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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-12-18 · 51 (18.12.1896) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
51 (18.12.1896)
Date
1896-12-18
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 51 Vr. Vloch's WochrnptzrM. Seite 1017 Israeliten aufzureizen. Das Gericht eignete sich die amtsanwaltschaftliche Anschauung vollkommen an und verurtheilte den Posch auch zu 25 Mark Geldstrafe, eventuell 5 Tagen Haft. In der Urtheilsbegründung wurde insbesondere noch hervorgehoben, daß bei der Gleichberechtigung der jüdischen Confession derartige Expektorationen, wie sie im Talmud-Auszug enthalten sind und geradezu Wider besseres Wissen noch als rechtlich sanctionirtes Gesetz der Inden erklärt werden, die Allgemeinheit in hohem Grade belästigen und geeignet sind, allgemeines Aergerniß zu erregen, weshalb Posch wegen groben Unfugs zu bestrafen und bei der Frivolität seines Einspruches die Strafe entsprechend zu erhöhen war. Außerdem wurde auch die Einziehung und Unbrauchbarmachung der beschlagnahmten Druckschriften ausgesprochen. München, 12. December. (Ein D n e l l p r o c e ß.) Wie erinnerlich, fand am 2. Juli zwischen dem Studenten Rose nb l u m und dem Fabrikanten und Reserveoffieier I r l b e ck ein Pistolenduell statt, weil der Letztere, den Studenten in einem öffentlichen Local fixirt und ob seines Aussehens in beleidigender Weise ausgelacht hatte. Die Forderung ging von Rosenblum aus; das Duell verlief für ihn unglücklich; er wurde von seinem Gegner erschossen. Heute fand hierüber die Schwurgerichtsverhandlung statt, in welcher namentlich das Plaidoyer des Staatsanwaltes ausfiel. Ein gebildeter Mann, sagte er, darf sich nicht über die Physiognomie eines Anderen lustig machen, ein gebildeter Mann schämt sich auch, Ausdrücke wie Lausbub, Saujud zu gebrauchen. Das Schicksal des armen Rosenbluni muß doch jedem halbwegs gesitteten Menschen weh thutt — seine Physiognomie gefiel dem Angeklagten nicht, und da hatte also der Angeklagte etwa das Recht, den bedauernswerthen jungen Mann so brutal zu beleidigen, dann ihn brutal auf den Kopf zu schlagen und ihn schließlich niederzuschießen? Es ist doch eine durchaus traurige Erscheinung, was sich da Alles abgespielt hat, und das Gewissen mußte dem Angeklagten sagen, nicht nur was die Todtschießung des Gegners ist, sondern was er demselben schon früher für ein bitteres Unrecht angethan hat. Als dann der Vertheidiger auf Freispruch plaidirte, trat ihm der Staatsanwalt in der Replik mit größter Schärfe entgegen, indem er sagte: Wohin soll es führen, wenn der Gerichtshof solche Vorgänge ungesühnt läßt? Die Brutalität unter der gebildeten, jüngeren Generation greift ohnedies immer mehr um sich. Soll man nicht mehr ohne Gefahr auf die Straße oder in eine Restauration gehen können, ohne insultirt zu werden? — Die Geschwornen sprachen den Angeklagten nach dreistündiger Berathung schuldig und der Gerichtshof bemaß die Strafe mit zwei Jahren Festungs h aft. München, 8. December. Der israelitischen Cnltusgemeinde München, der größten Gemeinde Baierns, ist es leider setzt znm dritten Male seit 13 Jahren widerfahren, daß ihr erster Vorstand, noch bevor er die Schwelle des Greisenalters erreicht hatte, durch einen unwarteten Tod von einer segensreichen Berufsthätigkeit abberufen worden ist. Der Notar Dr. Ortenau, berühmt als juristischer Schriftsteller und ausgezeichnet als scharfsinniger Kenner der baierischen Gemeindeverhältnisse, die er als Vorsteher der Genceinden Fürth und München gesammelt hatte, sein Nachfolger, der als Menschenfreund und Wohlthäter bekannte Hermann Müller und dessen Nachfolger Louis Schwab, Alle haben sie das Glück gehabt, die Entwicklung der Gemeinde und den Ausbau ihrer Einrichtungen unter Stärkung des Einheitsgedankens und Beseitigung aller Trennungsgelüste, deren Verwirklichung bei der bestehenden baierischen Gesetzgebung übrigens ausgeschlossen ist, zu fördern. Louis Schwab, der seit langen Jahren Mitglied der Verwaltung der Gemeinde ist, hat seit dem Mai 1894 die Stelle des ersten Vorstandes zur Zufriedenheit seiner Mitbürger und mit dem Geschicke eines klaren Kopfes, aber unter Aufopferung seiner besten Kräfte und mit unermüdlichen» Eifer bekleidet, und unter seiner Leitung ist der gegenwärtige Rabbiner der Gemeinde gewählt worden. Ein in der Geschichte der jüdischen Gemeinden vielleicht noch nicht dagewesenes Ereigniß aber ist es, daß die Verehrung seiner Mitbürger nach Ablauf seiner Amtsdauer ihn wiederholt vorgestern zum Verwaltungsmitgliede wählte, während man wußte, daß er bereits niit dem Tode rang, und daß man auch nicht auf den Gedanken nur kam, seinen Namen von der Liste der Gewählten zu entfernen, ein Vorgang, der dem in der heutigen Nacht allzu früh Verstorbenen wie seinen Wählern gleichmäßig zur Ehre' gereicht. Nürnberg, 26. November. Bei der hier stattgehabten Neuwahl von 17 Gemeindebevollmächtigten sind die von der liberalen Partei aufgestellten Israeliten: Rechtsanwalt Josephthal jni)., S. Geiershöfer und Carl Heim gewählt worden. Bei der Ersatzwahl erhielt der Israelit Sigmund Hell in u t h den 22. Platz, so daß auch er in kurzer Zeit in das Gemeindecollegium eiutreten dürfte, in welchem übrigens noch von früher her ein anderer Israelit verblieben ist. Dem Magistrat gehören zwei Israeliten, die Magistratsräthe Paul Tuch m a n n und Michael C o h n, an. Fürth, 20. November. In der Nummer 23 des von Adam Weber in Fürth redigirten Blattes „Freie Beobachter" wurde die Verurtheilung eines Sohnes des genannten Redacteurs auf die „Judenfurcht der Richter" zurückgeführt. Adam Weber wurde deshalb vom Schwurgerichte Nürnberg am 20. Juni 1896 wegen Preßvergehens verurcheilt. Die Anklage hatte behauptet, es liege eine Beleidigung der in Frage kommenden Richter in Beziehung auf ihren Beruf vor; die in diesem Sinne formulirte erste Schuldfrage wurde indeß verneint und nur die zweite den Thatbestand des § 21 des Preßgesetzes enthaltene bejaht; weshalb auch nur unter diesem Gesichtspunkte die Verurtheilung Web er's zu 1 Monat Gefängniß' erfolgte, indem zugleich angenommen wurde, daß ein rechtzeitig gestellter Strafantrag vorliege. In feiner Revision gegen das Urtheil führte der Angeklagte ans, die Anklage sei wegen Berufsbeleidigung erhoben, diese sei ein Antragsdelict, dessen Thatbestand von den Geschwornen verneint worden sei; der Strafantrag wegen der Berufsbeleidigung sei aber nicht auch auf das Fahrlässigkeitsdelict ausgedehnt. Das Reichsgericht hat aber jetzt die Revision verworfen. Altona, 9. December. Der hier in hohem Alter verstorbene israelitische Rentier Salomon Josef H e r z hat nach letztwilliger Verfügung öebeutettbe Legate und Vermächtnisse ausgesetzt. Außer kleinen Familienlegaten sind sämmtliche hiesigen israelitischen Wohlthätigkeitsanstalten und Vereine mit größeren oder kleineren Beträgen bedacht worden. Am Passah- und Sukkoth- (Laubhütten-) Feste sollen je fünf hiesige unbescholtene, israelitische Einwohner aus einem besonderen Legat eine Unterstützung erhalten, außerdem hat der Entschlafene eine Summe ausgefttzt, von deren Zinsen alljährlich zwei israelitische Bräute ein Legat erhalten. Im Uebrigen aber ist der ganze Nachlaß des Verstorbenen zu einer großen Stiftung bestimmt, welche den Namen „Marianne und Salomon Josef Herz-Stiftung" führen soll. Hierzu stehen etwa 200.000 Mark zur Verfügung. In dem Stift sollen hiesige Familien, welche keine Armenunterstützuug irr Anspruch genommen haben, freie Wohnung erhalten. Vorläufig werden daselbst etwa dreißig Familien Unterkunft finden können. Man hofft, daß die Stadtverwaltung mit Rücksicht auf den humanen und wohlthätigen Zweck einen Platz zum Bau des Stiftes unentgeltlich hergeben wird. . Es sei noch erwähnt, daß der Entschlafene trotz seines Reichthums für sich außerordentlich bescheiden und anspruchslos gelebt hat mtb im Stillen manche Thränen trocknete. Paris. (F r a u F u r t a d o - H e i n e g e st o r b e n.) Aus Paris erhalten wir die Nachricht von dem Tode der Frau Furtado-Heine, deren Name in den letzten Jahrzehnten fast mit jeder Wohlthätigkeitsaction, die in Frankreich unternommen wurde, in Verbindung stand. Als Philantropin darf die nun verstorbene Millionärin in einer Reihe mit den beiden grandiose Wohlthätigkeit ausübendelt Parisern Chanchard und Osiris genannt werden, und vor nicht allzu langer Zeit erst wurde ihr humanitäres Wirken von der Regierung durch die Verleihung des Officierskreuzes der Ehrenlegion anerkannt. Diese Auszeichnung empfing Frau Furtado-Heine für die Widmung einer Villa an der französischen Riviera zu einet« Reconvalescentenheim für Officiere. Frau Furtado-Heine war eine Cousine Heinrich Heine's. Das Leichenbegängniß fand auf Wunsch der Verstorbenen nach jüdischem Ritus statt. Ter Großrabbiner von Frankreich, Zado- Khan, hat die religiösen Functionen verrichtet. Die Bestattung erfolgte auf dem Privatfriedhofe des Schloßparkes in Charmille. In ihrem Testament verlangte die Verblichene, daß das Begräbniß unter den Klängen der Musik erfolge und daß der Sarg mit vielen Blumen geschmückt sei; sie liebte die Musik und die Blumen. Da sie mit dem Officierskreuz der Ehrenlegion decorirt war und dieser Grad Anspruch auf militärische Ehren verleiht, stellte der Militärgouverneur von Paris der Familie das Anerbieten, Truppen nach Rocquencourt zu entsenden, wo Frau Fnrtado Heine starb und beerdigt zu sein wünschte. Der Pariser

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