Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 39 (25.9.1896)
- Date
- 1896-09-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 39 Vr. Vlorh's Wochenschrift Seite 767 die Natur ihres Berufes gegeben ist. Die gewissenhafte Erfüllung dieser mit dem freiwillig übernommenen Ehrenamte verbundenen Aufgaben der Administration ist dermaßen selbstverständlich, daß sie zu einem besonderen Postulate gegenüber einem Bewerber um das Mandat gar nicht erhoben zu werden braucht. Doch damit ist die ernste und inhaltsvolle Mission des Cultusvorstandes beiweitem nicht erschöpft. Es ist eine uralte und gerade in nuferen Tagen — allerdings dem Gepräge dieser traurigen Gegenwart entsprechend — bestätigte Wahrheit, daß nicht der todte Buchstabe des Gesetzes und nicht der äußere Rahmen eines bestimmten Wirkungskreises fiir dessen Anwendung und Ausfüllung, — vielmehr nur der Geist und die Auffassung entscheidend ist, mit welchem man das Gesetz durchdringt, kraft welcher man den äußeren Rahmen mit Inhalt und Leben erfüllt. Ist dieser Geist gut und edel, selbstlos und hingebungsvoll, muthig und selbstbewußt, streben dessen Träger nach idealen Zielen, mit denen sie ihre Mission erhöhen und verklären, dann hindert auch nicht das starrste Gesetz und nicht der engste Rahmen, weit über die positive Satzung und Aufgabe hinaus Großes und Dauerndes zu leisten, Schönes und Dankenswerthes zu vollbringen. (Stürmischer Beifall.) Und da komme ich auf einen Punkt, der in den letzten Jahren das allgemeine und schmerzliche Befremden und Mißfallen der Wiener und wohl aller Glaubensgenossen wachgerusen hat. Schmerzlich entbehrt wurde an dem Vorstande des größten jüdischen Gemeinwesens, innerhalb dessen Marken der Antisemitismus die wüstesten Orgien feiert, in all den Jahren unserer neuesten Leidensepoche eine offene, erhebende Kundgebung des Gemeinsinnes und Gemeingefühles, welche der bedrängten Wiener Judenschaft den ermuthigenden Beweis dargeboten hätte, daß ihr Cultusvorstand in Wirklichkeit sich als ihrVertreter fühle, um den sie sich hoffnungsfreudig zu schaaren und der ihr das Gefühl der Vereinsamung und Führerlosigkeit zu benehmen vermocht hätte. Man vermißte schmerzlich jedwede Kundgebung gleichen Empfindens, des Mannesmuthes nach oben, des Zusammenschlusses nach unten, und doch besitzt die österreichische Judenschaft keine andere legitime Repräsentanz als die ihrer Cultusvorstände, keine anderen osficiellen Wortführer als jene, welche ihr Glaube und ihr Vertrauen an die Spitze ihrer religionsgenossenschaftlichen Verbände zu berufen pflegt. Fern sei von mir die Ungerechtigkeit, diese Erscheinung etwa auf die einzelnen Persönlichkeiten zuriickzuführen, aus denen der abtretende Vorstand zusammengesetzt ist. Ich vermeine vielmehr, die Ursache theilweise mindestens in dem äußeren Umstande erblicken zu sollen, daß wir schon seit dem Jahre 1890 keinen gewählten Vorstand besitzen, vielmehr blvs ein durch Verfügung der Regierung eingesetztes provisorisches Verwaltungscollegium. dessen Function mit dem ^bevorstehenden Jnslebentreten des neuen Statuts erlischt. Alle Ehre und Anerkennung diesen vortrefflichen Männern, ihrem Eifer, ihrer Thätigkeit und ihrer Pflichterfüllung, kraft deren sie das neue Statut uns als ihr Bermüchlniß hinterlaffen; in ihren Glaubensgenossen jedoch, in der Gesammtheit der Gemeindemitglieder suchten sie nicht die Wurzeln ihrer Kraft und fanden deshalb auch nicht das Bedürfniß oder die Entschlossenheit, für sie thatkräftig einzustehen und ihnen zu werden, was der Cultusvorstand eines so mächtigen Gemeinwesens seinen Genossen sein soll: Anwalt, Be rtheidiger, Führer! (Stürmischer Beifall.) Und wenn wir dem kiinstigen Vorstande diese erhabene Mission vindiciren und unsere Candidaten ganz besonders auch unter diesem Gesichtswinkel auf ihre Befähigung, Unabhängigkeit, Energieund — last >.ot least — auf ihr jüdisches Herz und Empfinden prüfen werden, so bleiben wir nur in Uebereinstimmung mit den ältesten Traditionen jüdischen Verfassungswesens, wonach allerdings früher nur die „Großen und Mächtigen" der Judenschaft an die Spitze der Gemeinde gestellt wurden, nicht aber zunächst als Administratoren, vielmehr als Leiter, Berather und Schützer, die allein damals noch ihre Stimme zu erheben und Schutz und Abwehr zu verschaffen vermochten. In dem Maße jedoch, als die politischen und socialen Verhältnisse sich seither radical änderten, die gesteigerte profane Bildung, der verallgemeinerte Besitz, das Aufhören staatlicher Bevorzugung und Begünstigung einzelner jiidischer Familien auch in der Judenschaft eine gewisse Nivellirung bewirkten; in dem Maße, als wir es nicht genug beklagen können, daß jene Großen und Ersten, die die leuchtenden Sonnen sein sollen, öffentlich sich Zurückhaltung auferlegen, dafern sie nicht ganz aus unserer Glaubensgenossenschaft ausscheiden, in diesem Maße bedürfen auch nunmehr die Vorstände unserer Cultusgemeinde einer anders gearteten Zusammensetzung. (Sehr richtig.) Die breiteren Wählerschichten verlangen und verdienen Geltung und Bethätigung und sind berufen, im Vereine mit und in kraftvoller Ergänzung unserer besten und tüchtigsten Männer die nur zu lange vermißte Fühlung, den wahrhaft fördernden Contact zwischen Wählern und Gewählten herzustellen und zu erhalten. Salben wir unseren neuen Vorstand mit demokratischem O e l e, erftillen wir ihn mit dem idealen Sinne, der das Judenthum seit seinem ehrwürdigen Bestände auszeichnet und schaffen wir dadurch die Gewähr, daß der neue Wiener Cultusvorstand durch Charakter, Gesinnungstüchtigkeit, Bildung, Rang, Muth und Intelligenz seiner Mitglieder ein wahrhaftes Bollwerk zum Schutze und zur Vertretung seiner Glaubensgenossen werde in den jetzigen und ach, noch kommenden Zeiten der Schmach und Bedrängniß. (Anhaltender stürmischer Beifall.) Und nun mögen Sie, geehrte Anwesende, nochmals beurtheilen und erkennen, wie gerechtfertigt die von mir ausgestellten Forderungen nach Erweiterung der Wählerkreise und nach Vermehrung der Anzahl der Vorstandsmitglieder erscheinen, denen sich nun als weitere Forderung anschließt: 3. Auffassung und Bethätigung der Cultusrepräsentanz als ivahrhafte Vertretung der ihr zugehörigen Judenschaft. (Allseitige lebhafte Zustimmung.) Und eines so gearteten Vorstandes der größten jüdischen Cultusgemeinde harrt sofort eine überaus wichtige und würdige, die Grenzen seiner localen Wirksamkeit weit überschreitende Ausgabe, nämlich dieder Organisation der österreichischen I u d e n s ch a s t! Diese Organisation hat durch den Bestand der Cultusgemeinden ihre natürlichen Grundlagen; ihre Lineamente sind vorgezeichnet und nichts liegt näher und kein Gesetz ist dagegen, daß der übrigens schon in einem früheren Zeitpunkte ventilirte, Gedanke, einen österreichisch-israelitischen Gemein debund zu schaffen unter Initiative und Führung der Wiener Cultusgemeinde, endlich durchgeführt werde. (Beifall.) Es war zu Beginn der unseligen Coalitionsepoche als dieser von einem der besten Vorkämpfer unseres Stammes ausgegangene Gedanke propagirt, des Beifalles der großen österreichischen Cultusgemeinden theilhaft wurde, jedoch einen unüberwindlichen Widerspruch an der Wiener Cultusgemeinde fand. Und wissen Sie, meine Herren, woran und an welcher Persönlichkeit dieser Gedanke scheiterte und wer die Ursache war, daß der damalige Cultusvorstand dieser Unternehmung entgegengetreten ist? Das war kein Jude, vielmehr jener Mann selbst, der die deutschliberale Partei in das caudinische Joch der Coalition und dadurch sich in das Ministerpalais geführt hatte und der nach Vernichtung dieser Partei sich allerdings zu salviren wußte. Wer möchte zu behaupten vermögen, daß die bedenkliche Abmahnung dieses Mannes auch in einem Vorstande, wie ich ihn für die Zukunft skizzirt habe, gleich fruchtbaren Boden gefunden hätte?! (Zustimmung.) Wenn ich, meine Herren, von der Bildung eines Gemeindebundes gesprochen habe, so möchte ich damit nur eine Anregung gegeben, keineswegs aber die Form bestimmt oder erschöpft haben, in welcher sich die Organisation der österreichischen Judenschaft vollziehen solle; vielmehr will ich auch der zweiten Organisationsform, der C o n s i st o r i a l v e r f a s s u n g, Erwähnung thun, ohne mich über den größeren Werth der einen oder anderen Form auszusprechen, da dies einer ganz besonderen Prüfung und sehr intensiven Erörterung bedarf. Gewiß ist, daß beide Formen der Vereinigung staatlich zusammengehöriger Judenschaften bestehen, daß auf der Basis d.er Confistorialversassung sich die Juden in Frankreich, in England, im Elsaß und in Baden vereinigten, während die Juden in Preußen ein Gemeindebund umschließt. Hier sei nur die dringliche Anregung energisch wiederholt und hiemit ein weiterer Punkt des Wahlprogrammes sestgestellt, wonach die Candidaten