Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 14 (1897)
- Issue
- 3 (15.1.1897)
- Date
- 1897-01-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seit« 50 Dr. Block s Wochenlckrifi Nr. 3 fendung zu fiftirert und den Betrag mittelst Postaustrag einzumahnen. Prag. (Vortrag H e r z b e r g ° F r ä n k l.) Vor einem dicht gedrängten Auditorium, welches den großen Saal der Productenbörse bis auf das letzte Plätzchen füllte, hielt Sonntag den 10. d. M. Professor Sigmund Herzberg- Fr ä n k l im Centralvereine zur Pflege jüdischer Angelegenheiten den angekündigten Vortrag: „Ueber die nationale Frage in geschichtlicher Beleuchtung". Der Redner bemerkte zunächst einleitend, daß er sich ausschließlich auf den Boden der Geschichte stelle und als Historiker sich darauf beschränken muß, die Etappen der geschichtlichen Entwicklung der Nationalitätsfrage zu beleuchten. Er werde weder polemisiren, noch angreifen, noch auch die eine oder andere nationale Bewegung vertreten oder vertheidigen. Als Geschichtsforscher stehe ihm nur zu, die einzelnen Ereignisse in strengster Objectivität vorzuführen, ohne seine eigene Ueberzeugung, sein Urtyeil hervortreten zu lassen. Während es jederzeit Nationalgefühl und Nationalstolz gegeben hat, besteht das politische Natwnalitätsprincip in der Forderung, daß Stacft m:d Nationalität sich decken. In älterer Zeit, als die germanische Bölkerfamilie mit der romanischen in einem Staate im tiefften Frieden und harmonischer Eintracht neben einander wohnte, war das Recht das vornehmste Kennzeichen der Nationalität. Das römisch-deutsche Kaiserreich war aus verschiedenen Nationen zusammengesetzt; Streit und Hader in nationaler Hinsicht war ihnen fremd trotz des stark entwickelten Nationalgefühles, deuu der Staat griff nicht allmächtig in ihre Verhältnisse ein, sondern gestattete ihnen eine weitgehende Autonomie, so daß der Staat für die Nationalität nicht von so einschneidender Bedeutung wie heute war. So oft aber eine Universalmacht erschüttert wurde oder sich zu erheben drohte, regten sich die Nationalitäten, so nach dem Untergange des staufischen Kaiserthums, nach Erschütterung des Papstthums in Folge der Kirchenspaltung und der Reformation und gegenüber den Weltherrfchaftsplänen der Spanier und der Franzosen. Zur Zeit Ludwig X V. trat das moderne Nationalitätsgefühl in aller Schärfe auf, aber die Wirkung solcher nationaler Strömungen wurde durch die Widerstandskraft des dynastischen Staates, des Proviuzialgeistes und des historischen Rechtes paralysirt. Die ftanzösische Revolution fegte die Achtung vor dem Althergebrachten hinweg und schlug eine kosmopolitische Richtung ein; die Nationalitätenfrage verschwand ganz vom Schauplatze der politischen Begebenheiten. Die Revolution erließ eine Verfassung, welche nicht „von den Rechten der Bürger", sondern „von den Rechten der Menschen" sprach. Im Rahmen dieser revolutionären Gesetzgeltuug fand die Nationalitätenfrage keinen Platz. Eine völlige Reaction trat unter der napoleonischen Weltherrschaft ein; mit ihr erscheint in markirten Zügen die Forderung des nationalen Staates; die Vertreter der nationalen Ausgestaltung der Staaten und Länder errangen Sieg über Sieg. — Was die Zukunft des Nationalitätenprincips betrifft, so dürfte dasselbe allem Anscheine nach den Höhepunkt seiner staatenbildenden Kraft überschritten haben, aber die Steigerung des nationalen Geistes der Völker ist im Fortschreiten. Wenn Jeder an seinem Bolksthum unerschütterlich festhält, so darf die staatliche Gewalt insolange nicht einschreiten, insolange Recht und Gesetz, insbesondere Rechte Dritter nicht bedroht erscheinen. Im Interesse der Völker muß die Zeit sehnlichst herbeigewünscht werden, welche den längst ersehnten Frieden der Nationalitäten bringt; und ist einmal der Völkerftiede in nationaler Richtung gesichert, so wird er festen Boden faffen, seine Wurzeln werden sich tief verzweigen und dann erhebt sich über das Nationalitätsprincip das Ideal der Humanität! — Lebhafter Beifall folgte der gedankenreichen, geistanregenden und formvollendeten Darstellung des Redners, dessen Vortrag von intensivem Wissen und reicher Gelehrsamkeit des hervorragenden Forschers auf dem weiten Gebiete der Geschichte Zeugniß ablegte. Bon zweiter Seite wird uns über den Vortrag berichtet : Ein hervorragendes Geistesproduct war die Vorlesung des genannten Gelehrten zu nennen, die gestern im großen Saale der Productenbörse einem gewählten, von dem „Centralverein zur Pflege der jüdischen Angelegenheiten" eingeladenen Publicum dargeboten wurde. Es war eine Musterleistung, in populärem und doch fein abgetöntem Farbengemälde, die historische Entwicklung des Nationalitätenrechtes seit den Zeiten der Merovinger und Karolinger aus den Uranfängen der römischen, gothischen und Gaurechte bis zur elementaren Geltendmachung des Naturrechtes durch die ftanzösische Revolution darzustellen. Aber das Auditorium glaubte, nach der Tendenz des erwähnten Vereines, eine Schilderung oder Beleuchtung der an jüdischer Nationalität geübten Unrechte und Verunglimpfungen vernehmen zu können und war insoferne freilich in angenehmer Weise, die durch den Wohllaut des Vortragenden noch erhöht wurde, enttäuscht. Nur am Schluffe und flüchtig streifte der Gelehrte die „jüdischen Angelegenheiten", indem er die „Assimilirung" als eine Radicalcur, fteilich mehr hydropathischer Art, den Israeliten anpries. Wenn E. Franzos in seinen Werken gleichfalls die Assimilirung als das Vademecum für das leidende Israel geltend machen will, so ist dies dem treuherzigen Blicke des Dichters, der nur die Bedrängten und nicht die Bedränger und deren moros vor sich sieht, zugute zu halten; anders aber sollte bei dem Historiker auch die Prüfung des altern vars vorwiegen, und es ist sehr fraglich, ob nach der derben Massage, welche beklagenswerther Weise an der Race und nicht an der Nationalität geübt wird, eine Cur in dem von ihm angedeuteten Sinne möglich ist. B e r n a r d Auerbach. Jamnitz, 10. Jänner. Infolge der Errichtung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Mährisch-Budwitz hat sich nun auch der k. k. Bezirksschulrath daselbst constituirt. Als Vertreter der israelitischen Cultusgemeinden dieses neuen Amtsbezirkes wurde der hiesige Cultusvorsteher Herr Samuel Kohn vom mährischen k. k. Landesschulrathe ernannt. Herr Kohn ist. bereits 17 Jahre Mitglied des Bezirksschulrathes und von allen College:: dieser Schulbehörde hochgeehrt. Es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß er auch fortan für das Wohl und Gedeihen der Schule wirken wird. A. B. Lemberg. Am 5 Schewat d. I. feierte der in der gegelehrten Welt rühmlichst bekannte Midraschforscher Salomon B u b er seinen 70jährigen Geburtstag zugleich mit dem 40jährigen Jubiläum als Schriftsteller. Wir brauchen unseren Lesern nichts über die Bedeutung des Mannes zu sagen, der auf dem Gebiete der agadischen Literatur sich einen Weltruf erworben hat. Die tiefe Trauer um einen im kräftigsten Mannesalter verstorbenen Sohn hatte alle geplanten Festlichkeiten, Empfänge und laute Ovationen ausgeschlossen. Dennoch gestaltete sich dieser Tag zu einem wahren Ehrentage. Von den hervorragendsten Vertretern der jüdischen Wissenschaft, von Hochschulen und Vereinen, von Rabbinern und Gelehrten, aus allen Theilen der Welt trafen Telegramme, Briefe, Adressen und Diplome ein, alle in den herzlichsten und die Verdienste des Jubilars feiernden Worten abgefaßt. Der Vorstand der Cultus gemeinde ließ eine prachtvoll ausgestattete Adresse überreichen. Rabbiner Dr. Caro widmete dem Jubilar eine schwungvolle hebräische Rede und fast alle hiesigen Humanitären und wissenschaftlichen Vereine brachten ihre Huldigung dem Manne dar, auf den nicht nur Lemberg und Galizien, sondern die gesammte jüdische Welt mit Stolz, Achtung und Verehrung zu schauen das Recht hat. Mögen ihm an der Seite seiner edlen hochsinnigen und gelehrten Gattin noch viele gesunde und schaffensfreudige Jahre beschieden sein. J. Lemberg, den 10. Jänner 1897. Sehr geehrter Herr Redacteur! Gestatten Sie mir gütigst einen kleinen Raum in Ihrem gesch. Blatte zu einer nothwendigen Berichtigung: In dem Berichte über die Versammlung israel. Religionslehrer in Brünn heißt es: Es werde die Wenigen bekannte Thatsache mitgetheilt, daß an vielen galizischen Lehranstalten durch Verfügung der Schulbehörden das Hebräische aus dem Lehrplan ausgeschlossen ist. So wie diese Behauptung aufgestellt wurde, ist sie entweder unwahr oder sie involvirt eine sträfliche Unterlassung der betreffenden Relegionslehrer. Sowohl für die Mittelschulen, als auch für die Volks- und Bürgerschulen ist der in Uebereinstimmung mit sämmtlichen Cultusgemeinden Galiziens bis auf 2 (Rzeszow und Drohobycz) vom Gefertigten ausgearbeitete Lehrplan für den israelitischen Unterricht vom k. k. Landesschulrath obligat erklärt und den Schulleitungen zur strengen Einhaltung mitgetheilt worden. In diesem Lehrplan ist überall dem hebräischen Unterricht in Gebetbuch und Bibel ein verhältnißmäßig breiter Raum gelassen. In der Volksschule soll fast das ganze Gebetbuch, in der Mittelschule die Bibel nach einer Auswahl der geeignetsten Stücke absolvirt werden. Nur in den zwei untersten Classen hat der hohe Landesschulrath aus Rücksicht auf das Gesetz die B e - z e ich n u n g „hebräisch Lehre" gestrichen, hingegen den Unterricht in „Kenntniß des Gottesdienstes" concedirt. Hat nun irgend eine Schulbehörde diesem Lehrplane zuwider das Hebräische ausgeschlossen, so hat sie es ooutra legem