Jahres 1895 auf 1574 Millionen gestiegen (Hört! Hört!); nahezu verdoppelt haben sich die Einlagen in den gewöhnlichen Sparcassen, trotzdem die Postsparcasse errichtet wurde. Das zeigt nur, daß man, wenn mail einen Gedanken als richtig erkannt hat, muthig vorwärtsgehen soll, ohne sich von jedem Bedenken abschrecken zu lassen. Ich wollte das nur nebenbei erwähnen. Als wir damals die Postsparcasse errichtet haben, wurde bestimmt, daß die Spareinlagen nur fructificirt werden können durch Anlage in Staatsrenten. Es war das eine Abweichung von dem Normale, welches für gewöhnliche Sparcassen in Oesterreich bestanden hat, wonach die Spareinlagen nicht nur in öffentlichen Papieren und Hypotheken, sondern auch im Wechselescompte elocirt werderl können. Diese Abweichung hatte damals ihren Grund, und zwar in einem Umstande, welchen ich dem hohen Hause in Erinnerung bringen möchte. Damals war die österreichische Staatsrente ein Papier, welches überall gut bekannt war, nur nicht in der besitzenden Elaste Oesterreichs. Die österreichische Staatsrente war überall zu Hause, nur llicht in Oesterreich. Es war das ein Verhältniß, wie es selten gedacht werden kann, aber es war leider so, und die wichtigste Aufgabe eines Fiuanzministers in jener Zeit war es, die Staatsrerfte in Oesterreich einzubürgern. Es wird ein unvergängliches historisches Verdienst des damaligen Finanzministers Dunajewski bleiben, daß unter seinem Regime in verhültnißmäßig kurzer Zeit die

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