Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 41 (9.10.1896)
- Date
- 1896-10-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 41 Dr. Vloch's Wochenschrift Seite 811 Allem unterworfen ist und zu denen sich stets neue gesellen, welche die wenigen, noch unberührt gebliebenen Rechte ganz illusorisch machen, haben in dem Volke die unselige Ueberzeugung wachgerufen, daß man sich in Bezug aus die Juden das gestatten dürfe, was man sich bezüglich Anderer nie und nimmermehr erlauben könne. Wenn man sieht, -wie die niederen Executive organe Regierungsmaßregeln willkürlich deuten xtitb auslegen und derartig anwenden, daß der manchmal in den höheren Sphären dadurch beabsichtigte Segen gerade zum Fluche wird; wenn man sieht, wie ein einfacher Polizeikreisches selbst Kaiserbefehle vollständig entstellt und diese allerhöchst zum Schutze der unglücklichen Parias veröffentlichten Erlässe zum Ausgangspunkte neuer Verfolgungen macht — so kann man nicht umhin zu der traurigen Schlußfolgerung zu kommen, daß die uns umgebende Bevölkerung uns mit Mißtrauen und Feindseligkeit betrachten muß, wenn sie sieht, welche Ausnahmsmaßregeln repressiver Art in Bezug auf uns ergriffen werden. Dieselben müssen doch durch Verschuldigung unsererseits hervorgerufen sein. Und es finden sich Viele, welche die so unverdient zu Gemeinen degradirten Officiere bedauern und ihr Verdammungsurtheil über die Juden aussprechen, welche Veranlassung zu dieser harten Strafe gegeben. Wie sehr gewisse Executivorgane der Regierung bestrebt sind, selbst die besten Intentionen der höheren Verwaltung zu neutralisiren, können folgende Fälle als Beweis dienen. Ich habe Ihnen seinerzeit mitgetheilt, daß das Ministeriunl des Innern sich an die Provinzialgouverneure und andere administrative Organe mit der Vorschrift gewandt, ihre m o t i v i r t e n Ansichten über die Resultate der seit 14 Jahren functionirenden sogenannten Maigesetze (die vom Grafen Jgnatiew unseligen Andenkens am 3. Mai 1882 erlassenen Gesetze, welche hunderttausende Juden von dem flachen Lande in die Städte trieben und zu langsamem Dahinsiechen verurtheilten) mitzntheilen und anzudeuten, welche von diesen Verordnungen auf Grund jahrelanger Erfahrung der Abänderung oder Ergänzung bedürfen. Der wohlwollende Charakter dieser ministeriellen Vorschrift war augenscheinlich und mehrere der Provinzialbehörden faßten sie auch in diesem Sinne auf. Andere jedoch hielten es für zeitgemäß, diese sich ihnen darbietende Gelegenheit zu benützen, um ihre judenfeindlichen Gesinnungen zu bekunden und zu bethätigen. Obwohl die ministerielle Vorschrift derartig stylisirt war, daß sie von den Betreffenden nur Objectivität forderte und jede subjective Anschauung ebenso ausschloß, wie eine jede persönliche Sympathie oder Antipathie, so hat sich z. B. der Chef des Gouvernements Witebsk in denk Circular an die ihm untergeordneten Behörden und Institutionen unter Anderem folgenden Passus gestattet, der schwerlich den Intentionen des von den humansten und gerechtesten Gesinnungen beseelten Ministers entspricht: „Ich schreibe Ihnen hiemit vor, mir Ihre Voraussetzungen über die Maßregeln mitzntheilen, welche am besten und wirksamsten die Bauern vor der schädlichen, ihren Wohlstand in der Wurzel untergrabenden Exploitation der Juden bewahren könne; glauben Sie nicht, daß als solches Mittel die vollständige Vertreibung der Juden ohne Ausnahme vom flachen Lande in die Städte dienen könnte." Du sprichst ein großes Wort gelassen aus! Seine Excellenz der Herr Gouverneur von Witebsk hat sich schwer, sehr schwer gegen die ihm von seinen directen Vorgesetzten, dem Herrn Minister des Innern, vorgeschriebene Objectivität bei Sammlung statistischer Daten und Einholung von Ansichten versündigt. Was kann man von den Kreis- und Bauernbehörden für Antworten auf eine solche (ganz im Jgnatiew'schen Geiste gehaltene) verfängliche Fragestellung erwarten, da doch die Frage selbst in sich die Antwort enthält. Und da doch das künftige Schicksal der Juden (d. h. die Aufhebung und Abänderung, Verschärfung oder Linderung der rigorosen unseligen Maigesetzgebung) von der Antwortstellung der Gouverneure abhäugt, die wiederum ihre Berichte an den Minister auf Grund der ihnen zugehenden Berichte ihrer derartig inspirirten Untergebenen zusammenstellen, so kann man sich vorstellen, welch' ein getreues Bild der wirklichen Sachlage die höchste Regierung erhalten wird, wenn sämmtliche Gouverneure des Ansiedlungsrayons dem löblichen Beispiel ihrer Witebsker (und noch etlicher anderer) folgen sollten. Glücklicherweise ist unser Minister für innere Angelegenheiten, ein Mann, Herr Gorumpkin, ein Mann von zu großem Verstände, von zu weitgehendem Rechtlichkeitsgefühl, um sich durch derartige einseitige Enunciationen beeinflussen zu lassen. Mit dem ihm eigenen Scharfsinn wird er den Kern schon herausfinden, und wehe dem Provinzialgouverneur, wenn sein Vorgesetzter herausfinden sollte, daß man sich unterfange, seine Instructionen zu entstellen, daß man es gewagt, ihn zu betrügen. Alles kann er vergeben, nur nicht geflissentlichen Betrug. Vom Jahrmarkt des Lebens. Zu den Landtagswahlen in Wien. Bon dem Präsidium der „Oesterr. israel. Union" erhalten wir nachstehende Zuschrift: Geehrter Herr Redactenr! Gegenüber verschiedenen Aeußerungen, als ob wir aus Anlaß der bevorstehenden Landtagswahlen den Mitgliedern unseres Vereines Wahlenthaltnng empfohlen hätten, ersuchen wir Sie um Verlautbarung der von uns an den Obmann des Vereines der Fortschritts-Freunde, Herrn Joses Matzenaner, seinerzeit in Angelegenheit der Constituirnng des Bezirkswahl-Comites des I. Bezirkes gerichteten Schreibens. Wien, 5. October 1896. Hochachtungsvoll der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union". Unser Schreiben lautete wörtlich: Sr. Hochwohlgeboren Herrn Joses Matzenaner, Obmann des Vereines der Fortschrittssreunde in Wien. Euer Hochwohlgeboren? In Vertretung der „Oesterreichisch - Israelitischen Union" bedauere ich, Ihrer gefälligen Einladung vom 23. d. M. nicht Folge leisten zu können. Der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" glaubt nämlich, den Berathungen und Schritten einer politischen Partei ferne bleiben zu müssen, deren oberste Leitung — abgesehen von so vielen anderen bedenklichen Jnconsequenzen — erst kürzlich mit den deutsch-nationalen Antisemiten für das Kronland Mähren ein Wahlbündniß geschlossen hat, das in seinen Conseguenzen die Landesverwaltung antisemitisch gestalten muß. Ich bin aber von dem genannten Vereinsvorstand auch beauftragt, Euer Hochwohlgeboren mitzntheilen, daß derselbe im klebrigen den Beschluß gefaßt hat, bei den bevorstehenden Wiener Landtagswahlen alle jene Candidaten mit aller Kraft zu unterstützen, bezüglich deren nicht nur die ehrlich fortschrittliche Gesinnung, sondern auch insbesondere die rücksichtslose Bethätigung dieser Gesinnung und das muthige Einstehen siir ihre Ueberzeugung zweifellos ist. Genehmigen Euer Hochwohlgeb. :c. Dr. Grüuseld, Wien, 24. September 1896. Präsident. Zu der bevorstehenden Neuwahl des Wiener Cultusvorstandes. Behufs Wahrung der Einheitlichkeit der Wahlactivn haben unsere beiden großen Vereine, denen speciell die Wahrung des jüdischen Standpunktes und der allgemeinen jüdischen Interessen anvertraut ist, der „Politische Volksverein" und die „Oesierreichisch- Jsraelitische Union" aus die Einleitung getrennter Wahlpropaganda verzichtet und in richtiger Erkenntniß der öffentlichen Rothwendigkeit gemein s a m das „W a h l c o m i t e für die Cnltusg e m e i n d e w a h l e n in Wie n" bestellt, welches das Centrum der gesammten Wahlbewegung zu bilden berufen ist. Den dreißig Mitgliedern, welche die Constituirnng Vornahmen, folgen nunmehr im Wege der Cooptation zahlreiche weitere Mitglieder aus allen Wählerkreisen, sowie auch eine svecielle Abordnung aller größeren Tempelvereine, deren singuläre Interessen gleichfalls im großen Wahlcomite und bei Beurtheilung der Candidaturen zur Geltung kommen sollen. Denk Gerüchte, daß trotz dieser universellen Comit^constituirung sich noch ein Separat- Wahlcomits aus Mitgliedern des abtretenden B o r st a n d e s bilden wolle, tritt inan in diesen Kreisen selbst am lebhaftesten entgegen. Sehr begreiflich! Wollen nämlich diese Herren abermals candidiren, dann können sie füglich nicht ein wechselseitiges Wahlversicherungsbureau, ein C o m i t e ans Candidaten bilden! Reslectiren aber diese Herren aus eine Neuwahl nicht, dann finden sie behufs Mitwirkung an der Wahlbewegung willigste Ausnahme in dem großen einheitlichen Wahlcomitö. — An die Spitze dieses letzteren sind als Präsidenten mittelst Acclaniation berufen worden die Herren Tr. G r ü nf e l d und Dr. F i a l l a; die weitere Bildung des Bklreaus und des Executivausschnfses erfolgt in der nächsten Sitzung aus der gesammten Mitgliedschaft des Comit6s.