Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 41 (9.10.1896)
- Date
- 1896-10-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 806 Vr. Vloch's Wochenschrift Nr. 41 eine Macht aus, für deren Anwendung ihm voll und ganz die Verantwortung zufällt. Weiß nun Freiherr von R o t hschild von diesen himmelschreienden Zuständen bei der Nordbahn? Weiß er, daß dieses Institut, gegen welches die antisemitische Agitation einst ihre giftigsten Pfeile abschnellte, dessen Bestand allein das stärkste Argument für die Judenhetze bildete, heute selber dieses Gift ausspritzt? Es ist übrigens gleichgiltig, ob er es weiß. Entscheidend ist der Umstand, daß er offenbar über die contagiösen Wirkungen dieser Verseuchung noch nicht nachgedacht und daß ihn noch Niemand darüber aufgeklärt hat. Und hier stehen wir bei dem Punkte, wo sich der Nordbahn-Antisemitismus und die Cultusvorstands-Wahlen berühren. Freiherr von Rothschild ist ein guter Jude, aber es ist schließlich nicht sein Beruf, die Interessen des Judenthums zu wahren. Das ist die Aufgabe jener Persönlichkeiten, welche die Judenschaft an ihre Spitze stellt, welche das freiwillige Ehrenamt übernehmen, nicht nur den jüdischen Glauben, sondern auch die Tradition, die Ehre und die Zukunft des Judenthums zu schützen. So wenigstens fassen wir das Amt unserer Cultusvorsteher' auf, die ja doch — wenigstens ideell — aus den Besten und Tüchtigsten auserlesen werden sollen. Der Antisemitismus ist deshalb eine doppelt und dreifach furchtbare Macht, weil er gerade die wirthschastlich schwächeren Existenzen mit der Vernichtung bedroht, während er den wirthschastlich Starken wenig oder nichts zu Leide thun kann. Andererseits aber ist es gerade der wirthschaftlich schwächere Mittelstand, welcher nicht blos an den äußeren Formen, sondern an dem inneren Wesen des Judenthums am Treuesten hängt. Daraus folgt nun mit zwingender Logik die Consequenz, daß der Cultusvorstand, selbst wenn er nur seiner ureigentlichen Aufgabe, der Erhaltung und Festigung des jüdischen Glaubens, gerecht werden will, sich um die wirthschaftliche Noth unserer Glaubensgenossen bekümmern muß. Wenn man den jüdischen Mittelstand der Proletarisirung preisgibt, dann gibt man damit das Judenthum selbst preis, dessen Ehre und Zukunft jene Großen kaum retten werden, die ihre Kinder. an herabgekommene arische Edelleute zu verheiraten streben. Das ist der tiefinnerste Grund der Forderung, daß die rein automatische Verwaltung, wie sie bis jetzt geführt wurde, sich mit einem neuen Geiste durchdringe, daß der Cultusvorstand auch auf die politischen und wirthschaftlichen Existenzbedingungen des Judenthums Bedacht nehme. Und da komme man uns nicht mit der formalistischen Einwendung, daß der Cultusvorstand dem Gesetze gemäß nur eine administrative Körperschaft sei. Nach Außen hin, beit Staatsbehörden gegenüber ist er es und soll in der That nichts Anderes sein. Nach Innen ist ihm eine viel höhere Mission zugewiesen, da sollen und können seine Mitglieder als Einzelpersonen aufklärend, berathend und erziehend wirken und jene Solidarität fester kitten, welche heute zum großen Theile nur in der Phantasie unserer Gegner existirt. Denn in Wahrheit besteht zwischen den Interessen der jüdischen Großen und jene der mittleren und unteren Schichten unserer Glaubensgenossen nur noch ein sehr lockeres Band. Der arme Jude leidet für den Neid, den der Reichthum der Großen erweckt hatte, die Letzteren aber fühlen sich in keiner Weise verpflichtet, ihren noch immer bedeutenden Einfluß in die Waagschale zu werfen, um das jammerwürdige Loos ihrer Glaubensgenossen zu mildern. Ein Cultusvorstand, dessen Blick höher reicht als bis zur Kuppel des alten Tempels und weiter als bis an die beiden Enden der Seitenstettengasse, könnte da wohl Manches zum Bessern lenken und den gesunkenen Muth unserer schwer bedrängten Brüder wieder aufrichten. Daun muß man aber die ausgefahrenen Geleise des „Althergebrachten" verlassen, dann muß man Fühlung gewinnen mit den breiten Schichten der Judenschaft, dann muß man sich vertraut machen mit ihren Leiden und Bedrückungen, mit ihren Wünschen und Hoffnungen, dann muß man sich auch einiges Berständniß aneignen für die politischen und wirthschaftlichen Strömungen der Zeit und für die Causalität der Ursachen und Wirkungen des Antisemitismus. Die Bilder aus dem Gerichts saal (Glossen zu zwei Gerichtsverhandlungen.) Im Gerichtssaale spielen sich die Tragödien ab, wie sie kein Dichtergeist spannender, interessanter, ergreifender ersinnen kann. Von unendlicher Mannigfaltigkeit wie die Gestaltungen und Verwicklungen des Lebens selbst, sind die Scenen, die sich auf den Brettern dieser Bühne, welche die wirkliche Welt bedeuten, abspielen. Aber Eines ist es, was in diesem Saale unerschütterlich und unveränderlich unter allen Umstünden gleich bleiben muß: I der Geist der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit, der jene Personen erfüllen soll, denen die hohe Ailfgabe zu Thcil wurde, an dem verantwortungsvollen Werke der Rechtssprechung mitzuwirken. Alle, die hier in Bettacht kommen, stehen nicht nur unter der Controle ihres Gewissens, sie haben auch einen feierlichen Eid geschworen, nur dem Gesetze und dem Rechte zu dienen, ohne Ansehen der Person, ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht und Religion. Wehe dem Volke, wehe dem Staate, wo das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung durch Vorgänge im Gerichtssaale verwirrt, erschüttert wird, indem sie zu der Annahme verleitet wird, daß die geschworenen Hüter und Vertreter des einen für alle geltenden Gesetzes, Unterschiede und Distinctionen kennen, die nicht in der Sache, sondern in den Personen zu suchen sind. Das Volk, das einmal in seinem Rechtsbewußtsein irre geworden ist, verliert seinen sittlichen Halt, es büßt schließlich die Fähigkeit ein um zwischen Recht und Unrecht eine Grenze zu ziehen. Der Gedanke, daß es zweierlei Recht gibt, je nachdem, ob ein Angeklagter, oder ein Zeuge, dieser oder einer anderen Confession angehört, muß zu den verhängnißvollsten Folgen führen. Zwei Processe, die in den jüngsten Tagen in Wien sich abspielten, haben das allgemeine Interesse auf sich gelenkt und wie aus zahlreichen an uns gerichteten Zuschriften hervorgeht, haben sie auch Anlaß zu seltsamen Fragen und Erörterungen gegeben. ' Wir leben in einem Rechtsstaate, wo die Freiheit des Fragens wenigstens noch nicht in Frage gestellt wird und so dürfen wir uns wohl gestatten der Dolmetsch Jener zu sein, die anläßlich der beiden Processe bedrückten Gemüthes gewissen Wahrnehmungen sich nicht verschließen konnten. Um welche Processe es sich handelt? Der erste war der gegen den epileptischen Mediciner, der wegen Diebstahl angeklagt und auch schuldig gesprochen wurde; der Zweite war der gegen eine arme Hausirerin, die wegen Majestätsbeleidigung denuncirt worden war. Der ttanke, -erblich belastete jüdische Mediciner wurde schuldig gesprochen, die arme jüdische Hausirerin Jellinek verließ als Freigesprochene den Gerichtssaal. Aber nicht sie die Angeklagten sind es, die unseren Fragestellern Anlaß zu Bemerkungen geben. Interessanter als die Angeklagten waren die Zeugen, die in den beiden Processen auftraten. Im Processe gegen den epileptischen Studenten Erb, haben die Mitglieder der Familie Bader, also die Beschädigten als Zeugen entlastend für den Angeklagten ausgesagt. Die Beschädigten, die das Maß der Schuld mildern möchten, welches einen Unglücklichen zu vernichten droht, sind sicherlich keine unsympathischen, widerwärtigen Erscheinungen. Hören wir nun, wie es diesen Entlastungszeugen im Gerichtssaale erging. Der Mediciner Arthur Bader, der Freund und Studiencollege des Angeklagten wird vernommen. Auf seine Aeußerung, seine Mutter habe gesprächsweise ihm mitgetheilt, Erb habe den Schlüssel der Wohnung bei sich, sagte der Präsident: „Das war ja ein sehr gemüthlicher Verkehr in dem Hause! Indem ich Sie aber zum zweiten Male warne, halte ich Ihnen vor, daß Sie weder bei der Polizei noch beim Untersuchungsrichter erwähnten, daß der vermißte Wohnungs- (j, schlüssel ini Besitze des Erb war. Und da haben sie "heute die Frechheit — man darf diesen Ausdruck anwenden — uns gerade das Gegentheil zu sagen! In der Vor-