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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-10-09 · 41 (9.10.1896) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
41 (9.10.1896)
Date
1896-10-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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'Jtr. 41 Dr. Vlortz's WvrtzrnfÄxcifi Seite 813 glaubt, der die Richter nicht kennt; aber Jemand, der die I u st izpflege in Oe st erreich kennt, der glaubt an die unabhängigen Richter nicht". (Di. Lueger, 27. Februar 1895.) In der Landtagssitzung vom 23. Januar 1894 hat sich Herr Dr. Lueger noch präciser ausgedrückt: „Es gibt Gesetze in Oesterreich, ein Recht gibt es in Oesterreich nicht!" lind so wiederholen wir denn unsere Mahnung: Willst Du wissen, was sich ziemt, für die „Würde eines Wiener Gemeinderathes" oder auch Landtags» und Reichsraths-Abgeordneten, so frage nur bei Herrn Dr. Lueger an. Die Hyänen der Wiener Zuständigkeit. Unter vorstehender Spitzmarke schreibt die „Arbeiter-Zeitung" : Das Franz Josefs-Land hinter der Reichsbrücke ist allgemein bekannt, daß dort Backhendeln und Fische gegessen werden. Das Landvolk, das auf der staubigen Landstraße sich von dieser Seite der großen Stadt an der Donau nähert, gewinnt schon im Franz Josefs- Land eine Vorstellung von der Art und Weise, wie der Wiener, notLbens der z u st ä n d i g e Wiener, herrlich sein Leben eingerichtet hat. Tagtäglich, dessen kann man sicher sein, ist dort eine lustige Gesellschaft anzutreffen; sie mag bloß etwas übernächtig ausfchauen. Denn nach dem Franz Josefs-Land fährt sie am liebsten Vier- Stunden nach Mitternacht, beim anbrechenden Morgen, sobald in der Stadt alle Spelunken geschlossen haben. Der frische Odem der Natur, der Hauch des Wassers berührt, sobald der Brückenkopf erreicht ist. mild die aufgedunsenen, gerötheten Wangen, die Dumpfigkeit der Wiener Schandhöhlen fällt von der Brust, dir Kerle riechen, nachdem sie die Nacht hindurch die Parfüms von Hunderten von geschminkten Mädchen eingeathmet haben, gewissermaßen wieder Luft, sie erinnern sich ihrer Gurgeln, sie können wieder fressen und saufen — denn dazu haben sie den ganzen lieben Tag vor sich — und wenn's spät am Nachmittag wird, finden sich schon dienstbeflissene Hände, die sie in die Droschke heben. Der Wachmann, der in schwerem Dienst an ihnen vorübergeht, weiß von jedem Einzelnen genau, wie viel Jahre er j schon im Kerker gesessen hat. Eine wahnsinnige Lustigkeit bemächtigt » sich der Horde, sowie die ernste Pickelhaube in der Nähe auftaucht. — „W eänar s a n mir!" und „Hoch Lueger!" sind die üblichen Zurufe der Bande. Wer sind diese Zecher und ständigen Gäste vom Franz Josefs-Land? Das sind die Hyänen der Wiener Zuständigkeit. Die Herren im Wiener Rath hause, die sich so sehr dagegen sverren, daß die „Juden u n d Slave n" — wie Dr. Wähner, Lueger's Flügtladjulanl, sich auszudrücken liebte — in Wien jemals das Heimatsrecht gewinnen, die Herren dürfen auf die Hyänen, die aus ihrer Zuständigkeit nach Wien ein infames Geschäft machen, wahrlich stolz sein. Ein infames Geschäft aus der Wiener Zuständigkeit? Jawohl. Steigt man in die allertiessten Niederungen des Wiener Lebens hinab, in jene Region unsäglichen Schmerzes und unsagbarer Verödung, wo das Weib, als sich selbst onpreisende Waare, in starrendem Schmutz dasteht und Käufer erwartet, so stößt man bald auf ein Rudel verwahrloster Gesellen, die sich aus dem Schlamm, der um die Prostitution herumspritzt, reichliche Versorgung holen. Das sind in erster Linie die Zuhälter und Zntreiber, Lotterbuben, Messerhelden. Aber lassen wir dieses Geschmeiß einmal beiseite, und wenden wir uns einer anderen Reihe von leider auch menschlichen Existenzen zu: wir gewahren mit Grauen, bis zu welcher Verruchtheit es der Mensch, das „Ebenbild Gottes", bringt, wenn er aus einer starren Institution, hier dem Heimatsrecht, ohne zu arbeiten, ohne ein nützliches Glied der Gesellschaft zu fein, Gewinn zieht. Für Eingeweihte ist "es kein Geheimniß, daß Strolche, zu allem fähige Schurken, arbeitsscheue Individuen, mehrfach abgestrafte gemeine Verbrecher, sofern sie nur die Wiener Zuständigkeit besitzen, vielumworbene Heiratscandidaten sind. Sie werden von jenen unseligen weiblichen Wesen, die, in Wien der Schande lebend, immer fürchten müssen, aufs Land abgeschoben zu werden, umschmeichelt und ausgebalten, ihnen wird eine Rente zugesagt, falls sie einer zugezogenen Frauensperson, die hier in Wien zur Prostituirten geworden ist, durch Heirat die Wiener Zuständigkeit verschaffen, die vor dem Schubwagen schützt. In den Branntweinhäusern ist der Heiratsmarkt etablirt; man kennt die Taxe und steigert sie künstlich, preßt aus der weiblichen Schande so viel als möglich heraus. Wein und Backhendeln trägts noch immer, auch einen Einspänner kann man sich leisten, um nach dem Franz Josefs-Land zu fahren und dort in viehischer Trunkenheit anständigen Menschen ins Gesicht zu sagen: „Wer sau denn So? A Krowot sau Sö, a g'fcheerter Bauer. Von durten san So, wo schon die klau' Pamperletschen Kraut abischlucken müassen! Aber mir, mir san Weaner, in Wean geboren, in Wean zuaständig! Was kann uns g'scheg'n? Nix kann uns g'scheg'n... Hoch Lueger!" Feilbietung im „schwarzen Cabinet". Die lärmenden „Hoch Lueger!" sind verklungen, die Tische, aus denen der Perlende Wein in Riesenflaschen credenzt worden, sind wüst und leer und einsam trauern die Stühle, die einst das ganze politische Gewicht der Führer des antisemitischen Volkes getragen. Das berühmte ..schwarze Weincabinet" der christlich-socialen Häuptlinge, die Weber'sche Weinstube in der Singerstraße, die vor Monaten in Folge des Coucurses geschlossen worden, wird am 9. der Schauplatz einer Licitation sein. Au diesem Tage werden die Gläser feilgeboien werden, aus denen Mechaniker Schneider seinen Begeisterungstrank geschöpft, Liechtenstein und Lueger die Siegestoaste erwidert und Gr eg orig heißblütig mit perlendem Rothen auch seine Hemdbrust gezeichnet. Zu dem Inventar des „schwarzen Weincabiners" gehört auch ein im Protzigen Goldrahmen strahlendes Lueger-Bild, der hauptsächlichste Schmuck des finsteren, von keiner Fensterscheibe erhellien Gelasses. Bor diesem Cabinet, in das ein eigener Eingang vom Hofe aus führt, befindet sich ein sogenannter Gassenschank, der zumeist von den Prätorianern der Lueger-Garde besucht war. Die ganze Einrichtung des Wirthsgeschäftes ist auf 2187 sl. 50 kr. geschätzt, die Wohnungseinrichtung auf 415 fl. und der Weinvorrath auf 412 fl. 28 kr. Den geringsten Werth repräsentirt der nicht ausgetrunkene Wein! Alexander Fürst von Schönburg. Dem verblichenen ersten Biceprästdenten des Herrenhauses, Fürsten Alexander von Schönburg-Hartenstein, wurden in den Tagesblättern lange und erschöpfende Nekrologe gewidmet, in welchen sein staatsmännisches Wirken, seine geistige Bedeutung, sein vornehmer Charakter volle Würdigung fand. Wir halten es für eine Pflicht der Dankbarkeit und der Gerechtigkeit in diesen Blättern besonders darauf hinzuweisen, daß der Verblichene zu jenen ausgezeichneten Männern zählte, die von der Höhe ihrer geistigen Bildung mit Verachtung auf die ekle, von Raren- und Religivnshaß genährte antisemitische Bewegung herabblickten. Fürst Schönbnrg war ein ehrlicher, aufrichtiger Vertreter der Ueberzeugung, daß den Juden die volle Gleichberechtigung gebührt und daß sie derselben würdig find. Der Verblichene machte aus dieser Gesinnung kein Hebt, er sprach sie oft aus und begnügte sich nicht mit der theoretischen Bekennung dieser Ansicht. Er war auch persönlich den Inden wohlgesinnt und seine Humanität, sein Wohlthätigkeitssinn kannte nicht die Schranken der religiösen Unterschiede. Der Verblichene hätte auch in dieser Beziehung vorbildlich aus Jene wirken können, die wohl hie und da gegen die Vorrechte der Aristokratie sprechen, aber selbst in denr elendesten, unwürdigsten Gebnrts-Vornrtheilen befangen sind. Ein antisemitischer Agitator. Vor einem Strafsenate des Reichenberger Preisgerichtes unter dem Vorsitze des Landesgerichtsrathes J.-(J.-Dr Fischer, fand am 23. v. M. gegen den 31 Jahre alren August U r b a n aus Hirschberg, verheirateten Fabriksbuchhalter in Neustadtl. Procnristen der Firma Joses M a z e l & S ö h n e in Neustadtl, wegen Verbreitung verbotener Druckschriften und Uebertretung des ß 23 des Preßgesetzes die Verhandlung statt. Tie Anklage vertrat Staatsanwalts-Substitut H ü t t l, den Beschuldigten vertheidigte J.-U.-Dr. G r a s s e. Die Anklage stützte sich aus folgenden Sachverhalt: Im April l. I. beschlagnahmte in Neustadtl der Gendarmerie-Wachtmeister vvn dem Buchhalter August U r b a n in Neustadtl verschiedene Partien durch die Post zugeschickter Flugblätter, und zwar das mit dem Urthcile des Kreisgerichtes Eger vom 15. December verbotene Flugblatt Nr. 15: „Warum soll man nicht bei Juden kaufen?", ferner illr. 47 : „D i e g e h e i m e n Ziele des Iudent h u m s", aus dem Berlage von Theodor Fritsch in Leipzig und Nr. 43: „Was ist mit Juden los?" „Ein Urtheil Moltkes über die Jude n" aus dem Berlage von Hermann Bayer in Leipzig. Der Beschuldigte gestand zu, daß er im März l. I. mit einer Nummer der in Leipzig erscheinenden „Deutsch-sociale n Blatte r" die obenerwähnten Druckschriften in mehreren Exemplaren erhalten und von dem Flugblatte „Warum soll man nicht bei Juden kaufen?" drei oder vier Stück in Neustadtl vertheilt, beziehungsweise ein Stück dem Adolf Glöckner gesandt zu haben; davon, daß die Weiterverbreitung des erwähnten Flugblattes verboten ist, will er nichts gewußt haben. Er gestand ferner, daß er mehrere der anderen Flugschriften einem Collegen zur Bertheilung an Gesinnungsgenossen übergeben und einzelne auch in einem Gasthause in Haindorf und Neustadtl liegen gelassen, beziehungsweise auch je ein Stück dem Messerschmiede Adolf Glöckner und dem Tischlergehilfen Anton S e s e r t zugeschickt habe. Ter Gerichtshof erkannte den Angeklagten nach der Anklage für schuldig und verurtheilte ihn zu 25 fl. Geldstrafe, eventuell zu fünf Tagen Arrest. Dieser Tage erhielten die Kunden des Herrn M a z e l von dem Firmainhaber Herrn Anton M a z e l die Mittheilung.

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