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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-11-27 · 48 (27.11.1896) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
48 (27.11.1896)
Date
1896-11-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 48 Fr. Vlvrtz's Woltzrnfrtzrisr Seite 953 Schon ist der Einspänner nicht mehr beleidigt, schon verzeiht er seinem Bürgermeister den „beioffenen Schweinkerl", schon hat er, wie die Antisemitenblätter melden, die Klage zurückgezogen. Die bessere Einsicht kam. Der kleine Mann ging in sich. Er sah ein, daß ihn Herr Strobach nicht beleidigen könne .... Wozu die Gerichte behelligen? Ist es nicht vielmehr höchst lieblich, wenn sein Bürgermeister vertraute Wasserertvne anschlägt? Jetzt braucht nur noch Herr Sepp er seine Klage zurückzuziehen. Dann ist Alles gut. Dann wird vielleicht in den antisemitischen Blättern mit Pauken- und Trompetenschall verkündet werden, daß Herr Strobach nicht nur der gebildetste, sondern der gesittetste Burger von Wien ist. Wenn er dazumalen nicht mehr Bürgermeister ist, kann er eine bezirksgerichtlich concessionirte Privatschule errichten für gute Sitte und feinen Anstand! Vergani's Ehrencomödie. Wenn einmal in hoffentlich nicht allzuferner Frist das antisemitische Währinger Jubiläumstheater der arisch-antisemilischen Muse ein racenreines Heim bieten wird, daun empfehlen wir den artistischen Leitern dieser Bühne eine actuelle Sittencomödie, welche die Ebermann's und die Hirschfeld's unfehlbar tief in den Schatten stellen dürfte. Das prächtige Stück wird Hunderte von Aufführungen erleben, sein Cpnismns, seine Frivolität alle modernen Franzosen beiweitem übertreffen. Hier der Titel: VergÄM's Ehrenrettung Schauspiel in unzähligen Angeklagten und mehreren Enlrnstungss cenen. Nene Ehrendecorationen aus dem bekannten Ernst Schneider'schen Atelier; im dritten Act Obligationentanz. Schluß: Ein herrliches Steinpanorama. Es wäre nicht uninteressant, zu erfahren, welchen Eindruck die Vergani'sche llnsittencomödie auf die Leser des „Deutschen Bolksblatt" macht. Auch der juristische Laie mußte sich doch von allem Anfang fragen, wozu Herr Bergani, wenn anders cs ihm mit der Verfolgung seiner Ehrenkräuker Ernst war, einen Monstreproceß cnstrebte, durchaus heterogene Elemente auf dle Anklagebank zwingen wollte, da es doch allgemein bekannt war und auch Herr Bergani keinen Augenblick darüber im Unklaren war, daß alle die gegen ihn gerichteten Angriffe von einer gemeinsamen Quelle ausgingen. Was liberale und socialistische Organe gegen ihn vorbrachten, war reine Reproduction dessen, was die eigenen Parteigenossen des Herrn Bergani diesem zum Vorwürfe gemacht hatten. Handelte es sich für den würdigen Vertreter von Stein wirklich darum, den Nachweis zu liefern, daß man ihm jede beliebige Gemeindecasse ohne Angst vor traurigen Elfahrungen anvertrauen könne, dann braucht er nur Herrn Franz A r n o s ch t vor seine Richter zu stellen. Dieser Mann hatte in Rede und Schrift, offen vor aller Welt Herrn Bergani mit den bedenklichsten Ehrentiteln belegt, hatte sich in der Oeffentlichkeit damit gebrüstet, daß er jedes seiner Worte mit Documenten erhärten könne .... Erst als diese Behauptungen widerspruchslos blieben, erst als Bergani Wochen und Monate von Blindheit und Taubheit geschlagen schien, da begann auch die übrige Welt den Grundsatz des österreichischen Proceßrechtes sich zu eigen zu machen: Was nicht widersprochen wird, das ist für wahr zu halten. Herr Bergani und sein kluger Rechtsfreund mußten wissen, daß Dieser oder Jener gegen die Connexität, gegen den Zusammenhang der in den verschiedensten Blättern, in verschiedenen Gerichtssprengeln begangenen Preßdelicte Einspruch erheben werde. Und beide Herren mußten wissen, daß diesem Einspruch der Erfolg so gut wie sicher war und daß dieser Erfolg allen Angeklagten, auch dem ursprünglichen Beleidiger, zu gute kommen müsse. So mußte sich Herr Bergani von allem Anfang an damit vertraut machen, daß er gezwungen sein würde, in die Landtagscampagne einzutreten, ohne sich von den schweren Borwürfen zu reinigen, die gegen seine Ehre erhoben worden waren. Mit dieser Gefahr hat er sich abgefunden. Der Mann kannte seine Wähler. Er hatte recht, ihnen zu vertrauen, daß sie ihm vertrauen würden. Mandat und Gemeindecasse sind zwar grundverschiedene Dinge. Der spannendste Theil der Comödie ist vorüber. Ter Schluß fällt ab. Auch die kleinen Künste des advocatorischen Regisseurs vermögen es kaum mehr, die Aufmerksamkeil des Publicums zu fesseln. Ein militärisches Urtheil über Dr. Earl Lueger. Die „Neue Arm e e-Ze i r u u g" vvm l‘>. d. M. enthält an erster Stelle folgende höchst beachtenswerthe Zeilen: „Dieser Herr L u e g e r inreressirt uns nicht und kiinm'ert uns nicht, so lange er politische oder Wiener Gemeindeangelegenheiten behandelt, in welche sich gewiß kein Soldat einmengen wird. Allein, wenn der schätzbare Herr Biee-Bürgermeiner von Wien im offenen Parlamente erklärt, kaiserliche und königliche Truppen hätten sich bei den Wahlen in Ungarn mißbrauchen lassen, „um anständige und ehrliche Wähler ihres Wahlrechtes zu berauben", so kann auch ein militärisches Blatt an dieser nnqnalisieirbaren Entstellung und Berdrehnng der Tharsachen nicht ruhig Vorbeigehen, zumal dieser Herr L il e g e r in seiner Rede, welche er am vorigen Montag im Reichsrarhe gehalten har, sich noch zur folgenden haarstränbenden Belianvtnng versteigt: „Wenn man aber bedenkt, daß die Regierung in Ungarn mir der Kossnth-Partei gemeinsame Sache macht, w ist das ein Beweis, daß man eigentlich unsere Soldaten dazu benützt, um Kvssulbianer wühlen zu lassen." „Dieser Herr Lueger.hat hier bewußt eine Unwahrheit gesagt, in der Absicht böcavllliger Berdäcbrigungen. Dieier Herr L «ege r weiß ebenso gur wie jeder Jurist, saß die zur Wahlassistenz commandirren Truppen sieh jeder Einmengung in den Wahlact selbst zu enthalten haben. Sie .halten lediglich im Sinne des Tienstreglements und der einschlägigen BorschrUren die wühlenden Parteien räumlich auseinander und haben nur dann zu interveniren, wenn die hvehgebenden Wogen der 'Wahlagitationen öffentliche Unordnungen oder gar Zusammenstöße zwischen den erregten Parteien hervorgeruwn haben. Bon einer Beeinflussung der Wähler kann da absvlut keine Rede sein, denn eine solche Beeinflussung würde dem Wortlaute und Geiste des Dienstreglements widersprechen. Das weiß der Herr Biee-Bürgermeister L «ege r selbst sehr gilt und bedarf gerviß nicht erst einer Aufklärung von militärischer Seite. Aber ans varteipvlitischen Rücksichten stellt er sich, als wüßte er es nicht, um kühn daraus lvs verdächtigen zu können. Dieselbe Taetik bat Herr Lueger auch schon bei früheren Gelegenheiten für opportun gehalten. Wir erinnern nur an die iamvie Rede, welche er vor drei Jahren im niederösterreichischen Landtag gehalten, als er das k. u. k. Heer eine „Rothschild-Armee nannte und Se. Excellenz den Herrn General-Truvveninsveetor FZM. Baron Schönseld in einer Art beleidigte, welche die tiefste Entrüstung der Armee hervorriet. Der Herr Bice-Bürgermeister von Wien kennt eben den alten Erfahrungssatz: „Nur tapfer verleumden, etwas bleibt ja doch hängen." ' E. I. Der Wahnsinn des Blutmärchens. Wien, 21. November Es ist schon wiederholt vorgekommen, daß die von den antisemitischen Hetzern verbreiteren gehässigen Märchen sich in den Köpfen beschränkter und geistesgestörter Leute als fixe Ideen festgesetzt haben und von diesen als wirkliche eigene Erlebnisse oder Erfahrungen weiter verbreitet - worden sind. Einen Fall dieser Art berichtet der Leiter der psychiatrischen Klinik im Allgemeinen Krankenhanse, Freiherr von Krafft-Ebing. Bor einigen Tagen erschien bei der hiesigen Polizeidirection eine 43jährige Köchin und gab zu Protokoll, sie habe soeben in der Stesanskirche ein Gespräch belauscht, welches ein Meßner mit einem hochgestellten geistlichen Functionär — sie nannte den Namen desselben — geführt habe, und in welchem es sich darum handelte, daß Juden zur Beschaffung von Christenblut zu rituellen Zwecken den geistlichen Functionär und den Meßner zu bestechen versucht hatten, damit ermordete Christen unbemerkt und ohne Aussehen aus den Friedhvs geschafft werden könnten. Die Polizei ließ die Anzeigerin alsbald aus das Beobachtungszimmer der psychiatrischen Klinik des Allgemeinen Krankenhauses transportiren. Dort zeigte sich, daß diese Maßregel der Polizei wohl begründet war. Die Anzeigerin hat laut einer Auskunft ihrer Dienstgeber sehr viele jener Producte der antisemitischen Literatur gelesen, in denen über angeblich beglaubigte Thatsachen als Beweise des „Blutmärchens" berichtet wird. In seiner heutigen Vorlesung sprach Hoftatb Professor Dr. Freiherr

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