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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-11-27 · 48 (27.11.1896) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
48 (27.11.1896)
Date
1896-11-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 954 Sr. Vloch's Woltzensttzrlft Str. 48 ^on Grafit-Ebing über diese Kranke und hob hervor, das; das Gespräch, welches dieselbe in der Stefanskirche gehört haben , wollte, selbstverständlich gar nichr stattgefunden hat; „aber", - sagte der Gelehrte, „ebenso unzweifelhaft sei es, daß der Anzeigerin ein solches Gespräch vor den Ohren geklungen habe. Es handle sich um eine jener Gebörs-Hallncinationen, wie sie bei solchen Kranken periodisch Vorkommen." Verhaftung eines Congregations Präfecten. Bregen z. 21. November. Wie die „Bregenzer Nachrichten" melden, ist der Präsect der Katholischen Jünglings- Eongregarivn in K e n n e l b a ch bei Bregenz nebst vier anderen Personen verhaftet und die gerichtliche Untersuchung gegen dieselben eingeleiret worden, lieber die Veranlassung dieser Verhaftungen theilt das genannte Blatt Folgendes mit: „Seit einiger Zeit schon wurden Gerüchte laut, daß es in der Kennelbacher Jünglings-Congregalivn nicht gar zu erbaulich zugehe. Leider hat sich das Gerücht in recht trauriger Weise bestätigt. Seit Samstag sind gerichtliche Erhebungen im Zuge und wurden auch bereits eine Kennelbacher „Jünglinge" in Hast genommen. Es handelt sich um schwere, abscheuliche sittliche Verirrungen, und was das Interessanteste an der Sache ist, der Präsect der Jünglings-Congregativn Johann H ä m m e r l e, Webmeister aus Kennelbach, der als ein Vertreter des katholischen Volkes beim! leinen Salzburger Katbol kentage war, ist der schändliche Verführer der Burschen gewesen. Der saubere Patron wurde seit Sonntag schon gesucht, konnte aber nirgends gesunden werden. Unlängst gelang es nun, ihn zu verhaften." Cassirung eines Schwurgerichtsurtheiles. Wie n, 20. November. Der Kaufmann Sigmund K o h n in K o m o t a u hatte gegen Edmund P n m m e r, den verantwortlichen Redacteur des Saazer antisemitischen Hetzblattes „Nationale Zeitung", wegen der im genannten Blatte gegen ihn enthaltenen ehrenrührigen Angriffe die Preßklage überreicht, in Folge welcher P u m m e r sich am 6. August vor dem Brüxeb S ch w n r g e r i ch t s h o s e wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre zu verantworten hatte. Da die Geschwornen damals trotz des gänzlich mißlungenen Wahrheitsbeweises den Angeklagten P i! m nt e r nichtschnldig erkannten, wurde dieser vom Gerichtshöfe s r e i g e s p r o ch e n. Ueber die Nullitätsbeschwerde des Privatklägers fand heute vor dem Obersten Gerichtsals Cassationshvse die Verhandlung statt, in welcher der Beschwerde stattgegeben, das sreisprechende Urtheil des Brüxer Schwnrgerichtshoses eassirt und zur Durchführung einer neuerlichen Verhandlung das Kreisgericht Eg er delegirt wurde. Der Proceß Witte-Stöcker. Wieder einmal hat sich vor den Schranken eines Berliner Gerichtes ein Proceß abgespielt, welcher ein grelles Schlaglicht ans unsere heutigen Zustände wirst. Das Resultat dieses Processes ist, daß eine Persönlichkeit, die im Gewühl des politischen I Parteikampses sich lange Zeit hindurch mit dem Nimbus der „Ehrlichkeit" zu umgeben wußte, der Hofprediger a. D. Stöcker gerichtlich für einen Verleumder erklärt und zu 600 Mark oder 40 Tagen Gesüngniß verurtheilt worden ist. Verleumder sein heißt, wider besseres Wissen über einen Nebenmenschen eine Unwahrheit verbreiten, welche geeignet ist, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Ter Verleumder ist also zugleich ein Lügner. Welch trauriges Bild sittlicher Verkommenheit ist es aber, einen i Geistlichen öffentlich als Lügner entlarvt und bestraft zu sehen.! Wahrlich eine Erscheinung, wie sie nur jener Alles verhetzende und zersetzende Classen- und Racenhaß erzeugen konnte, deren Haupturheber Stöcker selbst gewesen ist. Ter Verleumder ist aber nicht nur ein Lügner, sondern auch ein Ehrabschneider, ein b ew u ß t e r Ehrabschneider. Mit Recht hat der Gerichtshof den Ausflüchten des Beklagten keinen Glauben geschenkt! Der Mann der sich rühmte, ein Gedächtnis;, „w i e eine K n e i p z a n g e" zu haben, wie der Zeuge Grüneberg bekundete, mußte wissen, daß er einen Brief an Grüneberg geschrieben hatte, in dem er diesen zu Enthüllungen über den Pastor Witte aufforderte. Denn daß der Brief existirt hat, ist von den Zeugen Grüneberg und der Frau Pastor Witte b c sch w o r e n worden. Nichtsdestoweniger hat der Herr Hofprediger a. D. nicht nur die Existenz des Briefes abgeleugnet, sondern sogar den Pastor Witte öffentlich der Fälschung des Brieses beschuldigt. Es war ein wahrhaft dramatischer Augenblick, als Frau Pastor Witte auf die wiederholte Frage des Richters, ob sie auch wirklich sicher sei, daß der ihr von Grüneberg gezeigte Brief von der Hand , Stöcker's herrühre, mit fester Stimme erklärte: „I a, i ch kenne ■ b i e Handschrift dieses M anne s, der so n a m e n l v s e s U n g l ü ck ü b e r unsere Familie heransbe s ch w o r e n hat, so genau, wie meine eigene." Dieser so laut und eindringlich ertönenden Stimme der Wahrheit gegenüber mußten alle noch so geschickten Winkelzüge des gewandten „Gvttesmannes" versagen. Stöcker selbst hatte es freilich vorgezogen, nicht persönlich seiner Verurtheilnng und moralischen Vernichtung beizuwohnen. Dagegen bemerkte man unter den Zeugen den Freund und Gesinnungsgenossen Stöcker's, sein Beichtkind, den F r e i h e r r n v. H a m m e r st e i n, den Exchefredactenr der „Kreuzzeitung". Das Erscheinen dieses Zuchthäuslers drückte dem Proceß einen eigenartigen Stempel aus. Der Mann mit dem doppelten Gewissen suchte vergebens seinen Gesinnungsgenossen Stöcker zu retten. Zwar trat der „H e r r Baron", so wurde er angeredet, sehr dreist ans und "suchte auch in seiner bekannten Manier dabei dem Pastor Witte heimlich einen Fußtritt zu versetzen, indem er ihn beschuldigte, während Hammerstein's Unterhandlung mit Frau Witte „an der T h ü r gehorch t" zu haben. Er bewies dadurch aber nur, daß er auch im Zuchthaus bisher der Alte geblieben. Leider wurde er wieder abgeführt, bevor er das Urtheil gehört. Sonst würde er gewiß die Ueberzeugnng mit in das Zuchthaus zurückgenommen haben, daß hier nicht blos ein einzelner Mann, sondern zugleich ein ganzes S y st e m verurtheilt wurde, das System der politischen und religiösen Verhetzung und Denunciation, mit einem Wort das S y st e m: Stöcker- H a in nt e r ft e i n. Die alten Sünden Stöcker's beginnen heimgezahlt zu werden; als verleumderischer Ehrabschneider ist Stöcker von jetzt ab gerichtsmäßig gekennzeichnet. Das Nachspiel wird tu St. Johann-Saarbrücken folgen; dort schwebt ein Proceß, in dem Stöcker Kläger ist. Er hat wegen Ehrenbeleidigung geklagt, weil ihm der Redacteur Schwncher „bürgerliche Ehrlichkeit und kirchliche Lauterkeit" abgesprochen hat. Der Verklagte ist zum Wahrheitsbeweise zugelassen worden, in den er auch den Fall Witte einbezog. Das Gericht hat diesen von dem Wahrheitsbeweise mit der Erklärung ausgeschlossen, daß der Ansgang des in Berlin schwebenden Processes gegen Stöcker abgewartet werden müsse. Nun braucht das Gericht in St. Johann-Saarbrücken in diesem Falle keinen Beweis mehr, er ist vor dem Gerichte in Moabit geführt. Die „bürgerliche Ehrlichkeit und kirchliche Lauterkeit" Stöcker's ist dabei schlecht fortgekommen. In St. Johann-Saarbrücken steht noch ein ganzes Bündel unerbaulicher Handlungen des „theuren Gottesmannes" unter Beweis. Die „Post" wirft die Frage ans, ob nach dem für Herrn Stöcker so schimpflichen Ansgange des Processes „im Interesse der synodalen Verfassung der evangelischen Landeskirche" Herr Stöcker nicht auf die E h r e n st e l l e n, in welche er sowohl I von der Generalals von der Provinzialsynode berufen worden ist, verzichten sollte. — L a n d t a g s a b g e o r d u e t e r und K a n z e l r e d n e r scheint also nach der „Post" Herr ■ ■ töcker ruhig bleiben zu dürfen. Es dvcnmentirt sich eine arge Verkennung unserer herrlichen ün-äk-Zieele-Ziistände in der Annahme, Herr Stöcker werde ans seinen geistlichen Ehrenstellen ausscheiden. Diese Zustände erlauben es dem „Hofprediger aller Deutschen", nach wie vor so zu wirken, wie wir es am Ende unseres Artikels über den Proceß Witte-Stöcker angedeutet! haben. Ist doch auch einst der „Rector aller Deutschen" von j seinen Getreuen durch das Brandenburger Thor wie im Triumph eingeholt und als Staatsretter gefeiert worden. Vielleicht fehlt es nicht an d e m o n st r a t i v e n H u l d ig ii ngen auch für Stöcker! Die Berichtigung des Herrn Samuel Schweinbnrg- Eibenschitz. Heiter auch in ernster Zeit, das scheint die Devise zu sein, unter welcher ein „Schriftsteller", Herr Samuel S ch w einb n r g-E i b e n s ch i tz, seine berichtigende Thätigkeit übt. Wir kennen die sonstigen „literarischen Leistungen" des Herrn Schweinb n r g-E i b e n s ch i tz nicht, wir vermuthen jedoch, nach seinen Berichtigungen, daß er das humoristische Genre pflegt. Wie gesagt, wir bezweifeln keinen Augenblick, daß Herr S ch w e i n b u r g-E i b e n s ch i tz ein Schriftsteller ist, .aber dafür mag er uns freundlichst auch eine Bemerkung gestatten. Wir wissen, daß es Schriftsteller gibt, die nicht schreiben können, aber Herr ' Schweinb u r g-E i b e n s ch i tz scheint der

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