Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 43 (23.10.1896)
- Date
- 1896-10-23
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 43 Dr Vloch's Wochenschrift gesündigt habeil inögen, nicht verantwortlich gemacht werden, so wenig wie die Christenheit für alle jene zahllosen Verbrechen verantwortlich ist, die fast ausschließlich nur von Christen begangen werden. Ich darf wohl sagen, daß kein Christ jüdische Schlechtigkeit strenger beurtheilen kann, als es der unbefangene, sittliche Jude thut. So haben wir Juden uns, unseren Feinden zum Trotze, mit glänzenden Lettern in die Geschichte Neu- Oesterreichs eingeschrieben; daß dabei manche reich, viele wohlhabend geworden sind, wer will es uns verdenken? Arbeiten doch auch Andersgläubige nicht nur zur höheren Ehre Gottes! Sehen wir uns doch einmal die Riesenvermögen an, welche in Amerika, England, Frankreich, Deutschland auf dem großen Gebiete der Industrie, der Brauerei, des Exporthandels erworben worden sind. Sie sind zum allergrößten Theile in christlichen Händeil, und auch in Oesterreich überwiegt der christliche Reichthnm jener Branchen weitaus den jüdischen. Der Erwerbstrieb ist eben interkonfessionell und international, „am Golde hängt, nach Golde drängt ja Alles", und nur der Grad der Tüchtigkeit schafft Unterschiede des Besitzes. Ich bin mit meinen Ausführungen zu Ende und, wie eingangs gesagt, mir bewußt, Ihnen nichts Neues geboten, sondern nur Bekanntes zu einem anschaulichen Bilde zusammengefügt zu haben, zu einem Bilde, an dessen Betrachtung wir uns erheben, aus der wir das stolze Bewußtsein schöpfen dürfen: Wir Inden sind keine Fremdlinge in unserem Vaterlande, dem wir große Dienste geleistet haben, dem wir Opfer an Gut und Blut bringen, das wir lieben wie die Anderen. Wir sind nicht entbehrlich, denn wie viel man auch von uns gelernt haben mag, unseren Geschäftsgeist, unsere Initiative und Zähigkeit wird man nie erreichen; wir sind keine quantitä negligeable, denn die Monarchie bedarf unser als wirthschaftliche Triebkraft. Das ist eine Wahrheit, welche Jesuiten in Kutte und Frack nur vorübergehend verdunkeln können. Der Muth der FeigUnge. Die erste Heldenthat der Wiener Rathhaus-Antisemiten richtete sich gegen die Hausirer, der zweite Stoß geht gegen die jüdischen Dienstmänner. In der letzten Gemeinderathssitzung wies ein Herr Josef Bock auf das angebliche Mißverhältniß in der Anzahl der jüdischen Dienstmänner gegenüber den arischen hin und behauptete, daß die ersteren die besten Standplätze hätten. Der tapfere Germane fragte sodann den Bürgermeister, ob derselbe willens sei, bei Gelegenheit der Genehmigung und Zuweisung von Standplätzen darauf hinznwirken, daß in dieser Sache „den Geboten der Gerechtigkeit und des 'guten Geschmackes Rechnung getragen werde". Nach dem Berichte des „Deutschen Volksblatt" antwortete darauf Herr S t r o b a ch, daß er die Interpellation dem Magistrate überweise, da die Vertheilung der Dienstmänner auf den Standplätzen in dessen Competenz falle. Nach dem „Amtsblatte der Stadt Wien" lautete jedoch die Antwort des Bürgermeisters ganz anders. Er sagte, daß er die Interpellation dem Magistrate „zur Würdigung und Darnachachtung" überweise. Das heißt: Der Bürgermeister gibt dem Magistrate von vornherein die bestimmte Directive, den Wunsch des Interpellanten zu erfüllen und bei Vertheilung der Standplätze nach confessionellen Rücksichten vorzugehen. Diese Antwort und Anordnung des Bürgermeisters ist eine directe und offene Verletzung der von ihm beschworenen Staatsgrundgesetze. Es ist charakteristisch für das moralische Niveau der gegenwärtigen communalcn Machthaber, daß ihre ersten Angriffe die Aermsten und Wehrlosesten unserer Glaubensgenoffen treffen. Der Antisemitismus ist ausgegangen vom Kampfe gegen die Corruption und vom Hasse gegen das Großcapital. Es war eine Niedertracht, zu sagen, daß das Großcapital nur in jüdischen Händen eine ausbeutendr Wirkung übe, und noch eine größere Niedertracht war es, die reichen Juden allein als die Träger der Corruption zu bezeichnen. Aber so viel Consequenz hätte man doch dem Antisemitismus zumuthen müssen, daß er, zur Macht gelangt, vor Allem die reichen Juden, die sattgegeffenen Mitglieder der Hochfinanz angreifen werde. Die Auswüchse des Großkapitals zeigen sich doch nicht bei den Hausirern und Dienstmännern! Das Gesindel besitzt aber nur den Muth der Feiglinge. Es braucht die jüdische Hochfinanz, denn es will bei derselben zunächst einen ausgiebigen Pump von dreißig Millionen Gulden anlegen, über deren Verwendung eine mit diktatorischen Vollmachten ausgestaltete Commission ausschließlich zu bestimmen hätte. Man hat Ursache, das jüdische Großcapital hübsch in Ruhe zu lassen; da aber der Mob der „entern Gründe" sein Gaudium haben will und da man doch Etwas thun muß. um die in Aussicht gestellte „Zurückdrängung des jüdischen Einflusses" nicht als leere Phrase erscheinen zu laffen, fällt man über die jüdischen Hausirer und Dienstmänner, Seite 847 über die wirthschaftlich Schwächsten, Harmlosesten und Wehrlosesten her, wie ein Rudel Hunde über ein gehetztes Wild. Nun steht allerdings die Moral bei uns längst nicht mehr auf der Tagesordnung. Seit Jahren sieht man der systematischen Verrohung und Verwilderung des Volkes ruhig zu und der Grundsatz: „Stehlen ist erlaubt, nur darf man sich dabei nicht erwischen lassen", ist ein Axiom unseres von antisemitischen Grundsätzen beherrschten öffentlichen Lebens geworden. Wohin diese unter dem Deckmantel des Chriftenthums betriebene Politik des Faustrechts schließlich führen muß, das zu ergründen und zu bestiminen. ist nicht unsere Sache. Aber wenn auch der Clericalismus und Antisemitismus alle Moralbegriffe auf den Kops gestellt haben Eines wenigstens ist bis jetzt in Oesterreich noch in Geltung geblieben: das Gesetz. Darf nun auch dieses schon ungestraft verletzt werden? Es wäre lächerlich, an das Gewissen des Herrn Strobach zu appelliren und ihn zu fragen, wie er die oben skizzirte Anweisung mit seiner beschworenen Pflicht vereinbaren könne? Aber schließlich und endlich sind ja die Herren Strobach und Lueger noch nicht die unumschränkten Herr-n von Oesterreich und über ihnen steht noch eine höhere Gewalt. Wenn der Magistrat von Wien als Gewerbebehörde — also in seinem übertragenen Wirkungskreise — die confessionelle Brille aufsetzt und damit das Staatsgrundgesetz verletzt, dann gibt es noch Instanzen, die man zur Wahrung des Gesetzes anrufen kann. Pflicht unserer besser situirten und minder bedrängten Glaubensgenossen ist es, sich ihrer ärmeren, gehetzten Brüder anzunehmen. Das Judenthum hat in Wien keine andere legale Vertretung, als den Cultusvorstand. Immer und immer wieder muß es betont werden, daß die Aufgabe dieser Körperschaft in den gegenwärtigen Zeitläuften nicht erschöpft sein kann m>t der Verwaltung der Bethäuser und Stiftungen und mit der Sorge um den jüdischen Gottesdienst und den hebräischen Sprachunterricht. Was kann denn geschehen, wenn er auch den Rechtsschutz in den Kreis seiner Agenden mit einbezieht? Kann die Staatsgewalt etwa die Thätigkeit des Cultusvorstandes wegen angeblicher Ueberschreitung seines gesetzlichen Wirkungskreises sistiren und die Verwaltung der Cultusgemeinde von einem Regierungscommissär besorgen lassen? Was fürchtet man denn? Der Angriff auf die jüdischen Hausirer und Dienstmänner ist eine beispiellose Feigheit, aber er ist nur möglich, weil wir noch weniger Muth zeigen, als unsere Feinde! Aber bei den Hausirern und Dienstmännern fängt man nur an, und wenn die Abwehr nicht gleich im Anfang energisch und rücksichtsl s erfolgt, wird man bald weiterschreiten. Nichts ist empfindlicher und heikler, als das Gesetz. Duldet man die kleinste Lücke in demselben, dann ist es auch schon durchlöchert und in Fetzen gerissen. Mögen das unsere führenden Männer wohl erwägen! Wehe den Juden in Oesterreich, wenn man ihnen kein Recht mehr läßt, als dasjenige der Pflege ihres Cultus, und wehe auch unserem Cultusvorstande, wenn er kein anderes Recht mehr zu schützen hätte! Freiheit, die wir meinen! Erster Act, zweite Scene! Als vor wenigen Wochen, nach der Hochwasser-Katastrophe, von welcher Wien heimgesucht wurde, die Beamten des Stadtbauamtes von den dermaligen Machthabern im Rathhause in einer unwürdigen Weise abge^anzelt wurden, wie dies vielleicht noch keinem Maurergehilfen, geschweige denn einem geistigen Arbeiter passirt ist, da schrieben wir an dieser Stelle: Erster Act, erste Scene! Man muß es den Dramaturgen der Rathhauscomödie zugebsn, daß sie in raschen Tempo spielen, daß der Gang der Handlung nicht unnöthig verschleppt wird. Nein, was die Beamtenknebelung betrifft, muß man es den Herren lassen, daß sie sich nicht mit leeren Versprechungen begnügen, daß sie ihren Worten rasch die Thal folgen lassen. Jene Beamten, die es damals nicht verstanden oder nicht verstehen wollten, sind hoffentlich zur Stunde bereits eines Beffern belehrt. Wer aus den Worten des Dr. Lueger und S t r o b a ch's nicht ersah, wie diese Herren das staatsgrundgesetzlich gewährleistete Recht des Beamten auf die freie Meinungsäußerung aufgefaßt wissen wollen, der wird gewiß durch die Maßregelung des städtischen Hilfsbeamten Joseph Sepper darüber aufgeklärt sein, wie die Beamtenfreundlichkeit des neuen Regimes aufzufassen ist. Den . . — vermeiden wir höflicherweise das biblische Wort — also den Herren Beamten, welche das antisemitische Stroh gedroschen haben, wird nunmehr von bürgermeisterwegen der Mund verbunden _ Dieselben Herren, die den Kielmanseg g'schen Beamtenerlaß nicht scharf genug verurtheilen konnten, trotzdem derselbe nur agitatorische Ausschreitungen im Auge hatte, beantworten jetzt eine Glatzshandschuhkritik mit einem regelrechten Hinauswurf. Ebendieselben Gegner jeder Beeinflussung fremder Ueberzeugung, die den Fall