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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-09-18 · 38 (18.9.1896) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
38 (18.9.1896)
Date
1896-09-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 38 Vr. Vloch's WochrnptzrM- Seite 753 Söhnen, wenn sie ein unordentliches Leben führen, jegliche Unterstützung zu versagen. Der Kampf um die Selbsterhaltung und die harten Erfahrungen des Lebens würden sie zu Gott zurückbringen. Aehnlich mochte der alte Rabbi gedacht haben, der den Ausspruch that, Israel bekäme es am besten, in Armuth zu leben. Und so besagt manche Stelle in der rabbinischen Literatur dasselbe, was Goethe in den göttlichen Versen ausdrückte: ..Wer nie sein Brot in Thränen aß, Wer nie die kummervollen Nächte Aus seinem Bette weinend saß, Der kennt Euch nicht, Ihr himmlischen Mächte." Ich sprach vorhin von einem Reiche von Priestern. Eine solche Verfassung jedoch hat einen gewaltigen Fehler. Während es nämlich möglich, ist, daß in einer Gemeinde ein oder zwei Priester durch die Liberalität der Mitglieder derselben sich erhalten, würden unmöglich Alle bestehen können, wenn die Gemeinde aus lauter Priestern zusammengesetzt wäre. Außerdem wurde bei den Lehrern nach altjüdischem Ideal eine himmlische Güte vorausgesetzt, die ihre Wohlthaten nur als eine Liebeshandlung austheilte. Gehälter für Unterricht, Predigt oder Ertheilung von rituellen Entscheidungen waren daher strenge verboten. Die Lösung der von der Bibel gestellten Frage: „Und wenn Ihr sagen werdet, was werden wir essen?" wird in der Verordnung gefunden werden müssen, daß ein jeder Vater verpflichtet war, seinen Sohn ein Handwerk zu lehren, wovon er leben könnte. Ich habe nun von der Zeit zu sprechen, wo die Kindheit zum Abschluß kommt. Das ist bei Mädchen, wie ich oben anführte, zu Beginn des 13.,. und bei Knaben zu Beginn des 14. Jahres.Warnm bei Jenen ein solches Vorrecht besteht, mögen die Worte R. Chidai's erklären, der sagte, daß Gott dem Weibe ein größeres Maß von geistigen Fähigkeiten verliehen habe als dem Manne und daß es daher früher zur Reife gelangt als der Mann, ein recht freundliches Compliment in der That, aber wie alle Complimente von keiner praktischen Wichtigkeit irgendwie. Nicht immer hat es der Klügere am Besten im Leben. Während der Tag, an dem das Mädchen volljährig wurde, weder von ihr noch von ihrer Familie beachtet wurde, wurde er beim Knaben als der Tag gekennzeichnet, an dem er ein Sohn des Gesetzes wurde, und durch verschiedene Riten und Ceremonien und schöne Geschenke fiir ihn ausgezeichnet. Ich vermisse nur die Perrücke, die den Hauptschmuck des Knaben an diesem glücklichen Tage zu bilden pflegte. Weniger bekannt jedoch ist der Ursprung dieser Ceremonie und der Grund für die Festsetzung ihres Zeitpunktes. Ich kann ihr kein sehr hohes Alter beimessen. Ich darf wohl sagen, daß in vielen Fällen Jahrhunderte vergehen, ehe ein Gedanke oder eine Vorstellung praktische Gestalt annimmt und zu einer Sitte oder einem Brauche krystallisirt wird, und noch längere Zeit, ehe diese Sitte zu einem Gesetz oder einer festen Einrichtung sich versteinert. - So weit die Bibel reicht, besteht nicht die leiseste Andeutung des Vorhandenseins einer solchen Ceremonie. Aus 3. Mos. XX vil, 5 und 4 Mos. XIV, 29 möchte es vielmehr scheinen, daß der Mann nicht vor dem zwanzigsten Jahre als im Besitze der Volljährigkeit befindlich angesehen wurde und daher auch nicht als fiir seine Handlungen verantwortlich. Es war erst zur Zeit der Rabbinen, als der römische Einfluß, in juristischen Dingen wenigstens, überwiegend wurde, daß die Zeit von dreizehn Jahren, oder besser die der Pubertät bestimmt wurde, dem Knaben seine Volljährigkeit zu geben. Es wäre jedoch ein Jrrthum zu glauben, daß vor Erlangung dieser Volljährigkeit der Knabe als in jeder Beziehung minderjährig angesehen wurde. Sicherlich machte das Gesetz jede mögliche Anstrengung, ihn mit der Synagoge in Verbindung zu setzen und ihn in seine religiösen Pflichten einznweihen, lange bevor er dreizehn Jahre alt war. Wir sahen, daß des Knaben erstes Erscheinen in der Synagoge zu Beginn des vierten Jahres stattfand. Wir bemerkten, wie sein störendes Betragen gerügt wurde, indeß man von dem armen Kinde nicht erwarten durfte, Dinge mit Aufmerksamkeit zu verfolgen, die die geistigen Fähigkeiten seines zarten Alters ganz und gar überstiegen. Der beste Grund, warum man sie in die Synagoge oder in den Tempel gehen ließ, war wohl der, daß die Eltern einen Lohn haben mochten bei Gott für die Mühsal, ihre Kinder dahin mitzunehmen, eine Aufgabe, die übrigens am meisten den Frauen beschwerlich fiel. Der Mutter R. Joschua's that diese Aufbürdung so wohl, daß sie ihren Knaben noch im Wiegenalter in das „Hans des Studiums des Gesetzes" trug, damit sein Ohr an den Laut der Thora sich gewöhne. In späteren Zeiten hatte das Mitnehmen der kleinen Kinder in die Synagoge noch eine andere Rechtfertigung. Man gestattete ihnen hier, den Wein vom Weihebecher zu schlürfen, als ein ausschließliches Vorrecht der Kinder, eine bequeme Art gottesdienstlicher Handlungen, doch, wie noch heute bemerkt werden kann, eine solche, für die sie das meiste Verständniß und die größte Bereitwilligkeit besitzen, gerade wie sie für den Dienst, den sie am Tage „der Gesetzessreude" zu verrichten hatten, ein williges Verständniß besaßen. Zu diesem Feste wurden sie mit Fahnen versehen, die sie >beim Umzug der Gesetzesrollen) den Trägern der Thora voraustrugen und dafür von diesen nach dem Gottesdienste Süßigkeiten bekamen. Noch ein anderer Hochgenuß war für sie, an diesen! Tage zur Thora aufgerusen zu werden, eine Sitte, die auch jetzt noch besteht. Im Mittelalter ging man in einzelnen Gegenden so weit, daß man diesen kleinen Kameraden, auch wenn sie nicht Mützen trugen, gestattete, „aufgerusen zu werden", damit sie die Segenssprüche über die Thora barhäuptig mitsagten. Ein schöner Brauch war es, daß an jedem Sabbarh nach Beendigung des Wochenabschnittes und nach Bekleidung der Gesetzesrolle die Kinder zum Almemor hinauszugehen und bie Thora zu küssen pflegten. Beim Verlassen der Synagoge küßten sie die Hände der Gelehrten. Zu Hanse begann die erste Weihe mit dem Segen, den das Kind an jedem Vorabende des Sabbath erhielt, und mit dem Unterricht des „Höre, Israel" und anderen Versen, wie schon erwähnt wurde. Kurze Gebete, aus einem einzigen Satze bestehend, wurden ebenfalls für Kinder dieses Alters ausgewählt. Tie Function, die das Kind am Abende des ersten Passahtages zu verrichten hatte, ist wohl bekannt. Es hatte nicht nur die vier Fragen über die Bedeutung der seltsamen Ceremonie (2. Mos. XIU, 14) zu stellen, der Knabe mußte auch den „Lobgesang" recitiren oder vielmehr mitsingen Psalm 113 bis 118). Sie werden indeß, fürchte ich, mehr Freude an dem Liede „Ein Zicklein, ein Zicklein" gehabt haben, das speciell zu ihrer Unterhaltung gedichtet, oder besser gesagt, nach einem alten deutschen Gedichte bearbeitet war. Nachdem der Knabedrei oder vier Jahre hindurch den Synagogenbesuch gepflegt und geistig und körperlich zugenommen hatte, wurde auch das Maß seiner religiösen Pflichten gesteigert und ernster in's Auge gefaßt. Nicht nur, was mühsam genug war, hatte er die Schule zu besuchen, er mußte auch regelmäßiger in die Synagoge gehen und davon Etwas behalten. Doch waren die Rabbinen nachsichtig genug, um an die Geduld des Kindes nicht unberechtigte Ansprüche zu stellen. Die Stimme Gottes aus dem Berge Sinai, sagten die Rabbinen, war der Fassungskraft und den Fähigkeiten sämmtlicher Zeugen der Offenbarung angepaßt, wie der Midrasch bemerkt, den Fähigkeiten von Alt und Jung, von Kindern und Frauen. Diesem Gedanken gemäß war die Sprache der Rabbinen den Bedürfnissen der minder gebildeten Classen angemessen. So lesen wir im Tractate Soserim, daß gesetzmäßig der Wochenabschnitt, nachdem er hebräisch recitirt worden war, in die Sprache des heimischen Dialectes übersetzt werden mußte, damit auch die Ungebildeten, die Frauen und Kinder, einen Nutzen daraus ziehen. Eine andere Berücksichtigung der Kinder durch die Rabbinen bestand darin, daß neun- oder zehnjährige Knaben am Versöhnnngstage zum ersten Male nur einigeStunden fasten sollen, und damit darüber nicht hinausgegangen werde, pflegte der verständige Rabbi Acha nach den! Zusatzgebete seinem Andachtspublicum zuzurusen: „Meine Brüder, mag ein Jeder von Euch, der ein Kind hat, jetzt nach Hause gehen und es essen lassen." In späteren Jahrhunderten, als die Blatternkrankheit so verhängnißvoll wurde, erklärten die Rabbinen, es sei die Pflicht eines jeden Vaters, sobald sich Spuren einer solchen Epidemie zeigten, mit seinen Kindern die Stadt zu verlassen. Anerkennenswerth ist die Freude, mit der die Entdeckung Toctor Jenner's von den Rabbinen begrüßt wurde. Keiner von ihnen sah in der Einimpfung der Kuhpocken einen Trotz gegen die Fügungen des Schicksals. Rabbi Abraham Nansich ans London schrieb eine Broschüre, um sie als mit dem Gesetz in voller Uebereinstimmung nachzuweisen. Ter Kabbalist Buzagli kämpfte Tr. Jenner's Priorität an, ohne jedoch die religionsgesetzliche Zulässigkeit der Impfung anzusechten. Rabbi Israel Lipschütz erklärte, daß sich „der Doctor" durch sein neues Heilmittel die Seligkeit und das ewige Heil erworben habe. Mit diesem fortschreitenden Alter wuchsen jedoch nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte des Knaben. Eine Auszählung all' dieser Rechte würde mich zu weit führen; erwähnen

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