Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-09-25 · 39 (25.9.1896) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
39 (25.9.1896)
Date
1896-09-25
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021115-3021155--06021-3030284
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 776 Vr. Vwrtz's MoitzrnsrtzrM ikt. 39 dessen Bertheidiger bekannt geworden ist. Das ist wahrlich ein zu geheimes Verfahren, eine Äcrurtheilung mit Ausschluß der „O öffentlich keit" selbst für die nächstbetheiligten Parteien. Man darf gespannt darauf sein, wie die öffentliche Meinung Frankreichs diese Enthüllung ausnehmen wird, oder vielmehr, man darf sich einer solchen Neugier gar nicht hingeben; denn die bloße Thatsache eines Spionageverdachtes, der Hinweis auf einen Chiffrenbrres der deutschen Botschaft genügt ja, alle Schmerzensschreie einer armen Frau gegenstandslos zu machen. Heute ist Ex-Capitän Dreyfus, über dessen militärische Qualitäten wir gar nicht urtheilen wollen, das Opfer einer solchen in den Gerichtssaal übertragenen Gefühlspolitik, morgen kann es ein anderer sein. Das ist nervöse Ueberreiziheit, welche überall zutage tritt, wenn man nur die leise Ahnung eines Spionageversuches zu haben glaubt. Sie ist eine Krankheit der Zeit und muß überwunden werden, wenn die weise wägende Gerechtigkeit, die natürliche Grundlage des Staates, nicht schweren Schaden nehmen soll in der französischen Republik." Tie „Spionenriecherei" wird mit Recht da eine Krankheit unserer Zeit genannt. Vielleicht werden die Franzosen sie überwinden. Wann aber wird eine andere, schwere Krankheit unserer Zeit, durch die Tausende und Tausende Unschuldige leiden müssen, überwunden werden? —a—. ^um Fall Dreyfus schreibt das clericale Wiener „Vaterland" vom 22. September, Morgenblatt Seite 4: „Dreyfus soll nach den Enthüllungen des „Eclair" unter Anderem den Feldzugsplan für Madagascar ausgeliefert haben. Nun, derselbe war mehrere Tage vor der Verhaftung Dreyftls' durch dessen Freund Weyl, Mitarbeiter des „Journal des Debats" und Offfcier der Ehrenlegion, im „Aacht" veröffentlicht worden. Dreyfus soll den Plan der Einschiffung und des Aufmarsches der Truppen auf der Ostbahn, also den Feldzugsplan gegen Deutschland, ausgeliefert haben. Nun, dazu hätte er mehrere hundert Bogen abschreiben oder photographiren müssen. Dabei stand ihm dieser Plan durchaus nicht zur Verfügung, selbst nicht während der sechs Monate, welche Dreyfuß dem Ausschüsse der Oftbahn angehörte. Der Plan liegt unter gutem Verschlüsse und ist nur wenigen Officieren des Generalstabes zugänglich." .Das Gesuch der Frau Dreyfus hat folgenden Wortlaut: „Das Blatt „Eclair" hat in seiner Nummer vom Dienstag 15. d. M., die am Montag ausgegeben wurde, einen Aufsatz veröffentlicht, worin unter Ablehnung jeglichen Widerspruches behauptet wird, es bestehe ein materieller, unwiderlegbarer Beweis der Schuld meines Mannes. Dieser Beweis befinde sich in den Händen des Kriegsministers, der ihn während der Berathung den Mitgliedern des Kriegsgerichtes vertraulich mitgetheilt und auf diese Weise ihre Ueberzeugung gebildet habe, ohne daß der Angekagte oder sein Bertheidiger davon Kenntniß erhalten hätten. Ich weigere mich, eine solche Thatsache zu glauben, und war darauf gefaßt, daß die officiöse „Agence Havas" sie, wie jedesmal, wem: eine falsche Nachricht auch von geringerer Wichtigkeit umgeht, in Abrede stellen werde. Es ist jedoch keine Ableugnung erfolgt. Es ist also wahr, daß ein französischer Officier nach Verhandlungen, die wegen des Ausschlusses der Oeffentlichkeit im tiefsten Geheimniß vor sich gingen, durch das Kriegsgericht auf eine Beschuldigung hin verurtheilt morden ist, welche die klägerische Behörde ohne sein Vorwissen vvrgebracht hat und die infolge dessen weder von ihm noch von seinem Bertheidiger erörtert werden konnte. Das heißt die Justiz verneinen. Seit beinahe zwei Jahren, wo ich wie auch Derjenige, auf dessen Unschuld ich das unbeschränkteste Vertrauen setze, die schwersten Qualen ausstehe, habe ich mir Schweigen auferlegt, ttotz aller gehässigen und thörichten Verleumdungen, die im Publicum und in der Presse verbrettet werden. Heute ist es meine Pflicht, das Schweigen zu brechen. Ohne Commentar und ohne Beschwerde wende ich mich an Sie, die Herren Abgeordneten, als die einzige Macht, an die ich mich wenden kann. Ich verlange Gerechtigkeit. Paris, 16.September1896. Lucie Dreyfus." Einfluß der Juden auf den Wohlstand der bäuerlichen Bevölkerung. Die „St. Pet ersburgskija W j e d o m o st i" beschäftigt sich unter der Ueberschrift „Lüge und Wirklichkeit" mit einer häufig vernommenen Anschuldigung, deren Zurückweisung heute an actueller Wichttgkeit nicht nur nicht eingebüßt, sondern gewonnen hat und deshalb weiteren Kreisen bekanntgegeben zu werden verdient. Diese Darlegungen, welche die Anklage, daß die Juden einen schädlichen Ei nf l u ß a u f d i e B a u e r n und d e u V o l k s w o h l ft a n d überhaupt ausüben, auf Grund statistischer Daten behandeln, gipfelt in folgenden Sätzen: „Laut der officiellen Statistik der Bodeneredit-Bank über die Jahre 1885—89 kauften die Bauern mit Hilfe dieser Bank in den 15 Bezirken des jüdischen Ansiedlungsrayons 470.299, in d^n 31 Gouvernements außerhalb des Rayons 698.307 Deßjatinen Boden. Innerhalb des Rayons stellte sich der Preis des Bodens au. 23,496.675 Rubel, in 26 anderen Gouvernements auf 26,789.655 Rubel. Als Anzahlung auf diese Summen caben die Bauern innerhalb des Rayons aus ihrer eigenen Tasche 5.154.560 Rubel, in den anderen 26 Gouvernements 4,081.709 Rubel. Aus diesen Zahlen ergibt sich: 1. Der Grund und Boden, welchen die Bauern innerhalb des Rayons im Laufe jener 5 Jahre erworben, verhält sich zu demjenigen, welchen sie außerhalb desselben mit Hilfe der genannten Bank kauften, wie 672:1000. 2. Dagegen verhält sich der Preis des Bodens innerhalb des Ansiedlungsrayons zum Preise des übrigen Bodens wie 877: 1000. 3. Die Summe d'.r Anzahlung innerhalb des Rayons verhält sich zur Summe der Anzahlung außerhalb desselben gar wie 1262: 1000! Berücksichtigen wir nunmehr die Zahl der Pächter, welche innerhalb des Ansiedlungsrayons wohnen, im Vergleiche mit der Zahl derselben außerhalb dieses Rayons! Auf Grund der Angaben, welche die statistische Behörde über die Jahre 1884 und 1885 veröffentlicht hat, war im Jahre 1885 die Anzahl der Baueru innerhalb des Rayons 22,904.103, die Anzahl der übrigen Bauern dagegen 39.258.982. Es verhielt sich also die Zahl der ersteren zu den letzteren wie 583:1000. Es ergibt sich demnach, daß sowohl der Preis als auch die Anzahlungssuwme innerhalb des Rayons im Vergleiche zu dem außerhalb desselben beträchtlich größer waren. Es wird gut sein, das Resultat dieser Betrachtungen genau zu fixiren. Da die Zahl der Bauern innerhalb des Rayons zur Zahl der andern sich wie 335: 1009 verhält, so hätten die ersteren nur 407.463 Deßjatinen kaufen sollen, in der Thal aber kauften sie 470.299 Deßjatinen, also 62.836 Deßjatinen mehr. Nach der Berechnung, laut welcher der Preis für den Grund und Boden außerhalb des Rayons nur 26,789.655 Rubel betrug, hätte der Preis des Bodens, welchen die Bauern innerhalb des Rayons kauften, sich auf nur 15,618.369 Rubel stellen dürfen; in Wirklichkeit aber betrug er 23,486.795 Rubel, also 7,878 426 Rubel mehr. Desgleichen hätten, da die Bauern außerhalb des Ansiedlungsrayon nur 4,081.709 Rubel anzahlten, die Bauern innerhalb desselben auch nur 2,379 036 Rubel auszuzahlen brauchen. In der Thal aber zahlten sie 5,154.560 Rubel, also 2,774.524 Rubel mehr. Diese Zahlen beweisen schlagend, daß der Wohlstand der Bauern innerhalb des Ansiedlungsrayons bedeutend großer ist, als außerhalb desselben, d. h. die Juden üben nicht nur keinen na chth ekligen, sondern einen geradezu fegen bringenden Einfluß aus. Dies bestätigt auch eine Vergleichung der Steuerverhältnisse innerhalb und außerhalb des Rayons, und zwar ergibt sich auch hier eine Ueberlegenheit des ersteren. Wie die officiellen Angaben des Finanzministeriums für die Jahre 1885—1889 ausweisen, beliefen sich die rückständigen direkten Steuern innerhalb 15 Gouvernements des Ansiedlungsrayons auf 36,041.590 Rubel, in den übrigen Gouvernements aber auf 237,984.793 Rubel. Schon diese Ziffern sind lehrreich genug. Berechnet man diese Rückstände auf Grund der statistischen Angaben pro Kopf der Gesammtbevölkerung in den beiden Rayons, so entfallen in den 15 Gouvernements des Ansiedlungsrayon 26 Kopeken, in den übrigen 25 Gouvernements 83 Kopeken pro Kopf, also ein Berhältniß von 1 : 3°08, oder mit anderen Worten: Die Steuerrückstände sind außerhalb d e s jüdischen Ansiedlungsrayons dreimal so groß, als innerhalb desselben. Endlich bewährt sich die Ueberlegenheit des Ansiedlungsrayons auch in der Ster bl i ch k e i t 8-S t a t i st i k, welche ja nicht nur durch die klimatischen und sanitären, sondern in gleichem Maße auch durch die Wohlstaudsverhältnisse bedingt ist. Nach den officiellen Aufzeichnungen der Reichsgesundheits-Behörde kommen in den 15 Gouvernements innerhalb des Ansiedlungsrayons 29°8, in den übrigen Gouvernements 35'6 Todte auf 1000 Einwohner — sicherlich ein mehr als frappanter Unterschied, wie er zwischen den einzelnen Theilen eines und desselben Landes bei sonst gleichartigen Lebensbedingungen sich nirgends wieder findet!" So erweisen die „St. Petersburger Wjedomosti", wie eine Zuschrift der Berliner „Jüdischen Presse" treffend bemerkt, von dreifachem Gesichtspunkte die bedeutsame Thatsache, daß der Wohlstand der nichtjüdischen Bevölkerung in den den Juden geöffneten Theilen des Reiches wesentlich größer ist, als in den ihnen verschlossenen, eine Thatsache, welche, wie das Blatt zum Schluffe hervorhebt, um so bemerkenswertster ist, da ja den Juden auch innerhalb ihres Ansiedlungsrayons die volle Entfaltung ihrer Erwerbsthätigkeit durch gesetzliche Bedingungen erschwert ist. Hieraus ergibt sich von selbst der Schluß, daß dem Volkswohlstände noch ungleich höherer Segen erwachsen würde, wenn der jüdischen Bevölkerung die Möglichkeit geboten wäre, an dem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.