Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 48 (27.11.1896)
- Date
- 1896-11-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 948 Br. Vloch's Wochenschrift. Nr. 48 Von dem vornehmen Cavalier, der in der Verwaltung der Gesellschaft sitzt, bis hinab zum letzten Bureaudiener, ja selbst bis zur Gattin des Klägers citirte der Pamphletist Jedermann vor Gericht, der jemals mit. dem Director der Anstalt in persönliche Berührung gekommen war. „Das Alles", sagte der Anwalt des Klägers, „sollte Daumschrauben bilden, um zu einem Ausgleich mit ihm in den schwebenden Civilprocessen zu nöthigen." Wer das Heer von Zeugen, welches Karl Herling aufgeboten hatte, um die Wahrheit seiner Anschuldigungen zu erweisen, ließ ihn bei der Verhandlung vollständig im Stiche. Active und entlassene Beamte, Agenten und Journalisten, Verwaltungsräthe und Diener, selbst ausgesprochen persönliche Gegner des in seiner Ehre besudelten Directors, sie Alle konnten vor Gericht nicht anders aussagen, „als daß der Schild des Angegriffenen rein und makellos ist und alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe grundlos seien." Einstimmig haben die Geschwornen die an sie gerichtete Schuldfrage bejaht, und ebenso einstimmig haben sie die Frage nach dem Wahrheitsbeweis verneint, und Karl Herling wurde zu einer Arreststrafe von vier Monaten verschärft durch einen Fasttag per Monat, verurtheilt. All das ist nicht neu. Solche Processe gab und gibt es überall, wo neben dem Segen der Presse sich auch wuchernde Auswüchse derselben finden. Auch Karl Herling ist kein besonderer Typus, er wächst über die Schatten revolvernder Abenteurer nicht hinaus. Interessant wird der Fall erst durch die Persönlichkeit, die sich der Angeklagte zu seinem Vertheidiger gewählt hatte und durch gewisse Details, welche die Tendenz der Vertheidiguug charakterisiren. Carl Herling ist — leider! — Jude, sein Anwalt aber war Herr Dr. Josef P o r z e r, einer der Häupter jener antisemitischen Partei, deren oberster Chef, Dr. Lueger, vor wenigen Tagen erst den selbstbewußten Ausspruch that, daß die arische Moral eine „andere" sei als die semitische. Der Antisemit, der einen Juden vertheidigt — das wäre im Grunde genommen ein menschlich edler Zug, wenn dieser Jude in der Leidenschaft oder in der Noth sich gegen das Strafgesetz vergangen hätte oder unschuldig angeklagt worden wäre. Aber das sittliche Niveau dieses Angeklagten, eines Mannes, der empfangene Wohlthaten — er hatte während seiner zehnjährigen Tbätigkeit bei der „New-Jork" 84.000 fl. verdient — durch nichtswürdige Verleumdungen gegen seinen ehemaligen Chef vergilt, mußte Herr Dr. P o r z e r auch schon vor dieser Verhandlung richtig beurtheilt haben. Carl Herling wußte, was er ist und als was er in den Augen rechtlich denkender Menschen gelten konnte. Um dem Schuldspruche zu entgehen, griff er zur Speculation auf den Antisemitismus. Den antisemitischen Geschwornen mußte ein antisemitischer Vertheidiger gegenübergestellt werden. Der Name des Dr. P o r z e r, die Autorität des antisemitischen Führers sollte seine begangene That zudecken; er rechnete mit dem verwirrenden Einflüsse jener großen Strömung, welche heute Wien und die Wiener beherrscht, und zu diesem Zwecke mußte der Kern des Processes in eine antisemitische Hülle eingcwickelt werden. Darum wurde auch jener Zeuge citirt, der den Geschwornen im Jargon gewisser Wählerversammlungen und Hetzblätter von dem im Bureau des Directors herrschenden „Knoblauchdufte" erzählte. Der Angeklagte war mit allen Salben, am meisten aber mit der Salbe des Antisemitismus geschmiert. Und dennoch hat Dr. Josef P'o r z e r, der Repräsentant der reinen Arier-Moral, die Vertheidigung dieses Mannes und seiner verdammenswerthen Handlungsweise übernommen. Der Antisemit Dr. P o r z e r, der einen jüdischen Ehrabschneider vertheidigt — das ist das Gegenstück zu dem getauften Juden Dr. Max L ö w, der im Gerichtssaale den Glauben seiner Väter schmäht, um einem Pfarrer D e ck e r t vor dem Schwerte der Gerechtigkeit zu schützen. Und wie hat Herr Dr. Porz er seines Amtes gewaltet? Wir geben eine kurze Episode aus der Verhandlung hier wörtlich wieder: Präsident: „Es scheint mir, daß in der Eingabe des Herling bewußte Unwahrheiten enthalten sind." Dr. Porzer: „Insoweit sich das auf mich bezieht, muß ich diesen Vorwurf mit Entschiedenheit zurückweisen". Präsident: „Ich habe meine Ansicht bereits begründet." Der Präsident hat es vermieden, eine Ansicht darüber zu äußern, ob diese „bewußten Unwahrheiten" mit oder ohne Wissen des Vertheidigers in jener Eingabe ausgenommen wurden, in welcher die Zeugenanträge gestellt werden. Wir haben keine Veranlassung, über die vom Präsidenten beobachtete Reserve hinauszugehen. Die Bemerkung des Vorsitzenden charakterisirt in erster Linie den Angeklagten, und Herrn Dr. Porzer trauen wir wenigstens soviel Psychologie zu, daß er den sittlichen Werth dieses Mannes und seiner Handlungsweise zu erkennen vermochte, noch ehe der von ihm angebotene Zeugenbeweis so jämmerlich mißlungen war. Und trotzdem hat er diese Vertheidigung — die Vertheidigung eines Juden — übernommen! Die Frage liegt nahe, welche Motive Herrn Dr. Porzer hierbei leiteten, aus welcher Ursache er, eine der führenden Persönlichkeiten der antisemitischen Partei, der Vertreter einer angeblich um so viel höher stehenden Moral, sich für die aller Moral spottenden Sache eines Juden einsetzte, den zu vertheidigen, jeder jüdische Anwalt sich wohl überlegt hätte? Sollte vielleicht jene „andere", jene arische Moral es nicht ausschließen, die Juden zwar zu hassen, reichliche Honorare aber aus ihren Händen nicht zu verachten? Haben wir es hier mit einer neuen Lesart des alten Vespasianischen Spruches: oiet!u zu thun? Oder stand Herr Dr. Porzer auf einer höheren Warte, stand er auch hier auf der Zinne der Partei? Wollte er durch die Vertheidigung des Juden das jüdische Capital treffen? In seinem Plaidoyer apostrophirte er die Geschwornen, sie mögen durch die Freisprechung seines Clienten ihre Miß-' billigung über die im Versicherungswesen angeblich herrschenden „Uebelstände" bekunden. Es ist eine merkwürdige Auffassung von Recht und Privatehre, die in diesem Dictum zum Ausdrucke kommt. Der Präsident hat diese Auffassung, wie so manches Andere nicht gelten lassen, denn er hat in seinem Resums den Geschwornen zugerufen: „Sie sind bestimmt nicht dazu da, heute etwa über Uebelstände im Versicherungswesen zu urtheilen, wie der Herr Vertheidiger Ihnen zugemuthet hat, sondern lediglich, um Recht zu sprechen nach dem Gesetze!" Aber selbst, wenn wir die sonderbare, weder mit arischer noch mit semitischer Moral vereinbarliche Auffassung des Dr. Porzer gelten ließen, so hätte er doch erst den Nachweis erbringen müssen, daß jene „Uebelstände" im Versicherungswesen specifisch jüdischen Charakters sind. Er hat das nicht behauptet und konnte es nicht behaupten. Hätte er es aber gethan, dann hätten wir ihm Einiges von der Geschäftspraxis des judenreinen „Janus" und der famosen „Uuio cathoiiea“ (deren „Vertreter" ja Herr Dr> Joses Porzer selber ist) erzählt, dann hätten wir vor seinen Augen das tragische Geschick des Hofrathes Kaan wieder aufgerollt, den die Verleumdungen der Parteigenossen Dr. Porzer's zum Wahnsinn getrieben haben. Wir leben in einer sonderbaren Welt! Man erzählt was von jüdischen Unarten, von jüdischen Ausbeutern, von jüdischer Moral und den Auswüchsen der jüdischen Presse. Im Gerichtssaale aber, wo nur das Helle Licht der Wahrheit gilt, da fällt die Maske vom Antlitz der antisemitischen Pharisäer. Die Einen werden entlarvt, obgleich sie den Gerichtssaal nicht betreten, die Anderen, weil sie ihn betreten. Und das erhellende Licht fällt aus jeden Platz, auf den Sitz des Klägers, auf die Bank des Angeklagten und auf den Stuhl des Vertheidigers. Denn hier gilt nicht arische und nicht semitische Moral, hier gilt nur die ewige Moral jenes Sittengesetzes, das jedem Menschen, ob Christ oder Jude, ins Herz gepflanzt ist und das feine concrete Formulirung im Strafgesetze findet. Auch dem frommen Dr. Porzer haben wir nun tief ins Herz geblickt. Stanislaw von Rozmian über den Iudenstaak und den Antisemitismus. Krakau, 6. November. Der bekannte polnische Schriftsteller und ausgezeichnete Publicist, Stanislaw Ritter von K o z m i a n, der Verfasser des interessanten Werkes über den polnischen Aufstand vom Jahre 1863 („Die Wahrheit über das Jahr 1863") sah sich veranlaßt, seiner Anschauung über die projectirte Wiederherstellung eines „Judenstaates" und die sociale Krankheit der Gegenwart, den Antisemitismus, in dem in Petersbnrg erscheinenden polnischen Blatte „Kraj" öffentlich Ausdruck zu geben. Herr von K o z m i a n trat in dem betreffenden Artikel durchaus nicht als Philosemit auf; er scheint vielmehr von einer gewissen Voreingenommenheit befangen zu sein, indem er — gleich so vielen angeblich - „aufgeklärten" Ariern — trotz der „Grundgesetze" noch immer von der Nothwendigkeit der „Lösung der Judenfrage" spricht. Herr von K o z m i a n hat aber dabei