Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 52 (25.12.1896)
- Date
- 1896-12-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 1032 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 52 laufen dabei viele Jrrthümer unt-r. Di: griechischen Texte;u lesen, ist er nicht im Stande, und da will er auf Grund der oberflächlichsten und gleichgiltigsten Beobachtungen über den Ursprung der griechischen Tragödie urtheilen! Aber das Hochgefübl der wissenschaftlichen Großthat läßt den Verfasser die Schranken seines Könnens völlig vergessen. Die Armseligkeiten der respousio, concatenatio und inclusio, oder wie er sie zu charakterisiren beliebt, „die spröde inelnsio. die bingebende eoveatesatia und die kokkete respoimio" (Seite 201) begeistern ibn, sie sind für ibn „drei Grazien, die nach berauschender Melodie einen Reigentanr aufführen." (Seite LOL.')" Wenn es wabr ist, was im Jahresbericht zu lesen ist, daß die Anstalt die Aufgabe hat „nicht allein fachkundige, sondern auch gesinnungstüchtige, charakterfeste Rabbiner und Religionslebrer heranzubilden", so befürchte ich, Müller's Methode eignet sich am wenigsten zu einer derartigen Heranbildung. Er für sich hat das Recht als unabhängiger Mann, zu erklären und zu beweisen, was und wie er will, und dieses Recht hat er in dem Hauptwerk geübt. Es wird von keinem Theologen verlangt, daß er seinem Werke ein besonderes Glaubensbekenntniß anfüge; denn dieses Bekenntniß ist ja im Werke mitenthalten; das Werk spricht deutlich genug, richtet sich von selbst. Und so ist dem Werke zutheil geworden, wenigstens in Fachkreisen, was ihm gebührt; der fachliche Unwerth wurde bestätigt, das Uebrige ist dem Fachtheologen gleichgiltig. Aber für die Beurtheilung der „Ezechielstudien" genügt dieser Gesichtspunkt nicht. Denn Lehre verpflichtet! Für den Vrivatgebrauch genügt eine unausgesprochene Gesinnung, und Niemand wird wagen, in die stille Häuslichkeit des privaten Glaubens oder Unglaubens einzudringen. Aber Lehren, öffentlich vorgetragene Lehren, in einer Lehranstalt für Rabbiner, verpflichten — doch wenigstens zur Begründung. Aber diese „Ezechielstudien" sowohl wie diese „Propheten" entbehren nicht nur einer religiösen Fundamentirung, sondern der Fundamentirung überhaupt. Inwiefern aber eine solche Talmi-Wissenschaft geeignet ist, die künftigen Rabbinen zum Kampf für die Ehre des jüdischen Schriftthums mit Tüchtigkeit auszurüsten, mögen die Leser selber beurtheilen. B a r u ch Ä b r a m s s o h n. Vom Jahrmarkt des Lebens. Dr. Max Löw in Aachen. Dr. Max L ö w, dessen Name genannt werden wird, so lange die Brimanus und Paulus Mayer nicht aussterben, begnügt sich nicht damit, in Wien für den Judenhaß zu arbeiten. Er zieht auch in die Fremde, um dort die unseligmachenden Lehren des Antisemitismus zu verkünden, indem er sich gleichzeitig bemüht, zu demonstriren, daß von den Inden nur Böses herkomme. In Aachen sprach Dr. Max Löw an zwei Tagen über die „Nothwendigkeit allgemeinen Christenschutzes". Was der Vertheidiger Deckert's darunter versteht? Nun, man glaube ja nicht, daß er der Meinung sei, man müsse das Christenthum gegen das compromittirende Gebühren gewisser Convertiten schützen, die, aus dem Iudenthum hervorgegangen, ihren neuen Glauben nur durch die Schmähung alles dessen verherrlichen, was ihren Eltern heilig und theuer war. Er meint, es sei fast so weit gekommen, daß ein kleiner Haupttheil der Menschen im Besitze aller Rechte, die große Masse aber im Besitze aller Pflichten sei." Natürlich sind es nach Dr. Löw die Inden und Freimaurer, welche alle Rechte haben, während die Christen, zu denen auch der arme, bedauernswerthe, unglückliche Dr. Max Löw gehört, die Verfolgten sind, die nur schwere Pflichten tragen müssen. Ein edles Gemüth wird sich immer zu den Armen und Verfolgten hingezogen fühlen. Und so ist es nur selbstverstäudlich, daß ein Mann von der hohen, vornehmen Denkungsart eines Löw den Inden, diesen mächtigen in der Fülle ihrer Rechte und Privilegien Prassenden, den Rücken kehrte, um die Partei der armen Christen zu ergreifen, die überall verhöhnt und beschimpft, die aus Schritt und Tritt bedrängt und von allen öffentlichen Stellen ausgeschlossen sind. O, ein Dr. Max Löw weiß, was man unter Christenschutz sich denken müsse, und er tritt deshalb mit einem Freimuthe, den kaum ein von einer jüdischen Mutter Geborener fassen wird, für die Nothwendigkeit des Antisemitismus ein. Der Redner tu Aachen hat alle Arten des Antisemittsmus besprochen und ausgeführt, daß der Eine auf diese, der Andere auf jene Weise dazu gelange, Antisemit zu werden. Ob er auch davon gesprochen, daß es Christen gibt, die nur durch den Anblick gewisser Auswürflinge des Judenthums dazu gelangten, alle Inden zu mißachten, wissen wir nicht, aber wir wurden nicht wenig auch von dem Umstande überrascht, daß Dr. Max Löw, der einstige Masseverwalter des Franz Josef Spar- und Vorschußvereines, vor den — Geschäftsantisemiten warnte. Das ist ein Punkt, in dem wir uns in einer erfreulichen Uebereinstimmung mit Dr. Löw, dem neuen Geschäftsreisenden in Antisemitismus, befinden. Ja, hütet Euch, rufen auch wir, vor den Geschäftsantisemiten, denen Religion, Glaube und Abstammung nichts ist und der Gedanke, Geld, Einfluß und Ansehen zu erringen Alles bedeutet. Hütet Euch vor den Geschäftsantisemiten, die selbst die nattirlichsten, heiligsten Regungen des Menschenherzens unterdrücken und das Andenken der Mutter, die sie geboren, des Vaters, der sie gezeugt, verleugnen, weil sie damit einen geschäftlichen Vortheil verbinden. Hütet Euch vor den Geschäftsantisemiten! rufen wir mit Dr. Max Löw und wir fügen seiner Warnung noch die weitere hinzu: Lasset Euch von ihnen nicht bethören, höret nicht ihre Reden an und saget es ihnen rundweg in's Gesicht: Es gibt nichts Jämmerlicheres als einen Menschen, der ein Geschäft macht aus der Verhöhnung und Beschimpfung Jener, denen er durch Abstammung und Erziehung angehörte. Doch lassen wir die Geschäftsantisemiten und kehren wir zn Dr. Max Löw zurück, der in Aachen nicht nur die Nothwendigkeit des Antisemitismus und des Christenschutzes demonstrirte, sondern auch die Mittel angab, wie man die Herrschaft der Juden brechen könne. Das Mittel ist so einfach, so naheliegend. Man glaube nicht etwa, daß Dr. Löw den Antrag gestellt habe, man möge alle Inden einfach todtschlagen. Er theilt eben nicht ganz die Ansichten seines verehrten Ideals und großen Vorbildes Schneider. Dr. Löw verlangt blos die Aufhebung der Emancipatton. Der Geschäftseifer wächst mit den Jahren und Schneider braucht auf die Hoffnung nicht zu verzichten, daß er eines schönen Tages mit Löw ein gen:einsames Programm haben werde. Schneider kann noch Freuden an Löw erleben, denn nur die Geschäftsantisemiten sind es, von denen nichts Mtes zu erwarten ist. Das hat ja der einstige Masseverwalter des St. Josef-Spar- und Vorschuß-Vereines in Aachen ganz vortrefflich und höchst überzeugend bewiesen. —a— Modernes und talmudisches Strafrecht. Die „Neue Freie Presse" brachte in ihrer Nummer vom 20. d. M. eine äußerst interessante Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Es handelte sich um die Frage: Ob der Staatsanwalt und der Vorsitzende des Gerichtshofes berechtigt gewesen» seien, nach dem Freispruch des Richters Schuldfragen an die Geschwornen zu stellen? Der Gerichtshof verneinte sie im Sinne des Vertheidigers. Es dürfte nun Ihre Leser interessiren, zu erfahren, daß der vielgeschmähte Talmud diese Frage schon vor ungefähr 18 Jahrhunderten im selben Sinne beantwortete. So lesen wir in der Mischnah Synhedrin IV, 1. „In Strafsachen darf das Gerichtsverfahren nur zu Gunsten des Bernrtheilten, also nach einem Schuldspruche, aber nicht nach einem Freispruche erneuert werden." Vergleiche Talmud z. St. Arische Humanität.' Daß der fromme PaterDeckert oder einer seiner Gesinnungsgenossen die Affaire des jüdischen Fleischers in Burgwaldeinl am Niederrhein fructificirt, kann Niemanden überraschen, der das Treiben dieser Leute kennt. Zur Ueberraschung gah Dem, welcher die Verhandlungen in der Sache dieses Fleischers aufmerksam gelesen hat, dessen Verurtheilung auf Grund sehr verdächtiger Zeugen eher Anlaß?) Doch, angenommen, der betreffende Richter habe unparteiisch und ohne Voreingenommenheit gegen Juden geurtheilt, angenommen der Fleischer Bonn habe wirklich das zum Verkauf an Christen bestimmte Fleisch besudelt, so kann nur antisemitische Böswilligkeit den Einzelfall verallgemeinern und wie Pater Deckert insinuiren, daß die meisten jüdischen Fleischer sich gleicher Vergehen schuldig machen und daß sie es zufolge einer angeblichen Vorschrift des Schnlchan-Aruch thun, den Herr Deckert gar nicht lesen kann. ) Ausführliches über diesen Proceß und was damit zusammenhängt, findet sich im Octoberhest der in Berlin erscheinenden Zeitschrift „Im Deutschen Reich".