Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 39 (25.9.1896)
- Date
- 1896-09-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 770 Dr. VUntz'^ Wochrnsltzrtfl. Nr. 39 Wir denken an das letzte derartige Fest, das uns in Wien geboten wurde, an den vorjährigen Blumencorso. Der jüdische Besitz, der Erfolg des ehrlichen und redlichen Schaffens, hatte sich bereits scheu und verschüchtert zurückgezogen. Es ist nicht Jedermanns Sache, sich ungerechter Weise als Ausbeuter und Aussauger verhöhnen zu lassen. Dafür fuhren die Ausgebeuteten und die Ausgesaugten auf den Blumencorso; die armen, von den „jüdischen Zwischenhändlern" bedrängten und ruinirten Fleischhauer. Da sah man sechsundfünfzig Fleischhauerkaleschen, die Caroffen der Fleischpotentaten, die sich gnädig der misera pledg eontrlbuen8. den von ihnen Besteuerten zeigten, blutige Wucherer, die sich nur deshalb gefahrlos im Prater zeigen konnten, weil die gegenwärtigen Strömungen nur jüdische Wucherer kennen und mit ihren arischen, viel geschäftskundigeren College» gar glimpflich verfahren. Herr Dr. Lueger hat die Lösung der Fleischfrage wiederum ad calendas graecas verschoben. Wenn es auf ihn ankommt, so werden auch weiterhin die Wiener Fleischhauer ans der Haut der Consumenten Riemen schneiden. Denn die arischen Fleischwucherer, die blutigen Aussauger der Wiener Bevölkerung sind gute antisemitische Wähler, ihnen dürfen keine Hemmnisse in den Weg gelegt werden. Alles, was ihnen und ihrem Ausbeutungsmonopo! gefährlich werden könnte, schafft Dr. Lueger aus dem Wege. D'rum weg mit den Grobschlächtereien, wegmit den Zwischenhändlern, weg mit den Fleischständen! Der Consument ist nicht vorhanden, das Fleischhauergewerbe und sein Blühen und Gedeihen ist der Selbstzweck jeder gesunden Wirthschaftspolitik. Wir können die Fleischhauer nicht entbehren; vielleicht wir Pserdefleischconsumenten, aber nicht wir antisemitischen Mandatsträger . .. Zwar sind die Fleischpreise in Wein höher als in irgend einer anderen Großstadt, aber dafür gibt es treffliche Zuwag Die Zuwag der antisemitischen Stimmzettel! Der Sturmlauf der Neartion. (Bericht aus Deutschland.) Die Zeiten sind dahin, wo man sich an abstracten Begriffen berauschte und sich einbildete, mit Principien allein die Welt gewonnen zu haben. Die Welt ist ein reales Ding, sie will erkämpft und nicht erforscht werden, sie ist wie eine spröde Schöne dem gnädig, der handelt und nicht der schwärmt. Was hat man nicht für geistreiche Betrachtungen über den Staat, sein Wesen und seinen Ursprung aufgestellt! Der Staat, das ist ein schrecklich hohes Ding, ein metaphysisches Wunder, vor dem das arme Menschenkind staunend dastand. Der Staat gebietet Steuer zu zahlen, und die Taschen öffneten sich, der Staat-wünscht den Krieg, und das Blut floß. Der Mensch hat alle Stufen der Sclavenschast durchgemacht und marschirt heute im Mantel des Bürgerthums stolz einher, aber der Sclavengeruch begleitet ihn noch heute auf Schritt und Tritt. Diese selige Zeit ist geschwunden. Die indiscrete moderne Menschheit wagte es, erst schüchtern, dann kühn einen Blick hinter die Couliffen dieses Staates zu werfen, und siehe da, sie errtdeckte, daß der geheimnisvolle Staat nicht von Weisheit und Principien, sondern von einigen Bureaukraten mit kahlen Schädeln regiert wird. Heute kennen wir nun das Geheimniß, daß all' die stolzen politischen Theorien imr für politische Kinder geschaffen sind, daß sie einen Labetrank für die ehrsamen Bürger bilden, die mit ihrem Wahlzettel wirkliche Rechte erlangt zu haben wähnen. Nicht in der Gesetzgebung, sondern in der Verwaltung liegt das Schwergewicht des Staates, und dieser Apparat bekümmert sich sehr wenig um all' die Reformen der Neuzeit, er arbeitet noch immer nach dem altehrwürdigen System des vorigen Jahrhunderts und läßt Gesetzgebung Gesetzgebung sein. Was haben wir in Preußen nicht für große Reformen in den letzten Jahren erlebt! Man tobte und wüthete im Parlament, man kämpfte und schwitzte in den Volksversammlungen, man rief alle Geister wach. Die Herren Regierungsbeamten lachten über diese Naivetät, demr im Grunde genommen blieb Alles beim Alten. Der Eingeweihte weiß es zur Genüge, wir mögen in Deutschland die beste Gesetzgebung und die fteieste Mehrheit im Reichstage haben, in der Praxis wird immer das conservative Princip herrschen. Und speciell Preußen ist und bleibt der Hort der Reaction, die Verkörperung des Rückschritts in höchster Potenz. Es entbehrt daher eines komischen Zuges nicht, wenn die preußische Regierung oft so thut, als wenn sie mit ihrer heutigen Gewalt nicht fertig wird und die wohllöblichen Abgeordneten höflichst bittet, ihr im Kampfe für Ordnung und Sitte beizustehen. Wie ein bitterer Hohn klang es, als die Regierung vor einigen Monaten alle Hebel in Bewegung setzte, um den Assessorenparagraph zur Hebung des Richterstandes durchzusetzen. Die Regierung in Preußen lebt und regiert nur nach den neuesten Errungenschaften der Wissenschaft und sie hat sich daher die Darwinsche Theorie von der Vererbung der Charakterqualitäten zn eigen gemacht. Wenn also der Großvater oder Urgroßvater Wucherer gewesen ist, so qualificirt sich der unglückliche Nachkomme nicht zum Richter. Daß aber auch der heißgeliebte Junker gewisse Eigenschaften wie Streberthum, Rücksichtslosigkeit, zügellose Leidenschaft und rohe Sinnlichkeit von seinen hochwohlgebornen Vorfahren erben könnte, darüber nachzudenken hat man die nöthige Zeit noch nicht gefunden. Es sollten also von vorneherein die Juristen in zwei Classen eingetheilt werden: Die Guten und Artigen, die Ahnenreichen und Schneidigen werden in kürzester Zeit zu Richtern, die Ahnenlosen, Unartigen werden in die niedere Kaste der Rechtsanwälte versenkt. Das war sehr gerecht und fein erdacht, aber mein Gott, wozu? Schon heute hat die Regierung die Möglichkeit, den einen Assessor schon im ersten Jahre zum Richter zu ernennen und den andern 10 oder 20 Jahre warten zu lassen, oder solange, bis das eingeschlummerte Ehrgefühl in ihm wachgerufen wird und er dem Staatsdienste — mit Respect zu vermelden — Lebewohl sagt. Wozu also die Auftegung? Wollte sich die Regierung gar die Märtyrerkrone sichern? Nun, dieser Antrag iff bekanntlich abgelehnt worden, und die Herren Volksfteunde haben, wie man zu sagen pflegt, gesiegt, d. h. sie haben schöne Reden gehalten und einen papierenen Erfolg davongetragen. Im Uebrigen hat natürlich die alte wohlbewährte Methode auch heute noch Geltung, und, wenn kein Naturereigniß geschieht, wird es auch so bleiben. Jetzt kommt die preußische Regierung mit einem neuen Vorschlag. Diese neue väterliche Fürsorge greift umso tiefer ins bürgerliche Leben, da es sich um einen Stand handelt, der im gesetzlichen Sinne nicht zu den Beamten zählt. Die Regierung denkt in ihrer allumfassenden Liebe auch an die Aerzte und will dem Volke nur würdige Heilkünstler gönnen. Unsere Verwaltung, die in der letzten Zeit immer mehr in Moral „macht", ist zu der Ueberzengung - gelangt, daß die gegenwärtige Ausbildung der Aerzte in wissenschaftlicher und sittlicher Beziehung nicht genügt. Sie hat daher einen Entwurf zu einer neuen Prüfungsordnung für Aerzte ausgearbeitet. Diese neue Ordnung verlangt, daß der Arzt nach bestandener Universitätsprüfung noch ein Jahr praktisch an einem Krankenhause arbeiten soll. Dagegen läßt sich nichts einwenden, wenn auch das medicinische Studium für den Unbemittelten sich dadurch schwerer gestaltet. Der Arzt ist kein Metaphysiker, sondern in erster Reihe praktischer Heilkünstler und alle Theorien werden ihm nicht viel nützen, solange er nicht Erfahrungen gesammelt und sich eine Geschicklichkeit angeeignet hat. Aber nun kommt des Pudels Kern. Nach diesem Vorbereitungsjahre hat eine Commission, die aus zwei Aerzten und einem Professor besteht, darüber zu entscheiden, ob der Candidat als praktischer Arzt fungiren darf oder nicht. Diese Commission bildet die höchste Instanz, gegen deren göttlichen Orakelspruch kein Recurs mehr möglich ist. Ein Mann, der volle fünf Jahre studirt und sein Staatsexamen glänzend bestanden hat, kann nachher seine ganze Gelehrsamkeit an den Nagel hängen, wenn die Herren der Commission ein ungünstiges Urtheil über ihn gefällt haben, sein Schicksal ist dadurch definitiv entschieden. Erinnert das nicht an die Juchtencnltur des lieben russischen Nachbars? Die Sache wird aber noch interessanter. Die hochwohllöbliche Commission soll auch berechtigt sein, das Privatleben des Candidaten zu untersuchen, und wenn dieses ihr irgendwie bedenklich erscheint, ta ula rasa zu machen und dem Prüfling ohneweiters das Recht zur ärztlichen Thätigkeit abzusprechen. Ist dies nicht köstlich? Ja, wer aber kümmert sich um die Privatverhältnisse der Herren von der Commission? Es ist ein offenes Geheimniß, daß ein Mann, der ein sittliches Verbrechen auf einem Kirchhof begangen hat, zum Lohne dafür, daß er einen Staatsmann entfettet hat, zum Professor der Berliner medicinischen Facultät ernannt worden ist. Es ist weltbekannt, daß ein berühmter Gelehrter der Berliner