Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 43 (23.10.1896)
- Date
- 1896-10-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 852 Dr. Vloch's Wochrnkchrist Nr. 43 1000 fl., den Kellnern vom „Hotel Meißl und Schadn" 23OO fl. u. s. w. Ferner meldeten sich, und noch bis in die letzten Tage, Gläubiger mit Wechseln auf Beträge von 3000 bis 20.000 fl.; der Fürst hatte schriftlich „mit seiner Person und seine Ehre für die Bezahlung gebürgt". Sein Einkommen und sein Gutsbesitz waren längst verpfändet. Den sich noch meldenden Gläubigern wurde mitgetheilt, daß für die noch nicht verpfändeten Einrichtungsstücke u. s. w. sich allerdings 1800 fl. erzielen ließen, allein abgesehen davon, daß diesen „Activen" ein Passivstand von 250.000 fl. gegenüberstehe, habe dieser Betrag von 1800 fl. bei weitem nicht einmal ausgereicht, um die berechtigten Ansprüche des Masseverwalters zu decken. Die ungläubigen Gläubiger, die sich noch in der letzten Zeit meldeten, erhielten zugleich die präcise Mittheilung, daß für sie ebenso wie für die Gläubiger, die sich früher gemeldet hatten, als Quote — nichts entfalle. Und damit ist diese betrübsame Angelegenheit endgiltig abgethan. Wo war aber Prinz Liechtenstein mit seiner triefenden „christlichen Moral?" Schwurgerichtsurtheil. Wien, 17. October. Der antisemitische Wiener Gemeinderath Moriz L i t s ch k e stand vor einigen Tagen, der Wechselfälschung und des B a n k e r o t t s angeklagt, vor dem Schwurgericht. Er war der Wechselfälfchung geständig, bestritt jedoch die Absicht der Vermögensschädigung. Unter den geschädigten Firmen befinden sich zahlreiche deutsche, von denen je eine in Breslau, Magdeburg, Wiesbaden, Chemnitz und M ü n ch e n in Folge des Falissements Litfchke ebenfalls zahlungsunfähig wurde. L i t s ch k e wurde trotz feines Geständnisses von der Anklage der W e ch s e lf ä l s ch u n g f r e i g e s p r o ch e n und lediglich wegen Bankerotts zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt. Der Staatsanwalt rief aus: „Was werden die mercantilen Kreise Deutschlands dazu sagen, daß ein geständiger Wechselfälscher in Oesterreich fteigesprochen wird!" Treitschke als Bileam. In einer interessanten Studie: H e i n r i ch v. Tre i t s ch ke's Lehr- und Wanderjahre" im „Rigaer Tageblatt" wird von dem verstorbenen Historiker Folgendes mitgecheilt. Zu seinen Freunden gehörten unter Anderem die Brüder Nokk, der Jurist Martin (jetzt Oberlandesgerichtsrath in Hamburg) und Alphons Oppenheim, Naturforscher und Jude, aber von Treitschke tief ins Herz geschlosieu. Als erstarb, schrieb Treitschke einem Freunde: „Ein liebevolleres Herz habe ich unter Männern nie gefunden, mir geht mit ihm ein Stück Leben verloren;" und als er viele Jahre später seine heftig angegriffene Schrift über die Judenfrage erscheinen ließ, stand Oppen heim's Bild ihm vor Augen. „Als ich jenen Aufsatz schrieb, mußte ich unwillkürlich an einen verstorbenen Jugendfreund denken, einen guten Deutschen jüdischer Abstammung, einen der treuesten, liebevollsten und uneigennützigsten Menschen, die ich je gekannt; ich richtete meine Worte so ein, als ob ich mit ihm spräche, und hoffte auf die Zustimmung jener Juden, die sich ohne Vorbehalt als Deutsche fühlen." Wir wüßten gar nicht, daß Herr v. Treitschke — so kurzsichtig gewesen ist. Ein Reichsrathsabgeordneten-Mandat um den Preis der Taufe wurde dem bisherigen N e u s a tz e r Reichsrathsabgeordneten und gegenwärtigen Gyöngyöser Reichsrathsabgeordneten-Candidaten Dr. SomaVisontai angeboten. Da seine Wiederwahl in' Neusatz infolge seiner Haltung anläßlich der Verhandlung der kircheupolitischen Gesetze ausgeschlossen ist, candidirt er nämlich in seiner Vaterstadt G y ö n g y ö s. Dieser Tage, anläßlich der Sitzung des Wahl-Comites wurde nun dem Dr. V i s o n t a i seitens eines sehr hervorragenden dortigen Wählers eröffnet, daß er ihn der einstimmigen Wahl versichere, wenn er — Visontai — ihm verspreche, in den nächsten fünf Jahren zum-katholischen Glauben überzutreten. Unser Glaubensgenosse Dr. Visontai wies diese Zumuthung mit Entrüstung zurück. Der betreffende Herr agitirt nun heftig gegen den Juden Visontai, dieser aber wird ‘ aller Wahrscheinlichkeit nach trotzdem in G v ö n q y ö s gewählt werden. Die israelitische Cultusgemeinde vor dem Verwaltungsgerichtshos. Beim Verwaltungsgerichtshofe steht eine Beschwerde in Verhandlung, welche die Wiener israelitische Cultusgemeinde als Stistungsverwalterin gegen eine Entscheidung des Finanzministeriums vom 13. December 1895 eingebracht hat. Bis vor Kurzem waren die von der Cultusgemeinde verwalteten Heiratsausstattungsstiftnngen für arme Bräute stets gebührenfrei, wie alle Stiftungen, die der Wohlthätigkeit, der Humanität dienen. Dies wurde mm mit einemmale anders; so oft eine solche Ausstattungsstiftung verlautbart wird, schreibt das Centraltaxamt ein Gebührenäquivalent vor. Da die Stiftung? Verwaltung hierin eine Beeinträchtigung von Wohlthätigkeitsstistungen erblickt, das Finanzministerium aber die Vorschreibungen bestätigt, wurden Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshofe eingebracht. Die erste dieser Beschwerden, die von Doctor Adolf Stein vertreten wird, betrifft die L. H. G o l d st e i n'sche Stiftung. Der betreffende Stiftungsbrief bestimmt, daß einem armen und tugendhaften Mädchen, welches Waise sein muß, zur Heirat fünfzig Gulden geschenkt werden sollen. Die Finanzlandesdirection und das Finanzministerium bestreiten trotzdem, daß diese Stiftung einen wohlthätigen oder humanen Zweck verfolge, weil sie nicht der Menschheit im Allgemeinen förderlich fei und auch nicht allgemeine Noth lindere. Es wurde dieser Stiftung ein Gebührenäquivalent von fl. 64.87y2 vorgeschrieben, welcher Betrag vom Ministerium „aus Gnade" auf fl. 10 herabgesetzt wurde. Beschwerdevertreter Dr. Stein spricht sein Beftemden darüber aus, daß eine Stiftung für ein armes und verwaistes Mädchen „offenbar" keine Armenstiftung sei, wie die erste Instanz es rundweg erkläre; eine Stiftung für eine arme Waise verfolge ganz felbstverständlich einen Wohlthätigkeitszweck, und der Umstand, daß die 50 fl. dieser armen Waise zur Verehelichung übergeben werden, könne hieran nichts ändern, da ein Mädchen gerade in diesem Zeitpunkte einer Unterstützung anr bedürftigsten sei. Nach unserem Rechtsfystem fei die Ehe die Grundlage der Familie und somit verfolge die Stiftung auch einen allgemeinen Zweck. Wenn der Verwaltungsgerichtshof in einer älteren Entscheidung auch einem Unterstützungsverein für Hochschüler den Charakter des Wohlthätigkeitszweckes zugesprochen habe, dann sei dies in ungleich höherem Maße der Fall bei einer Stiftung, durch die ein armes, verwaistes Mädchen fürs ganze Leben versorgt werden soll, um nämlich Gattin zu werden, einen Ernährer zu erhalten und die im Staate allein rechtliche Grundlage für eine Familie zu erlangen. Wenn der Zweck einer solchen Stiftung nicht w ohlthätig und human sei, dann käme man mit der Bedeutung dieser beiden Eigenschaftswörter in eclatanten Widerspruch. Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Entscheidung des Finanzininisteriums als ungesetzlich aufgehoben. Ein Apostel Luegers. Die „Ostdeutsche Rundschau" meldet, daß beim k. k. Bezirksgerichte in Groß-Gerungs die Verhandlung wegen der Uebertretung des Diebstahls gegen den Herrn Kapeller, Bürgermeister in Klein-Pertholz, Mitglied des Bezirksstraßenausschusses, Mitglied des Bezirksarmenrathes, Äusschußmitglied des Waldviertler Bauernvereines rc>, hätte stattfinden sollen, welcher vorige Woche von der hiesigen Gendarmerie beim H o l z d i e b st a h l auf frischer That ertappt und festgenommen worden ist. Kapeller ist vorläufig nach Oberösterreich „abgereist," wahrscheinlich deshalb, damit die Verhandlung nicht „störend" auf die christlich-socialen Agitationen für die Landtagswahl einwirke. Die Erbitterung gegen diesen „Hoch Lueger" - Rufer ist hier umso größer, als er, ein vermöglicher Bauer, vor gar nicht langer Zeit ein armes Weib, welches in seinem Walde Reisig sammelte, trotz allem Bitten und Flehen unbarmherzig wegen Diebstahls angezeigt hatte. Kapeller selbst aber stand schon lange im Verdachte des Holzdiebstahls, bis es endlich einem Gendarmen gelang, ihn zu überführen. Kapeller soll einen Bestechungsversuch gemacht haben, natürlich vergebens. Die Pilgerfahrt nach Rom, die Kapeller vor zwei Jahren mit den hochwürdigen Herren unternahm, hat, wie man sieht, keine heilsame Wirkung gehabt. Das Reichsgericht über das Blutmärchen. Berlin, 20. October. Heute fand hier die abermalige Verhandlung gegen den Redacteur des antisemitischen „General- Anzeigers", Sedlatzek, wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religion durch seinen Artikel „Neuester Ritualmord", worin das Blutmärchen als angebliche Einrichtung der jüdischen Religion dargestellt war, statt. Sedlatzek war zuerst vom Landgerichte I fteigesprochen worden. Das Reichsgericht hob das Urtheil auf und verwies die Urtheilsschöpfung an das Landgericht II. Der Artikel behandelte die Ermordung des fünfjährigen Töchterchens des Johann Balar in Gram-Kis-Sallo in Ungarn als Ritual-