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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-12-11 · 50 (11.12.1896) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
50 (11.12.1896)
Date
1896-12-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 990 Nr. 50 Vr. Vloch's Wochensrtzrifi. i« Israel ist und daß diese Regeneration nur möglich ist, wenn wir zum Leben der Natur zurückkehren, wenn wir die Bahn einschlagen, die uns die Geschichte vorzeichnet, wenn wir lernen, aus unsere Abstammung, unsere geistigen Güter und unsere sittlichen Ideale stolz zu sein. _ F. S. Eingesendet. Wie«, 4. December 1896. Herr Redacteur! Wollen Sie in Ihrem geschätzten Blatte veröffentlichen, daß ein Mann in den Geschäften agentirt, der Reflectoreu für elektrische Lampen anbietet, und wenn er nichts anbringt, sich als Antisemit entpuppt, in deren Jargon er impertinent wird. Er kam dieser Tage in unser Geschäftslocale und erhielt auf dessen höflichen Antrag die Ordre, einen Probereflector vorerst zu hinterlassen und sich die Antwort am andern Tag zu holen. Der Probereflector paßte jedoch nicht in die Lampen und auf diese Mittheilung hin kehrte er den ftechen Antisemiten hervor mtt der Bemerkung, daß ihm als Christen Glauben geschentt werden müsse, wenn er eine Sache für gut aus gebe, worauf selbstverständlich die nicht sanfte Abweisung erfolgt ist. Ich möchte nun meine Glaubensgenossen davor bewahren, derlei Erfahrungen zu machen, und ersuche sie, davon Notiz nehmen zu wollen und dem Manu,' der von Haus zu Haus geht, von vorneherein die Thüre zu weisen. Hochachtungsvoll zeichnet Jg. Zucker, k. k. Commercialrath. Wie«, den 1. December 1896. Sehr geehrter Herr Redacteur! Infolge eines Trauersalles und einer unaufschiebbaren Reise gelangte ich erst verspätet zur Kenntniß der in Ihrem Blatte vom 20. November 1896 enthaltenen Bemerkungen der Frau Sofie Grünfeld, als Präsidentin des Vereines „Ferienheim", und der Frau Amalie Beck, als Präsidenttn des israelitischen Frauenvereines vom VIII. Bezirke. Während ich der letztgenannten Dame für ihre ganz objectiven Mittheilungen verbindlichst danke und Manches davon beherzige, muß ich mir dagegen erlauben, der erstgenannten Dame eilt klein wenig zu entgegnen. Nicht verkennend die Schwierigkeiten und die Unannehmlichkeiten, denen besonders Präsidentinnen von Wohlthätigkeitsvereinen ausgesetzt sind, habe ich auch die Frau Sofie Grünfeld in keiner Weise ausregen wollen; sie möge weiter in bisheriger Weise chre aufopfernde Thätigkeit dem genannten Vereine widmen, damit derselbe blühe und wachse, worüber Niemand mehr Freude als meine Wenigkeit empfinden wird. Doch als Mann muß ich ihr Manches erwidern, und zwar galant, wie ich immer gegen Damen bin, nicht mit sogenanntem Geist, nicht mit sein-sollendem Witz oder gar mit Ironie. Die Dame scheint von ganz falschen Prämissen auszugehen. 1. Sprach ich von einer Sistirung der Feste für heue r, also probeweise, in gegenwärtiger Zeit, denn ein Jahr Mindereinnahme — zugegeben, aber nicht zugestanden — brächte keinen Wohlthätigkeitsverein um. 2. Dürfte das Reinerträgniß von 3000 fl. im vergangenen Jahre wohl auch zum Theile von Wohlthätern herrühren, die eine Ballkarte nicht als solche zahlen, sondern dieselbe größere Unterstützung auch ohne Ballkarte hergeben. 3. Schätze ich den enormen Eifer der Frau Sofie Grünfeld für den Verein derart, daß ich das offerirte Geschenk, derselben die Arbeit abzunehmen, nicht accevtiren kann, zumal ich auch Vorstandsmitglied eines Wohlthätigkeisvereines bin und auch andere Verpflichtungen habe. 4. Bin ich auch Vater einer heiratsfähigen Tochter und reflectire dessen ungeachtet nicht auf derartige Festlichkeiten, da dieselben zum mindesten per Dame 50 fl. bis 100 fl. (von der Schneiderin angefangen bis zu den Wagengebühren) kosten, die ich lieber verschenke. 5. Finden die Leute, die mit mir seit Jahren verkehren, meine Gemüthsstimmung nicht düster, wie die Dame es als sicher voraussetzt. Diesen letzt erwähnten Ausfall hätte Frau Sofie Grünfeld um so eher unterlassen können, wenn sie die Frage an den Herrn Redacteur gerichtet hätte, wer der Anonymus sei, denn anonym war ich nur für Leute, die über solche „Eingesendet" ohne Interesse hinweggehen, zugänglich jedoch für Jeden, da selbstverständlich Jemand, der öffentlich ein Versprechen macht, auch seine Adresse dem Blatte bekannt gibt, um dem Versprechen im gegebenen Falle nachzukommen. Ihr Blatt, geehrter Herr Redacteur, vom 27. November enthält auch eine Mittheilung des Herrn B. Buchwald in der von mir angeregten Angelegenheit, auf die zu reagiren ich mich nicht berechtigt halte, weil sie daselbst nicht vom Wohlthätigkeitsstandpunkte, sondern von geschäftlicher Seite behandelt wird. Ich bitte, Vorstehendeni in Ihrem Organe Raum zu gönnen, und zeichne, hiesür bestens dankend, Hochachtungsvoll L W. Vom Jahrmarkt des Lebens. (Merkwürdiger Zufall.) O b e r h e ss e n, 3. December. Die 12jährige Tochter des als Führer der Antisemiten in Hochmeisel bekannten Bürgermeisters Werner fiel vor einiger Zeit in den dortigen Weiher (nach anderer Lesart war das Kind absichtlich in's Wasser gegangen). Der zufällig vorbeikommende jüdische Handelsmann S. Scheuer rettete das Mädchen vom Tode. Der Dank des antisemitischen Bürgermeisters steht noch aus; vielleicht erhält der Retter von Staatswegen die gebührende Anerkennung. Aus dem Berei« „Christliche Familie". Jüngst fand eine Versammlung des Hernalser Vereins „Christliche Familie" statt, dessen Hauptaufgabe es ist, das antisemitische Hetzprogramm auf wirthschaftlichem Gebiete praktisch durchzuführen. In dieser Versammlung kamen höchst erbauliche Dinge zur Sprache, unter Anderem, daß der bisherige Obmann des genannten Vereines, ein sicherer L a s n i t s ch k a, anläßlich eines projecttrten Vereinsausfluges von einem Wirthe, bei dem die Ausflügler einkehren sollten, einen Percentantheil von der Losung für sich verlangte. Der gesinnungstüchtige Obmann stellte dies zwar in Abrede, wurde aber trotzdem von seiner sogenannten Ehrenstelle enthoben. Zu seinem Nachfolger in der Würde eines Obmannes des gemeinschädlich wirkenden Vereines wurde nach einigen scandalösen Auftritten ein Herr P r o s ch gewählt. Der untervrochene Lueger-Marsch. Kürzlich fand die Fortsetzung der Verhandlung gegen den Privatbeamten Carl T o ch vor dem Bezirksgerichte Leopoldstadt statt. Dem Angeklagten lag, wie berichtet,' zur Last, daß er am 9. August im Pratergasthause des Josef D r a x l e r den Capellmeister Franz Lader C h o r h e r r, als dieser den Lueger-Marsch dirigirte, zwei Bierkrügel nachwarf. Die erste Verhandlung endete mit der Abtrettmg der Sache ans Landesgericht, damit dieses entscheide, ob T o ch durch sein Vorgehen nicht den Capellmeister zum Unterlassen des Lueger-Marsches zwingen wollte, sohin das Verbrechen der Erpress u n g begangen habe. Das Landesgericht fand den Thatbestand des erwähnten ^Verbrechens nicht gegeben und leitete den Act wieder ans Bezirksgericht Leopoldstadt. Die zweite Verhandlung endete abermals mit der Abtretung der Acten an das Landesgericht. Der Angeklagte, vertheidigt von Dr. H. P o p p er, blieb bei seiner ursprünglichen Verantwortung, er habe in seiner Erregung über das Spielen des Lueger-Marsches zwei Biergläser vom Tische „gestreift", nicht aber nach dem Capellmeister gezielt. Der Zeuge und Privatbetheiligte Franz C h o r h e r r gab an, daß T o ch direct mit den Gläsern ins Orchester geworfen habe. Richter (zum Zeugen): Der Wirth soll Ihnen aber ausdrücklich das Spielen des Lueger-Marsches v.erboten haben? Zeuge: Das ist nicht richtig; Herr D r a x l e r hat mir mitunter selbst aufgetragen, den Lueger-Marsch zu spielen. StaatsanwaltschaftlicherFunctionär (zum Zeugen): In welcher Absicht warf der Angeklagte die Biergläser? Zeuge: Er wollte meine Capelle zwingen, im Spielen des Lueger-Marsches aufzuhören. Der Capellmeister beanspruchte vom Angeklagten einen Schadenersatz von 400 fl., da er in Folge der ihm angethanen Schmach bei Draxler nicht mehr spielen konnte. Nachdem das Beweisverfahren geschlossen war, verkündete der Richter den Beschluß, den Act neuerlich dem Landesgerichte abzutreten, da in den Aussagen des Zeugen Franz Chorherr und eines in der ersten Verhandlung vernommenen Zeugen große Widersprüche vorhanden seien, sohin einer der Zeugen falsch ausgesagt haben müsse.

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