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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-10-23 · 43 (23.10.1896) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
43 (23.10.1896)
Date
1896-10-23
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 43 Seite 857 Dr. Vloch's Wochenschrift?ür arme israelitische Mädchen. Diese Stiftungen sind schon seit längerer Zeit in's Leben getreten, und mm ist auch das neue Armenhaus seinem von Gott und den Menschen gesegneten Zwecke dienstbar geworden. Wer die Verhältnisse in unserer Gemeinde kennt, wer da weiß, wie unendlich hart hier der Kampf um die Existenz der armen Israeliten wird und wie nur zu Viele in diesem Kampfe zusammenbrechen, der wird ermessen können, welche unendliche Fülle von Wohlthaten diese Stiftung bedeutet und umfaßt. Das Andenken des Stifters wird sicherlich von Allen gesegnet und in Ehren gehalten werden, die die hohe Bedeutung, den unsäglichen Werth eines Institutes zu würdigen verstehen, welches bestimmt ist, fort und fort dauernd Armen und Bedrückten Hilfe zu bringen. Wenn schon die momentane Unterstützung eines Armen eine unendlich große Wohlthat bedeutet, wie hoch muß erst dann der Edelmuth gepriesen werden, der nachhaltig, für alle Zeiten wirkt. Von diesem kann man wohl, das Dichterwort variirend, sagen: „Es ist der Segen der guten That, daß sie fortzeugend Gutes muß gebären". Budapest. (Ein antisemitischer Preßproceß.) Unmittelbar nach Verhandlung der Garam-Krs-Sallöer Blutbeschuldigung erschien im Mürz l. I. im „Magyar ÄUam“ unter dein Titel „Schel Peßach", „Antisemitismus" urrd „Die neue Landnahme" eine Reihe von Artikeln, die sich mit der Frage der Blutbeschuldigung befaßten. Natürlich behauptete der Artikelschreiber steif ltub fest, daß der rituelle Mord existire, nur die Mörder seien unauffindbar. Im Artikel „Schel Peßach" heißt es u. A.: „Die Anklage des rituellen Mordes folgt dem Judenthum wie der Schatten. In gar vielen Fällen wurde er nachgewiesen. In Damascus tödteten sie den Kapuziner Thomas und die Mörder löste Cremieux für jüdisches Geld aus. Die Juden haben den heiligen Simon von Trier umgebracht, den die katholische Kirche unter die Märtyrer versetzte, wodurch die katholische Kirche officiell anerkannte, daß die Juden die Christenkinder wegen ihres Blutes auf Grund bestialischer Peinigungen getödtet haben. Je größer die Macht der Juden in der christlichen Gesellschaft, desto häufiger ereignen sich solche Fälle." Im Artikel „Antisemitismus" werden den Juden Herzlosigkeit, Betrügereien vorgehalten, die sich bis in die jüngste Generation unter ihnen erhalten haben. In der „Neuen Landnahme" wird behauptet, die Juden richten, wie überall, auch bei uns die Bevölkerung zugrunde. Die Heuschreckenplage, die Cholera bilden keine solche Gefahr für die reine ungarische Race, wie diese Parasiten. Wegen dieser Artikel strengte die kön. Oberstaatsanwaltschaft gegen das obengenannte Blatt einen Preßproceß an. Da die Redaction des Blattes den Journalisten Koloman H o s k e als Verfasser des Artikels nannte, hatte sich dieser heute wegen Preßvergehens der Aufreizung gegen eine Confession (§ 172 St.-G.-B.) vor den Geschwornen zu verantworten. Den Vorsitz im Gerichtssenate führte Präsident Leo Zsitv a y. Die Anklage vertrat Vicestaatsanwält Dr. Franz G e nthon; den Angeklagten vertheidigte Dr. August Bein. Als Geschworne wurden ausgelost: Johann Both, Franz' Csöke, Alois Kirchlechner, Ernst Mößmer, Alois Topits, Dr. Bela Csyzer, Julius Nedeczky, Dr. Ernst Moravcsik, Ernst Mocsarq, Dr. Aladär Szalczer, Alois Heinrich, Alois Märton; Ersatzgeschworner Dr. Ladislaus Barta. — Nach Beeidigung der Jury gibt Angeklagter Kolonian H o s k e hinsichtlich der allgemeinen Fragen an, daß er 24 Jahre alt, reformirten Glaubens, Mitarbeiter des „Magyar ÄUam“ und bisher unbestraft sei. — Nach Verlesung der Anklageschrift und der incriminirten Artikel gab der Angeklagte an, daß er die incriminirten "Artikel verfaßt, jedoch die Idee zu denselben von einer dritten Person erhalten habe, die er aber nicht nennen will. Er übernahm die Verantwortung für dieselben. Hiemit lvurde das Beweisverfahren geschlossen. Vicestaatsanwalt Dr. Franz G e n t h o n sagte, es handle sich hier lediglich darum, ob Koloman Hoske das Gesetz verletzt, ob er gegen eine Confession zum Hasse gehetzt habe oder nicht. Die zur Verlesung gelangten Artikel sprechen deutlicher, als jede Eloquenz dies vermöchte. Der Angeklagte behauptet in derselben Nummer des „Magyar ÄUam“, der rituelle Mord existire, in welcher der Herausgeber dieser Blätter Josef Hortovänyi als Vertheidiger in der Garam-Kis-Sallver Affaire das Vorhandensein des rituellen Mordes bei den Juden mit aller Entschiedenheit in Abrede stellt. Selbst Bernardin, der den Juden alles Böse nachsagen möchte und auf den der Angeklagte sich beruft, sieht sich bemüssigt, den Ritualmord nicht als erwiesen anzunehmen. Uebrigens hat derselbe Bernardin den Freispruch im Tißa-Eßlarer Processe damit motivirt, daß Koloman Tißa selbst Jude fei und seinen Glaubensgenossen helfen wollte. Dies illustrirt zur Genüge die Glaubwürdigkeit dieses "Autors. Er bittet demnach, den Angeklagten der Aufreizung gegen eine Confession in drei Füllen schuldig zu erkennen. Vertheidiger Dr. August Bein bittet, die Geschwornen mögen sich lediglich nur den Buchstaben des Gesetzes vor Augen halten, tz 171 St.-G.-B. besagt ausdrücklich, daß zur Aufreizung eine directe Aufforderung zum Hasse gegen eine Confession erforderlich sei, was man in den incriminirten Artikeln nicht finden könne. Man kann über die Richtigkeit der in clericalem Lichte erscheinenden Aeußerungen einer Privatansicht streiten, und der Vertheidiger bezeichnet es seinerseits als Ungehörigkeit, gegen die Juden, die auch unsere Brüder seien, in solchem Tone zu schreiben, allein eine Ungesetzlichkeit könne man in den incriminirten Artikeln nicht finden. Der Vertheidiger sucht nun Punkt für Punkt die Ausführungen des Staatsanwaltes zu widerlegen und schließt mit der Bitte, den Angeklagten freizusprechen. Die Geschwornen bejahten bezüglich zweier incriminirter Artikel mit 8 gegen 4, beziehungsweise mit 10 gegen 2 Stimmen die Schuldfrage der Aufreizung gegen eine Confession, worauf der Gerichtshof den Angeklagten Koloman Hoske zu 2 Monaten Gefängniß und 20 fl. Geldstrafe verurtheilte. Budapest, 19. Octvber. („M i t einem Juden d u e l l i r e ich mich nicht!") Die vor Kurzem stattgefundenen Wahlen in den Budapester Universitäts-Club gestalteten sich so aufregend, daß aus diesem Anlasse nicht weniger als neunzehn- Studentenduelle zu verzeichnen sind. Unter "Anderem wurde der Sohn eines Ministerialrathes, Namens P e t r o v i c s vom jüdischen Rechtshörer Desider Taube r, den er durch antisemitische Schinipfworte beleidigte, zum Zweikampfe gefordert-, er ertheilte jedoch den Secundanten Tauber's die Antwort, daß seine „P r i n c i p i e n" es ihm verbieten, sich mit einem Juden zu d u e l l i r e n, womit e r die Angelegenheit als erledigt betrachte. Er, nicht a b e r T a u b e r. Letzterer nahm eine Hundspeitsche und prügelte „Herrn" Petrovics auf offener Straße und im Beisein mehrerer Universitätshörer durch. Unter beu Letztgenannten befand sich der christliche Student Emerich K o m l o s s y — nebenbei bemerkt der Sohn des Präsidenten der Debrecziner liberalen Partei, Desider Komlossy —, der es nicht wagte, seinen College» zu vertheidigen, dafür aber „den Juden Tauber" beschimpfte. Dieser ließ den Komlossy zum Duell fordern — und wurde gleichzeitig vom Rechtshörer Paul M e ß a r o s, welcher sich ebenfalls in Begleitung P e t r o v i c s' befand, gefordert. Herr Tauber duellirte mit Beiden mittelst Säbels und hat sie a r g z u g erichtet, während er blos eine unbedeutende Verletzung davontrug. Petrovics wurde mittlerweile seinem „Principe" untreu, und wollte sich mit „dem Juden Tauber" ja schon schlagen; die Secundanten des Letzteren ließen dies aber nicht zu, da Petrovics durch die von Tauber erhaltene tüchtige Tracht Prügel d i s q u a l i f i c i r t wurde .... Commentar überflüssig! Krakau, ll.October. Die gestrige "Nummer des „Dziennik Krakowski" enthält die Mittheiluilg von der Taufe eines jüdischen Mädchens, Namens Rachel, Tochter _ des Nathan G a u z aus Terespol in Russisch-Polen, welche Anfangs April 1895 von einem Bauer nach Lezajsk gebracht wurde und, obwohl dieselbe erst 12 Jahre alt lvar, nach Verlauf von acht Tagen in der dortigen Kirche getauft wurde. "Als im August vorigen Jahres der Vater nach langen! Suchen in Erfahrung gebracht, daß seine Tochter sich in Lezajsk bei dem dortigen Organisten befinde, eilte er dahin, aber zu seinem Entsetzen verschwand das Mädchen am selben Tage, als feine "Ankunft in Lezajsk bekannt wurde. Das Kreisgericht in Rzeszow, bei welchem der Vater Klage anstrengte, erließ eine Bekanntmachung in den Tageszeitungen, in welchem Jedermann, dein über den Aufenthalt des Mädchens etwas bekannt sei, aufg-fordert wurde, dem Gericht Mittheilung zu geben. Tie Redactivu des „Dziennik" äußert sich sehr energisch über das Borgehen der Geistlichkeit, welches direct gegen das Gesetz vorn 25. Mai 1868 verstößt. Triest, 6. Octvber. Unsere Stadt hat einen neuen Bischof, Tr. Stark, bekommen, der feines Glaubenseifers wegen bekannt ist. Oberrabbiner Melli hat nun dieser Tage dem! katholischen Oberhirten einen Besuch abgestattet, um ihn zu be- ' grüßen. Der Bischof empfing den Rabbiner aufs Herzlichste

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