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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-12-18 · 51 (18.12.1896) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
51 (18.12.1896)
Date
1896-12-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 61 Dr. Vlorh's Wochrnfttzrist Seite 1011 tie jagende Aemtergier auffalle«, die das Wiener Spießerthum zur Stunde an den Tag legt. „Er will auch etwas werden!" Das ist die Losung des Tages. Herr G'schaftlhuber fühlt sich. Zunächst werden die besoldeten Stellen vertheilt. Wer aber keine Stadtrathssielle mehr erjagen kann, nicht einmal in irgend einem städtischen Amt untergebracht wird, der verlangt wenigstens ein anderes Plätzchen, wo er seine Bedeutung vor den anderen, um die antisemitischen Parteisiege weniger verdienten Mitbürger hervorleuchten lassen kann. Drum gilt es, neue Stellen, Aemter, Sinecuren zu creiren. Man muß den Unzufriedenen den Mund stopfen. Drum creirt man den Posten des Herrn Ueberwachungsrathes. . . Ueberwachungsräthe für die Rettungsgesellschast, Ueberwachungsräthe für den Wärme' stubenverein u. s. w. Herr G'schaftelhuber soll sich nicht beklagen können, daß für ihn Nichts geschähe. Herr G'schaftelhuber soll zufrieden sein. Bieebürgermeister Dr. Weisinix. „Beamte, die lügen, können wir in städtischen Diensten nicht brauchen!" Das hat bekanntlich unser Stadtoberhaupt dem Herrn Sepp er gesagt. Communale Beamte sind keine antisemitischen Candidaten, keine hochgestellten Functionäre der Luegerpariei. „Quod licet jovi, nou licet bovi". Zur Beruhigung des Herrn Strobach, der vielleicht glauben könnte, daß wir im obigen Satze mittelst eines unserem dermaligen Bürgermeister fremden Idioms eine Ehrenbeleioigung gegen ihn zu begehen beabsichtigen, sei sofort constatirt, daß uns das vollkommen ferne^liegt. Zwar bedeutet „bovi", „dem Ochsen"; aber das hat nichts zu sagen, wir beabsichtigen weder Jemanden „namentlich", noch auch, wie es im Strafgesetzbuch heißt, „durch auf ihn passende Kennzeichen" zu beleidigen. Da aber öas mit den „passenden Kennzeichen" unter Umständen leicht übertreten wird, so wollen wir gar nicht weiter auf dem Ochsen herumreiten und wir übersetzen Herrn S t r o b a ch zu Nutz und Frommen den obigen lateinischen Satz sofort ins Deutsche. „Was Jupiter gestattet ist, ist deswegen dem Ochsen nicht erlaubt!" Daraus, daß Beamte in kommunalen Diensten nicht lügen dürfen, folgt lange nrch nicht, daß jeder antisemitische Gemeindefunctionär öin Wahrheitssanatiker sein muß. Gott behüte! Hier gilt der arische Lehrsatz Vom Zweck, der die Mittel heiligt. Wenn zwei dasselbe thun, ist es nicht dasselbe. Darum durfte in offener Gerichtsverhandlung verkündet werden, daß den Beamten niemals Versprechungen gemacht worden sind. In jener Strobach - Sepper - Verhandlung, wo von bürgermeisterlicher Seite der Werth der strengen Wahrheitsliebe so überschwänglich hoch veranschlagt wurde, hat sich eine Reihe von G r e t ch e n s producirt, mit denen sämmtliche Naiven aller Wiener Bühnen nicht wetteifern können. Sie thaten hocherstaunt, daß die Beamten von dem neuen Regime eine Verbesserung ihrer materiellen Lage erwartet hätten. Wie kamen denn diese Beamten dazu, solch' merkwürdige Vorstellungen, solch' abenteuerliche Erwartungen zu hegen? Setzen wir einen Dialog aus der Verhandlung Strobach- Sepper an diese Stelle. Ein belehrsames Zwiegespräch zwischen dem Verhandlungsleiter Dr. von Schreyber und dem zweiten Herrn „Vice" Dr. N e u m a y e r. Dr. von Schreyber: „Ist es richtig, daß den Beamten Aufbesserung ihrer Bezüge versprochen wurde?" — Vicebürqermeister Dr. Neumayer: „Davon wußte ich ja''gar nichts, daß jemals den Beamten Bersprechungen gemacht worden sind." — Dr. Schreyber: „In Versammlungen vielleicht— Dr. Neumayer: „D av o n ist mir nichts bekann t." Aus diesen Mittheilungen des zweiten Herrn Bicebürgermeisters geht Eines mit Evidenz hervor. Er hat Nichts gewußt, er hat sich nicht träumen lasten, warum die Beamten schaarenweise in's antisemitische Feldlager übergingen. E r fand das vollkommen begreiflich und selbstverständlich: Die Beamten thaten dies wegen der schönen Augen des Dr. Lueger und wegen der Bildung und des gesellschaftlichen Anstandes des Herrn Strobach. Dr. Neumayer kümmert sich nicht um Bersprechungen und weiß nichts von Versammlungen. Dr. Weißnir in allen Ehren; Bicebürgermeister, die „nichts wissen", sind mitunter sehr bequem, wohingegen man Beamte, die lügen, in städtischen Diensten nicht brauchen kann. Eine Brandrede Schneidens. Der Abgeordnete Schneider, welcher vor wenigen Jahren noch von hervorragenden Antisemiten als ein verkommenes Individuum betrachtet wurde, mit dem zu verkehren alles nur keine Ehre sei, hat sich allmälig zu einem der berufensten Führer der Antisemiten ausgewachsen, der in ihrem Namen im Parlamente die infamsten Brandreden gegen die Juden halten darf. Das Subject, welches von Cornelius Vetter und vielen Anderen als „Schutt" und „Schurke" gebrandmarkt wurde, erdreistet sich am hellichten Tage zur Beraubung und Plünderung der Juden aufzusordern und er fügt seiner verbrecherischen Thätigkeit noch den Spott hinzu, indem er den Raub auf „gesetzliche Weise" ausgeführt wiffen will. Würde es da nicht vielmehr den Begriffen von Recht und Gesetz entsprechen, wenn man folgende Aufforderung aufstellen würde: „Abgeordnete, die im vermessenen Mißbrauch der Immunität zur Confiscation des Eigenthumes der Juden auffordern, müssen aus „gesetzlichem Wege" unschädlich gemacht werden, in dem man sie — je nachdem das Resultat einer psychiatrischen Untersuchung ausfällt — entweder ins Zuchthaus oder ins Irrenhaus überführt." Wird Jemand, der wahres Verständniß von Recht und Gesetz hat, einen Moment daran zweifeln, daß der verbrecherischen Aufforderung S ch n e i d e r's gegenüber eine solche Maßregel ganz am Platze wäre? Man glaube nur nicht, daß die tollwüthigen Reden Schneider's durch die Jgnorirung allein ihre Wirkung einbüßen. Die Giftsaat, die er ansstreut, kann noch arge Folgen bringen. Die Brandreden Schneider's haben selbst einen Politiker wie Graf Wurmbrand, der sicherlich nicht zu den fanatischen Philosemiten gerechnet werden kann, zu einer Entgegnung veranlaßt, die wohl erkennen läßt, daß denkenden Köpfen die Gefahr der Schneider'schen Hetze nicht verborgen bleiben kann. Graf Wurm bran d hat sehr richtig hervorgehoben, daß Theorien wie die Schneider'sche, einem verheerenden Brande gleichen, bei dem man an eine Localisirung nicht denken kann. Graf Wurmbrand hat diesem Gedanken in geistreicher pointirter Weise Ausdruck verliehen, indem er -unter Anderem sagte: „Wer hätte noch vor fünfzehn Jahren gedacht, daß eine antisemitische Gruppe, also nur die Gegnerschaft gegen den Juden, eine so mächtige politische Strömung Hervolbringen wird? Wer hätte gedacht, daß in einem Parlament wie das österreichische, welches sich früher durch sehr reife und sehr tiefgehende politische Diskussionen ausgezeichnet hat, ein Abgeordneter proponiren kann, um die Finanzen zu regeln, das Vermögen der Juden zu confiseiren? Ein vortreffliches Mittel, das, ausgesprochen in der Situation der Bevölkerung, einen allgemeinen Applaus findet. Ich weiß nicht, ob das wirklich ernst gemeint war, aber wenn es ernst gemeint war und wenn es das Volk glaubt, wenn es meint, daß das auch gesetzlich thunlich ist, warum nicht? Und wenn das geschehen ist, w a r n m soll man n i ch t auch das Vermögen der Ander an confiseiren, d e n n w e n n s i e k e i n e I u d e n s i n d, s o s i n d s i e Judenknechte (Heiterkeit), und das kommt schließlich doch ans Eins heraus." In der That, warum sollte die erweckte Begehrlichkeit just bei den Eigenthümern der Juden Halt machen? Freilich, vorläufig kann die Hetze nur gegen dieses ungeahndet betrieben werden. Und nicht blos im Parlamente von Leuten, denen die Immunität zum Deckmantel dient, sondern auch außerhalb desselben von antisemitischen Organen die sich der Immunität ni.1 t erfreuen, aber in dummschlauer Weise das Recept befolgen, den Raub auf „gesetzlichem Wege" zu verherrlichen. Das „Deutsche Volksblatt" antwortet ganz ungenirt dem Grafen Wnrmbrand, es sehe gar nicht ein, warum der Räubervorschlag S ch n e i d e r's nicht befolgt werden soll — „auf gesetzlichem Wege". Das „Deutsche Volksblatt" sieht das nicht ein, dafür aber sehen wieder Andere nicht ein, war:m dem Bergani-Blatte nicht die Möglichkeit genommen wird, solche Theorien zu verbreiten. Denn das könnte der Staatsanwalt wahrhaftig thun, und zwar wirklich auf — gesetzlichem Wege. —a— Dr. Max Anton Loew als antisemitischer Wanderprediger in Deutschland. Aachen, 7. December. Ein hiesiges Blatt schreibt: „Der Hof- und Gerichtsadvocat Dr. Max Anton Loew in Wien ist vor mehreren Jahren aus dem Judenthume aus- und dem Katholizismus beigetreten. Im Laufe der Jahre „mauserte" sich der Mann unaufhörlich, bis er sich zum Vertheidiger des berüchtigten antisemitischen Pfarrers Deckert in Weinhaus bei Wien durchgemausert hatte. Jetzt scheint er die tiefste Stufe erreicht zu haben; er ist anttsemitischer

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