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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-10-23 · 43 (23.10.1896) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
43 (23.10.1896)
Date
1896-10-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr' 43 Dr. Vwrrr's WochrnlchrM Seite 853 mord. Die erste Strafkammer des Landgerichtes II v e r u r- , t h e i l t e den Angeklagten heute nach dem Anträge des Staatsj anwaltes zu drei Monaten Ges ä n g n i ß.! Eine verschwundene Magd. j Kremsie r. Aus einer von dem Bürgermeister der - Stadt Kremsier (Dr. Pi-'Geck.v) in mehreren Journalen veröffentlichten Zuschrift <Mto. 15. l. M. war zu ersehen, daß das Durchgehen einer diebischen Magd eine Judenhetze heraufbeschwören kann. Der größte Theil der Stadt- und Landbevölkerung hat die Beschuldigung, daß die Eheleute Clementine und Josef Fischer j die Magd zu rituellen Zwecken umgebracht haben, im Munde ge-! führt und die hier erscheinende Zeitung .KuslüeäzG beeilte sich - ohne Bedenken, für die Verbreitung Sorge zu tragen. Frau Clementine Fischer, eine brave, arbeitsame, gute Frau, wurde von der Mutter der Magd durch einen hiesigen Advocaten wegen Mord angeklagt, während die Mutter bereits wußte, wo ihre vermißte Tochter bedienstet ist, weil selbe um das Dienstbotenbüchel schrieb. Die Folgen solcher gehässiger Verleumdung sind nicht ansgeblieben, zumal genannte Zeitung in jeder Nummer die Inden als ganz überflüssig darstellt und bohcottirt, so hat sich die gehetzte Bevölkerung sofort zum Fenstereinschlagen und zu Beschimpfungen aller Juden Hinreißen lassen. Mit Vergnügen gebe ich der Wahrbeit die Ehre, daß der Herr B ü r g e r m eiste r und auch der Polizeieommissär sich alle Mühe gaben, den Fall auszuklären. Die von der Bevölkerung gemarterten Eheleute Fischer haben in Anbetracht ihres geschädigten Geschäftes und Rufes 50 sl. als Belohnung für Denjenigen, welcher die Person eruirt,; bei der Polizei erlegt, welchem Umstande die schnelle Eruirung ' viel zu danken ist. j Bei aller Schmach, welche die Israeliten zu erdulden haben, ist leider die Blutbeschuldignng die härteste und seit 30 Jahren : ist diese die dritte in Kremsier, und alle stellen sich so wie ander- : wärts als böswillige Erfindungen oder Sport heraus. j Möge diese qualvolle Woche, welche die hiesigen sriedi liebenden Israeliten Überständer!, die letzte ihrer Art sein und j die christliche Bevölkerung, welche heute ganz verblüfft und be-! schämt bei der Eiuliesernng der angeblich Verschwundenen durch i das Olmützer k. k. Kreisgericht sich zeigte, sollte endlich die Nächstenliebe wenigstens dahin bekundell: „Was Du nicht willst, daß Dir geschehe, thue auch eirrem Arideren nicht an!" Der Vorsteher der israelitischen Cnltusgemeinde in Kremsier: Carl Lieb m a n n.! Die Wahlberechtigung des Rabbiners. Bei den! Gemeindewahlen in Sobieslau war der dortige Rah- > bitter Stein erst gar nicht, später aus seine Reclamation als „Lehrer" in den dritten Wahlkörper eingereiht worden, wogegen er vrotestirte, da er als Geistlicher sich berechtigt fühlte, im ersten Wahlkörper zu wählen. Während nun die Bezirkshauptmannschast die Beschwerde für berechtigt erklärte, weigerte sich die Gemeinde, den Rabbiner als in Sobieslan heimatsberechtigt anzuerkennen, und die böhmische Statthalterei entschied, j nachdem der Rabbiner keinen Heimatschein Nachweisen konnte,! mit Erlaß vom 27. Juli 1805, daß Herr Stein überhaupt nicht I in So dies lau wahlberechtigt sei.! Dieser erhob nun an den Verwaltungsgerichtshos die j Beschwerde, über welche heute unter dem Vorsitze des Grasen j S ch ö n b o r n die Verhandlung stattfand. Für den Beschwerdej sichrer war Dr. Ludwig B e n d i e n e r aus Prag erschienen. Derselbe führte aus: Der Rabbiner sei als definitiv angestellter Ortsseelsorger gleich wie die Seelsorger anderer Consessionen im ersten Wahlkörper wahlberechtigt. Das Verlangen nach einem Heimatsscheine sei einerseits überflüssig, weil der Rabbiner schon durch das Gesetz vom 3. December 1863, § 10, heimats- und wahlberechtigt werde, sei anderseits aber auch schwer zu erfüllen, wenn die Gemeinde — wie im vorliegenden Falle — die Gleichberechtigung nicht anerkennt und die Ausstellung des Documentes verweigert. Die Anschauung der Statthalterei, daß die Wahlcommission nicht berufen sei, den Streit zu entscheiden, sei irrig. Denn gerade sie habe die Verpflichtung, alle Unrstände, die für das Wahlrecht entscheidend sind, zu prüfen und unter Vorbehalt des Jnstanzenzuges zu entscheiden. Mit demselben Rechte könnte dem Gerichtspräsidenten oder jedem andern Beamten das ihm zweifellos zustehende Wahlrecht vorenthalten werden, welchen Personen, ebenso wie dem Ortsseelsvrger, nach S 2 der Ge^ meindewahlordnung, auch wenn sie keine Steuer zahlen, das Wahlrecht zustehe. Ter Regieruugsvertreter. Hoisecretär Houoek, entgegnete, daß der Venvaltnngsgerichlshos inr Jabre 1886 in einem ganz gleichen Falle den Grundsatz ausgesprochen habe, daß der sein Wahlrecht Reclamirende dasselbe nachzuweisen habe. Im gegebenen Falle Härte also Rabbiner Stein den Heimatsschein erbringen müssen, da ihm nur für den Fall seiner Gemeindeangehörigkeit das Wahlrecht zustehe. Der Reclamant hätte sich den Beleg rechtzeitig verschaffen sollen. Dr. B e n d i e n e r erwiderte, daß dies nicht nothwendig sei. weil das Bestellungsdecret des Rabbiners die rechtserzeugende Tharsache erweise, sowohl für das Heimatsals auch für das Wahlrecht. Der Verwaltungsgerichtshos gab der Beschwerde st a t t und hob die angesochtene Entscheidung ans, indem er das Heimatsrecht und das Wahlrecht des Rabbiners im ersten Wahlkörper als aus dem Gesetze fließend anerkannte, rvelcher Umstand die Beibringung eines Heimatsscheines nicht nothwendig erscheinen lasse. Chalukah oder Arbeit? Seit geraumer Zeit hört man vielfach über Abnahme der Chalukahgelder klagen, indenr die Spenden immer spärlicher fließen, so daß diejenigen, welchen das ohnehin fchorr bestehende Elend in der heiligen Stadt nahe ans Herz geht, von der schweren Sorge beschlichen werden, was ans den Armen Jerusalems werden soll, wenn das so wrrgehen wird. Tie Unterstützung, welche gewisse Kollelrm ihren Mitgliedern gewähren, ist schon heute aus das Minimalste gesunken; was nun dann, wenn ihnen auch das Wenige nicht nrehr gewährt werden kann? Ans eine Wendung zum Bessern im Wege der Chalukah ist kaum zu hoffen, Nicht als ob der Wvhlthätigkeitssinu für Jerusalem bei Bielen unseres Stammes geschwunden wäre. Nein! Haben wir ja erst neulich gesehen, wie glänzend derselbe allenthalben sich bewährte in Folge des Ausrufs zur Betheilignng an dem neu zu errichtenden Hospitale in Jerusalem. Wenn auf eine Besserung aber trotzdem nicht zu honen ist, so ist die Erklärung dieser allerdings für dre Annen Palästinas so traurigen Erscheinung in den veränderten Unrständen zu suchen. Der Mehrheit nach suchten irr früheren Zeiten greise Männer, ungeachtet der Reisebeschwerlichkeiten, in das heilige Land zu gelangen, um aus heilrgem Boden ihr frommes Leben zu beschließen und neben den Gräbern der Väter die letzte Ruhestätte ihrer müden Gebeine zu finden. Da mußte man wahrlich nicht erst Idealist sein, um diesen Leuten hilfreiche Hand zu bieten. Heute aber sind es zumeist kräftige Arbeitsfähige, die freiwillig oder gezwungen dahin übersiedeln, ans die Aussicht hin, daß sie von den Mildrhätigen ernährt werden würden. Dazu müßte aber unsere Zeit weniger praktisch angelegt sein, sollte sie die Lust zeigen, die Nichrsthrrerei zu fördern. Was Wunder nun, wenn die Chalukahgelder abnehmen? Vor Jahren, ehe noch dre Armenzahl sich verdoppelte und vervielfachte, hätte dem Nebel durch geeignete Refornren im Chalukahwesen Einhalt gethan werden können. Bei der Vertheilung der Gelder hätte man nämlich nicht die Landsmannschaft, sondern die Würdigkeit des Empfängers irr Anbetracht ziehen müssen, als würdig gilt in erster Linie eilt Greis, ein Gelehrter und ein Erwerbsunfähiger. Damals aber, als es noch Zeit war, scheute man sich es zu thrru, weil — wie es hieß, mau an den Tekunes nicht rütteln dürre, heute nun ist es zu spät. Jede Neuerung in der Chalukah rvürde zahllose Familien völlig dem Hungertode preisgeben. Wie aber, wenn das Furchtbare früher oder später dennoch eintreffen sollte? Muß dem nicht noch bei Zeiten vorgebeugt werden? Dies könnte nach Ansicht Schreibers dieser Zeilen auf zweierlei Weise geschehen. Erfteirs: Durch Vermehrung von Ackerbau-Colonien. Einsichtsvollere junge Männer Jerusalems, mehrere Hundert an der Zahl, haben, eine Art Verein bildend, sich bereits zu diesem Zwecke zusammengethan, aller Mittel jedoch baar, könnten sie heute ihr Vorhaben nicht ins Werk setzen. Diesen sollte nun zuvörderst unter die Anne gegriffen werden. Zweitens: Durch Anlegung von Fabriken und Hebung der inländischen Industrie. Herr Wilhelm Groß, Vertreter des österreichisch-unggrischen Exporrvereines in Jaffa und Jerusalem, mit allen Zweigen der rn das kaufmännische Fach einschlägigen Branchen genau vertraut, erblickt einzig und allein hierin die Zukunft Jerusalems. Seiner richtigen Auffassung der Sachlage sind auch die glänzenden Resultate zu verdanken, welche die palästinensischen Producte auf der Berliner Ausstellung erzielten, indem er es ursprünglich war, der das Ausstellungsproject ent

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